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AG will kosten auf 3. abwälzen zahlt nicht + Folgeauftrag

  • blubbkompensator
  • 6. Juni 2007 um 03:03
  • blubbkompensator
    Beiträge
    176
    • 6. Juni 2007 um 03:03
    • #1

    Da ich weder Jurist noch BWLer bin, eine Fachfrage an das Forum, evtl. weiss ich dann evtl. mehr wie das zumindest in etwa so üblich ist.

    Ich muss leider etwas ausholen, weil das recht komplex ist:
    ich habe einer 3 Personen Gruppe (GmbH) welche mal einen Stadtstrand mal ein Kunstprojekt auf der Strasse macht , schon länger (ca. 3 Jahre) immer mal wieder Veranstaltungs geräte vermietet und wenns mal "gebrannt" (wörtlich und auch im übertragenen Sinne) da Feuerwehr gespielt damit die VAs laufen.
    Bisher waren die Zahlungen zwar schleppend und manchmal mit Abzügen (schlecht gelaufen) aber sie kamen.

    Dieses Jahr beim Strand war das "Sparmodell" für die Technik ein HKS und mich für Stromplanung + "dicken Strom + Bar Strom" verlegen sowie auf die Sicherheit achten. Ich habe dann meine Tagessätze erläutert, inklusive einer Pauschale für Planung und Rumgerenne. Ich habe einen Zeitrahmen von ca. 2 Tagessätzen welche nötig sind genannt wenn alles reibungslos klappt. Ich erhielt diesen Auftrag telefonisch im sinne von "bitte setze dich mit dem xyz zusammen der ist unser Elektriker" und Montags "wo bleibst Du, das Fernsehn ist da aber niemand auf der baustelle, sofort kommen"
    Ich war dann ca. 30 minuten später auf der Baustelle und habe versucht den HKS zu erreichen,dass der dann auch zu arbeiten beginnt. Es gab div. verzögerungen durch logistik- und materialengpässe und auch durch das einsetzende Regenwetter
    Ich habe dann halt meine "baustelle" gemacht und nebenher auf Material gewartet und 4 tage später dann noch hingewiesen dass jetzt 2 tage vorbei sind, auch bei kulanter auslegung "tag"
    um wenigstens nur einen Tag verspätung der Eröffnung zu haben, habe ich zusammen dann mit dem HKS noch "rangeklotzt" und nochmals hingewiesen dass das Budget jetzt überschritten ist und folgende Positionen noch durchzuführen sind:
    Bühne benötigt irgendein geländer, da sonst musiker rückwärts 5meter runterfallen können
    vor der Bar auf der Bühnenelementstapel Konstruktion ebenfalls, da im gedränge druchaus jemand rückwärts die hohe "stufe" runterfallen kann und evtl. sich den kopf an bühnenelementen weiter unten anschlagen kann beim aufprall
    Verbarikadierung eines Seecontainers, damit die leute da nicht hochklettern (ca. 1 meter ,da davor ja die Bütecs für die Bar) können, und evtl. betrunken auf der anderen Seite herunterfallen können
    Outdoor verkablung von Eurostecker 2 pol kabel auf zumindest H05 besser 07 Gummikabel umrüsten
    Sand abtragen damit die Brüstungshöhe mindestens so ca. 70 cm beträgt damit die leute nicht die 4,...5 meter runterfallen können
    und die kabel, Spanplattenreste, Rechen, Arbeitsgeräte usw. irgenwie so verlegen / Positionieren, dass Besucher nicht dauernd darüberstolpern, zumal da wenns schön wetter ist dermassen überfüllt ist, dass man da halt auch mal unglücklich stolpern kann
    nach dieser Belehrung habe ich dann noch gefragt ob ich mich drum kümmern soll oder Rechnung schreiben - mein Budget war ja schon überbeansprucht.
    Der Veranstalter zahlt das jedoch nicht sondern der HKS, wurde mir dann erstmal erläutert. womit ich erstmal keine Probleme habe - nur der kann nicht zahlen weil er noch kein geld bekommen hat, ferner kann der nur Brutto für Netto abrechnen (Nebengewerbe) und mir keine Mehrwertsteuer zahlen was für mich aber nicht geht, der Veranstalter verlangt aber von ihm dass er mich vom netto betrag = brutto zahlt (also erheblich weniger)
    Nun streite ich da schon einige zeit rum und sehe auch nicht ein, dass ich von jemanden Geld eintreiben soll der mich gar nicht beauftragt hat und für meine Leistung weniger bekommt als ich in Rechnung stellen muss.

    Jetzt gibt es ein weiteres "Problem" am kommenden Samstag ist hier ein Riesen Strassenfest mit ca. wohl 500tsd Besuchern, dort möchte der Veranstalter des oberen Events und anderer Firmierung (zur erklärung das obere ist die xyz GmbH, und am Samstag die zyx GmbH; inhaber sind aber die identischen Personen) Ton und Licht haben für wenig Geld (weniger das Problem) sicherheit + Dienstleistung ist da nicht nötig weil das "städtisch abgesegnet" ist also ich werde da wegzuschauen was mir auch egal ist - Ich nenns mal Dryhire mit aufbauservice.

    Nun bin ich ja mit obiger Zahlungsverzögerung genauer Nichtbezahlung schon "vorgewarnt" und habe um Zahlung des offenen Betrags gebeten und Vorkasse für den kommenden Samstag.
    ich weiss jetzt nicht ob ich da was falsch gemacht habe, aber die sind da nahezu "explodiert" , da vorkasse absolut unüblich ist und die eine Rechnung mit der anderen gar nichts zu tuen hat weil das ja andere Firmen sind usw. usf.

    ->Frage: ist Vorkasse + verlangen die vorherige Rechnung zu begleichen wirklich unüblich? also im Zusammenhang darin dass die Firmen unterschiedlich sind aber die identischen personen, weil ich dachte mir halt dass ich ein "Druckmittel" hätte, wenn ich die VA nicht ausführe wenn der die alte Rechnung nicht begleicht und die neue gleich vorkasse bezahlt.

    ->Frage: kann der mir rechtlich was anhaben wenn ich am Samstag die VA nicht durchführe weil er die Rechnung nicht begleichen möchte und keine Vorkasse leisten möchte? in der Vorab Rechnung für Samstag steht

    Zitat


    Aufgrund der extrem schlechten Zahlungsmoral des Umfeldes XYZ im Zusammenhang, daß eine Beauftragung für ZYX zwar von unterschiedlichen Firmen jedoch von selben Personen erfolgt, ist eine Auftragsdurchführung nur bei 100% Vorkasse möglich, da ich weitere Zahlungsaufschübe v.a. im Zusammenhang mit den gewährten Sonderpreisen nicht mehr gewähren kann


    sprich wenn ich die VA nicht durchführe weil keine Vorkasse erfolgt und die Besucher an dem Ort keine Beschallung und kein Licht haben kann der mir irgendwas anhaben?

    Es gibt halt das Problem das er wohl auf die schnelle keinen Ersatz im Rahmen der Budgetvorstellungen findet und evtl. dann ausrastet?

    ->noch eine Frage: wie ist denn das mit unterschiedlichen Firmen welche die selben Personen betreiben kann man da "gegenrechnen" bzw. verlangen die firma soll erst mal die alte rechnung begleichen.
    Das Problem ist, dass die xyz GmBH der Meinung ist, dass sie die Rechnung nicht bezahlen müssen da sie ja den HKS beauftragt haben, dass der mich beauftragt und mich bezahlt (davon weiss der HKS aber gar nichts, ich wurde auch von der GmBh beauftragt nicht vom HKS)
    die ZYX GmBH welche ja die selben personen sind meint allerdings, dass sie nicht für Rechnungen der XYZ GMBH zuständig sind und auch keine Vorkasse leisten müssen, da sie bisher normalerweise ihre rechnungen im üblichen Rahmen bezahlt hätten.

    ich weiss ja aus erfahrung dass zumindest von der XYZ GMBH, das das geld immer dann gekommen ist wenn mal wieder was gebrannt hat, nur dieses Jahr habe ich und nicht irgendwelche Studenten die Baustelle an kritischen Punkten durchgeführt, Kassen welche ausfallen können sind gar nicht mehr vorhanden und nicht ganz sicherheitskonforme durchführung mindert den Barumsatz ja nicht.

    ich bin jetzt halt am zögern:
    -Soll ich den auftrag durchführen - dann kann es mir passieren dass kein Geld kommt weil Vorkasse ist für die ein No Go aber evtl. besteht Hoffnung dass ich das Geld von der XYZ GmbH doch irgendwann noch bekomme
    -Soll ich den auftrag nicht durchführen - dann kann ich wohl auf die andere Rechnung bis zur unendlichkeit warten - weil dann erinnern sich die unterschiedlichen GmBhs sicherlich wieder an Gemeinsamkeiten

    was macht ihr in solchen fällen?
    sorry für den langen Text - in kurzform ist das evtl. nicht ganz verständlich weil mir der auftraggeber aus früherer Zeit nicht ganz unsympatisch war - nur dieses Jahr hat er sich halt irgendwie verändert

    (Dry)Hire: Retro Ton & Licht / Illuminationsprojektionen & Webegobo Projektionen; Geräte z.B. Starltie Mk2G Movingheads, AlNiCo Hornsysteme, 1,8kW Gobo Projektoren ... stefan /ätt/ 2vt /punkt/ de

  • tufkaklto
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    • 6. Juni 2007 um 07:52
    • #2

    So wie ich es kenne:

    Vorkasse und Begleichung der alten rechnung durchaus nicht unüblich.

    Da es sich um eine "Neue" Gmbh handelt, wär ich da sowieso vorsichtig.

    Ich persönlich würds auch nicht anders machen.
    Erszt mal die alte Rechnung zahlen, dann Vorkasse, weil hat ja nie richtig geklappt.

    Wenn sich wer bei Vorkasse so sträubt und bisher schleppend zahlte, wär ich gaaaaanz vorsichtig.

    Da lieber auslassen.

    Hast Du den Auftrag angenommen. ?

    Und steht Vorkasse in deinem Angebot ???
    Dann wäre das nämlich ein Grund, denn Auftrag nicht zu machen.

    Bzw, das mit einem Mail nochmals abklären und so absichern.

    wenn man gar nichjt ladet und auf den Job fährt, ist eigentlich dann noch kein Stress, wenn man aber dann trotzdem Ohne Geld hinfährt und dann nichts macht, könnts Eng werden und ev rechtliche Schritte wegen Schadenersaatz ( so ist zumindest bei uns in den Bergen :D )

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  • djobi
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    • 6. Juni 2007 um 10:40
    • #3
    Zitat

    nur der kann nicht zahlen weil er noch kein geld bekommen hat, ferner kann der nur Brutto für Netto abrechnen (Nebengewerbe) und mir keine Mehrwertsteuer zahlen was für mich aber nicht geht, der Veranstalter verlangt aber von ihm dass er mich vom netto betrag = brutto zahlt (also erheblich weniger)

    den part verstehe ich nicht!
    mit wem hast du denn einen Vertrag? der Veranstalter-Gmbh oder dem hks?
    Wenn mit dem HKS kann dir doch 'eigentlich' egal sein, ob er Geld bekommen hat oder nicht. Soll er halt zusehen das er an das Geld rankommt - das kann dann ja nicht dein Problem sein!
    Der HKS als Kleingewerbetreibender bezahlt Rechnungen natürlich mit Mwst, er bekommt sie nur nicht vom FA zurückerstattet! Rechnungen mit ausgewiesener MWst darf er hingegen nicht ausstellen.

    Vorkasse für den neuen Job zu verlangen find ich übrigens voll und ganu ok.
    Allerdings würde ich die Rechnungen der beiden (verschiedenen) Gmbhs nicht unbedingt "gegenrechnen" - das sind rechtlich 2 verschiedene Kunden!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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    2 Mal editiert, zuletzt von djobi (6. Juni 2007 um 11:03)

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    • 6. Juni 2007 um 10:48
    • #4

    1.) Rechtsberatung im Einzelfall macht der Anwalt.

    2.)

    Zitat von "Blubbkompensator"

    weil Vorkasse ist für die ein No Go aber evtl. besteht Hoffnung

    Mir scheint eher, Bezahlung ist ein No Go, und die Hoffnung stirbt zuletzt...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mringhoff
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    • 6. Juni 2007 um 10:56
    • #5

    Also erstmal sind zwei GmbHs wirklich als selbständig und vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten, auch wenn Gesellschafter und/oder Geschäftsführer und sonstige Mitarbeiter identisch sind.
    Das eine war der alte Job, das jetzt ist ein neuer Job. Behandele diese einfach wie zwei verschiedene Kunden.

    Zitat

    >noch eine Frage: wie ist denn das mit unterschiedlichen Firmen welche die selben Personen betreiben kann man da "gegenrechnen" bzw. verlangen die firma soll erst mal die alte rechnung begleichen.


    nein - das geht nicht
    (vermutlich haben die nicht umsonst eine neue GmbH gegründet...)


    Beim alten Job: Auftragsbestätigung bzw. Angebot mit Annahmeerklärung herauskramen und demjenigen die Rechnung stellen, egal ob ein Dritter die Rechnung zahlen soll oder nicht. Auftraggeber bleibt Auftraggeber und wenn ein anderer zahlen soll, dann braucht es dazu halt einen zusätzlichen Auftrag. -Fertig.
    Und: zeitnah Mahnungen stellen - denn erst unter Druck bewegt sich dann etwas....

    Neuer Job:
    wie Du Dein Angebot gestaltest (Vorkasse oder nicht), bleibt vollkommen Dir überlassen. Da Du mit dieser Personengruppe wohl schlechte Erfahrung gemacht hast, ist Dein Verhalten durchaus sinnvoll und nachvollziehbar, aber Du solltest das auf alle Fälle nicht offiziell mit der alten Geschichte bzw. GmbH in Verbindung bringen.

    Vorkasse ist bei vielen Projekten / Neukunden etc. üblich. Wenn die Jungs wirklich Ärger machen und Du ihnen entgegenkommen willst, dann kann man sich auf eine Anzahlung von 60% und eine Schlusszahlung (incl. der dann noch zusätzlich angefallenen Arbeiten :) einigen.
    Die Schlusszahlung würde ich auf alle Fälle per Lastschriftverfahren machen. Hier hast Du es selbst in der Hand, wann die Zahlungen kommen. Solange die Firma nicht insolvent ist (oder kurz davor ist), müsste das Geld kommen.
    Aber: Das Lastschriftverfahren musst Du erstmal von Deiner Bank genehmigt bekommen (hat ja aufgrund der Rücklastschriften eine Art Kurzkredit-Charakter) und Dein Kunde muss natürlich eine Einzugsermächtigung unterzeichnen und das am Besten gleich mit der Angebotsunterzeichnung.

    Zitat

    ->Frage: kann der mir rechtlich was anhaben wenn ich am Samstag die VA nicht durchführe weil er die Rechnung nicht begleichen möchte und keine Vorkasse leisten möchte?


    Das kommt darauf an, was im Angebot stand. Was natürlich nicht geht, ist, wenn Du im Angebot nichts von Vorkasse erwähnt hast (und auch in Deinen AGB nichst davon steht) und Du nun nach erteiltem Auftrag nun auf Vorkasse drängst.
    Daher die entscheidenen Frage: Was steht im Angebot und ist dieses vom Kunden schon angenommen worden?

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  • test
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    • 6. Juni 2007 um 11:29
    • #6

    auch wenn es nicht unmittelbar um den fall geht:
    macht es nicht sinn auf den kunden zu verzichten und die zeit, die du mit ihm verbringst in 'solventere' kunden zu investieren. dieser kunde wird dir nie was ordentliches für deine arbeit zahlen. im zweifelsfall bist du auch der dumme, wenn es in die insolvenz geht.
    ansonsten: was nützt ihm der regress? solange er nichts schriftlich hat (auftragsbestätigung) wird das vor gericht, dann ist die va schon gelaufen) sehr schwierig für ihn

    http://www.crystal-hannover.de
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  • DJ-JAJA
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    • 7. Juni 2007 um 13:30
    • #7

    DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG!

    Aber es macht sinn sich mal folgende Überlegung zu stellen.
    Wenn eine GmbH ihren Zahlungen nicht nachkommen kann, dann gibts klare Regelungen.

    Zitat

    http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung

    Bei sochen Kammeraden, wie du da beschrieben hast, ist das gerne ne Masche ne Salamitaktik anzuwenden...immer neue GmbHs für jedes Projekt.

    Mach vor allen Dingen alles schriftlich mit denen und betone immer wieder, dass es KEINE mündlichen Absprachen gibt! Das ist der wichtigste Punkt! Im B2B kann man auch mündlich Verträge schließen, von denen man gar nix weiß. Wenn nur die anderen steif und fest behaupten du hättest das mündlich zugesichert. (Mir vor gericht so passiert).

    Ansonsten würde ich die Jungs auflaufen lassen. Einfacher Weg (hab ich auch schon gemacht) Auftrag annehmen unter der Bedingung dass 60% bis zum Datum X auf das Konto eingegangen sein. Ist dann am Vortag der Veranstaltung nix auf dem Konto. Schickst Du ein Fax, dass keine Zahlung eingangen ist und du den Vertrag löst. Fertig! Jetzt Kosequent sein. Also keine Geschichten erzählen lassen, von wegen sei angewiesen und die Bank würde lange brauchen etc. Auch ein Buchungsbeleg mit datum von heute ist wertlos (Geld könnte wegen Irrtum wieder zurückgezogen werden, auch ne Masche).

    Jetzt das schwarzer Peter Spiel:-) :

    Kohle komplett + Schulden in Bar, oder das Lager bleibt zu.

    Ich hatte einige Pappenheimer von der Sorte so verekelt. Die sind zwar weg, aber es hilft deinem Geschäft. Denn wenn sich rumspricht, dass man dich so verkackeiern kann, hast du bald nur noch Kunden, die sich so benehmen.

    Frauen denken analog; Männer digital!
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  • DJ-JAJA
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    • 7. Juni 2007 um 13:49
    • #8

    Noch was....ich lese nirgends, dass den Auftrag angenommen hast.

    Wenn Dein angebot nichts anderes als Gültigkeitsdatum enthält, könnte es ja bereits abgelaufen sein. Dann ist doch wurscht ob da Vorkasse vergessen wurde. Neues Angebot wird dann eben Vorkasse enthalten.

    http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/99477,0.html

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  • mringhoff
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    • 7. Juni 2007 um 14:57
    • #9

    Wobei, wer jetzt genau Auftraggeber ist, wer Veranstalter und wer nur so tut, ist in der Tat nicht immer leicht zu erkennen, vor allem bei so einer Veranstaltung:
    http://www.streetlife-festival.de
    Bei allem Chaos ist hier eine schriftliche Vorgehensweise unbedingt ratsam...

    Und wenn es für diverse Bereiche unterschiedliche GmbHs gibt, muss das nicht zwangsläufig auf Insolvensverdacht rauslaufen. Gerade bei großen, wiederkehrenden Projekten ist das üblich und den Handelnden durchaus ratsam es aufzuteilen. Eventuell ist auch die Gesellschafterstruktur ganz eine andere, das bekommt man ja so nicht mit...

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  • DJ-JAJA
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    • 7. Juni 2007 um 16:11
    • #10
    Zitat

    Und wenn es für diverse Bereiche unterschiedliche GmbHs gibt, muss das nicht zwangsläufig auf Insolvensverdacht rauslaufen. Gerade bei großen, wiederkehrenden Projekten ist das üblich und den Handelnden durchaus ratsam es aufzuteilen. Eventuell ist auch die Gesellschafterstruktur ganz eine andere, das bekommt man ja so nicht mit

    Das Stimmt...drum "KANN" und nicht "MUSS".

    Jedenfalls glaube ich nicht, dass sich die Strukturen verbessern, wenn genau die selben Chaoten nun 2 statt einer GmbH pflegen müssen.
    Ich jedenfalls kenne solche Szenarien aus eigener Erfahrung. Erst eine GmbH und dann noch mal 2, obwohl die erste schon in der Klemme steckt.
    Sollte wohl dazu dienen noch Material zu bekommen, weil neuer Name.
    Folge: 30 Jahre Titel und nen ehemaligen Gefü, der sich nach Frankreich versteckt hat.... :evil:

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  • tufkadib
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    • 7. Juni 2007 um 21:44
    • #11

    blubbkompensator:
    Ich würde an Deiner Stelle auf Vorkasse beharren. Und was heißt unüblich... auf dem Bau gibt es genügend Unternehmen, die Material nur noch per Vorkasse geliefert bekommen; wegen schlechter Zahlungsmoral.

    Solange trotzdem noch für solche Schnarchhaken gearbeitet wird, fühlen die sich in ihrem Tun nur bestärkt.

    MfG

    DirkB

  • blubbkompensator
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    • 8. Juni 2007 um 02:32
    • #12

    also Zwischenstand:
    ich habe mal extrem ordentlich dampf abgelassen was natürlich nichts gebracht hat und mitgeteilt das das so nicht geht.

    Jetzt hat ein Wirt vor dessen "haustüre" das ganze abläuft das auf seine "private schulter" genommen, zumal ich diesem wirt sehr traue da es nie zu unregelmässigkeiten kam, mache ich das ganze dann doch. Er kümmert sich dann auch noch um die andere (unbezahlte) baustelle da er dort sozusagen stiller sponsor ist.

    Das erste Problem das ich noch habe ist, dass aus budgetgründen die LKW bühne in der nähe erst zu einem Bühnendach werden sollte (womit ich ja keine Probleme hätte zumal die ja dumpingmässig günstig war) aus kostengründen wird das jetzt eine "pavillionzelt Bühne" (wie nennt man sowas? also bühnenelemente und da drauf pavilions gestellt)
    das ist jetzt nicht meine baustelle nur wenn es z.B. windig / stürmisch wird und die helfer welche die zelte festhalten sollen das nicht mehr halten können und das in meine Lift Truss konstruktion fliegt die dann durch die "segelfläche" überlastet ist, wer würde denn da haften? sprich es ist zwar vorgabe dass sicherheit nicht so wichtig ist sondern primär der preis, jedoch wollte ich zumindest meinen teil so sicher wie nur möglich gestalten - bei solch, ich sage mal sehr unwahrscheinlichen kettenreaktionen, wie ist es denn da bin ich da haftbar muss ich da dann geld zurückgheben oder wie oder was?
    das 2. problem ist, dass der "Produktionsleitung" erst heute nacht aufgefallen ist dass man da strom benötigt und noch eine zustäzliche "überall beleuchtung" zumindest für die "überall beleuchtung" habe ich jetzt noch ne notlösung gefunden, die praktikantin sucht morgen noch Strom bzw. elektriker - wenn ich die beleuchtung nicht starten kann weil die im angebot / rechnung stehenden steckdosen nicht vorhanden sind muss ich dann geld zurückgeben oder wie verhält sich das dann weil ohne den bestellten strom geht das ja schlecht (die 20 Pars kriege ich auch "irgendwie" auf den bestellten 2x16er noch drauf nur wenn gar nichts da ist ists halt ein problem)

    ich weiss die Fragen sind etwas Peinlich nur das problem ist, dass die das imho noch nicht so auf die reihe bekommen, und ich eben nicht weiss wer dann der "schuldige" ist - die Rechnungsbegleichung ist kein Problem mehr nur habe ich jetzt die befürchtung wenn kein Strom da ist das da evtl. der zahlende sauer werden kann ... ???


    zu der GmBh Verwirrung: die sind imho alle irgendwie zahlungsfähig nur haben die sicherheitshalber vor ? jahren gleich mehrere gegründet die einze zahlt eher die andere nimmt eher geld ein oder so ich kenne mich da auch nicht aus es gibt dann noch ein paar andere firmierungen ich steige da nicht durch im prinzip sinds die selben leute nur die aufgaben sind andere - zahluongsunfähig sind die garantiert nicht die haben eher probleme genügend getränke für den bar verkauf heranzuschaffen :) nur eher zahlungsunwillig

    edit: der oben angegebene link zum streetlife ist zwar pinzipiell richtig aber dennoch falsch da das unter/neben was weiss ich identische fest /http://www.corso-leopold.de/ ist das aber von anderen gmbhs gemacht wird die dann wieder andere beauftragen firmen und kulturreferat zu beauftragen während streetlife imho corso beauftragt - weiss das auch nicht ganz genau ich habe da auch keinen durchblick so genau es sind nur immer die selben / ähnlichen personen zumindest weiss ich nach zig adresswechseln wenigstens wer der zahler ist

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  • mringhoff
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    • 8. Juni 2007 um 08:46
    • #13

    Ja mei - täten jetzt wir Münchner sagen :)

    Nur nicht verwirren lassen... Welche persönlichen Verflechtungen im Veranstalter/Sponsor/Durchführer/Undsonstigewichtigtuer - Verhau existieren, sollte Dir zunächst mal "wurscht" sein. Bei so halböffentlichen Projekten tummeln sich immer die ein oder anderen Leute, die aus der Studentengruppen/Partyveranstalter/Nachtklub-Freizeitbeschäftigung hervorgekommen sind und mit ein paar "Spezeln" eine Firma gegründet haben. Da ist halt mal einer auch mal hier und dort engagiert. In den 80ern gründete man Parteien, heute halt Firmen... :)

    Wer als im Vorfeld nun etwas von Dir haben möchte, den fragst Du ganz genau, im welchen Auftrag er das will und wie genau die Firmierung (und die Rechnungsanschrift) lautet.

    Dann machst Du ein schriftliches (!) Angebot mit den Einzelheiten und lässt es vom Auftraggeber unterzeichnen.
    Aber Achtung: Der Rechnungszahler sollte auch Auftraggeber sein und der Unterzeichner auch dafür zeichnen dürfen - sonst gibts hinterher wieder die Diskussionen.

    Dann hast Du einen "Vertrag". Hier steht drin, daß Du z.B. an einem bestimmten Termin eine Lichtanlage aufbaust und dafür den Stromanschluss mit XY Watt benötigst.
    Kooperativ darf man natürlich sein und den Auftraggeber auf diverse Probleme hinweisen und als Fachkraft auch auf Sicherheitsmängel hinweisen.
    Aber Du bist nicht Veranstalter und auch nicht Fachkraft im Sinne der VStVO, sondern einfach nur ein Lieferant eines kleinen Teilbereichs.

    Wenn Deine genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden (z.B. Stromanschluss), dann hat Dein Auftraggeber einen Teil seines Vertrags nicht erfüllt.
    Du kannst halt die Lichtanlage aufbauen, aber nicht - oder nur teilweise - in Betrieb nehmen. Deswegen hast Du von Deiner Seite aus Deine Pflichten erfüllt und darfst natürlich auch den vereinbarten Betrag abrechnen.

    Der Auftraggeber ist - je nach Vertragsgestaltung und AGB - als Mieter verantwortlich für das Equipment. Wenn davon jetzt etwas zu Schaden kommt - egal ob durch sein Verschulden oder durch Verschulden anderer - dann hat er Dir den Schaden zu ersetzen.

    Zu einer guten technischen Übergabe gehört dann natürlich auch über Sicherheitsprobleme zu sprechen (Herunterfahren des Trusses bei Sturm, Herumfliegende Pavillions etc.). Die Verantwortung vor Ort trägt aber der Auftraggeber, zumal Du da ja auch wohl nicht als Techniker vor Ort bist...

    Zitat von "Blubbkompensator"

    die praktikantin sucht morgen noch Strom


    vielleicht findet sie ja noch eine Kiste davon im Keller... :)

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  • Mechwerkandi
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    • 8. Juni 2007 um 15:11
    • #14

    Wenn ich mir diese ganze Gewurschtel durchlese, dann hab' ich dafür eine ganze einfache Lösung, ich bedanke mich für die Anfrage und geh' meines Weges.

    Das würd' ich nicht mal mit der Kohlenzange anfassen.

  • DJ-JAJA
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    • 9. Juni 2007 um 12:18
    • #15

    Mechwerkandi spricht mir aus der Seele.
    Warum hältst du sooo an diesem Auftrag fest? So wirst du nicht erfolgreich sein.
    Und zwar im echtenn Sinne des Wortes: Entweder der Erfolg bleibt aus, oder du wirst nicht reich, weil nicht bezahlt wird.
    Ich geh davon aus, dass beides aus bleibt.

    Alleine, die Stunden die du hier im Forum Rat holst, und die Unsicherheiten und Eventualitäten, die dir wahrscheinlich schlechte Nächte breiten, machen das ganze auf jeden Fall zum Verlustgeschäft.

    Dein letztes Posting lässt bei mir nur einen Schluss zu. Dir ist nicht klar, wann du wirklich Gewinn erzielst. Mach dir das klar (Zur Not auch etwas Literatur) und konzentriere Dich auf die Dinge, die Gewinn bringen, dann sind solche Dödel automatisch außen vor. :wink:

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  • manuela
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    • 9. Juni 2007 um 12:34
    • #16
    Zitat von "Blubbkompensator"

    das ist jetzt nicht meine baustelle nur wenn es z.B. windig / stürmisch wird und die helfer welche die zelte festhalten sollen das nicht mehr halten können und das in meine Lift Truss konstruktion fliegt die dann durch die "segelfläche" überlastet ist, wer würde denn da haften?

    Hallo Stefan,
    mach doch einfach eine Trusskonstruktions die unter den zu erwartenden Belastungen standsicher bleibt. Dann sollte das auch kein Problem geben. Du kennst dich schließlich aus mit SOA. 8)

    lG Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • lichtfürlau
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    • 9. Juni 2007 um 13:14
    • #17

    hallo Blubbkompensator,

    Dein Prob erinnert mich in sentimentaler Weise an so einige Va´s. Alle hatten eines gemeinsam: Mehr Zahlungsunwilligkeit als Zahlungsunfähigkeit !

    Warum das Prob nicht an der Wurzel packen und entsorgen.

    Auch wenn es rechtlich ne neue GmbH ist und Du (auf dem Papier) die eine Firma mit der anderen besser nicht verbinden solltest. Du wirst mit diesen Leuten über kurz oder lang sprichwörtlich baden gehen. Du musst dazu nur mal die Konditionen Ihrer Verträge mit Ihren Kunden (Verkaufsstände/Gastronomen etc.) bedenken und Du wirst erkennen, das sie in der Regel Vorkasse verlangen. Da Du offensichtlich nur wegen LOW-Budget gebucht wirst und da es (Deiner Aussage nach) keinen weiteren Anbieter in Deiner Preisklasse gibt bist DU und nur DUUUUUUU in der Lage die Bedingungen zu stellen. Sollten die Herren Veranstalter Deine Bedingungen nicht akzeptieren, dann haben sie sich bitteschön einen anderen "Sklaven" zu suchen, den sie nach ihren Vorstellungen "verheizen" können. Während Du es Dir auf deren Feste schön gemütlich machst und Spaß hast, anstatt Ärger,Stress und wertgemindertes Equipment.

    Ich habe fertig!

    Nee, doch noch nicht.


    Die MwSt Abzocke ist wahrscheinlich schon so alt wie die MwSt selbst. Man vereinbart (nicht schriftlich) einen Betrag X und will hinterher nix mehr davon wissen, daß alle bis dato "vereinbarten" Preise netto gewesen sein sollen. Dies dient ausschl. zur Erschleichung eines Preisvorteiles und sollte eigentlich unter dem Begriff "vorsätzlicher Betrug" geahndet werden. Ein weiteres Argument Alles aber auch wirklich Alles schriftlich weit vor VA-Beginn zu fixieren und gegenzeichnen zu lassen.


    Folgeauftrag? Wo bitteschön sehe ich hier einen zu erwartenden Folgeauftrag ? Unter Folgeauftrag verstehe ich einen Zusammenschluss zweier Parteien mit gleichlautenden Meinungen. Hier sehe ich nur Abzocke, Zahlungunwilligkeit und ne Menge Ärger. Diese Typen haben die Frechheit Dir ein supernagelneues Vetragsverhältnis aufzudrücken und auf der anderen Seite auf die noch im selben Satz verworfenen "alten Zeiten" zu pochen. Das ist mehr als einseitiges Denken. :evil: :twisted:


    Meines Erachtens wird auch der Kontakt zum netten Gastwirt an der Situation nix ändern. Du machst ja nicht mit ihm den Vertrag. (Vermutlich wirst Du strategisch sowieso mehr in Richtung "mündliche Verabredung" gedrückt) Du wirst weiterhin Deiner Kohle nachrennen und hintenrum sitzen die Herren Veranstalter bei nem Bierchen zusammen und machen sich über Dich auch noch lustig. (Naja, was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss) Da könnte mir die Galle hochkommen.

    ina

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  • rockline
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    • 10. Juni 2007 um 10:05
    • #18

    Das mit der Mehrwertsteuer ist schon mal ganz einfach: die bezahlt jeder! Es gibt eigentlich überhaupt keinen Verhandlungsansatz.
    Auch wenn ein Privatmann Dich bucht - warum soll er keine MwSt zahlen?
    Man kann ja auch nicht zum Gartenbaumeister gehen, sich die Gartenanlage fein herrichten lassen, und dann sagen: schreib mir mal die Rechnung ohne Mehrwertsteuer!

    In allen anderen Punkten scheint alles etwas unklar beauftragt zu sein. Ich kann das nur schlecht nachvollziehen. In aller Regel weiß ich immer sehr genau wer meine Rechnungen bezahlen muß!
    Bei der Angebotserstellung weise ich auf die Zahlungsmodalitäten hin, ist VK vereinbart gilt VK! Hat der Kunde ein Problem - dann bleibt die Leistung aus, ganz einfach.
    Stefan

  • tufkaklto
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    • 10. Juni 2007 um 10:12
    • #19
    Zitat

    Jetzt hat ein Wirt vor dessen "haustüre" das ganze abläuft das auf seine "private schulter" genommen, zumal ich diesem wirt sehr traue da es nie zu unregelmässigkeiten kam, mache ich das ganze dann doch. Er kümmert sich dann auch noch um die andere (unbezahlte) baustelle da er dort sozusagen stiller sponsor ist.

    Ich nehme ja an, Du hast das schriftlich garantiert.

    Bei größeren Beträgen findet sich mal schnell wer , der da "dafür sorgt"
    Hinterher meint man dann, das das nicht geheißen hat, selber die Geldtasche aufzumachen und es einem leid täte, das der Andere nicht zahlen kann. Und man müße ja verstehen, das man selber da nicht..... :?

    Aber Respect vor Deinen Kunden. Die dürften gute Verkäufer sein. :D
    Wenn Du das Gefühl hast, da stimmt was nicht, Dich wieder zu überzeugen.
    Manchmal sollte man einfach auch etwas auf den Bauch hören.
    Umsonst kommen ja auch keine Zweifel auf.

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  • blubbkompensator
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    • 12. Juni 2007 um 22:48
    • #20

    für die Woend VA hats Bargeld gegeben, der Wirt kennt sich auch mit Geschäftsangelegenheiten aus und weiss wie Veranstaltungen so üblicherweise ablaufen.

    bei der Strandgeschichte wirds hoffentlich mal zu einer einigung kommen zumal die Dauerbaustelle immer noch eher eine Müllkippe denn ein VA ort ist (der HKS ist nie da schreibt auch nciht mal rechnungen und kümmert sich auch nicht umbezahlung der rechnungen) mal sehen was da noch kommt auch wenns gemein klingt ich hoffe da ja mal dass jemand einen stromschlag bekommt da ein paar meter runterfällt oder auch nur stolpert aber solange nichts passiert ist primär erstmal nur die Barfunktion interessant

    mit der 3 personen "chaos GMBH" will ich nichts mehr zu tuen haben (ausser das schuldige geld nochbekommen) mit dem Wirt klappt alles wunderbar

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