Als Gesetzentwurf ist dieses Machwerk eine typisch deutsche Angelegenheit, malwieder gespickt mit Dingen deren Sinnhaftigkeit für mich kaum erkennbar ist.
Es beschäftigt sich mit dem Schutz vor "nichtionisierender Strahlung".
per Definition wird da u.a. genannt: optische Strahlung im Bereich von 100nm bis 1mm
(Anm. das betrifft somit jede Kanne, Lampe, also Bühnenlicht
)
aber lest mal selber was man sich in der Tafelrunde ausgedacht hat, auf die Kommentare bin ich sehr gespannt .