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Was würdet Ihr tun? Rechnung Verleih nicht bezahlt

  • DaWo
  • 12. September 2012 um 13:37
  • Kracky
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    • 14. September 2012 um 06:33
    • #21

    Seit doch mal ein bischen locker, die Frage was man tut wenn ein Kunde nicht zahlt ist glaube ich oft genug erörtert worden und es ist doch nicht notwendig hier den Jura Studienkurs Nummer Zweihundert zum selben Thema zu starten. Wie ein anständiges Mahnverfahren aussieht und welche Schritte dann folgen kann man an jeder Ecke ganz genau nachlesen, es ging doch nur drum das er wissen wollte was andere in seiner Situation so machen würden, also darf hier jeder seine Geschichte erzählen ob nun rechtlich einwandfrei oder nicht soll doch nicht unser Problem sein, dafür gibt es Anwälte.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Jochen Schmeing
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    • 14. September 2012 um 11:56
    • #22

    OK, also meine Handhabung:

    • Leistung
    • Rechnung
    • Erinnerung/Mahnung (1x)
    • Telefonanruf
    • 2. und 3. Mahnung > nur bei guten/bekannten Kunden
    • Online-Mahnbescheid

    Spätestens danach hat bisher noch jeder gezahlt.

    Alles ziemlich zeitnah. Von Rechnung bis Antrag Mahnbescheid ca. 4 Wochen. Bei 2. und 3. Mahnung noch jeweils 10 Tage drauf.

    Beste Grüße

    Jochen

  • DJ-JAJA
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    • 14. September 2012 um 15:24
    • #23

    @ Else
    verstehe Deine Einlassung nicht. Wir sind gar nicht weit voneinander weg.

    Ich habe doch klar gesagt, dass es sinnlos ist, ohne weitere Information zur Rechnung selbst eine Aussage treffen zu können.
    Gibt es eine Fristsetzung auf der Rechnung? Wenn "nein", dann ist die Mahnung sinnvoll, sofern nicht noch mehr auf der Rechnung im Argen ist.
    Eine falsch gestellte Rechnung zu mahnen wird wohl eher erfolglos sein.

    Wenn eine Frist genannt ist, dann könnte der Kunde auch als Privatperson im Verzug sein, sofern die Rechnung zugegangen ist usw. Siehe hierzu § 286 BGB....dann macht es Sinn eine Mahnung zu senden, schon wegen dem Beweis des Zuganges.

    Und bestimmt gab es vorher einen Auftrag, wenn daraus nicht hervorgeht, dass es sich um keine Privatperson handelt, dann wird das hinterher auch schwer werden, davon ausgehen zu sollen.

    Ich moniere hier, dass sofort mit Mahnverfahren etc. geraten wird, ohne die notwendigen Kriterien vorher beleuchtet zu haben.
    Drum auch mein Hinweis auf ein Juraforum.

    Kracky
    Hier gehts wohl kaum um irgendwelche Erlebnisberichte, sondern um die subtile Frage nach einer Handlungsanweisung. Juristen Rat dürfen wir ja sowieso nicht geben.

    So und damit mein Posting nicht nur destruktiv wirkt hier mein Tip:
    Oft anrufen und nerven und wenn kleiner Betrag trotzdem nicht einholbar ist, die Sache abhaken. Ein Magengeschwür ist teurer! :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
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    OHNE BÜROKRATENABBAU -
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    Einmal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (14. September 2012 um 15:31)

  • Rolf Gille
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    • 14. September 2012 um 18:53
    • #24
    Zitat von "Jochen Schmeing"

    OK, also meine Handhabung:

    • Leistung
    • Rechnung
    • Erinnerung/Mahnung (1x)
    • Telefonanruf
    • 2. und 3. Mahnung > nur bei guten/bekannten Kunden
    • Online-Mahnbescheid

    Spätestens danach hat bisher noch jeder gezahlt.

    Alles ziemlich zeitnah. Von Rechnung bis Antrag Mahnbescheid ca. 4 Wochen. Bei 2. und 3. Mahnung noch jeweils 10 Tage drauf.


    Auftrag/Vertrag fehlt. Ansonsten passt es.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • DaWo
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    • 14. September 2012 um 23:51
    • #25

    Also danke für eure Antworten,

    ja mir ging es einfach darum was Ihr tun würdet.

    Ich habe:

    Rechnung geschrieben mit 14 Tagen Zahlungsziel ausgestellt am 26.05.12.
    Habe mehrmals mit dem Kundne telefoniert und Emails geschrieben mit Zahlungserinnerungen.
    Nun gibt es keinen Kontakt mehr.
    Sie geht nicht an das Handy, wenn sie meine Nummer sieht, ich sollte mal die Nummerübermittlung ausschalten ;)
    Habe Ihr jetzt nochmal geschrieben per SMS und Email, dass sie bis Montag das Geld zahlen soll, ansonsten leite ich ein Mahnungsverfahren ein.

    Ich glaube zwar selber nicht, dass noch etwas kommt, aber naja die Hoffung sollte man ja nicht aufgeben.

    Will aber auch nicht einfach aufgeben bei der Sache...

  • DJ-JAJA
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    • 15. September 2012 um 10:59
    • #26

    Das Problem ist, dass SMS und Email nicht geeignet sind.

    Bitte prüfe ob Deine Rechnung korrekt gestellt wurde:
    http://easyscm.de/Was-muss-auf-e…nung-stehen.htm

    Ich würde jetzt eine Mahnung mit Kopie der Rechnung per Einschreiben versenden. (Kein Rückschein! Weil hier die Annahme verweigert werden kann)
    Oder wenn Adressat nicht weit weg ist, dann würde ich die Mahnung und Kopie mit einem Zeugen zusammen einwerfen. (Dann vermerke ich unter der Adresse "Einwurf unter Zeugen"....das macht vielleicht ein bisserl Angst.)
    7 Tage zum Begleichen sind angemessen.
    Danach kann man ja über ein Mahnverfahren nachdenken.

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  • else
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    • 15. September 2012 um 13:48
    • #27

    14 tage in die rechnung schreiben ist kein nach kalenderdatum bestimmtes zahlungsziel. mahnung über e-mail kannste vergessen.

    7 tage ist KEINE angemessene frist. die angemessene frist ist laut gesetz zwar unbestimmt - aber 7 tage ist allgemein zu kurz. tendenziell eher 14 tage.

    telefon würde ich in dem speziellen fall auch vergessen. hilft nur - mahnung, fristsetzung. ggfls. hilft mal vorbei fahren und zur rede stellen. persönlich - nicht per telefon. eventuell auch von selbst raten anbieten...

    http://www.elseaudio.de

  • tufkadib
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    • 15. September 2012 um 14:23
    • #28
    Zitat von "DaWo"


    Rechnung geschrieben mit 14 Tagen Zahlungsziel ausgestellt am 26.05.12.
    Habe mehrmals mit dem Kundne telefoniert und Emails geschrieben mit Zahlungserinnerungen.
    Nun gibt es keinen Kontakt mehr.
    Sie geht nicht an das Handy, wenn sie meine Nummer sieht, ich sollte mal die Nummerübermittlung ausschalten ;)
    Habe Ihr jetzt nochmal geschrieben per SMS und Email, dass sie bis Montag das Geld zahlen soll, ansonsten leite ich ein Mahnungsverfahren ein.


    Telefon / SMS / Email kann man sich alles sparen, da nicht nachweisbar. Rechnungen und Mahnungen müssen belegbar sein und auch in einem sinnvollen zeitlichen Raster folgen. Wenn Zahlungsziel 26.05. war, wieso passiert nun erst was Entscheidendes im September?
    Hättest die Person ja auch einen Wechsel unterschreiben lassen können.


    MfG
    DirkB

  • treibsand
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    • 15. September 2012 um 14:43
    • #29
    Zitat von "Tante else"

    14 tage in die rechnung schreiben ist kein nach kalenderdatum bestimmtes zahlungsziel. mahnung über e-mail kannste vergessen.

    7 tage ist KEINE angemessene frist. die angemessene frist ist laut gesetz zwar unbestimmt - aber 7 tage ist allgemein zu kurz. tendenziell eher 14 tage.

    Liebe Else,
    Eine Rechnung ist nur mit Datum ordentlich - demzufolge sind '14 Tage nach Rechnungserhalt' ein übliches und rechtsverbindliches Vorgehen und im vorliegenden Fall braucht man über die Fristen sicherlich auch nicht diskutieren, weil seit Ende Mai zumindest laut Kalender mehr als die im BGB festgehaltenen Zeiträume überschritten sind. Damit isses zumindest nach dem aktuellen Stand des BGB völlig Wurst, ob eine (weitere) Mahnung erfolgt und ob weitere Fristen gesetzt werden! Und *tadaa* dank der Telefongespräche darf der Gläubiger davon ausgehen, dass die nette Dame die Rechnung erhalten hat. Aber selbst das wäre unwichtig.
    Der Mahnbescheid regelt das.
    Ganz ohne Richter, ganz ohne Prozess. Denn spätestens nach einem Widerspruch des Schuldners würde ich bei den hier anfallenden Summen freundlich abwinken und das nicht weiter verfolgen.
    Wenn die Schuldnerin aber nicht reagiert, könnte der TS einen Titel erwirken und den freundlichen Amtsgerichtskollegen von MoskauInkasso jederzeit auf die nette Dame ansetzen. Sogar für das gleiche Geld, was ich meine Brüda und Kusengs zahlen tu, weissdu!

    Ich persönlich finde aber, es reicht irgendwann sich über sowas aufzuregen. Das kostet nur Gesundheit. Und Arbeitszeit. Und mehr Geld bekommt man davon auch nicht...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • treibsand
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    • 15. September 2012 um 14:53
    • #30
    Zitat von "DirkB"

    Telefon / SMS / Email kann man sich alles sparen, da nicht nachweisbar. Rechnungen und Mahnungen müssen belegbar sein.

    Obacht, lieber Dirk. Mittlerweile darfst du die Rechnungen sogar für das Finanzamt gültig per Emil verschicken und nicht mehr per Brieftaube.
    Und mit belegbar meinst du doch sicherlich nur, dass ich eine Kopie des Dingens habe, oder?
    Weil sonst würden sich die Briefzusteller freuen, da die Wirtschaft nurnoch einwurfeinschreiben verschicken müsste.
    Unter dem Vorbehalt, dass die Empfängeradresse stimmt (und das sollte der Rechnungssteller in eigenem Interesse prüfen) darfst du beruhigt davon ausgehen, dass die Zusteller ihrer Verpflichtung nachkommen.

    Wenn du ein einschreiben erhältst, dann ist da schon mehr im Busch - nämlich Mahnbescheid, vollstreckungsankuendigung oder ähnliches.


    Das Druckdatum der Rechnungskopie ist im übrigen unerheblich........ :? :wink: :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • else
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    • 15. September 2012 um 14:56
    • #31

    der mahnbescheid regelt gar nichts!

    und das hier - kannste ja mal bei den richtigen versuchen:

    "Weissd du kollega, bei misch is das ne Sache von die Familie. Geh isch mit meine Brüdda und meine Kuhsengs da, wo die Frau wohnt und fragen wir ma forsischtisch nach Bezahlung, alda.
    Gehd immer ganze schnell, zahlt die dann meissdens sogar gleisch."

    da kommt man ja so richtig in versuchung! :grin:

    http://www.elseaudio.de

  • DaWo
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    • 15. September 2012 um 16:04
    • #32

    Joa ich bin wiegesagt ausgegangen davon, dass emails mittlerweile zählen, deswegen ist die ganze Zahlungserinnerung über Email gelaufen und da kamen sogar Antworten ;)

    Da hinzugehen macht denk ich wenig sinn, sie hat denk ich mal mehr "Geschwesters" wie ich.

    Ich ruf mal bei RTL an, soll der Peter Zwegert kommen :)

  • DJ-JAJA
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    • 15. September 2012 um 18:53
    • #33

    else
    wie kommst Du darauf, dass 7 Tage keine angemesse Frist ist?
    im üblichen Geschäftsverkehr, werden 10 Tage eingerräumt.
    Hier dödelt die Dame seit Mai rum.

    Zugegeben, meine Kerntätigkeit liegt im Personalwesen, aber selbst hier gelten 7 Tage als Frist angemessen und da gehts meist um deutlich Wichtigeres als ein paar hundert Euro.(der Zustellweg mit 3 Tagen gilt als üblich . Daher 7-3=4 Reaktionszeit)

    Es ist eine ausreichende Zeit, um wenigstens das Telefon in die Hand zu nehmen und mal mit dem Gläubiger zu telefonieren. Und bei Selbsteinwurf entfällt ja der Zustellungszeitraum. (7 Tage Reaktionszeit, was dann wieder dem üblichen Geschäftsverkehr entspricht.)

    Wenn dann nix kommt, Mahnbescheid. Die Forderung an sich scheint ja unstrittig. Kunde kündigte ja bereits Bezahlung an. Und wie Du nun bereits auch schon lesen konntest ist die Kundin bereits ganz klar im Verzug.

    Ich weiß ja, dass bei Dir im Norden alles anders funktioniert. Aber sooooo anders wundert mich dann schon. Wenn das im Nordosten echt so geht, dann fällt mir nur ein: "ick wunder mür über ja nüscht mehr!" :wink: Ich bin ja schon ein paar Jahrzehnte auf der Weide, und habe bisher noch nie nen Richter getroffen, der hier ein Problem draus gemacht hätte.

    Die einzig zulässige Frage, ist aus meiner Sicht, ob ich mir so ein Verfahren antuen würde, für 100 oder 200 Euro.

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    Einmal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (15. September 2012 um 19:05)

  • skyworker
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    • 15. September 2012 um 19:03
    • #34

    Also bei Aldi, meiner VW Werkstatt und der Post hat sich als Zahlungsziel kürzlich 'Sofort' durchgesetzt... Da drängt sich bei verschiedenen Strategen schon die Frage auf, warum man das nicht auch für 'Laut' und 'Hell' so machen sollte?!

    Kein Applaus für Scheiße!

  • DJ-JAJA
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    • 15. September 2012 um 19:07
    • #35

    skyworker

    "Sofort" ist jur. keine definierter Zeitraum. :wink:
    Aber Du hast recht: 14 Tage Bank für den Kunden zu spielen, sollte ausreichend sein.
    Besser Vorkasse. Oder wenigstens Anzahlung.

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  • else
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    • 16. September 2012 um 01:11
    • #36

    DJ-JAJA

    7 tage ist einzelvertraglich sicherlich eine genauso gängige frist wie skyworkers "sofort"! hier waren wir aber bei der definition einer "juristischen" (nach)frist. dort ist eine angemessenheit nicht genau definiert - die rechtsprechung tendiert aber eher zu 12-14 tagen.

    freut mich ja wenn das im süden/westen (?) ein wenig geschmeidiger läuft - obwohl ich mal in nürnberg einen ganz besonders kuriosen fall erlebt habe der mich dies nicht glauben macht.

    es ist eben (zumindest vor gericht) nicht immer alles so klar wie es scheint. geht schon los mit der wertung um welche art geschäft es sich handelt. hats alles schon gegeben. z.b. die dame hat das angebot online angeleiert - auch wenn sie dann z.b. zur abholung vor ort war - wird daraus ganz flux ein onlinegeschäft mit ganz besonders bescheidenen regeln für den vermieter bezüglich informationspflichten usw.

    allgemein gesagt macht der vermieter nichts falsch wenn er einen mahnbescheid iniziiert - könnte ja auch durchaus sein dass die dame vergisst zu widersprechen. unwahrscheinlich aber möglich. etwas verbaut man sich dann aber wenn die dame widerspricht. man hat ein druckmittel weniger - und wenn dann nicht zeitnah mehr druck kommt - in form der klage - hat man nichts gewonnen.

    zeit für den zugang eines mahnbescheides - also zu druck - hat der vermieter noch bis 31.12.2015. da ist noch viel land.

    wenn der vermieter sicher sein kann das substanz da ist - kann er sicherlich schneller vorgehen. wie sicher allerdings e-mailverkehr und telefonanrufe als "beweis" in einem zivilprozess sind - da wäre ich sehr vorsichtig. aus gutem grund!

    Jochen Schmeing und Rolf Gille haben den normalen weg sehr gut auf den punkt gebracht!

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  • treibsand
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    • 16. September 2012 um 11:16
    • #37

    Natürlich regelt der Mahnbescheid hier alles!
    Entweder danach gibt es Kohle, oder einen Vollstreckungsbescheid oder das Ding ist erledigt.

    Klar kannst du einen Zivilprozess anstrengen, wenn sie Widerspruch einlegt - aber die Aussichten bei einem dreistelligen Streitwert sind vorsichtig behauptet gleich Null. Erstens kriegt dein Anwalt in jedem Fall sein Geld. Egal ob von der unterlegenen Gegenseite oder dir. Zweitens wird der Richter beide Seiten um einen Vergleich bitten - Rate mal, wer dann den eigenen Anwalt zahlt...

    Ab mittleren vierstelligen Summen sieht das dann irgendwo anders aus und macht Sinn - wer da aber sein Handwerk so schlecht beherrscht und nicht zeitnah Rechnung/Mahnung/Mahnbescheid raushaut, hat eben seinen Job nicht verstanden...
    Das ist ja aber weder Party-PA, noch in Internetforen erlernbar.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • else
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    • 16. September 2012 um 11:29
    • #38

    treibsand

    zitat:
    "Natürlich regelt der Mahnbescheid hier alles!
    Entweder danach gibt es Kohle, oder einen Vollstreckungsbescheid oder das Ding ist erledigt."
    zitatende

    eben nicht, es sei denn es wird "vergessen" widerspruch einzulegen. wenn widerspruch eingelegt wird - gibbet keinen volstreckungsbescheid weil kein titel da ist. dann bleibt nur der weg der klage. deshalb regelt ein mahnbescheid an sich - NICHTS.

    ein mahnbescheid kann die verjährung hemmen, zur zahlung anregen usw. regeln tut er nix.

    http://www.elseaudio.de

  • DJ-JAJA
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    • 16. September 2012 um 12:27
    • #39

    "es ist eben (zumindest vor gericht) nicht immer alles so klar wie es scheint. geht schon los mit der wertung um welche art geschäft es sich handelt. hats alles schon gegeben. z.b. die dame hat das angebot online angeleiert - auch wenn sie dann z.b. zur abholung vor ort war - wird daraus ganz flux ein onlinegeschäft mit ganz besonders bescheidenen regeln für den vermieter bezüglich informationspflichten usw. "

    Hey, wir sind hier nicht im Bereich Handel.
    Es ist Dienstleistung oder Ggf Werksvertragsrecht.
    In beiden Fällen ist die Dame im Verzug und alle Fristen erledigt.
    Für den schlechteren Werksvertragsfall, ist durch die Zahlungsbekundung wohl auch klar die Leistung abgenommen.
    Ich unterstelle da mal konkludentes Handeln.

    Aber Du hast Recht: 2 Anwälte 3 Meinungen.

    Ich hoffe die Mitlesenden haben bei der Diskussion gelernt, dass es nicht mal, wenn man bescheid weiß einfach ist.
    Ich als Badener habe mir angewöhnt, je weiter das Geschäft in Richtung Norden geht, desto eher nehm ich Vorkasse. Ist zugegeben wieder Stoff für das sich "Beleidigtfühlen", aber hier in Baden herrscht eine spezielle Mentalität.
    Abgesehen davon, ist das nur für mich eine Erkenntnis, aus meinen persönlichen Erfahrungen. Im Norden schnackt man mehr und offener, dafür ist alles nicht so verbindlich. (Wie gesagt, kein Urteil....nur meine Erfahrung)

    Vorkasse ist bestimmt keine schlechte Sache, für den Lieferant....der Kunde wird das naturgemäß anders sehen.

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  • tufkamagi
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    • 16. September 2012 um 21:43
    • #40

    Hallo.

    Also wenn alles nix hilft, dann mail mir doch einfach mal .....
    Ich habe ein paar gute bekannte mit denen ich einen Teil meiner Freizeit verbringe auf dem Motorrad.
    Wir schauen gerne mal dort vorbei, ganz unverbindlich natürlich. Wir könnten ja z.b. eine "letzte Mahnung" persönlich übergeben wenn wir in der Gegend sind.
    Du erkennst uns in aller Regel gleich an den vielen Harleys und den Kutten die alle denselben Schriftzug und dasselbe Patch haben.
    8)8)8)
    VG,
    elefelle

    ja, es geht noch lauter!

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