so,... hallo erstmal, bis jett stiller User, aber jetzt hab ich doch mal ne frage, die mich beschäftigt...
bin grad umgezogen, unc musste deswegen mein gewerbe in der alten stadt abmaelden und zum gleichen termin in der neuen neu anmelden, eine einfache "ummeldung" gab es laut deren aussage nicht. hoffe, dass diese "gewerbeanmeldung aufgrund von verlegung in einen anderen bezirk" nun trotzdem richtig ist,...
denn:
damit verbundne ist ja auch ein neuer fragebogen des finanzamtes zur gewerbeneugründung.
wie sieht das den nun aus...? ich habe noch betriebsmittel in der afa liste die noch n paar jahere laufen, werde ich die liste einfach so fortführen können, oder muss ich die beim alten finanzamt in einer abschlusserklärung ausschreiben und den restwert beim neuen finanzamt wieder einschreiben?!
starten nun alle fristvereinbarungen neu? dh Est und Ust fristen werden wieder auf null gesetzt (VSt jeden monat etc?)
wer weiß hier darüber bescheid? in der suche hab ich dzu leider kein ergebnis gefunden..
danke.