1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Andere Gewerke (nicht PA)
  5. Strom

Anlage wegen Starkstrom ohne N abgeraucht->Welcher Duspol

  • gogu
  • 24. Juli 2007 um 23:42
  • gogu
    Beiträge
    111
    • 24. Juli 2007 um 23:42
    • #1

    Hallo zusammen,

    an WE ist mir wegen eines Starkstromanschlußes ohne Nulleiteranschluß oder sollte ich besser sagen, wegen eines Drehstromanschlusses mein halbe PA abgeraucht.

    http://www.pa-forum.de/phpBB/viewtopic.php?t=63847&sid=b407ad2f378b28053c811bbca3e2dddf

    Ich habe gelesen, daß man verpflichtet ist, vorher solche Anschlüsse durchzumessen. Heißt das für mich, ich habe Schuld an dem Schaden, weil ich den Anschluß vorher nicht gemessen habe und die Versicherung des VA zahlt nichts?

    Zum Messen: Carlo hat mir empfohlen, mit einem Duspol den Anschluß zu messen. Welchen sollte ich mir da am besten kaufen?

    Mit bestem Gruß
    gogu


    [/url]

  • outliner
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    3.031
    • 25. Juli 2007 um 00:03
    • #2
    Zitat von "gogu"


    Ich habe gelesen, daß man verpflichtet ist, vorher solche Anschlüsse durchzumessen.

    wo?

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Online
    Christian Engel
    Moderator
    Reaktionen
    89
    Beiträge
    3.460
    Marktplatz Einträge
    4
    • 25. Juli 2007 um 00:26
    • #3

    Welcher Duspol? Kommt darauf an, was du machen möchtest. Benötigst du nur ein Gerät zur Spannungsmessung, so tut es das einfachste Modell, der "Duspol compact".

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 25. Juli 2007 um 01:07
    • #4

    Du bist nicht verpflichtet, im Gegenteil eigentlich darfst du bzw. relativieren wir das mal solltest du einen 400V Anschluß als nicht Fachkraft erst garnicht messen.

    Verantwortlich für die Korrekte funktion und deren überprüfung ist im allgemeinen der ausführende Elektriker. Soll heißen wenn irgendwo eine CEE Dose instaliert wurde muß die irgendjemand an die wand geschraubt haben und genau derjenige ist nun auch dafür verantwortlich das diese Dose korrekt verkabelt wurde und muß dieses auch so abnehmen.

    Anderer Fall, die installation des Elektrikers ist ok, aber der Veranstalter oder einer seine Gehilfen schaft nun eine Verlängerung ran um den Strom z.B. aus dem Keller in den darüberliegenden Stock zu bekommen, diese Kabel hat nun aber bewußt oder unbewußt einen Nullleiterabriss so ist es zum einen so das dieses eigentlich nun auch nur wieder eine Fachkraft tun sollte, und sei dem so ist wieder selbige dafür verantwortlich das zu überprüfen, den dafür hat er gelernt. War es kein Fachkraft, liegt die Verantwortung für die korrekte elektrische installation beim Veranstalter der dieses so beauftragt hat.

    Und um dir nun das ganz hickhack zu ersparen ist es sichvoll sich um 40 Euro einen Duspol an zu schaffen und einfach selbst zu messen bevor Geräte in rauch auf gehen und man lange streiten muß wer nun verantwortlich ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 25. Juli 2007 um 19:02
    • #5
    Zitat von "gogu"

    Ich habe gelesen, daß man verpflichtet ist, vorher solche Anschlüsse durchzumessen. Heißt das für mich, ich habe Schuld an dem Schaden, weil ich den Anschluß vorher nicht gemessen habe und die Versicherung des VA zahlt nichts?

    Das kommt darauf an. Wenn Du eine Fachfirma bist (aus Deinem Profil kann man da leider nichts erkennen), dann ja. Wenn Du ein Privatanwender, Musiker etc. bist, dann nein. Als gewerblicher Anbieter von Veranstaltungstechnik gilt man als elektrotechnische Fachkraft und hat dadurch auch entsprechende Pflichten.

    In den berufsgenossenschaftlichen Anordnung SP 25.1/2 (BGI 810) steht unter Punkt 4.2.:

    Anschluss elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien
    Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel sind die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu überprüfen.

    http://www.dthg.de/praxis/infothe…G/SP_25-1-2.pdf


    Was die Berufsgenossenschaft so rausgibt, kann wohl als Stand der Technik gelten, wer sich nicht daran hält, handelt fahrlässig. Insofern dürfte man da von den Versicherungen keine Leistungen erhalten.

    Du kannst aber es natürlich auch drauf ankommen lassen und dem Veranstalter als Mieter der Geräte sowie als Steller der Stromversorgung eine entsprechende Rechnung schicken. Wenn er zahlt ist gut, wenn nicht, dann würde ich es natürlich auch nicht auf einen Rechtsstreit anlegen :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 25. Juli 2007 um 21:04
    • #6
    Zitat von "gogu"

    Ich habe gelesen, daß man verpflichtet ist, vorher solche Anschlüsse durchzumessen.

    Wenn wir's mal genau nehmen: Wir errichten eine elektrotechnische Anlage, und das wird nur von oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft gemacht, diese weiß dann auch, welche Messungen (Isolationswiderstand, Schleifenwiderstand...) nötig sind.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • gogu
    Beiträge
    111
    • 26. Juli 2007 um 16:04
    • #7

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten!

    Zitat von "Outliner"

    wo?



    Hi outliner, ich habe gegoogelt und hier im PA Forum einen Beitrag zu dem Thema gefunden. Leider finde ich den nicht mehr. Da wurde behauptet, man ist verpflichtet einen Anschluß vor Inbetriebnahme durchzumessen.

    Zitat von "mringhoff"

    Das kommt darauf an. Wenn Du eine Fachfirma bist (aus Deinem Profil kann man da leider nichts erkennen), dann ja. Wenn Du ein Privatanwender, Musiker etc. bist, dann nein. Als gewerblicher Anbieter von Veranstaltungstechnik gilt man als elektrotechnische Fachkraft und hat dadurch auch entsprechende Pflichten.

    Hallo Matthias. Diese Aussage beruhigt mich schon wieder etwas. Um es genau zu erklären. Ich bin Musiker ( ich habe auch gleich mal mein Profil ergänzt) Allerdings im normalen Leben auch Ingenieur, was mir hoffentlich nicht zum Stolperstein wird. Die Verantstaltung war eine Hochzeit. Ich habe dem Brautpaar gesagt, es wäre besser eine Starkstromleitung für uns zu legen, da wir mit 2 Phasen auf der sicheren Seite sind. Es wurde deswegen an die bestehende Starkstromdose von einem Elektriker ein Starkstrom-Verteiler angebracht, von dem aus wir versorgt wurden...

    Die Frage ist nun wer haftet? Vor allem wurde an diesem Abend noch der Elektriker gerufen. Bis dahin hatten wir jedoch eine 220V Leitung aus der Küche gelegt, die funktionierte. Der Elektriker hat auch noch direkt an diesem Abend seinen extra für diesen Abend installierten Verteiler wieder abgebaut....

    Uns sind Geräte im Wert von 6000€ in abgeraucht. Andere Geräte, mit geregeltem Netzteil haben die Beaufschlagung mit der Spannung ausgehalten. Kann ich durch die jeweilien Servicewerkstätten einen Überspannungsschaden bestätigen lassen?

    Bin ich als Musiker verpflichtet die Dose vorher durchzumessen?

    Das sind Fragen, die mir wirklich unter den Nägeln brennen, neben der Rennerei um die Reparatur und Neubeschaffung der Geräte...

    Vielleicht hatte ja einer schon mal einen ähnlichen Fall...

    Mit besten Grüßen

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 26. Juli 2007 um 22:20
    • #8

    Ganz klar, die Haftpflicht des Elektrikers ist in deinem Fall zuständig. Problem ist nur dem elektriker dieses nun nachträglich nach zu weisen. Klasse wäre es gewesen du hättest dern Verteiler zumindest bis zur Klärung der Schadensfrage einbehalten, dann hätte man dieses Nachvollziehen können. So wird es wohl auf einen Rechtsstreit raus kommen und du brauchst einen Gutachter der dir deine Überspannungsschäden bestätigt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 27. Juli 2007 um 08:14
    • #9
    Zitat von "gogu"


    Hi outliner, ich habe gegoogelt und hier im PA Forum einen Beitrag zu dem Thema gefunden. Leider finde ich den nicht mehr. Da wurde behauptet, man ist verpflichtet einen Anschluß vor Inbetriebnahme durchzumessen.

    zwei Beiträge weiter oben habe ich ich das genau erläutert und sogar noch den passenden Link dazu gesetzt. Ist Dir das entgangen?

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 27. Juli 2007 um 08:27
    • #10
    Zitat von "gogu"

    .... Ich habe dem Brautpaar gesagt, es wäre besser eine Starkstromleitung für uns zu legen, da wir mit 2 Phasen auf der sicheren Seite sind. Es wurde deswegen an die bestehende Starkstromdose von einem Elektriker ein Starkstrom-Verteiler angebracht, von dem aus wir versorgt wurden...

    Die Frage ist nun wer haftet?

    Dein Vertragspartner und Auftraggeber sind die Brautleute. Dort geht dann die Rechnung für alle Schäden hin, die Dir entstanden sind. Ob das jetzt ein kaputtes Mikro wäre, das der Brautvater ins Bier versenkt hat oder ob das der Stromschaden ist, kann Dir ja mal egal sein...

    Wer da dann das schlussendlich bezahlt (der Gastwirt, das Brautpaar, der Elektriker oder dessen Versicherung etc.) sollte Dich nicht weiter interessieren...

    Also spare Dir jede Diskussion mit dem Elektriker oder gar noch dessen Versicherung. Das ist nicht Deine Baustelle...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • bwaack
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    250
    • 5. August 2007 um 13:12
    • #11

    es steht in der BGV C1!
    http://www.dthg.de/praxis/infothe…t/BG/bgv_c1.pdf
    und diese Antwort hätte eigentlich hier sofort fallen müssen.

    Dort steht drin, dass man messen muss - und auch, dass das an Steckdosen jeder darf, der weiß, wie es geht.

    "Wer seinen Lümmel überall reinsteckt, ohne vorher zu messen" ist nach gesundem Menschenverstand tatsächlich selber schuld.

    Als "LAIE" gehst du natürlich davon aus, dass eine CCE Steckdose vollständig und vorschriftsmäßig beschaltet ist und verklagst den Elektriker und das Brautpaar auf Schadenersatz. Als Profi misst man das nach... weil solche Irrtümer ja doch häufiger vorkommen - und zahlst den Schaden selbst, damit nicht rauskommt, dass du Anfänger bist.

    Threads zum Thema:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39766
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=21450
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=46021

    und jetzt will ich nie wieder von so etwas hören.

    Grüße
    B.

    edit:
    was ich nicht verstehe: was heißt der Elektriker hat wieder abgebaut?
    nachdem die Geräte kaputt waren? oder wie?
    habt Ihr eure Sachen an Schuko-Steckdosen des Verteilers angeschlossen? In diesem Falle würde ich mir mal den Meister des Betirebs zur Brust nehmen - ich glaub der zahlt ganz schnell und unkompliziert. Bei einer Cekon-Dose kann er noch lamentieren, es sei Drehstrom gefordert worden...blablabla -- aber ein Schuko ist als Endverbraucherstelle für den Elektriker ziemlich heilig - der muss nämlich seine Arbeit auch prüfen, bevor er Brautpaare drauf los lässt.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. August 2007 um 14:35
    • #12

    Aber wie gesagt, gogu ist ein Bandmitglied und kein Veranstaltungstechniker, insofern juristisch gesehen ein Laie bezüglich der Elektrofachkraft-Tätigkeit.
    Die Band war Dienstleister des Veranstalters (hier ein Brautpaar), dieser wiederum hat die entsprechenden Voraussetzungen für den Auftritt der Band zu schaffen (Bühne, Stromversorgung etc.) und hat sogar dafür eigens - ich denke mal über den Raumverpächter - einen Elektromeister kommen lassen.

    Die Band hat sich ja auch nur einfach an die Schukosteckdosen angesteckt, nichts weiter. Da es also einen Schaden gegeben hat, den die Band nicht zu vertreten hat, kann es sich diesen vom Auftraggeber / Veranstalter (Brautpaar) ersetzen lassen.

    Der Elektromeister hat also mit der Band juristisch nichts zu tun. Der Auftraggeber wird sich dann im zweiten Schritt schon mit dem Knaben auseinandersetzen, aber das sollte ja nicht das Problem von der Band sein...

    Also: Rechnung an den Auftraggeber und fertig.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • bossjan
    Verifiziert
    Beiträge
    329
    • 5. August 2007 um 18:47
    • #13
    Zitat von "mringhoff"


    .... Als gewerblicher Anbieter von Veranstaltungstechnik gilt man als elektrotechnische Fachkraft und hat dadurch auch entsprechende Pflichten.

    .....

    Ist das immer so? Ich meine da speziell die kleinen HKS, die zwar Gewerbe angemeldet haben, aber nicht so wirklich die Ahnung davon haben... Ich möchte ihr keinen persönlich angreifen, aber ich meine diejenigen, die das so nebenbei mal mit machen. Gelten diese dann auch als elektrotechnische Fachkraft (obwohl sie vielleicht in diesem Bereich nie eine Ausbildung hatten)???

    Lieben Gruß
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
    http://www.jrp-veranstaltungstechnik.de

  • skyper
    Profi
    Reaktionen
    1.276
    Beiträge
    3.534
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 5. August 2007 um 22:12
    • #14

    Auch wenn es gerade etwas ins OT abdriftet, aber da möchte ich doch auch nochmal ein bisschen Senf zum Thema beisteuern...

    Zitat von "mringhoff"


    .... Als gewerblicher Anbieter von Veranstaltungstechnik gilt man als elektrotechnische Fachkraft und hat dadurch auch entsprechende Pflichten.

    .....

    Sorry für die etwas knappe Formulierung: SCHWACHSINN!

    Querverweis auf Dieter Nuhr spare ich mir hier.

    - "Elektrofachkraft" (jedwelcher Vertiefungsrichtung) ist ein Ausbildungsberuf, und kein Titel den man mit dem Gewerbeschein verliehen bekommt. Du wirst ja auch nicht zum Kraftfahrzeugmechaniker ernannt, wenn Du den Führerschein bestehst.
    - "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" ist eine auf das wesentliche für unseren Bereich beschränkte, auf etwa zwei Wochen zusammengeschrumpfte "Ausbildung", die gewisse Fachkenntnis attestieren soll. (Meiner bescheidenen Meinung nach ist der Zettel den man dort bekommt aber eher als Einzahlungsnachweis für die Kursgebühr geeignet denn als Bestätigung erworbener Qualifikationen...)
    - Strittig ist es vielleicht noch bei den Elektroingenieuren, bei denen die Meinung über die Befugnisse je nach befragter Person vom absoluten Nullpunkt (also nicht mal ein Schukokabel selber basteln) bis zum selbstbewussten "bis 1000 Volt darf ich alles - wie jeder Elektromeister auch" reichen. Die BG Feinmechanik/Elektrotechnik wiederum schlängelt sich auf Anfrage irgendwo in der Mitte, und zitiert irgendwelche BGVs, in denen eine nachgewiesene mehrjährige praktische Ausübung des Berufes gefordert ist, um selber was hantieren zu dürfen.

    Grundsätzlich gilt: Wer (wissentlich oder auch nicht) irgendwelche Vorschriften verletzt und dadurch ein Schadensfall eintritt, bist Du, egal ob E-Fachkraft oder Strassenkehrer dem Richter erst mal eine Erklärung schuldig, insbesondere wenn Du den Job eben gewerbsmäßig machst, also nicht nur die Anlage aus Deinem Wohnzimmer beim Nachbern zur Grillfeier in den Garten würfelst.


    _______________________________________________
    Zurück zur Ursprungsfrage:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49154

    hier sollte alles nötige drinstehen...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 6. August 2007 um 09:02
    • #15
    Zitat von "Skyper"

    - "Elektrofachkraft" (jedwelcher Vertiefungsrichtung) ist ein Ausbildungsberuf, und kein Titel den man mit dem Gewerbeschein verliehen bekommt.

    Na, so meinte ich das aber auch nicht. Das wäre ja wirklich zu einfach, wenn man sich mit 30,- EUR Verwaltungsgebühr einen Titel "erkaufen" kann.
    Gebe zu, aus der etwas unglücklichen Formulierung heraus könnte man so etwas ableiten. Ich meinte das aber aus der juristischen Sicht des Kundens, vor allem in Bezug auf weiter o.g. Fall.

    Vielleicht kommt das so besser rüber:
    Bei der Ausübung eines Gewerbes wie der Veranstaltungstechnik hat man gewisse Pflichten, die ein Laie/Privatperson nicht hat. Im juristischen Sinne hast Du den "Stand der Technik", Regeln und Vorschriften zu beachten, die auch im Bereich der Elektrofachkraft hineinreichen.
    Ein Kunde, der Dich als Veranstaltungstechnik-Fachfirma beauftragt, darf davon ausgehen, daß alles fachgemäß ausgeführt wird.
    Hier spielt es dann keine Rolle, ob die Firma nebenbei läuft (HKS) oder als "Meisterbetrieb". Besteht also keine ausreichende Qualifizierung, dann ist als nicht der Kunde verantwortlich dafür, daß er die falsche Firma beauftragt hat, sondern der Betriebsinhaber.

    Und mal nebenbei, wir sind nicht OT, denn der Threadstarter hatte mehrere Fragen, nicht nur nach dem Duspol

    Zitat von "gogu"

    Ich habe gelesen, daß man verpflichtet ist, vorher solche Anschlüsse durchzumessen. Heißt das für mich, ich habe Schuld an dem Schaden, weil ich den Anschluß vorher nicht gemessen habe und die Versicherung des VA zahlt nichts?


    Die Frage nach dem Duspol stellt sich dann (theoretisch) gar nicht mehr, wenn er als Bandmitglied und Nicht-Fachkraft auftritt...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • neuni
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    40
    • 11. August 2007 um 16:37
    • #16

    Hallo Leute,

    zurück zum Thema: warum kauft man sich nicht gleich nen Stromverteiler mit ner Überwachung? Ich hatte erst selbst vor 2 Monaten in einem Bierzelt wieder eine tolle Situation: Ich stecke meinen 63er Verteiler an und der zeigte "Netzfehler" an, daraufhin habe ich den Elektriker vertändigt der die Dose mit seinem Duspol durchgemessen hat und behauptet hat es sei alles OK -> Fazit: es war ein maroder Nulleiter (verrosteter Anschluß) den der Duspol nicht erkennen konnte. Erst bei einer unsymmetrischen Belastung trat also der Fehler auf und der Verteiler hat gottseidank abgeschaltet. Es bringt also auch nix mit einem Duspol die Dose zu messen - ist zwar besser als nix weil man schonmal weiß ob N überhaupt angeschlossen ist aber wenn N unter Last abraucht geht euer Equipment trotzdem kaputt... Also: Ein fernünftiger Verteiler und ihr erspart euch teure Schäden und Ärger mit den Organisatoren....
    ...aber es muß ja immer alles billig sein und darf nix kosten - leider habe ich damals auch so gedacht, aber aus Schaden wird mann ja (meist) klug..:-)

    mfg

    B.9er

    ...denn Licht ist Musik für die Augen!!!

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 11. August 2007 um 17:34
    • #17

    Ein echter Duspol, ist nicht nur ein Zweispitzenmessgerät das 230V bzw. 400V anzeigt sondern er verfügt auch über eine Lastzuschaltung die im Normalfall auch das Netz unsymetrisch belastet und den Fehler dann aufzeigt. Sicherlich ist ein solcher Verteiler mit permanenter Netzüberwachung die absolute Ideallösung, aber ein Duspol reicht meißtens zur Fehlervermedung aus.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • neuni
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    40
    • 11. August 2007 um 17:46
    • #18

    Hallo Kracky, ich habe noch keinen Duspol in der Hand gehabt mit dem dieser Fehler im Bierzelt messbar gewesen wäre. Der Duspol vom Elektriker hat ja auch nix finden können. Meist haben Duspole nur einige 100mA (200mA-400mA?) als Last um z.B. einen FI testen zu können (L auf PE). Man müsste ja dann bei Lastzuschaltung zwischen L und N einen Spannungseinbruch feststellen können - dazu sind die Anzeigen jedoch zu ungenau. Aber vielleicht kennst du ja ein Duspol der das kann und kannst uns den Typ mitteilen....

    mfg

    B.9er

    ...denn Licht ist Musik für die Augen!!!

  • Apostoli
    Profi
    Beiträge
    653
    • 11. August 2007 um 18:38
    • #19

    Mein Duspol heist ProFItest 0100.
    Der vergleich zwischen Schleifen- und Netzimpedanz ist insbesondere bei solchen Fehlern sehr aufschlussreich.

  • gogu
    Beiträge
    111
    • 21. August 2007 um 15:59
    • #20

    Hallo und sorry,

    war eine zeitlang nicht online, deswegen jetzt erst meine Rückmeldung und der aktuelle Stand der Dinge:


    Zitat von "bwaack"


    edit:
    was ich nicht verstehe: was heißt der Elektriker hat wieder abgebaut?
    nachdem die Geräte kaputt waren? oder wie?
    habt Ihr eure Sachen an Schuko-Steckdosen des Verteilers angeschlossen? In diesem Falle würde ich mir mal den Meister des Betirebs zur Brust nehmen - ich glaub der zahlt ganz schnell und unkompliziert. Bei einer Cekon-Dose kann er noch lamentieren, es sei Drehstrom gefordert worden...blablabla -- aber ein Schuko ist als Endverbraucherstelle für den Elektriker ziemlich heilig - der muss nämlich seine Arbeit auch prüfen, bevor er Brautpaare drauf los lässt.

    Hallo bwaack,
    An dem Abend kam noch ein Elektriker vorbei. Der sollte den Anschluß reparieren. Wir hatten in der Zwischenzeit jedoch eine 220V Leitung aus dem nahestehenden Clubheim gelegt und ich sagte, ich werde keine Geräte mehr an den Starkstromanschluß dranhängen. Die Hälfte der Geräte waren ja schon kaputt zu diesem Zeitpunkt.
    Extra für uns wurde nämlich an den bereits außen am Clubheim vorhandenen Starkstromanschluß ein Verteiler angeschlossen, von dem aus wir mit Strom "versorgt" wurden. Den hat der angereiste Elektriker dann aber auch gleich wieder an diesem Abend abgebaut und mitgenommen. Warum wohl?
    Ja, an die Cekon Dose, die für uns ins Festzelt gelegt worden war, war bereits ein Verteiler auf Schukodosen angeschlossen, an den wir unsere Geräte angeschlossen haben.

    Zitat von "neuni"


    zurück zum Thema: warum kauft man sich nicht gleich nen Stromverteiler mit ner Überwachung? ...
    ...aber es muß ja immer alles billig sein und darf nix kosten - leider habe ich damals auch so gedacht, aber aus Schaden wird mann ja (meist) klug..Smilie

    Hallo neuni,

    nein es muß nicht billig sein. Es muß zuverlässig funktionieren. Welcher Verteiler schützt uns 100% vor so einem Schaden? Ich bin bereit, dafür Geld auszugeben...

    Vielen Dank für Eure Beteilung am Thema. Momentan ist es so, daß sich die Schadensummen aus den Reparaturen langsam summieren. Der Versicherer des Bräutigams hat gesagt, die Haftpflicht müsse nicht zahlen, sondern wir hätten den Anschluß vorher prüfen müssen.

    Soll ich nun klagen und mich auf einen Rechtsstreit einlassen? Ich werde diese Frage jetzt noch einmal als konkretes Topic hier im Forum stellen.

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=64435

    Mit besten Grüßen
    gogu

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™