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Anhänger 3,5T und Fahrerlaubnis

  • morethanmusic
  • 17. September 2008 um 12:55
  • morethanmusic
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    • 17. September 2008 um 12:55
    • #1

    Ich wollte mich mal informieren welche Fahrerlaubnis nötig ist um mit einem PKW einen 3,5T Anhänger, im speziellen Fall Kofferanhänger mit vorne einer Achse auf Drehschemel + hinten Tandemachse, notwendig ist. Reicht da B (PKW) + BE (Anhänger) oder ist ein LKW-Schein nötig, da Gesamtgewicht des Gespanns ja höher 3,5T.

    edit:ausreichend dimensionierter PKW natürlich vorausgesetzt, in diesem Fall Mercedes ML

  • smitty
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    • 17. September 2008 um 13:35
    • #2

    Klasse BE sagt folgendes:
    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht mehr unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

    Klasse B sagt dann das:
    Kraftahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Fahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

    Ergo:
    Schau dir das zGG deines Zugfahrzeuges an, dann kannste des auch mit nem BE machen.
    Bitte auch die Anhängelasten des Zugfahrzeuges beachten. Der Führerschein muss nicht immer die begrenzende Einheit sein ;)

    Gruß
    Smitty

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • morethanmusic
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    • 17. September 2008 um 13:41
    • #3

    ist mir bekannt, mir geht es um das überschreiten der 3,5 T

  • treibsand
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    • 17. September 2008 um 14:44
    • #4
    Zitat von "wikipedia"

    zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 t

    Was mir dabei erstmals auffällt: ist tatsächlich die Anzahl der Achsen unerheblich? Ich hab nur den rosa Fummel, der beschränkt das Ganze auf 3 Achsen und die Pictogramme der neuen zeigen auch immer 3 Achs-Züge unter BE.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Campfire
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    • 17. September 2008 um 14:45
    • #5

    unter 3,5 brauchst ja meistens nicht mal den seperaten Hängerführerschein....
    was ev. wichtiger ist: wenn du das gespann gewerblich auch weiter als 50km von deinem Fahrzeugstandort einsetzen willst brauchst du meines wissens nen Fahrtenschreiber sobald das gespann über 3,5 t liegt..........

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • smitty
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    • 17. September 2008 um 16:37
    • #6
    Zitat von "MoreThanMusic"

    ist mir bekannt, mir geht es um das überschreiten der 3,5 T

    Für den Zug kein Problem.
    Das Zugfahrzeug darf dieses nicht überschreiten.
    Der Anhänger schon.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • power-musics
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    • 17. September 2008 um 17:23
    • #7

    Fahrtenschreiber meines Wissens nur mit LKW-Zulassung, nicht PKW. Kommt da auf die Zulassungsart an.

    Genauso mit Sonntagsfahrverbot.
    Beispiel1: Sprinter (z.B. mit Sitzen) als PKW zugelassen. Darf Sonntags mit Hänger fahren.

    Beispiel2: Sprinter (z.B. Kasten) als LKW zugelassen. Darf Sonntags nur Solo ohne Hänger oder mit Sondergenehmigung fahren.

    PM event service

  • mringhoff
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    • 17. September 2008 um 18:13
    • #8

    Die Aufzeichnungen gem. FarPersV betreffen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 2,8t zGG (also incl. Hänger), hier wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden.
    Hier gibts ein schönes Schaubild:
    http://www.zdh.de/fileadmin/user…_Handwerker.pdf


    Beim Sonntagsfahrverbot allerdings schon: Hier darf kein LKW - unabhängig vom zGG - mit Hänger fahren. Wer also z.B. einen als LKW zugelassenen Pickup o.ä. als Zugfahrzeug hat, muss also dies berücksichtigen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • falcocgn
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    • 17. September 2008 um 21:02
    • #9

    Richtig mringhoff, es ist die jeweilige Nutzung entscheidend. So muss der Fahrer eines eigentlich privaten PKW mit einem Anhänger bei gewerblicher Nutzung nach der FPersV Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten machen, wenn das zulässige GEsamtgewicht des Zuges zwischen 2,8t und 3,5t ist.

    Das Schaubild vom ZDH ist so schön, dass ich mir von denen die Erlaubnis geholt habe, es in meinen Schulungen vorzustellen.

    Grüße

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • uncelsam
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    • 5. Oktober 2008 um 20:54
    • #10
    Zitat von "MoreThanMusic"

    Ich wollte mich mal informieren welche Fahrerlaubnis nötig ist um mit einem PKW einen 3,5T Anhänger, im speziellen Fall Kofferanhänger mit vorne einer Achse auf Drehschemel + hinten Tandemachse, notwendig ist. Reicht da B (PKW) + BE (Anhänger) oder ist ein LKW-Schein nötig, da Gesamtgewicht des Gespanns ja höher 3,5T.

    edit:ausreichend dimensionierter PKW natürlich vorausgesetzt, in diesem Fall Mercedes ML

    Also man braucht dafür den Führerscheinklasse C1E bzw CE.
    Grund: Der Zug hat 4 Achsen, mit der Klasse BE darf man maximal 3Achsen fahren...

  • shadynet
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    • 5. Oktober 2008 um 23:16
    • #11

    soll das jetzt bedeuten, ich dürfte mit BE nur ein Auto mit einachsigem Anhänger fahren, auch wenn der unter der zulässigen Anhängelast liegt (und auch weit unter 3,5t)? Das wäre natürlich ein klein wenig doof ;)

  • uncelsam
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    • 5. Oktober 2008 um 23:41
    • #12
    Zitat von "shadynet"

    soll das jetzt bedeuten, ich dürfte mit BE nur ein Auto mit einachsigem Anhänger fahren, auch wenn der unter der zulässigen Anhängelast liegt (und auch weit unter 3,5t)? Das wäre natürlich ein klein wenig doof ;)

    Ja klar! War auch noch nie anders!
    Wobei eine Tandemachse als eine Achse zählt.

    Hier kann man das relativ genau nachlesen:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2207

  • Markus Verza
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    • 6. Oktober 2008 um 00:38
    • #13
    Zitat von "uncelsam"

    Ja klar! War auch noch nie anders!

    und eben jetzt doch anders. Mit dem neuen Führeschein gibt es keine Beschänkung der Achsen mehr. Das steht so ja auch in deinem Link.

    Die Beschränkung des Anhängers auf 3,5to ergibt sich aus der Beschränkung für Auflaufbremse mit Kugelkopf.
    Bei Fahrzeugen mit durchgehender Bremsanlage darf der Anhänger das 1,5fache des Zugfahrzeug wiegen.

    3,5to Zugfahrzeug + 5,25to Anhänger = 8,75to
    Das nutzen z.B. die Minisattel mit einem Sprinter oder Vergleichbaren Fahrzeugen als Zugfahrzeug.
    Leider sind diese Fahrzeuge in der Anschaffung deutlich teurer wie ein 7,5to.
    Eigentlich für unsere Branche kein schlechtes Konzept. Durch die niedrige Ladehöhe eines so kleinen Aufliegers braucht man keine Hebebühne.
    Es lassen sich Zuladungen von ca. 5to erreichen.

    Zurück zur ursprünglichen Frage.
    Mit welchen Zugfahrzeug willst du denn 3,5to ziehen. Es gibt nicht viele und die meisten sind unwirtschaftlich wie z.B. große Geländewagen.
    Dier Idee hatte ich auch mal habe aber kein vernünftiges Zugfahrzeug gefunden.
    Die meisten in der Sprinter Klasse können nur 2,8to ziehen.

  • niggles
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    • 6. Oktober 2008 um 20:47
    • #14
    Zitat von "Markus Verza"

    3,5to Zugfahrzeug + 5,25to Anhänger = 8,75to
    Das nutzen z.B. die Minisattel mit einem Sprinter oder Vergleichbaren Fahrzeugen als Zugfahrzeug.
    Leider sind diese Fahrzeuge in der Anschaffung deutlich teurer wie ein 7,5to.
    Eigentlich für unsere Branche kein schlechtes Konzept. Durch die niedrige Ladehöhe eines so kleinen Aufliegers braucht man keine Hebebühne.
    Es lassen sich Zuladungen von ca. 5to erreichen.


    ...und Längen zwischen 10 und 12 Metern. In der Innenstadt sind damit viele Stellen nur mit waghalsigen vorwärts-rückwärts-Verrenkungen erreichbar, die für einen 7,5ter mit Hänger kein Problem sind. Dann als FS BE-Alternative noch lieber einen großen Sprinter mit 3,5t-Hänger. Möbelspeditionen haben auch keine Sattelschlepper - und die werden wissen warum...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Markus Verza
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    • 6. Oktober 2008 um 21:14
    • #15

    Einen Mini Sattel mit 12m ist Blödsinn, es sei denn du machst in Dämmstoffen.
    Ein 7,5to mit Zentralachsanhänger ist so um die 15m lang, auch kein Spaß in der Stadt.
    Die meisten großen Möbelhäuser setzen auf Sattel und die wissen auch warum. Die belieferung im Lebensmittel Handel findet mit Solofahrzeugen oder Satteln statt. Auch in unsere Branche haben sich Sattel als die Sinnvollere Alternative zum Hängerzug durch gesetzt.
    Ich fahre selber LKW, auch die großen, als Produktionsleiter hab ich auch schon mal größere Mengen großer Fahrzeuge auf der Baustelle.
    Wenn die Location es nicht zu läst, muss man halt mit kleineren Fahrzeugen kalkulieren.

  • niggles
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    • 6. Oktober 2008 um 23:41
    • #16
    Zitat von "Markus Verza"

    Einen Mini Sattel mit 12m ist Blödsinn, es sei denn du machst in Dämmstoffen.


    Der ist (leider) so was wie das Standardfahrzeug der VA-Branche in einigen europäischen Ländern, in denen es nie Pkw-Führerscheine über 3,5t gab geworden. Unter anderem in der Schweiz :roll: Sicher ist das Laden und Entladen effizienter als beim Hängerzug möglich, aber dafür muß man mit diesem Ungetüm ständig auf Baustellen fahren bei denen es extrem eng zugeht, aber aus Zeit- und Kostengründen Umladen oder aufteilen schlecht möglich ist. Da hätte ich im Zweifelsfall lieber einen wendigeren, nur 8m langen Solo-Lkw; notfalls mit kurzem Hänger für die schweren Brocken.
    Der gelbe DMS-Schlepper ist mir bis heute nicht begegnet. Gibts den echt? :wink:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Markus Verza
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    • 6. Oktober 2008 um 23:50
    • #17

    mit dem Hängerzug wirdst du auch nicht glücklich.
    Wie sagt man einen Tot must du sterben.
    Die meisten Firmen die ich kenne haben das Thema Anhänger meist nachende der Nutzungsdauer nicht wieder an gefast.

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