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Lautstärken Verordnung

  • glässing
  • 11. Juni 2007 um 12:41
  • glässing
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    • 11. Juni 2007 um 12:41
    • #1

    Hallo liebe Kollegen,
    ich denke dass wir alle schon einmal den Fall hatten,dass um später Stunde die Herren von der Polizei da waren, Nachbarn sich wegen Ruhestörung beschwert haben,um dem Veranstalter eine Anzeige zu vergeben.
    Da sich die Polizei ja nicht auskennt mit den Bestimmungen, auch keine Messinstrumente hat zum Messen, geschweige den, dass sie überhaupt nicht wissen, was sie mssen sollten, ist das ganze für mich eine reine Bauchangelegenheit der Polizei.
    Um uns, und den Veranstalter zu schützen, sollte sich jeder mit den aktuellen Bestimmungen auskennen.
    Wer weis etwas genaueres darüber.
    Möchte gerne einmal den Wissensstand bezüglich des Themas überprüfen, um dann eventuell allen Kollegen einen brauchbaren Wissensstand zu vermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Glässing

    Klangfarbe / Veranstaltungstechnik/ Tonstudio

  • mringhoff
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    • 11. Juni 2007 um 14:30
    • #2

    Es gilt das Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG incl. deren Durchführungsverordnung bzw. Verwaltungsanweisung (die TA Lärm):
    http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1570

    Des weiteren können kommunale Regelungen zur Mittagsruhe und Nachruhe existieren.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • yamaha4711
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    • 11. Juni 2007 um 14:42
    • #3

    Hmm... also wie war das nochmal gleich?

    falls Verantwortlicher/Veranstalter und haftbar
    1. Ordnungsamt konsultieren
    2. Anlage einmessen (lassen) und Limiter einstellen (lassen)
    3. im Umfeld nachmessen, speziell im Umfeld der Anlieger
    4. Anwohner informieren (trägt manchmal zur Hebung der Toleranzgrenze bei)

    falls nicht Verantwortlicher und nur Techniker/Systembetreuer/Mixer/DJ
    1. Verantwortlichen konsultieren
    2. sich an die vorgegebenen Reglementierungen halten

    Das mal als Grobfassung.

    Meines Wissens nach gibt es enorme Unterschiede dabei. Je nach Kategorie (Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet) gelten zu entsprechenden Zeiten entsprechende Pegelgrenzen.
    Wohngebiet am Tag max. 55dB(A), Nachts (ab 22:00h) ein Abschlag um 5dB(A), also nur noch 50dB(A). Im Besonderen ist auf angrenzende Altenwohnheime und/oder Krankenhäuser zu achten. Hier gelten nochmals verschärfte Regeln.
    Leider differieren hier die Meinungen/Vorschriften sehr. Ich habe auch schon für Wohngebiete tagsüber 65dB(A) gelesen (ist ja doppelt so laut auf einmal). Mal davon abgesehen: ein Vogel im Geäst macht deutlich mehr Lärm als 65dB(A). Also verdonnern wir die Natur gefälligst ihren Schnabel zu halten. *lol*
    Mal im ernst: die Lärmvorschriften sind zum Teil von Bürokratikern aufgestellt worden, die keine Ahnung haben wovon sie reden. Aber das ist eine ganz andere Story.

    Tatsache (und wohl Hauptgrund für so manch unangenehme Überraschung) ist, daß meist nur im direkten Umfeld gemessen wird und dabei das eigentliche Stresspotential in ca. 300m Entfernung beginnt - nämlich die lärmempfindlichen Bürger (die mitunter Nachts das Fenster offen haben und ganz energisch lauschen).
    Wie war das nochmal: ca 5dB Pegelabfall pro 50m?! Aber auch nur wenn der Wind günstig steht. Das ist nämlich der nächste Stolperstein. Der Wind trägt zum Teil sehr weit. Auch bauliche Maßnahmen wie enge Häuserschluchten wirken sich ungünstig aus.
    Letztendlich sollte das Ordnungsamt bzw. das verantwortliche Polizeirevier und evtl. auch potentielle Gegner miteinbezogen werden und die Meßwerte erhalten. Damit hat man etwas schriftliches und alle sollten happy sein. Es ist oftmals sehr viel Psychologie mit im Spiel.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Schrumpeln
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    • 11. Juni 2007 um 16:03
    • #4

    @Yammi: das ist eine ganze Menge Mist den ich da von die lese, es stimmen weder die Lärmgrenzwerte und die Messpositionen (in der TA Lärm wird 50 cm vor dem geöffneten Fenster der betroffenen Person gemessen), noch deine Faustformel (5dB pro 50 Meter, wie kommst du denn auf diese Zahl?). Normalerweise sind das doch 6 dB pro entfernungsverdopplung bei punktschallquellen und 3 dB pro Entfernungsverdopplung bei Linienquellen, diese gelten aber auch nur im Nahfeld, weiter weg sieht es hier auch aus wie bei der Punktschallquelle.

    Und dann gibt es ja verschiedene Szenarien.

    a) Verordnung zum schutz der Umwelt/Nachbarn: TA Lärm nicht vergessen dass bei Musik abschläge zu beachten sind für den Informationsgehalt
    b) Verordnung zum Schutz der Gäste: die neue DIN 15905-5 wird gerade Überarbeitet und wohl demnächst veroffentlicht. Hier wird ein Schallpegel gemittelt über einen Zeitraum von 30 min betrachtet und dieser darf meines Wissens am lautesten ort 99 dB Laeq nicht übersteigen.
    c) Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern, hier gelten noch strengere Richtlinien, da ja der Arbeitnehmer nicht freiwillig sich diesem Lärm aussetzt. Hier wird unter anderem geregelt wann der arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen muss.

  • yamaha4711
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    • 11. Juni 2007 um 16:59
    • #5

    Schrumpeln
    Herzallerliebst und äußerst nett. Vielen Dank für die Blumen...
    Wohl zu lange in der Badewanne gelegen? Egal...

    Aber hast recht: sind 6dB.... kleiner Tippfehler meinereits.
    Im übrigen heißt es im richtigen Deutsch:

    ...das ist eine ganze Menge Mist den ich da von DIR lese. Es stimmen weder die Lärmgrenzwerte, noch die....

    Und ja, ich steige jedesmal bei solch einer Messung auf in die 7. Etage des Hochhauses, um dann exakt 50cm vor dem geöffneten Fenster zu messen. Das mache ich dann bei allen 74 Wohneinheiten.
    Mein Gott Gottfried.

    Achso, woher ich die Weißheiten habe...
    Quelle (Google):

    [PDF] Microsoft PowerPoint - oekoburo_umwelt_gesundheit_17_06_04.pptDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version
    (Je 50 Meter Abstand verringert sich Lärmpegel um 6 Dezibel.) Lärmschutz ist vorzusehenjedenfal s ab ... 55 dB: Grenzwert für Wohngebiet nachts. 56 - 60 dB ...
    wien.arbeiterkammer.at/pictures/d13/Tagungsunterlage.pdf - Ähnliche Seiten

    Zu den Quellen "Grenzwerte" gibt es wohl Bestimmungen, die aber meiner Erfahrung nach sehr großzügig ausgelegt werden.
    Aber zu den von mir geposteten Grenzen hier ne Quelle (Google):


    Für Flörsheim e.V. - Flughafen, Frankfurt, Ausbau, Umwelt, NaturLärmpegel außen. Nacht Tag. Straßenverkehrslärm. Wohngebiet 49 dB(A) 59 dB(A). Mischgebiet 54 dB(A) 64 dB(A). Gewerbelärm. Wohngebiet 40 dB(A) 55 dB(A) ...
    http://www.fuer-floersheim.de/html/004-info/content-info.html - 31k - Im Cache - Ähnliche Seiten

    So in der Art kenne ich das auch noch von unseren Uniparties. Das Ordnungsamt hat da sehr peinliche Auflagen gestellt, die im Allgemeinen nicht zu erfüllen waren, da das Blattrauschen (mal übertrieben gesagt) schon lauter war.
    Als man mit denen aber ein wenig geredet hat und auch die Anwohner nett informierte stieg die Toleranzgrenze doch recht an. Was ich damit aussagen möchte: es ist Auslegungssache, da Papier äußerst geduldig ist.

    Nichts desto trotz... vielen Dank nochmals für deinen äußerst netten und kreativen Vortrag.


    Wenn ich Glässings Post richtig deute hinterfrägt er ja das Problem der unfreiwilligen Zuhörer. Du offerierst eine DIN zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter (oder sind es doch eher Mitarbeiter in einem Betrieb?). Nun ja... die tun sich das ja mehr oder minder freiwillig an, zumindest mal wenn es um VA's geht.
    Im übrigen können 99dB LEAQ bei ungünstigen Bedingungen immer noch zu ziemlichen Ärger in der weiteren Nachbarschaft führen und genau das ist doch die Diskussion, oder?

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • ADMIN
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    • 11. Juni 2007 um 21:57
    • #6
    Zitat von "yamaha4711"

    Im übrigen können 99dB LEAQ bei ungünstigen Bedingungen immer noch zu ziemlichen Ärger in der weiteren Nachbarschaft führen und genau das ist doch die Diskussion, oder?

    Da braucht es keine ungünstigen Bedingungen.


    Wer sich mal mit der TA Lärm näher auseinandergesetzt hat, der weiß, dass die Herren in Grün immer Recht haben, wenn sie sagen, dass es zu laut ist.


    Am Rande: http://www.media-academy.de/uploads/media/…lmessung_02.pdf

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • yamaha4711
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    • 11. Juni 2007 um 22:14
    • #7

    Eben meine Rede.
    Dankeschön!
    Das ganze hat mehr mit Psychologie zu tun als mit allem anderen.

    Grüßle,
    michael

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  • Schrumpeln
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    • 12. Juni 2007 um 09:12
    • #8

    @Yamaha:
    Sorry erst mal entschuldige ich mich mal für meinen rauhen Umgangston, ich war wohl gestern etwas mies drauf.
    Das mit den 50 Metern ist aber immer noch nicht richtig, da die 6 db bei einer Entfernungsverdopplung sind. Also 115 dB in 1 Menter Abstand sind dann 109 dB in 2 Meter Abstand, 103 in 4 m, ..., 55 dB in ca 1 km Abstand.
    Das heisst für Openair, dass ein Wohngebiet tagsüber sehr weit entfernt sein muss, denn 115 dB @ 1m ist wirklich nicht recht laut, beim Nachbarn aber immer noch über dem Grenzwert.
    Natürlich kommen auch noch Umwelteinflüsse dazu, bei solchen Entfernungen macht der Wind schon eine Menge aus, und Bebauungen, oder Wälder im Schallweg dämpfen nochmal zusätzlich.

  • Schrumpeln
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    • 12. Juni 2007 um 09:19
    • #9

    Übrigens die DIN 15905-5 (2006-01-00) -Entwurf-, die ich zitiere hat den Titel: Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik
    und ist Vorgesehen als Ersatz für DIN 15905-5 (1989-10).
    Für den Arbeitsschutz gibt es Vorschriften der Berufsgenossenschaften und das Arbeitsschutzgesetz.

    Ich finde immer noch das Normen, die TA und Gesetze zitirfähiger sind, als Googleergebnisse, noch dazu wenn sie aus anderen Ländern stammen. Wir reden hier doch über Deutsche Bestimmungen?

  • mringhoff
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    • 12. Juni 2007 um 11:06
    • #10

    wir reden ja hier eigentlich vom Thema "Ruhestörung" - Ob Gäste (also die 99dB) oder die Mitarbeiter (BG-Verordnungen) zu laut beschallt werden, ist den Jungs von der Exekutive meist egal.

    In der TA Lärm gibt es eine Liste, wann welche Lautstärken wo gestattet sind. In meinem oben erwähnten Link ist eine Tabelle enthalten:
    http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1570

    Und wer da mal eine Party in einem Wohngebiet feiert, weiß daß die Polizei immer im Recht ist, wenn sie kommt, bei diesen Werten....

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  • yamaha4711
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    • 12. Juni 2007 um 12:03
    • #11

    Schrumpeln
    Entschuldigung angenommen. Kann ja mal vorkommen einen schlechten Tag erwischt zu haben und ich finde es riesig nett, daß man dies dann auch zurechtrückt. Zudem hab ich ein dickes Fell. Also alles halb so schlimm.

    Zu deinen -6dB pro Entfernungsverdopplung. Das ist ein theoretischer Wert (und so auch vollkommen richtig) und gilt in erster Nährung im Nahfeld. Mit zunehmender Entfernung wird das ganze leider durch natürliche und bauliche Einflüsse sehr stark verbogen und im Fernfeld - da wo es dann darauf ankommt - ist diese Regel zu verwerfen, da nicht mehr gültig. Es kann dir sogar passieren, daß du an bestimmten Stellen im Fernfeld wieder höhere Pegel messen kannst, was nach deiner Rechnung gar nicht passieren dürfte, da der Wert ja stetig abnehmen muß.
    Die von dir genannte Bedämpfung durch Wald oder Bebauung ist auch nicht so ganz richtig. Es tritt oftmals auch das Gegenteil ein, also eine quasi-Verstärkung (Stichwort additive Interferenz). In einer Häuserschlucht ist das äußerst unangenehm und denk mal an das Echo in den Bergen.

    Deine DIN-Normen in Ehren, aber die bringen nur den Zuhörern im direkten Nahfeld etwas. Dem Renterpaar oder der jungen Mami in 1,2km Entfernung ist das ziemlichen piepenhagen, wenn der heilige Mittagsschlaf gestört wird oder das gerade eingeschlafene Neugeborene Samba im Laufstall tanzt.

    Aber wie ist das nun mit der Lärmbelästigung? Hallo Glässing???? *klopfklopf*
    Ich kann dazu nur eins sagen: wenn eine VA z.B. durch den Bürgermeister abgesegnet ist und dieser als Schirmherr auftritt, dann interessiert es die Herren in Grün-Weiß nicht. Die stehen dann nur interessiert da und helfen sogar die Leute abzuwimmeln. Da ist es echt wurscht ob in 300m Entfernung die Kaffeetasse aus dem Regal hüpft. Hauptsache der Bär steppt.

    Grüßle,
    michael

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