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  5. Rigging

Mit Safetys fliegen!

  • adrian völlmar
  • 7. Juni 2008 um 10:34
  • adrian völlmar
    Beiträge
    206
    • 7. Juni 2008 um 10:34
    • #1

    So guten Morgen,

    Letzes Wochenende war ich auf einem Fest in einem 2000 Mann Zelt.
    Als ich gemütlich mein Bierchen getrunken hab ist mir ein fliegender Lautsprecher aufgefallen, und hab gedacht ich seh nicht recht.

    http://img143.imageshack.us/my.php?image=dsc00997ka1.jpg
    (Sorry für das schlechte Bild hatte nur mein Handy dabei)

    Ich hab zwar nicht die Ahnung von Rigging, aber ich geh davon aus das das fliegen mit Safetys nicht erlaubt ist.

    Da frag ich mich doch warum manche Firmen nicht wissen wie man richtig fliegen lässt, vorallem bei einer relativ großen Va.
    Und das der Veranstalter sowas auch noch durchgehen lässt. :?

  • tufkaklto
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    • 7. Juni 2008 um 10:51
    • #2

    Das wird sich vermutlich auch nicht Änder.
    Vor allem, weil auch der Veranstalter oft gar nicht weiß, was OK ist und was nicht.

    Das erklärt ihm erst im ( hoffentlich nicht passierendem ) Schadensfall dann das Gericht.

    Und speziell im Kleinbereich wissen das viele einfach nicht.

    Wobei es genug gibt, die möglicherweise zwar nicht legal hängen, aber wenigstens vernünftig abschätzen können, was hält.

    Ich kenns auch umgekehrt, das es auch die gibt, die behaupten, zu wissen, was sie tun, aber es ist eben nicht ok.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Sven H
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    727
    • 7. Juni 2008 um 10:54
    • #3

    ich würde eher sagen: Slider bzw. Drahtseilhalter und Stahlseil. Sofern Sekundärsicherung vorhanden ist -> Absolut amtlich!

    Mit Safetys würde die Position der Box wahrscheinlich nicht in Waage sein.

    Erst denken dann bemängeln.

    Einmal editiert, zuletzt von Sven H (7. Juni 2008 um 10:56)

  • bastler
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    1
    • 7. Juni 2008 um 10:56
    • #4
    Zitat von "Adrian Völlmar"

    Ich hab zwar nicht die Ahnung von Rigging, aber ich geh davon aus das das fliegen mit Safetys nicht erlaubt ist.

    Wieso? Ein Safety ist auch erstmal nur ein Stahlseil und Stahlseile sind grundsätzlich als Anschlagmittel zulässig.
    Ob die Seile und auch der Rest der Flugkonstruktion inkl. dem Zeltbinder für die vorhandene Last korrekt bemessen sind (bzw. ob überhaupt eine Bemessung gemacht wurde), steht natürlich auf einem anderen Blatt und kann aus dem Foto auch nicht abgeschätzt werden.

    Gruß
    Michael

  • adrian völlmar
    Beiträge
    206
    • 7. Juni 2008 um 10:59
    • #5

    Also für mich heißt Safety das es zum sichern da ist.
    Nicht unter Dauerbelastung zum fliegen.

    Aber wie gesagt, ich kenn mich in dem bereich nicht so gut aus, kann ja gut sein das es doch zulässig ist.

  • Mechwerkandi
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    • 7. Juni 2008 um 11:13
    • #6
    Zitat von "klauston"


    Das erklärt ihm erst im ( hoffentlich nicht passierendem ) Schadensfall dann das Gericht.

    Mach Dir da nicht so viele Gedanken drum.
    Die haben auch keine Ahnung.

    Obendrein ist es auch noch fraglich, ob es in einem Schadensfall überhaupt zu einer Verhandlung kommt. :wink:

    Lässt man einen gesunden Technikerverstand walten, kommt man schnell zu der Erkenntnis, das das Safety einen dynamischen Lastfall (hier: Sturz aus Höhe x mal Masse y) sicher stoppen muss.

    Das eigendliche Anschlagsmittel aber nur für statische Lastfälle überbemessen ist.

    Was trägt besser?? :D

  • bastler
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    1
    • 7. Juni 2008 um 11:21
    • #7

    Ein Safety ist auch nur ein normgerecht hergestelltes Stahlseil. Es wird für die Aufgabe "Sicherung-Safety" nur anders bemessen als für die Aufgabe "Anschlagmittel".
    Um z.B. eine 40kg schwere Box einsträngig zu sichern ist ein 8mm Stahlseil notwendig. Das selbe Seil hat als Anschlagmittel eine Tragfähigkeit von 700 kg, die nach BGV C1 noch auf 350kg reduziert werden muss.
    Ein Safety für eine 40kg Last darf demnach als Anschlagmittel für eine 350kg Last verwendet werden.
    Ich hoffe das erklärt die Zusammenhänge ein wenig.

    Gruß
    Michael

  • mooni
    Beiträge
    88
    • 7. Juni 2008 um 12:20
    • #8

    Stahlseil hin, stahlseil her,..nen reines stahlseil bedarf einer sekundärsicherung! sofern die Anschlagmittel nicht nach C1 ausgelegt sind,.. das Bild zeigt mir nicht ob ich ein Safety/Stahlseil oder ein Sliderset habe,nicht mal obs im Cradle oder in einer Öse hängt..somit alles Spekulative was hier veranstaltet wird...

    Service4Solutions

  • mringhoff
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    • 7. Juni 2008 um 13:17
    • #9
    Zitat von "Adrian Völlmar"

    Also für mich heißt Safety das es zum sichern da ist.
    Nicht unter Dauerbelastung zum fliegen.

    Aber wie gesagt, ich kenn mich in dem bereich nicht so gut aus, kann ja gut sein das es doch zulässig ist.

    Alles nur eine Frage der Dimensionierung. Schwere Last - dickes Seil, leichte Last dünnes Seil.
    Aufgebaut ist beides gleich...
    Wichtig ist die zweite, unabhängig wirkende Sicherung und so wie ich das aus dem Foto interpretiere, hängt die Box ja an zwei Seilen.
    Und weiter wichitg ist natürlich auch entsprechend konstruierte Flugpunkte an der Lautsprecherbox.

    Ich sehe da auf dem Foto so erstmal kein Verstoß gegen die BGV-C1, um es genau zu wissen, muss man sich das näher ansehen.
    Aber jetzt wollen wir hier nicht pingelig werden.

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  • MRspeaker
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    • 8. Juni 2008 um 03:57
    • #10

    Eben, die Box hängt an zwei Seilchen die unabhängig voneinander die Last der Box tragen können, somit ist eine Sekundärsicherung gegeben wenn die Seile passend dimensioniert sind.
    Da die gezeigte Box sicher nicht so schwer ist, sollte das kein Problem sein.
    Ich würde mir eher Gedanken um die rechtliche Nutzbarkeit des Zelt-balkens machen, aber ansonsten wüsste ich nichts negatives.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Kracky
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    • 8. Juni 2008 um 12:17
    • #11

    Richtig, es ist schwer zu sehen wie das nun genau Aufgehängt ist, aber für mich sieht das ganz vernünftig aus, zumindest soweit ich das erkennen kann und es ist mir allemal lieber jemand fliegt etwas am Binder des Zeltes wie das man diese Planenträger benutzt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
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    78598 Königsheim

  • david kammerer
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    774
    • 10. Juni 2008 um 13:52
    • #12

    Hallo!

    Zitat von "Adrian Völlmar"

    Als ich gemütlich mein Bierchen getrunken hab ist mir ein fliegender Lautsprecher aufgefallen, und hab gedacht ich seh nicht recht.


    Bist du sicher, daß es nur ein Bier war?? :D:D

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • habu
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    • 11. Juni 2008 um 10:16
    • #13

    Hallo,

    also für mich ist das eigentliche Problem die Stelle an der Angeschlagen wurde. Ich gehe mal davon aus dass das Seil und die Sekundärsicherung in ordnung sind. Aber die Alu Verstrebung wird in der Regel nur in eine Lasche eingehängt die mit einigen Nieten befestigt ist. Dies ist für den eigentlichen Zweck dieser Lasche auch ausreichend. Ich binn mir aber ziemlich sicher das dieser Punkt im Baubuch nicht für eine zusätzliche Belastung vorgesehen ist. Dazu kommt noch dass ich schon oft solche Laschen mit gelockerten Nieten gesehen habe (vermutlich falsche Handhabung und großer Hebelarm beim Ein- und Aushängen).

    Ich sehe auf jeden fall immer wieder dass an diesem punkt Angeschlagen wird und das ist definitiv nicht zulässig.

    Falls ich das falsch Interpretiere berichtigt mich bitte.

    Viele Grüße und eine Streßfreie Woche

    Hans Buschbach

  • 4711
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    • 11. Juni 2008 um 10:28
    • #14

    Das sieht man leider nicht, also ist diese ganze Diskusion überflüssig.

    Aber ihr Laberbacke werdet sicher noch seitenweise weiter diskutieren.

  • mringhoff
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    • 11. Juni 2008 um 10:37
    • #15

    Also ich sehe auf dem Bild den Anschlagpunkt nicht mehr. Die Seile gehen ja noch ein gutes Stück nach oben, sind also meines Erachtens nicht an diesen Aluverstrebungen angebracht, die man da jetzt direkt über der Box sieht.

    Ansonsten sehe ich das auch so, an diesen Verstrebungen kann man höchstens ein paar Luftballons oder eine Girlande aufhängen....

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  • Kracky
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    • 11. Juni 2008 um 13:55
    • #16
    Zitat von "4711"

    Das sieht man leider nicht, also ist diese ganze Diskusion überflüssig.

    Aber ihr Laberbacke werdet sicher noch seitenweise weiter diskutieren.

    Wenn dich diese Diskussion nicht interessiert oder du sie daneben findest ist das deine Sache, aber diese Beleidigung hat hier nichts zu suchen!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • habu
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    59
    • 11. Juni 2008 um 14:18
    • #17

    Hallo,

    ich hatte das ja auch so gemeint das man auf dem Bild nicht genau nachvollziehen kann wie es denn nun wirklich gemacht wurde, aber da hier mit sicherheit einige mitlesen die das Forum als Informationsquelle nutzen um soetwas eventuell mal selbst zu machen denke ich es ist nicht ganz sinnlos hier einige tips zu geben.

    Ansonsten finde ich auch das Beurteilen von Bildern mit anschließender Diskussion als reine spekulation und somit völlig unnötig.

    Gruß Hans Buschbach

  • mringhoff
    Profi
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    • 11. Juni 2008 um 15:12
    • #18

    Ich finde nicht, daß Bilderdiskussionen immer spekulativ sein müssen. Wir sind hier in einem Forum, das lebt von Diskussionen.
    Wenn man dabei fachlich fragt/argumentiert, hat das für mich alles seinen Sinn. Für den einen mag alles klar sein, der andere hörts hier zum ersten Mal.
    Die oben gestellte Frage und auch der (grundsätzliche) Hinweis von Dir sind meiner Meinung nach vollkommen berechtigt.

    Und mit Bild ist das Diskutieren einfacher als ohne. Und wer nicht "labern" will, der lässts halt einfach...

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  • adrian völlmar
    Beiträge
    206
    • 11. Juni 2008 um 17:49
    • #19
    Zitat von "David Kammerer"

    Hallo!


    Bist du sicher, daß es nur ein Bier war?? :D:D

    Viele Grüße

    David Kammerer

    Weiß ich nichtmehr :wink:


    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

    Es ist egal ob man mit nem normalen Safety oder anderem Stahlseil fliegt.
    Solang sie der Belastung Standhalten, und an zwei nicht voneinander abhängigen Stellen befestigt sind?

  • martin.riesch
    Verifiziert
    Beiträge
    286
    • 12. Juni 2008 um 09:18
    • #20

    wenn ich hier so mitlese, stolpere ich über mehrere nicht so sinnvoll formulierte beschreibungen und darstellungen des themas.

    anschlagseile und sicherungsseile (i.d.r. "safetys" genannt) sind aus dem gleichen werkstoff und nach gleicher art hergestellt - es sind drahtseile aus stahldraht (meist rundlitzenseile mit faser- oder stahleinlage).
    in der veranstaltungstechnik werden vorzugsweise rundlitzenseile 6x19 (din 3060) oder 6x37 (din 3066) mit einer Zugfestigkeit von 1770 n/mm2 eingestzt.
    der "unterschied" zwischen einem anschlagseil und einem sicherungsseil ist nur der, dass sie im anwendungsfall verschieden bemessen werden müssen.
    hier kommen dann z.b. die dynamischen faktoren des fallens in ein sicherungsseil in spiel.

    ich möchte zu bedenken geben, dass "safetys" eine beschreibung für die zweite unabhängige sicherung von kleinen komponenten ist (bgv c 1 - ortsveränderliche bild, ton .....). hier verweise ich auf die neu erschienene bgi-810, in der die das thema auch mit zahlen unf fakten beschieben wird.
    wenn bei größeren systemen (traversen, line-arrays, etc) sicherungsseile zur anwendung als zweite unabhängige sicherung kommen, dass sind das "auch nur" anschlagseile, die als sekundärsicherung genutzt werden. hier ist der anwender/fachplaner in der pflicht, diese richtig zu bemessen, so dass sie im fehlerfall die last sicher halten/tragen. hier gilt: kein fallweg ist die sicherste lösung! wenn fallweg, dann viel spaß beim rechnen und installieren der stahlseile, die als ergebnis gefordert wären (diese stahlseile will niemand von uns hier installieren, denn sie wären schlicht zu groß im durchmesser = nicht mehr praxistauglich).

    bei der diskussion über das foto möchte ich mich enthalten - ich halte nichts von mutmaßungen und "es könnte/solllte ... ... habe ich mal gehört".

    gruß,
    martin

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