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Messprotokoll VDE 702

  • Peerless
  • 16. August 2007 um 10:08
  • mringhoff
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    • 28. Oktober 2008 um 08:45
    • #41
    Zitat von "rockline"

    Protokollieren kann man nur das ein Kabel/Gerät am Tag XY in Ordnung war. Was soll man sonst festhalten? Allzuviele Variablen hat man ja nicht - entweder innerhalb der Grenzwerte oder nicht; gut - schlecht!
    (...)
    Im übrigen darf ich ketzerisch erwähnen, dass eine vor sagen wir mal zwei Monaten erfolgreich gewesene Prüfung eines Gerätes oder Verlängerungskabels nicht garantiert, dass es drei Tage später im Eimer ist!

    Eben.
    Spricht auch eher dafür, daß man sich nicht in einer Sammelwut von einzelnen Messwerten verlieren sollte. (und daß die "Sichtprüfung vor jeder Verwendung" ebenfalls wichtig ist)

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  • rockline
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    • 28. Oktober 2008 um 14:41
    • #42

    Bei diesem ganzen Kontrolliergedöns darf man eines nicht vergessen:

    passiert etwas, dann ist die Kladde mit dem Zettel der irgendwann vor ein paar Monaten durchgeführten Untersuchung nur Makulatur.
    Tatsache ist dann, dass Kabel oder Gerät XY am Unfalltag nicht im ordnungsgemäßen Zustand war.

    Allein der Tatbestand das man über eine nachweisbar eigene und zugelassene Prüfeinrichtung verfügt, könnte hier strafmildernd wirken. Also die Nachweispflicht das man überhaupt imstande ist die vorgeschriebene Untersuchung durchzuführen!

    Grundsätzlich halte ich die Kontrollen für lobenswert, einen praktischen Nutzwert hat das nur für den Moment.

  • mringhoff
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    • 28. Oktober 2008 um 15:27
    • #43

    Rein technisch gesehen ist das vielleicht eine Makulatur, aber aus haftungsrechtlicher Seite halt nicht.

    Wenn aufgrund eines Gerätes/Kabels etwas passiert, dann ist man zwar haftbar, aber nun kommt es auf das WIE drauf an.

    Kann einem eine (edit: grobe) Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, dann bleibt man unter Umständen auf dem Schadensersatz selbst sitzen, weil die Haftpflicht das dann ausgeschlossen hat.
    Wenn man ordnungsgemäß und nach den "anerkannten Regeln der Technik" gehandelt hat, dann ist der Schaden zwar nach wie vor nicht schön, aber der Vorwurf der (edit: groben) Fahrlässigkeit ist dann nicht mehr gegeben.

    Das ist halt Juristerei, aber irgendwo muss man auch die Grenzen ziehen.

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    Einmal editiert, zuletzt von mringhoff (28. Oktober 2008 um 18:56)

  • TomyN
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    • 28. Oktober 2008 um 16:13
    • #44
    Zitat von "mringhoff"

    Kann einem eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, dann bleibt man unter Umständen auf dem Schadensersatz selbst sitzen, weil die Haftpflicht das dann ausgeschlossen hat.

    Ähh, wozu brauch ich eine Haftpflicht, die nur zahlt, wenn ich keinen Fehler gemacht habe??

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • hell&dunkel
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    • 28. Oktober 2008 um 16:56
    • #45

    Eine Haftpflicht zahlt bei Fahrlässigkeit immer.
    Nur bei grober Fahrlässigkeit zahlt sie nicht.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • mringhoff
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    • 28. Oktober 2008 um 18:57
    • #46

    sorry, ich meinte die grobe Fahrlässigkeit - habs oben noch editiert...

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  • ADMIN
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    • 28. Oktober 2008 um 19:19
    • #47

    Und - auch wenn man immer hofft, dass nie etwas so schlimmes passiert, als dass sich ein Staatsanwalt darum kümmern möchte - kann das auch strafrechtlich einen sehr großen Unterschied machen.


    Am Rande: Wenn ein Kabel, das vor wenigen Monaten noch problemlos durch die Prüfung gekommen ist, zu einem Schaden führt, dann vermag ich alleine aus diesem Umstand noch nicht mal leichte Fahrlässigkeit abzuleiten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • JohannesP
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    • 30. Oktober 2008 um 09:59
    • #48

    Welch erregte Diskussion:

    In der VDE 0702:2004, bindend ab 01/2005 steht drin dass eine Dokumentation "empfohlen wird". Es muss nicht jede Leitung protokolliert werden. Daher gibt es auch Prüfgeräte mit reiner Gut-Schlecht-Aussage, wie von rockline präsentiert.

    Auch bei vielen Herstellern werden nur Gertäte mit Gut-Schlecht-Aussage für die Erstprüfung verwendet.

    Ohne VDE-Abo auch für jedermann nachzulesen bei einem der größten deutschen Hersteller für Gerätetester:

    http://www.gmc-instruments.com/deutsch/seiten…2005bindend.htm

    Gruß
    Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • Stephan Graeske
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    • 30. Oktober 2008 um 12:49
    • #49

    Wir sollten nicht vergessen dass die Diskussion um die Anforderungen der BGV A3 geht - also eine rechtliche Versicherungsbedingung der Unfallversicherer.

    Die DIN0702 ist darin zwar erwähnt - darf aber nicht als einzige Regel betrachtet werden.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • christian_thomas
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    • 31. Oktober 2008 um 08:19
    • #50

    Hmm,

    ich habe gelernt, dass jede Prüfung zu dokumentieren ist.

    Jede Netzzuleitung ist als eigenständiges Gerät zu betrachten, wenn sie mittels Stecker/Kupplung angeschlossen wird, also nicht fest mit dem Gerät verbunden ist.

    Daraus folgt für mich:

    Jedes Kaltgerätekabel, jede Schukoleitung, jedes Lastcore, jede Splitbox, jede Mehrfachsteckdose usw. ist als eigenständiges Gerät zu betrachten, somit unverwechselbar zu kennzeichnen (Gerätenummer, Inventarnummer), und bei der Dokumentation der Prüfung ist die Gerätenummer mit anzugeben.

    Daraus folgt, für jede Gerätenummer gibts ein Protokoll, auf dem die Solldaten und die Istdaten am Prüftage vermerkt sind.

    Da die Solldaten sich in der Regel nicht verändern, spricht ja nichts dagegen, die Ist-Daten in Form einer Liste zu dokumentieren, also 1.1. Istdaten soundso, 1.4. Istdaten soundso,...

    Derartige Dokumentation machen fast alle gebräuchlichen, PC-gestützten Prüfgeräte, welche ihrerseits regelmässig kalibriert werden sollten - wo ist das Problem?

    Bei meinem früheren Arbeitgeber Fa. S*****s wurde jedes Kabel, jeder Stecker inventarisiert und nach Inventarnummer protokolliert, bei meinem jetzigen Arbeitgeber ebenfalls.

    Der Aufwand war und ist da - versuch mal einen Werkzeugcontainer in ein französisches Kernkraftwerk zu liefern - da muss jeder einzelne Bohrer inventarisiert sein, und jedes Kabel/Messgerät muss aktuell geprüft und aktuell kalibriert sein (nicht nur elektrische Messgeräte, auch mechanische wie Messschieber oder Meßuhren, Manometer, usw.), sonst bleibt der Werkzeugcontainer auf dem LKW vor dem Werksgelände stehen.

    Auch wenn man mit einer Schukoleitung kein Geld verdient - es ist ein Arbeitsmittel und muss daher geprüft sein - und die Prüfung muss dokumentiert sein und auf Verlangen muss die Doku vorgelegt werden.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Und selbst mit Prüfung - passiert was mit diesem Prüfling, ist erst mal Stress angesagt.

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    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (31. Oktober 2008 um 08:27)

  • Mechwerkandi
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    • 31. Oktober 2008 um 08:23
    • #51
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Bei meinem früheren Arbeitgeber Fa. S*****s wurde jedes Kabel, jeder Stecker inventarisiert und nach Inventarnummer protokolliert, bei meinem jetzigen Arbeitgeber ebenfalls.


    Das hat primär buchhaltungstechnische Gründe.

  • christian_thomas
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    • 31. Oktober 2008 um 08:28
    • #52
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Das hat primär buchhaltungstechnische Gründe.

    Das mag sein - aber die Inventarnummer kennzeichnet jedes Gerät eindeutig - und darauf basieren ja die Prüfungen bzw. die Dokumentation derselben.

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  • mringhoff
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    • 31. Oktober 2008 um 09:00
    • #53

    Sicher gibts zahlreiche Firmen, die jedes einzelne Kabel einzeln protokollieren, auch die Prüfgerätehersteller empfehlen das ja selber und bieten je nach Gerät auch gleich die passende Lösung zum Ausdrucken an.
    Und ja, ich bin auch der Meinung, daß diese Methode besser ist, im Zweifelsfalle als Beweis herzuhalten, daß man die Prüfung gewissenhaft gemacht hat.

    Doch bis dato konnte mir noch keiner sagen, warum eine Sammelprotokollierung, wie ich es oben erwähnt habe, falsch ist. Die Argumente "unser Arbeitgeber macht das so" oder "hab ich im Meisterkurs so gelernt" finde ich jetzt nicht ausreichend. Es geht mir hier um die juristische Auslegung. Wer also eine entsprechende Verordnung, Durchführungsanweisung, Gerichtsurteil für mich hat, dem wäre ich sehr dankbar.

    In der BGV-A3 steht ja lediglich, daß die Prüfungen zu dokumentieren sind. Was dann genau ins Protokoll muss, hingegen nicht. Wie machen es die Firmen, die lediglich ein Gut-Schlecht-Messgerät haben? Hier dokumentiert man ja auch, daß "alles in Ordnung" ist und nicht die Messwerte...

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  • christian_thomas
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    • 31. Oktober 2008 um 10:51
    • #54
    Zitat von "mringhoff"

    ...Wer also eine entsprechende Verordnung, Durchführungsanweisung, Gerichtsurteil für mich hat, ...

    ...Wie machen es die Firmen, die lediglich ein Gut-Schlecht-Messgerät haben? Hier dokumentiert man ja auch, daß "alles in Ordnung" ist und nicht die Messwerte...

    Hmm, Gerichtsurteil und Verordnung... nee, hab ich nicht.

    Im Prüfprotokoll der "Gut/Schlecht"-Messgeräte wie auch in jedem anderen Messprotokoll muss jedoch angegeben werden, mit welchem Messgerät (Hersteller, Typ, Seriennummer des Messgerätes) die Messung vorgenommen wurde.

    Somit ist im Klagefall nachvollziehbar, nach welchen Kriterien gemessen wurde. Dazu noch die Kalibrierscheine des entsprechenden Messgerätes, welche die Wartung/Instandhaltung des Messgerätes dokumentieren, und man ist auf der sicheren Seite.

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  • Stephan Graeske
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    • 31. Oktober 2008 um 11:13
    • #55

    Hallo,

    natürlich gibt es Geräte die gut / schlecht anzeigen. Damit ist es einigen Personen möglich die Messwerte zu beurteilen. Dass heißt aber doch nicht, dass die Messwerte dann nicht auch aufgeschrieben werden könnten - selbst von einer Person welche sie nicht beurteilen kann.

    Viele Grüße

    Stephan

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