Hallo,
bin gerade in der ähnlichen situation wie der treadstarter.
Das man Lifte mit Traversen nicht verbinden darf weiß ich nun.
Da tun sich aber bei mir Fragen auf:
1. Es gibt doch so genannte "Stativsyseme solche teile mein ich:
http://www.mediazero-shop.de/catalog/product_info.php/cPath/60_168_389/products_id/3663
oder auch diese is im prinzip dasselbe nur "hochwertiger"
http://www.mediazero-shop.de/catalog/produc…roducts_id/4191
Solche Stativsysteme müssten dann eigentlich auch verboten sein. Weil was anderes als Licht dranhängen kann man ja nicht. Und wenn was passiert is man dran egal ob privat oder öffentlich. Das heißt doch es ist schwachsinn solche Gerätschaften zu verkaufen?
2. Diese Geschichte mit den T-bars.
Eine T-6 querbar zur Scheinwerfer Montage hat eine Länge von 2 Meter. Aus den oberen Postings geht meiner Ansicht nach hervor, das man, solange das Stativ nicht überbelastet wird so eine T-bar montieren darf ?
Bei einer t-6 bar sind aber dann genau so hängende Lasten über dem Publikum. Darf man dies dann auch wenn das Stativ keine BGV C1 zertifizierung hat?
Wenn ja muss es doch auch zulässig sein drei ausreichend dimmensionierte Kurbelstative mit einer 4 Meter langen 3 punkt Traverse zu verbinden? Ist doch eigentlich das Selbe ob pro Stativ eine zwei Meter lange t-bar oder zwischen jedem Stativ ein Meter Traverse hängt oder?
Oder liege ich da jetzt total Falsch und hab die obern Postings falsch verstanden.
Wenn man einen Lautsprecher auf ein Lautsprecherstativ stellt ist doch dies dann auch Tragen von Lasten über dem Publikum. Dürfte man ja dann also auch nicht, wenn das Lautsprecherstativ kein BGV c1 hat.
Gibts überhaupt ein Lautsprecherstativ mit bgv c1?
Danke für die Antwort
MFG
Wolfgang