1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Konkurenzverbot

  • tufkaleho
  • 14. Juni 2008 um 21:38
  • tufkaleho
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.548
    • 14. Juni 2008 um 21:38
    • #1

    Nabend zusammen,
    beim Überfliegen einiger AGBs von mehreren Personalagenturen, bin ich auf folgenden Absatz gestossen.

    Zitat

    Verschwiegenheitsverpflichtung, Konkurrenzverbot
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere über
    Kalkulation des Auftraggebers und die Vergütung und vergleichbare Informationen, sowohl während des
    Bestehens des Vertragsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung, Stillschweigen zu bewahren.
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Ausführung seiner Aufgabe keinerlei Eigenwerbung zu
    betreiben und bei dem Veranstalter nicht mit dem Auftraggeber in Konkurrenz zu treten. Er darf weder direkt
    noch indirekt für Kunden von Agentur, an die er vermittelt wurde, Leistungen erbringen. Sollte der
    Auftragnehmer dem zuwider handeln, kann Agentur eine Konventionalstrafe bis zu <BETRAG> €
    einfordern. Das Konkurrenzverbot gilt für <ZEIT> Jahre.

    Alles anzeigen

    Wenn ich das richtig rauslese könnte man also auch belangt werden, wenn der Kunde einen direkt bucht, z.b. wenn man VOR dem Verhältniss mit der Agentur seine Dienste angeboten hat.
    Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, welche meiner Meinung nach nur schwer haltbar sein dürfte, empfinde ich dies als Abschreckung.

    Sicher werde ich der Agentur keine direkte Konkurenz machen und der Agentur direkt einen Job wegschnappen, welcher als Angebot vorliegt und noch in der Planung ist.
    Aber was machen wenn die Firma direkt anruft ? "Sorry ihr müsst mehrzahlen und das über die Agentur machen ?"
    Und dann den Job an die Agentur weiterleiten, und dann doch nicht gebucht werden weil zufällig ein anderer Tech aus dem Personalpool der Agentur es nochmal billiger macht ?


    /IRONIE AN
    Könnte ich dann auch mit einer solchen AGB, meine Kunden zwingen NUR noch mich zu buchen (Material mieten). Falls nicht gibts Strafe und ich verdiene trotzdem noch dabei und kann die Füsse hochlegen.
    /IRONIE OFF

    Mich interessiert mal eure Meinung, ggf. Erfahrung bei einem möglichen "Verstoss" ..

  • ukw
    Verifiziert
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    1.566
    • 15. Juni 2008 um 01:29
    • #2

    Jeder Auftraggeber, der nicht schon vor Deinem Sklaventum in der Zeitarbeitsagentur in Deiner Kundenkartei war, kann hinterher nicht mehr Dein Kunde werden.

    So einfach ist das.

    Du bist also in einer rasanten Talfahrt und mit jedem Job hast Du weniger potentielle Kunden.

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • heinzerl2000
    Verifiziert
    Beiträge
    733
    • 15. Juni 2008 um 09:37
    • #3

    Ist bei einigen Arbeitsverträgen durchaus üblich, damit nicht das gleiche wie in der Formel 1 passiert, Techniker wechselt von Ferrari zu Mercedes und nimmt komplettes Know how mit, wer will das schon.
    Ich musste das in meinem früheren Betrieb auch unterschreiben, wir haben dort Eigenentwicklungen produziert, da will die Firma auch nicht, daß man Kündigt und für die ehemaligen Kunden auf eigene Rechnung produziert.
    Viele Verträge enthalten derart haarsträubende Klauseln, daß man gut beraten ist, die vorher aufmerksam zu lesen.
    Achso, man kann solche Klauseln aber auch in gegenseitigem Einverständnis streichen, entweder die Firma geht drauf ein, dann weisst du, das Sie dich wollen, und wenn nicht, naja.

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.906
    Marktplatz Einträge
    1
    • 15. Juni 2008 um 11:51
    • #4

    Bei einem Wettbewerbsverbot gibt es aber auch evtl. einen finanziellen Ausgleich, wenn eine bestimmte Frist eingehalten werden muß, bis man zur Konkurrenz wechseln darf

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

    Einmal editiert, zuletzt von slaytalix (17. August 2008 um 17:32)

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 15. Juni 2008 um 12:46
    • #5

    Ich finde das es einerseits klar ist, was der Auftraggeber mit solchen AGBs erreichen will.
    Aber genau wegen solcher Klauseln gibt es diverse Unternehmen für die wir nicht tätig werden. Denn meist sind gerade das die Firmen, die in ihren Jobanfragen mehr als dürftige Angaben übermitteln und man auf der Baustelle dann feststellt, dass es sich um einen Kunden handelt, mit dem man schon in irgendeiner Form verhandelt hat und von dem man sich innerhalb der nächsten Monate durchaus einen Job versprochen hätte.
    Der Satz

    Zitat

    Er darf weder direkt
    noch indirekt für Kunden von Agentur, an die er vermittelt wurde, Leistungen erbringen.

    Ist so oder so albern.
    Da man ja wie gesagt den Kunden von der Agentur oft gar nicht genannt bekommt.... Soll man morgens beim einchecken, sich gleich wieder abmelden mit den Worten: "Tut mir leid, ich wusste nicht das ihr es seid, ich darf für euch so nicht arbeiten!" ????

    Ich denke solche Klauseln sind dann notwendig, wenn man den Kunden anders nicht halten kann und mit dem Personal das man stellt kein vertrauensvolles Verhältnis besteht.
    So ein Verhältnis wiederrum kann sich nicht entwickeln, wenn man sein Personal nicht mal persönlich kennt.
    Naja, dazu könnte man jetzt ja auch noch ellenlange Ausführungen niederschreiben... :shock:

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 15. Juni 2008 um 12:53
    • #6

    Das

    Zitat

    Das Konkurrenzverbot gilt für <ZEIT> Jahre.


    gibt es auch in der Industrie. Die Unterschrift unter sowas läßt man sich üblicherweise sehr gut bezahlen.
    Werden bei der Bezahlung des Konkurrenzverbotes Fisimatenten gemacht -Unterschrift verweigern.

    MfG

    DirkB

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 15. Juni 2008 um 14:14
    • #7

    Es gibt auch die Alternative, daß man solche Passagen einfach selber per Hand aus dem Vertragstext wieder rausstreicht oder ändert.

    Auch AGBs sind nicht unantastbar. Man muss nur sehen, daß man die "geänderten" AGBs zur geschäftlichen Grundlage macht. (also kleiner Passus dazu, falls die AGBs nicht rückseitig drauf sind...)

    Unterzeichnet der Arbeitgeber ebenfalls diesen Vertrag oder akzeptiert ihn ohne Kommentar, dann ist diese Version gültig.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • tufkaleho
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.548
    • 15. Juni 2008 um 14:33
    • #8

    Ich sehe die Meinungen sind sehr verschieden ...

    Meine Stellung dazu ist, dass ich natürlich fairer Weise nicht mit dem Kunden ins Gespräch komme z.b. "Lass den Auftrag bei der Agentur streichen, ich machs dir hier 50€ billiger."
    Das mit dem ausstreichen habe ich auch schon gemacht, da wurde zwar dann ein wenig gemosert, aber es wurde hingenommen.

    Ich sehe das Hauptproblem darin wie es Nikita beschreibt.

    Das Beispiel mit der Formel1 passt nicht so ganz, denn es geht hier nicht um KnowHow welches den Firmen gestohlen wird, sondern um die reine Konkurenz.
    Meine Güte, das ist ein freier Markt. Wo kämen wir denn hin wenn jeder seine Kunden mit solchen AGBs an sich bindet und bei Verstoss wirklich verklagt.

  • bemi
    Reaktionen
    64
    Beiträge
    1.755
    • 16. Juni 2008 um 07:50
    • #9

    Hi,

    ueberlegt doch mal wie ihr reagieren wuerdet: ihr bucht einen Subunternehmer, der (teilweise) einen Job von euch uebernimmt. Jetzt taucht der auf der Baustelle mit seiner CI auf und verteilt seine Karten (und bekommt beim naechsten mal den Job direkt). Wie wuerdet ihr reagieren?

    Genau das will obige Klausel verbieten und genau deshalb kassieren auch Kuenstleragenturen, selbst wenn der Kuenstler "direkt" gebucht wurde. Wenn jemand sich die Arbeit macht, eine VA zu promoten, ueberhaupt sich ein Konzept zu ueberlegen, Material und Personal herschafft, schaut das alles laeuft, dann soll er auch dran verdienen. Wenn dann jemand der Auftragnehmer den Kunden direkt zu sich holt, geht die Agentur leer aus (obwohl es vielleicht mit dem gleichen Konzept, Material und Personal laeuft).


    ciao
    bemi

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 16. Juni 2008 um 09:42
    • #10

    Der eigentliche Knackpunkt ist doch der folgende Satz:

    Zitat

    Er darf weder direkt noch indirekt für Kunden von Agentur, an die er vermittelt wurde, Leistungen erbringen.

    Und da stellt sich die Frage, in wieweit der überhaupt rechtsgültig ist. Es ist inhaltlich nicht hinreichend genau bestimmt, und er würde meistens zu den Klauseln zählen, mit denen der Vertragspartner nicht rechnen muss und die ihn unangemessen benachteiligen.

    Zu dem gilt zumindest für ein Teil der Wettbewerbsverbote, dass sie eigens honoriert werden müssen, um überhaupt rechtswirksam zu werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Schrumpeln
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    908
    • 16. Juni 2008 um 10:10
    • #11

    Wenn man schon Haare spalten will, dann bedeutet diese Satz isoliert betrachtet ja, dass man dann auch nicht "Für" die Argentur da arbeiten darf... :shock:
    Also hinfahren und dann gleich wieder auschecken, denn man darf ja keine Leistung erbringen???

  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 16. Juni 2008 um 10:24
    • #12

    Am besten so einen Käse gar nicht erst unterschreiben.

    MfG

    DirkB

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 16. Juni 2008 um 11:04
    • #13

    Nun, man will ja arbeiten und muss vielleicht auch Geld verdienen. Und nicht immer laufen einem die Auftraggeber hinterher....
    Gut finde ich, daß hier einer überhaupt mal das Kleingedruckte näher gelesen hat. Vermutlich gibt es viele Leute, die setzen einfach ihre Unterschrift drunter und legen die Durchschrift auf den Stapel Papier, der dann in 2-3 Jahre mal wieder aussortiert wird.
    Üblicherweise klappt ja auch eine Zusammenarbeit immer reibungslos und wenn es Probleme gibt, dann sicherlich etweder mit der Arbeitsleistung der Leute oder mit der Zahlungsweise der Agentur.

    Mit diesen Klauseln will eine Agentur sich etwas davor absichern, daß ein angeheuerter Freelancer einer anderen Agentur wichtige Internas preisgibt oder gar einen Kunden abwirbt. Das ist ja grundsätzlich mal vollkommen legitim.

    Die Wahl der Worte ist im letzten Abschnitt zwar etwas unglücklich, aber alles andere finde ich vollkommen normal.

    Wie gesagt, ich würde den monierten Satz streichen und fertig. Mit einer klaren Begründung und einem zu erwartendem fairen Verhalten gegenüber dem Auftraggeber dürfte dieses Problem wohl dann aus der Welt geschafft werden können.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  2. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  3. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  4. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  5. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  6. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  7. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  8. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  9. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  10. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™