Da ich weder Jurist noch BWLer bin, eine Fachfrage an das Forum, evtl. weiss ich dann evtl. mehr wie das zumindest in etwa so üblich ist.
Ich muss leider etwas ausholen, weil das recht komplex ist:
ich habe einer 3 Personen Gruppe (GmbH) welche mal einen Stadtstrand mal ein Kunstprojekt auf der Strasse macht , schon länger (ca. 3 Jahre) immer mal wieder Veranstaltungs geräte vermietet und wenns mal "gebrannt" (wörtlich und auch im übertragenen Sinne) da Feuerwehr gespielt damit die VAs laufen.
Bisher waren die Zahlungen zwar schleppend und manchmal mit Abzügen (schlecht gelaufen) aber sie kamen.
Dieses Jahr beim Strand war das "Sparmodell" für die Technik ein HKS und mich für Stromplanung + "dicken Strom + Bar Strom" verlegen sowie auf die Sicherheit achten. Ich habe dann meine Tagessätze erläutert, inklusive einer Pauschale für Planung und Rumgerenne. Ich habe einen Zeitrahmen von ca. 2 Tagessätzen welche nötig sind genannt wenn alles reibungslos klappt. Ich erhielt diesen Auftrag telefonisch im sinne von "bitte setze dich mit dem xyz zusammen der ist unser Elektriker" und Montags "wo bleibst Du, das Fernsehn ist da aber niemand auf der baustelle, sofort kommen"
Ich war dann ca. 30 minuten später auf der Baustelle und habe versucht den HKS zu erreichen,dass der dann auch zu arbeiten beginnt. Es gab div. verzögerungen durch logistik- und materialengpässe und auch durch das einsetzende Regenwetter
Ich habe dann halt meine "baustelle" gemacht und nebenher auf Material gewartet und 4 tage später dann noch hingewiesen dass jetzt 2 tage vorbei sind, auch bei kulanter auslegung "tag"
um wenigstens nur einen Tag verspätung der Eröffnung zu haben, habe ich zusammen dann mit dem HKS noch "rangeklotzt" und nochmals hingewiesen dass das Budget jetzt überschritten ist und folgende Positionen noch durchzuführen sind:
Bühne benötigt irgendein geländer, da sonst musiker rückwärts 5meter runterfallen können
vor der Bar auf der Bühnenelementstapel Konstruktion ebenfalls, da im gedränge druchaus jemand rückwärts die hohe "stufe" runterfallen kann und evtl. sich den kopf an bühnenelementen weiter unten anschlagen kann beim aufprall
Verbarikadierung eines Seecontainers, damit die leute da nicht hochklettern (ca. 1 meter ,da davor ja die Bütecs für die Bar) können, und evtl. betrunken auf der anderen Seite herunterfallen können
Outdoor verkablung von Eurostecker 2 pol kabel auf zumindest H05 besser 07 Gummikabel umrüsten
Sand abtragen damit die Brüstungshöhe mindestens so ca. 70 cm beträgt damit die leute nicht die 4,...5 meter runterfallen können
und die kabel, Spanplattenreste, Rechen, Arbeitsgeräte usw. irgenwie so verlegen / Positionieren, dass Besucher nicht dauernd darüberstolpern, zumal da wenns schön wetter ist dermassen überfüllt ist, dass man da halt auch mal unglücklich stolpern kann
nach dieser Belehrung habe ich dann noch gefragt ob ich mich drum kümmern soll oder Rechnung schreiben - mein Budget war ja schon überbeansprucht.
Der Veranstalter zahlt das jedoch nicht sondern der HKS, wurde mir dann erstmal erläutert. womit ich erstmal keine Probleme habe - nur der kann nicht zahlen weil er noch kein geld bekommen hat, ferner kann der nur Brutto für Netto abrechnen (Nebengewerbe) und mir keine Mehrwertsteuer zahlen was für mich aber nicht geht, der Veranstalter verlangt aber von ihm dass er mich vom netto betrag = brutto zahlt (also erheblich weniger)
Nun streite ich da schon einige zeit rum und sehe auch nicht ein, dass ich von jemanden Geld eintreiben soll der mich gar nicht beauftragt hat und für meine Leistung weniger bekommt als ich in Rechnung stellen muss.
Jetzt gibt es ein weiteres "Problem" am kommenden Samstag ist hier ein Riesen Strassenfest mit ca. wohl 500tsd Besuchern, dort möchte der Veranstalter des oberen Events und anderer Firmierung (zur erklärung das obere ist die xyz GmbH, und am Samstag die zyx GmbH; inhaber sind aber die identischen Personen) Ton und Licht haben für wenig Geld (weniger das Problem) sicherheit + Dienstleistung ist da nicht nötig weil das "städtisch abgesegnet" ist also ich werde da wegzuschauen was mir auch egal ist - Ich nenns mal Dryhire mit aufbauservice.
Nun bin ich ja mit obiger Zahlungsverzögerung genauer Nichtbezahlung schon "vorgewarnt" und habe um Zahlung des offenen Betrags gebeten und Vorkasse für den kommenden Samstag.
ich weiss jetzt nicht ob ich da was falsch gemacht habe, aber die sind da nahezu "explodiert" , da vorkasse absolut unüblich ist und die eine Rechnung mit der anderen gar nichts zu tuen hat weil das ja andere Firmen sind usw. usf.
->Frage: ist Vorkasse + verlangen die vorherige Rechnung zu begleichen wirklich unüblich? also im Zusammenhang darin dass die Firmen unterschiedlich sind aber die identischen personen, weil ich dachte mir halt dass ich ein "Druckmittel" hätte, wenn ich die VA nicht ausführe wenn der die alte Rechnung nicht begleicht und die neue gleich vorkasse bezahlt.
->Frage: kann der mir rechtlich was anhaben wenn ich am Samstag die VA nicht durchführe weil er die Rechnung nicht begleichen möchte und keine Vorkasse leisten möchte? in der Vorab Rechnung für Samstag steht
Zitat
Aufgrund der extrem schlechten Zahlungsmoral des Umfeldes XYZ im Zusammenhang, daß eine Beauftragung für ZYX zwar von unterschiedlichen Firmen jedoch von selben Personen erfolgt, ist eine Auftragsdurchführung nur bei 100% Vorkasse möglich, da ich weitere Zahlungsaufschübe v.a. im Zusammenhang mit den gewährten Sonderpreisen nicht mehr gewähren kann
sprich wenn ich die VA nicht durchführe weil keine Vorkasse erfolgt und die Besucher an dem Ort keine Beschallung und kein Licht haben kann der mir irgendwas anhaben?
Es gibt halt das Problem das er wohl auf die schnelle keinen Ersatz im Rahmen der Budgetvorstellungen findet und evtl. dann ausrastet?
->noch eine Frage: wie ist denn das mit unterschiedlichen Firmen welche die selben Personen betreiben kann man da "gegenrechnen" bzw. verlangen die firma soll erst mal die alte rechnung begleichen.
Das Problem ist, dass die xyz GmBH der Meinung ist, dass sie die Rechnung nicht bezahlen müssen da sie ja den HKS beauftragt haben, dass der mich beauftragt und mich bezahlt (davon weiss der HKS aber gar nichts, ich wurde auch von der GmBh beauftragt nicht vom HKS)
die ZYX GmBH welche ja die selben personen sind meint allerdings, dass sie nicht für Rechnungen der XYZ GMBH zuständig sind und auch keine Vorkasse leisten müssen, da sie bisher normalerweise ihre rechnungen im üblichen Rahmen bezahlt hätten.
ich weiss ja aus erfahrung dass zumindest von der XYZ GMBH, das das geld immer dann gekommen ist wenn mal wieder was gebrannt hat, nur dieses Jahr habe ich und nicht irgendwelche Studenten die Baustelle an kritischen Punkten durchgeführt, Kassen welche ausfallen können sind gar nicht mehr vorhanden und nicht ganz sicherheitskonforme durchführung mindert den Barumsatz ja nicht.
ich bin jetzt halt am zögern:
-Soll ich den auftrag durchführen - dann kann es mir passieren dass kein Geld kommt weil Vorkasse ist für die ein No Go aber evtl. besteht Hoffnung dass ich das Geld von der XYZ GmbH doch irgendwann noch bekomme
-Soll ich den auftrag nicht durchführen - dann kann ich wohl auf die andere Rechnung bis zur unendlichkeit warten - weil dann erinnern sich die unterschiedlichen GmBhs sicherlich wieder an Gemeinsamkeiten
was macht ihr in solchen fällen?
sorry für den langen Text - in kurzform ist das evtl. nicht ganz verständlich weil mir der auftraggeber aus früherer Zeit nicht ganz unsympatisch war - nur dieses Jahr hat er sich halt irgendwie verändert