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Traversensystem für mobilen Dj

  • pascal bach
  • 12. Januar 2008 um 21:00
  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 13. Januar 2008 um 20:43
    • #21

    Hallo,

    bin gerade in der ähnlichen situation wie der treadstarter.

    Das man Lifte mit Traversen nicht verbinden darf weiß ich nun.

    Da tun sich aber bei mir Fragen auf:

    1. Es gibt doch so genannte "Stativsyseme solche teile mein ich:

    http://www.mediazero-shop.de/catalog/product_info.php/cPath/60_168_389/products_id/3663

    oder auch diese is im prinzip dasselbe nur "hochwertiger"

    http://www.mediazero-shop.de/catalog/produc…roducts_id/4191

    Solche Stativsysteme müssten dann eigentlich auch verboten sein. Weil was anderes als Licht dranhängen kann man ja nicht. Und wenn was passiert is man dran egal ob privat oder öffentlich. Das heißt doch es ist schwachsinn solche Gerätschaften zu verkaufen?

    2. Diese Geschichte mit den T-bars.

    Eine T-6 querbar zur Scheinwerfer Montage hat eine Länge von 2 Meter. Aus den oberen Postings geht meiner Ansicht nach hervor, das man, solange das Stativ nicht überbelastet wird so eine T-bar montieren darf ?

    Bei einer t-6 bar sind aber dann genau so hängende Lasten über dem Publikum. Darf man dies dann auch wenn das Stativ keine BGV C1 zertifizierung hat?

    Wenn ja muss es doch auch zulässig sein drei ausreichend dimmensionierte Kurbelstative mit einer 4 Meter langen 3 punkt Traverse zu verbinden? Ist doch eigentlich das Selbe ob pro Stativ eine zwei Meter lange t-bar oder zwischen jedem Stativ ein Meter Traverse hängt oder?

    Oder liege ich da jetzt total Falsch und hab die obern Postings falsch verstanden.

    Wenn man einen Lautsprecher auf ein Lautsprecherstativ stellt ist doch dies dann auch Tragen von Lasten über dem Publikum. Dürfte man ja dann also auch nicht, wenn das Lautsprecherstativ kein BGV c1 hat.
    Gibts überhaupt ein Lautsprecherstativ mit bgv c1?


    Danke für die Antwort

    MFG


    Wolfgang

  • david kammerer
    Reaktionen
    70
    Beiträge
    774
    • 13. Januar 2008 um 21:02
    • #22

    Wolfgang: meines Wissens nach gibt es keine Boxenstative mit "C1", aber sehr wohl mit TÜV Prüfung (z.B. König&Meyer)
    Und hier sind wir meiner Meinung nach schon beim springenden Punkt. Ich halte die Aussage "keine C1- keine Traversen" sehr fragwürdig. Habt ihr schon mal auf eure Traversen geschaut? Die haben alle eine TÜV Prüfung aber keine C1 Zertifizierung (zumindest ATC, Global Truss, Litec, was ich auf die Schnelle geschaut habe). D.h. nach euren Aussagen dürftet ihr die garnicht verwenden...
    Die C1 sagt ja lediglich, daß bestimmte Normen ( "Stand der Technik") usw eingehalten werden sollen, damit alles in Ordnung ist. Wenn jetzt aber ein TÜV sagt "das Teil ist nach den gängigen Normen konstruiert und für den vom Hersteller angegebenen Zweck richtig dimensioniert und somit in Deutschland (für den angegebenen Zweck!!) verwendbar", dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß eine Berufsgenossenschaft den Betrieb dieses Gerätes verbieten darf, nur weil nicht ihr Siegel draufklebt.
    In diesem Zusammenhang noch etwas:

    Zitat von "Steffen"

    Die Teile haben keine Zertifizierung nach BGV C1 (u.a. weil keine doppelte Sicherheit vorhanden ist)


    bei den Manfrotto gilt:

      1. sie haben TÜv und nicht nur auf die Kurbel
      2. die doppelte Sicherheit ist gegeben, durch die Blockklemmen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb auch unbedingt nach ausfahren wieder angezogen werden müssen. Daher auch nur 30kg, das Seil mit Kurbel würde sehr viel mehr halten.


    Natürlich geben ich euch recht, daß durch dei Beschränkung auf 30kg, nahezu jeder sinnvolle Traverseneinsatz ausfällt.
    Es wäre aber Denkbar: 4Meter 2Punkt Truss (laut Global Truss = 8,6 kg ohne Trussaufnehmer) plus ein paar kleinere Scheinwerfer oder Videobeamer, oder Molton oder.....
    Natürlich lasse ich mich gerne davon überzeugen, daß unbedingt eine C1 Zertifizierung vorhanden sein muß, dann aber bitte unter Angabe entsprechender Gesetzestexte und Hinweis, wo genau steht, daß die BGV C1 zwingend vorgeschrieben ist.
    In diesem Sinne schönen Abend

    David Kammerer

  • martin.riesch
    Verifiziert
    Beiträge
    286
    • 14. Januar 2008 um 00:08
    • #23

    Die Feststellschrauben eines Kurbelstatives bewirken eine kraftschlüssige Verbindung.
    Die BGI 810-3 "Lasten über Personen" fordert:
    "Die Gestaltung der tragenden Elemente und der Sicherungselemente (Material und Formgebung) muss folgende grundlegende Anforderungen
    erfüllen. Konstruktive Anforderungen für tragende Elemente und Sicherungselemente: Alle Verbindungen müssen formschlüssig
    sein. ..."
    Um dieser Forderung nachzukommen, haben Traversenlifte/Kurbellifte einrastende Sicherungsbolzen, die die inneren Mastelemente in der jeweiligen Arbeitsstellung halten,
    so daß das Seil lastfrei bleibt und ein ungewünschtes Absacken verhindert wird.
    Hochgefahrene Ground-Supports werden auch durch hinzufügen von (z.B.) Quer-Riegeln formschlüssig gesichert.
    Sie entsprechen somit den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen.

    Auf Traversen wir man keine "BGV C1-Zertifizierung" finden, da es Lastaufnahmemittel, und keine Tragmittel, sind.
    BGI 810-3: "Für die in der Veranstaltungstechnik eingesetzten Traversen-Elemente müssen statische Nachweise und/oder Baumusterprüfungen
    vorliegen."
    Eine Traverse ist auch eine Last, die an Aufhängungen hängt oder auf Traversenliften befestigt wird - die tragenden
    Einrichtungen (Kettenzüge, Traversenlifte, ...) müssen den Normungen (BGV C1, ...) entsprechen!

    Meiner Meinung nach fehlt in der BGI 810-3 ein Kapitel über "aufgeständerte Lasten über Personen"!

    Zur Idee von 3 Stativen und einer Traverse:
    Finger weg, denn niemand kann die gleichmäßige Verteilung der Last "Pi mal Daumen" beurteilen! (Von der Optik ganz zu schweigen!)
    Außerdem sind Stative und Lifte für vertikale Lasten (zentrierte Lautsprecherboxen, Scheinwerfer, Scheinwerfer-Bars, ...) vorgesehen!
    Horizontale Lasten, z.B. durch Schrägzug oder Wind, wirken sich negativ auf Stand- und Kippsicherheit aus und sind nicht zulässig.
    Stative und Lifte sind für vertikale Lasten berechnet und können keine Biegemomente durch horizontale Lasten aufnehmen!

    nächtlichen Gruß,
    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von martin.riesch (14. Januar 2008 um 17:26)

  • sd1-jockey
    Beiträge
    15
    • 14. Januar 2008 um 08:15
    • #24

    Hallo,

    ich habe selbst zwei Eurolite STT-400 und kann nur davon abraten diese zu kaufen. Die Qualität ist absolut miserabel.

    Bisherige Mängel:
    -Die Lastdruckbremse der Seilwinde funktioniert teilweise nicht
    -Die Auszüge verkannten beim Absenken
    -Rost an allen Ecken und Kannten obwohl die Stative trocken und sauber gelagert werden
    -Die Sicherungsbolzen rasten manchmal nicht richtig ein, weil sich das Auszugsrohr mit dem Loch verdreht hat.
    -Der untere Sicherungsbolzen zur Arretierung der Standfüße ist zu lang und blockiert das untere Auszugsrohr.
    -Das Gewinde an einer Feststellschraube war zu eng geschnitten, so dass man die Schraube nicht richtig anziehen kann.
    -Feststellschraube des ersten Auszugs ist zu nahe an der Kurbel und hindert beim kurbeln.

    Fazit: 80Kg würde ich auf das Ding nicht draufhängen, schon gar nicht in 4m Höhe. Ich setze die Stative nurnoch ein, um damit ne T-Bar hochzukurbeln, aber selbst dafür sind die Dinger noch zu schlecht, da bei einem Stativ die TV-Aufnahme schief abgeschnitten ist. :roll:

  • david kammerer
    Reaktionen
    70
    Beiträge
    774
    • 14. Januar 2008 um 09:39
    • #25
    Zitat von "martin.riesch"

    Auf Traversen wir man keine "BGV C1-Zertifizierung" finden, da es Lastaufnahmemittel, und keine Tragmittel, sind.


    Wie sieht es den aus, wenn Traversen als Groundsupport eingesetzt werden? Dann sind sie doch nichts anderes, als ein Lift, nämlich Tragmittel für die oben querverlaufende Traverse.

    Grüße

    David Kammerer

  • dienervt
    Beiträge
    608
    • 14. Januar 2008 um 12:33
    • #26

    Ich würde mir an deiner Stelle besser zwei 4- er Bars mit PAR 64 auf Stativen und einer Kompaktlichtsteuerung zulegen. Diese sind gut transportabel und (bei richtiger Aufstellung) auch sicher.
    (vernünftige) Lifte und Traversen lohnen sich für einen Mobil- DJ meiner Erfahrung fast nie

    3 m Traverse auf 2 Stativen sehen auch sehr unprofessionell aus

    Wenn Du Dir "richtige" Lifte und Traversen willst, solltes Du auch bedenken, daß Du entsprechende Transportkapazität brauchtst (Sprinter).
    Jeder Lift hat auch ein gutes Gewicht (ein Fantek T105B wiegt fast 100 Kg)

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 14. Januar 2008 um 14:50
    • #27
    Zitat von "martin.riesch"

    Zur Idee von 3 Stativen und einer Traverse:
    Finger weg, denn niemand kann die gleichmäßige Verteilung der Last "Pi mal Daumen" beurteilen! (Von der Optik gang zu schweigen!)
    Außerdem sind Stative und Lifte für vertikale Lasten (zentrierte Lautsprecherboxen, Scheinwerfer, Scheinwerfer-Bars, ...) vorgesehen!
    Horizontale Lasten, z.B. durch Schrägzug oder Wind, wirken sich negativ auf Stand- und Kippsicherheit aus und sind nicht zulässig.
    Stative und Lifte sind für vertikale Lasten berechnet und können keine Biegemomente durch horizontale Lasten aufnehmen!

    Hallo,

    Das Wind bei Traversen nicht sein darf ist sowiso klar.

    Das mit den 3 Traversen war ja nur ein beispiel.

    Mit den T-bars. Wer sagt denn das die Last bei einer t-bar gleich verteilt ist oder muss die gleich verteilt sein, dass man diese benutzen darf?

    Und dann tut sich schon die nächste Frage auf. Eine T-bar ist auch nichts andres als eine Traverse. Also müsste es auch zulässig sein, wenn eine t-bar zulässig ist ein 2 Meter langes Traversen Stück an ein Kurbelstativ zu hängen, wenn man die Lasten gleich verteilt?
    Ich will auf das hinaus, dass ich an einer Traverse Felexibler bin als mit einer T-bar, da auf einer T-bar nur 6 Scheinwerfer an festen positionen vorgesehen sind.


    Gruß

    Wolfgang

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 14. Januar 2008 um 15:07
    • #28
    Zitat von "Dienervt"

    Ich würde mir an deiner Stelle besser zwei 4- er Bars mit PAR 64 auf Stativen und einer Kompaktlichtsteuerung zulegen. Diese sind gut transportabel und (bei richtiger Aufstellung) auch sicher.
    (vernünftige) Lifte und Traversen lohnen sich für einen Mobil- DJ meiner Erfahrung fast nie

    3 m Traverse auf 2 Stativen sehen auch sehr unprofessionell aus

    Wenn Du Dir "richtige" Lifte und Traversen willst, solltes Du auch bedenken, daß Du entsprechende Transportkapazität brauchtst (Sprinter).
    Jeder Lift hat auch ein gutes Gewicht (ein Fantek T105B wiegt fast 100 Kg)

    Nur par 64 sehen für mich persönlich zu langweilig aus und brauchen zu viel energie. Auch ein Grund warum ich 8 led Pars mit insgesamt 160 watt anstatt 8 normalen pars mit 2400 Watt (bei 300 watt lampen) verwende. Da speziell bei kleinern bis mittleren Veranstalltugen 30-120 personen im Regelfall kein Drehstrom vorhanden ist.

    Ich finde 3m Traverse auf zwei Stativen gar nicht unprofessionell. Im gegenteil, solche Traversensysteme mit 3 Meter Traverse und zwei Stativen für 80€, das sieht unprofessionell aus bzw ist Lebensgefährlich.

    Bissher habe ich aber mit so einen System gearbeitet *nicht auffressen*.
    Ich fand dies sehr praktisch, auch wenn man nur sehr geringe Lasten dranhängen darf. Ich wuste auch bissher nichts davon das man dies gar nicht darf. Ich dachte mir wenns so verkauft wird, muss es fast zulässig sein.

    Gruß

  • chw
    Reaktionen
    22
    Beiträge
    839
    • 15. Januar 2008 um 00:25
    • #29
    Zitat von "Wiethaler Wolfgang"

    Ich dachte mir wenns so verkauft wird, muss es fast zulässig sein.

    Sorry, das klingt jetzt aber sehr naiv. Für Dein Auto kannst Du hier im Fachhandel auch allerlei unnützes Zeug kaufen. Nur damit auf öffentlichen Straßen rumfahren geht dann oftmals nicht.

    Zurück zum Thema:

    Zitat von "martin.riesch"


    Um dieser Forderung nachzukommen, haben Traversenlifte/Kurbellifte einrastende Sicherungsbolzen, die die inneren Mastelemente in der jeweiligen Arbeitsstellung halten,
    so daß das Seil lastfrei bleibt und ein ungewünschtes Absacken verhindert wird.


    Muss das Seil zwingend entlastet werden?
    Soviel ich weiß gibt es genügend Lifte auf dem Markt die dieses nicht tun und dennoch der BGV C1 entsprechen sollen.
    In meinem Fall geht es nicht um Manfrotto Kurbelstative, sondern um Gabellifte die mit "C1 Konform" beworben und verkauft werden.
    Da ich vorhabe welche Anzuschaffen interessiert mich das Thema besonders. Diese Lifte halten die Last permanent mit dem Seil, besitzen aber eine Fallsicherung die ein heruntergleiten der Auszüge verhindert sobald das Seil gerissen ist. Diese Geräte sind wohl für den Einsatz als Traversenlifte gebaut, besitzen eine unabhängige Sicherung die die Last hält wenn die eigentliche Trageinrichtung versagt.

    Um es mal auf den Punkt zu bringen:

    Hier wird immer über "C1" Konform gesprochen.
    Welche Vorrausetzungen muss so ein Lift mit sich bringen damit er der viel zitierten BGV C1 entspricht und somit nach einhelliger Meinung der meisten hier auch zum fliegen von Traversen geeignet ist, unter denen sich Personen aufhalten dürfen?
    Gilt hier die DIN DIN 15 670-27?

    Edit meint es wird bereits darüber diskutiert, vielleicht passt die Problematik dort besser hin:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39717

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 15. Januar 2008 um 14:30
    • #30
    Zitat von "chw"

    Sorry, das klingt jetzt aber sehr naiv. Für Dein Auto kannst Du hier im Fachhandel auch allerlei unnützes Zeug kaufen. Nur damit auf öffentlichen Straßen rumfahren geht dann oftmals nicht.

    Naja ich hab dies Traverse gekauft als ich 13 war, dort wusste ich noch nicht wirklich was über Sicherheit bei Traversen.


    Nun ich hab mich doch zu der etwas sichereren Variante mit Kurbelstativen + T-bar entschieden.

    Nun meine Frage: (Ich Schreibe dies hier und in party-pa, da hier doch mehr Leute lesen, die mir evtl. besser das geeignete Stativ empfehlen können)

    Ich Will mein Ganzes Licht an zwei T-4 Bars hängen.
    Jede t-bar wird mit rund 30 kg natürlich Zentrisch belastet.
    Das Stativ dann mit rund 35 kg. Welches Stativ ist hier zu empfehlen? Um genügend Sicherheit zu haben würde ich lieber Stative nehmen die mit ca 45 kg belastet werden können. Höhe sollte so 2,7 Meter sein.

    Darf ich eine t-4 bar mit 30 Kg belasten?

    Gibt es eine t-b bar an der man auch 8 Geräte hängen kann, in meinem Fall:

    - ein Effekt
    - ein kleiner Scanner
    - 4 led pars
    - 2 Punktstrahler
    Etwa 30kg zusammen.

    Ist dies alles möglich, so wie ich mir das vorstelle?


    Danke

    Gruß

    Wolfgang

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 15. Januar 2008 um 16:24
    • #31

    Im Prinzip kannst Du die T-Bar ja von unten und oben benutzen, ob das sinnig ist ist mal ein anderes Thema. Stative gibt es von Manfrotto einmal für 30kg, einmal als Heavy Duty Ausführung für 80kg. Aber diese Version ist dann so teuer, daß Du auch gleich Lifte kaufen kannst.

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 15. Januar 2008 um 16:40
    • #32

    Hallo,

    die Manfrotto Stative hab ich mir schon alle angesehne. Diese sind mir jedoch zu teuer. Mach das nur als hobby.

    Gibts denn von Euroligt oder so nicht was einigermaßen brauchbares. So oft werden die Lifte nicht benötigt. ca. 5-10 mal im Jahr. Deshalb lieber etwas billiger, da es sonst finanziell nicht tragbar wird.


    Gruß

  • tufkajck
    Profi
    Beiträge
    3.334
    • 15. Januar 2008 um 17:32
    • #33

    DEr Thread ist nicht tragbar.

    Bittte raus und nach Party PA

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 15. Januar 2008 um 18:28
    • #34

    Dieser Thread ist hier wunderbar aufgehoben.
    Sicherheitsrelevante Themen sollen ja hier im "großen" Forum besprochen werden.
    Im übrigen ist das mal wieder ein Thread wo die Leute Höflich miteinander umgehen.

    Ich kenne nicht jedes besprochene Stativ aber auch Inhaltlich konnte ich bein querlesen keine großen Blödsinn erkennen.

    Über das verschieben und schließen von Thread entscheiden ja immer noch Moderatoren und dieser sieht es eben anders.

  • pascal bach
    Beiträge
    61
    • 15. Januar 2008 um 18:57
    • #35

    richtig so;);)

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 17. Januar 2008 um 10:22
    • #36

    So, habe dann mal eben mit Steinigke telefoniert. Ergebnis (Qualitätskontrolle am Tel:) Die Eurolite-Stative UND LIFTE haben TÜV auf der Winde, allerdings gibt es KEIN PRÜFBUCH und somit auch KEINE C1!!!

  • pascal bach
    Beiträge
    61
    • 17. Januar 2008 um 13:31
    • #37

    ok vielen Dank

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 17. Januar 2008 um 17:48
    • #38

    Hallo,

    darf ich dann meine t-bar dauerhaft dranhängen oder nicht?


    MFG

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 18. Januar 2008 um 20:26
    • #39

    Da sind wir jetzt genau an dem Punkt: Wenn Du das in nem Bereich machst, in dem das Stativ theoretisch ins Publikum fallen könnte bzw. auf nen Künstler (DJ, also Dich) oder in dem jemand unter der Bar stehen kann darfst Du das eben nicht benutzen. BGV C1 - Fliegende Lasten ÜBER Personen Nach BGV D8 DARF sich niemand unter der schwebenden Last befinden..

  • wiethaler wolfgang
    Beiträge
    417
    • 9. Februar 2008 um 21:15
    • #40

    Hallo,

    das ich mir einen, später noch einen zweiten Lift mit BGV C1 kaufe ist mittlerweile klar.

    Für den ersten Lift brauch ich aber erstmal eine belastbare Querbar, ca. 60kg

    Gibts sowas zu kaufen, oder muss Selbstgebaut werden? (natürlich nur vom Metallbauer)

    Einfach eine Querbar mit TV-Zapfen und Befestigungmöglichkeiten oben und unten.

    Wie ist eure Meinung über BGV C1 Lift (100kg belastbar) + Querbar mit 60 kg drauf. Natürlich Zentrisch belastet. Finger weg, möglich, unsicher sicher gewagt?

    Regeln sollten normal alle eingehalten sein, wenn der Lift außerhalb vom Publikum steht bzw abgesperrt ist?


    Danke

    MFG

    Wolfgang

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