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Umzug mit Gewerbe

  • tufkatz
  • 17. August 2008 um 15:18
  • tufkatz
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    5
    • 17. August 2008 um 15:18
    • #1

    so,... hallo erstmal, bis jett stiller User, aber jetzt hab ich doch mal ne frage, die mich beschäftigt...

    bin grad umgezogen, unc musste deswegen mein gewerbe in der alten stadt abmaelden und zum gleichen termin in der neuen neu anmelden, eine einfache "ummeldung" gab es laut deren aussage nicht. hoffe, dass diese "gewerbeanmeldung aufgrund von verlegung in einen anderen bezirk" nun trotzdem richtig ist,...

    denn:

    damit verbundne ist ja auch ein neuer fragebogen des finanzamtes zur gewerbeneugründung.

    wie sieht das den nun aus...? ich habe noch betriebsmittel in der afa liste die noch n paar jahere laufen, werde ich die liste einfach so fortführen können, oder muss ich die beim alten finanzamt in einer abschlusserklärung ausschreiben und den restwert beim neuen finanzamt wieder einschreiben?!

    starten nun alle fristvereinbarungen neu? dh Est und Ust fristen werden wieder auf null gesetzt (VSt jeden monat etc?)

    wer weiß hier darüber bescheid? in der suche hab ich dzu leider kein ergebnis gefunden..

    danke.

  • Online
    slaytalix
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    • 17. August 2008 um 17:06
    • #2

    Willkommen im Forum :)

    Bei einem Umzug kann man eine neue Steuer Nr. beantragen. Dort Angabe zum bisherigen Finanzamt.

    Ich habe damals eine Erweiterung des Gewerbes beantragt nebst Vermietung um Einzel- & Großhandel & Eventmarketing (Gewerbeummeldung - kann ich Dir mal auf´s Fax legen. Dies bei der Stadt im Gewerbeamt

    Die Umsatzsteuer Ident Nr. DE xxx xxx xxx bleibt aber wohl

    Normale AfA Zyklen bei PA bei 20% linear laut Tabelle auf 5 Jahre. Sonst degressiv vom Restwert abschreiben.

    Kommt auf die Umsätze an in der neuen Stadt. Monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung.

    Vielleicht FE 1-3 Formulare des FA zur Gewerbegründung.

    Sonst beim neuen FA fragen :wink:

    Gruß Kai

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

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  • tufkatz
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    • 17. August 2008 um 18:39
    • #3

    tut mir leid, aber irgendwie hilft mir deine antwort nich wirklich weiter. vllt weil sie teilweise recht kryptisch geschrieben ist, bzw am thema vorbeigeht.

    was meinst dun mit "Bei einem Umzug kann man eine neue Steuer Nr. beantragen. Dort Angabe zum bisherigen Finanzamt. " ?


    dass ich mein equipment auf 5 jahre abschreibe war mir klar. was ich wissen ollte war, wie das nun mit dem wechsel funktioniert, ob die zyklen neu beginnen nur mit gernigerem startwert, weil abgerechnet mit aletem finanzamt oder auf andere weise.

    umsatzsteuervoranmeldung kommt auf den umsatz an?

    meiner kenntnis nach zahlt ein neues unternahmen erstmal ein oder zwei jahre monatlich im voraus ein, und dann wenn man das unternehmen abschätzen kann , wird aufs quartal verlängert,
    wollte wissen, ob ich bei meinen quartalsabschlägen bleibe oder quasi komplett neu beginne.

    danke.

  • Online
    slaytalix
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    • 17. August 2008 um 18:51
    • #4

    Die Umsatzsteuervoranmeldung wird sich wie gesagt am Umsatz am neuen Ort orientieren. Quartal wird wohl weiterlaufen. Bei höheren Umsätzen dann evtl. monatl. Festsetzung.

    Bei der laufenden Steuererklärung gibt man eben das alte Finanzamt an, das zuvor zuständig war

    Warum soll der AfA Zeitraum geändert werden nur weil man umzieht in eine andere Stadt ?

    Zum 01.01.2008 wurde die degressive Abschreibung aus dem Gesetz gestrichen.

    Die degressive Abschreibung darf seit 01.01.2008 nicht mehr als Berechnungsmethode angewendet werden.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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  • falcocgn
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    • 17. August 2008 um 20:49
    • #5

    Was sind denn das wieder für neue Begrifflichkeiten?

    Timo, Du musst in der neuen Stadt zum Ordnungsamt, bzw. zu der Stelle, die dort für Gewerbeangelegenheiten zuständig ist. Du nimmst Deine alte Gewerbeanmeldung und den Perso mit und machst eine "Gewerbe-Ummeldung" mit dem Grund "Verlegung der Betriebsstätte" und (fast) fertig ist die Laube. Da wird nichts hin- oder hergerechnet!

    Die Falle und der Grund für einigen Ärger ist die "Geschwindigkeit" mit der Du eine neue Steuernummer bekommst. Das kann schon mal einige Wochen (!) dauern, denn das Finanzamt ist trotzt Elster und anderer moderner Kommunikationsmittel tatsächlich sooo langsam. Die neue Steuernummer bekommst Du, weil jetzt da FA am neuen Ort für Dich zuständig ist. Erkundige Dich bitte bei Deinem neuen, für Dich zuständigen FA, wie Du nun mit den UVA verfahren sollst. UVA bis zur Erteilung der neuen StNr an altes FA oder wie?

    Und denke bitte daran, auch beim FA sitzen Menschen, mit denen man sprechen kann, sprich mit Ihnen.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tufkatz
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    5
    • 17. August 2008 um 21:08
    • #6

    hi falco. und danke. deine tipps hate ich genauso befolgt, war nur verwirrt, dass mir nun der geeiche fragebogen zur aufnahme einer gewerblichen tätigkeit ins haus flatterte, und alles vom finanzamt so behandelt wird als sei das ein völlig neues gewerbe.

    deshalb auch die frage ob ich da ne extra erklärung bis zum umzug in der alten stadt machen muss und ab august in der neuen.---


    FA wollte ich morgen eh anrufen, nur die neugier und die wissenden meschen trieben ich dazu , hier zu fragen....

  • Krusty
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    517
    • 20. August 2008 um 00:56
    • #7
    Zitat von "FalcoCGN"

    Was sind denn das wieder für neue Begrifflichkeiten?

    Timo, Du musst in der neuen Stadt zum Ordnungsamt, bzw. zu der Stelle, die dort für Gewerbeangelegenheiten zuständig ist. Du nimmst Deine alte Gewerbeanmeldung und den Perso mit und machst eine "Gewerbe-Ummeldung" mit dem Grund "Verlegung der Betriebsstätte" und (fast) fertig ist die Laube. Da wird nichts hin- oder hergerechnet!

    Die Falle und der Grund für einigen Ärger ist die "Geschwindigkeit" mit der Du eine neue Steuernummer bekommst. Das kann schon mal einige Wochen (!) dauern, denn das Finanzamt ist trotzt Elster und anderer moderner Kommunikationsmittel tatsächlich sooo langsam. Die neue Steuernummer bekommst Du, weil jetzt da FA am neuen Ort für Dich zuständig ist. Erkundige Dich bitte bei Deinem neuen, für Dich zuständigen FA, wie Du nun mit den UVA verfahren sollst. UVA bis zur Erteilung der neuen StNr an altes FA oder wie?

    Und denke bitte daran, auch beim FA sitzen Menschen, mit denen man sprechen kann, sprich mit Ihnen.

    Grüße,
    Falco


    Hallo!
    Bist du dir da ganz sicher? Ich ziehe demnächst von Niedersachsen nach NRW. Das Gewerbeamt in der neuen Stadt sagte mir, solch eine Ummeldung zwischen verschiedenen Gemeinden würde es nicht geben. Ich solle also mein altes Gewerbe abmelden und in der neuen Stadt ein neues Gewerbe anmelden.
    Oder ist deine Methode eher "inoffiziell", sprich muss ich denen auf die Füße treten, damit die das einfach ummelden?

  • falcocgn
    Profi
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    1.251
    • 20. August 2008 um 01:10
    • #8

    Hallo Krusty,

    die Ummeldung ist nach §14, Abs. 1, Nr1 der Gewerbeordnung eine "Verlegung der Betriebsstätte". Hier in Köln ist das problemlos möglich. Ok., ich bin von einem Stadtteil in den nächsten gezogen. Aber vorsicht, es geht hier um zwei verschiedene Sachverhalte.

    1. Gewerberechtlich betrachtet musst Du bei einer Adressänderung dies wie oben anzeigen. Dies geschieht bei der Gewerbestelle.

    2. Finanzamtstechnisch musst Du dich neu melden, da Du ja eine komplett neue Steuernummer bekommst (siehe weiter oben).

    2b. In Köln funktioniert der Austausch bei einer Ummeldung nicht. Unglaublich aber wahr. Daher musste ich dem Finanzamt auch noch einen Brief schreiben.

    An deiner Stelle würde ich nochmal nachfragen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tufkatz
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    5
    • 21. August 2008 um 20:55
    • #9

    für alle , die es interessiert:

    EIGENTLICH sollte es so laufen, dass das neue finanzamt, sich mit dem alten in verbindung setzt und einfach die daten abgleicht, alles läuft weiter wie bisher und man erhält lediglich eine neue steuernummer.

    nachdem ich nun auch post von meinem altenFA bekam, die wissen wollten, warum ich mein gewerbe aufgegeben hätte, muste ich doch mal intensiver nachhaken.

    natürlich erreiche ich meinen sachbearbeter nicht, weil dr mir ne antwortfrist gestellt hat, und gleichzeitig in urlaub gefahren ist, ohne eine anrufweiterleitung, hab ich heute erfahren von einer seiner kolleginnen.

    warum das bei mir so merküwirdig läuft wollte ich wissen...

    "weil sie uns nicht darüber informiert haben dass sie umgezogen sind.

    - "doch. ich heb ja eine kopie von den dokumenten hier, da ist angekreuzt "verlegung in einen anderen meldebezirk"

    -"warten sie, ich suche die akte........."

    -"ja, das stimmt, das haben sie angekreuzt, haben wir nicht gemerkt, tschuldigung."

    anruf beim alten FA:

    "wir wussten nich..... blablabla

    -ich habs angegeben

    -oh. das haben wir nich gesehen.


    ?!?! scheine vom pech verfolgt oder von verpeilern umgeben zu sein.


    weitere details falco, auf einem der nächsten gemeinsamen jobs dann....

    danke trotzdem


    timo. (jetzt auch in köln)

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