Nabend zusammen,
beim Überfliegen einiger AGBs von mehreren Personalagenturen, bin ich auf folgenden Absatz gestossen.
ZitatAlles anzeigenVerschwiegenheitsverpflichtung, Konkurrenzverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere über
Kalkulation des Auftraggebers und die Vergütung und vergleichbare Informationen, sowohl während des
Bestehens des Vertragsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung, Stillschweigen zu bewahren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Ausführung seiner Aufgabe keinerlei Eigenwerbung zu
betreiben und bei dem Veranstalter nicht mit dem Auftraggeber in Konkurrenz zu treten. Er darf weder direkt
noch indirekt für Kunden von Agentur, an die er vermittelt wurde, Leistungen erbringen. Sollte der
Auftragnehmer dem zuwider handeln, kann Agentur eine Konventionalstrafe bis zu <BETRAG> €
einfordern. Das Konkurrenzverbot gilt für <ZEIT> Jahre.
Wenn ich das richtig rauslese könnte man also auch belangt werden, wenn der Kunde einen direkt bucht, z.b. wenn man VOR dem Verhältniss mit der Agentur seine Dienste angeboten hat.
Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, welche meiner Meinung nach nur schwer haltbar sein dürfte, empfinde ich dies als Abschreckung.
Sicher werde ich der Agentur keine direkte Konkurenz machen und der Agentur direkt einen Job wegschnappen, welcher als Angebot vorliegt und noch in der Planung ist.
Aber was machen wenn die Firma direkt anruft ? "Sorry ihr müsst mehrzahlen und das über die Agentur machen ?"
Und dann den Job an die Agentur weiterleiten, und dann doch nicht gebucht werden weil zufällig ein anderer Tech aus dem Personalpool der Agentur es nochmal billiger macht ?
/IRONIE AN
Könnte ich dann auch mit einer solchen AGB, meine Kunden zwingen NUR noch mich zu buchen (Material mieten). Falls nicht gibts Strafe und ich verdiene trotzdem noch dabei und kann die Füsse hochlegen.
/IRONIE OFF
Mich interessiert mal eure Meinung, ggf. Erfahrung bei einem möglichen "Verstoss" ..