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Material versaut - was tun?!

  • spl
  • 1. Januar 2009 um 15:48
  • spl
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    • 1. Januar 2009 um 15:48
    • #1

    Hallo und frohes Neues,

    habe eben Material von einer größeren Silvesterparty begutachtet und bin fast aus den Socken gekippt:
    (Die Entgegennahme am Lager steht noch bevor)

    - Lautsprecher mit starkem X² Gerüch (mit Lappen und Spüli kein Problem)
    - Endstufen mit X² Geschmack
    - Mischpulte, bei denen unten eine zähflüssige Sutsche rausläuft - die oben ihren Weg reingefunden hat...
    - Flüsigkeiten in diversen STROMVERTEILUNGEN

    Der Gedanke "Glückwunsch, sie haben soeben zwei Mischpulte und
    min. einen Stromverteiler gewonnen" kam mir sofort.
    Funktionieren tuts noch wie eh und je, allerdings sind die Fader nicht mehr leichtgängig und die Cases schwimmen teilweise...

    Was machen???

    Äußeres Geschmier wird mit nem Lappen beseitigt.
    Der Mieter haftet selbstverständlich.
    Die Frage ist nur, kann ich ihm die Geräte mitgeben sie mir bezahlen lassen oder muss ich sie erst zur Reparatur geben (verbunden mit Mietausfällen)?

    Habe echt so einen Hals, der Typ wollte mir die einfach so mitgeben - ohne Kommentar bezgl. "Verschmutzungen"


    Über Rückmeldungen freue ich mich sehr

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

  • tufkaklto
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    • 1. Januar 2009 um 16:11
    • #2

    Die problematik ist normal, auch wenn diese zum Teil gerade noch funktionieren, dann werden die vermutlich in kürzester Zeit Ausfälle haben.

    Deshalb:

    bei der Entgegenname gut dokumentieren, im Idealfall mit Fotos absichern.
    Den Mieter unterschreiben lassen und eigentlich ihm die Rechnung für den Verkauf schreiben.

    ABER AUF JEDEN FALL:
    Vorher schnell mit einem Anwalt sprechen, das man nix falsch macht und sich absichert.

    Der Mieter kann das ja dann seienr Versicherung weitergenben.

    Aber erst den Schasden zahlen lassen!!!!!!!

    Und ohne Emotionen wirklich gut dokumentieren.
    Zeugen dabeihaben !!!!!!!!!!!!

    und by the way:
    Was bitte ist X2 Geruch??????????????????????

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • slaytalix
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    • 1. Januar 2009 um 16:13
    • #3

    Was sagt Deine AGB ?

    Ich denke, das geht über übliche Verschmutzungen, selbst outdoor, hinaus. Denke eher an Champus, Bier etc. Dann müßte er wohl haften

    Kabelputzen wird er wohl nicht. Den Aufwand in Rechnung stellen.

    Rücknahme unter Vorbehalt, auch wenn Cola im Mixer ist & erst Spätschäden auftreten

    Ah. Da war Klauston aus Austria schneller :wink:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • tapedeck
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    • 1. Januar 2009 um 16:40
    • #4

    Hab mal ein Pult mit Kerzenwachs in den Fadern zurückbekommen, von der Frontplatte hatte der Verursacher mit einem Messer versucht, das Wachs zu beseitigen... Letztendlich lief's dann darauf hinaus, dass ich das Gerät selbst wieder instand gesetzt hab das "pauschal" mit dem Mieter abgerechnet hab. War zwar 'n Billigpult, aber trotzdem eine ärgerliche Sache halt...

  • Seven
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    • 1. Januar 2009 um 18:23
    • #5

    OT: x2 ist das mittelhessische Bier-Cola-Mix-Getränk.... --> Ein Verbrechen am Reinheitsgebot...

  • tufkaklto
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    • 1. Januar 2009 um 18:37
    • #6

    Bier/Cola in der Elektronik ???

    Is der helle Wahnsinn.

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  • slaytalix
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    • 1. Januar 2009 um 18:48
    • #7

    Aber Licher Herr Doktor, das darf doch nicht Warstein. Das gibt bestimmt eine Bindinghautentzündung.

    Grüße nach Leihgestern bei GI

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    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

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  • ljbigfish
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    • 1. Januar 2009 um 19:35
    • #8

    Hallo,

    wenn man sämmtliche Zuckerrückstände auf den Platinen (auch unter den Bauelementen, in den Steckverbindern und in den Schaltern) entfernt, hat man eine recht hohe Chance, dass die Geräte zuverlässig und ohne Spätausfälle weiterlaufen. Also Platinen gut in warmen Wasser waschen, mehrfach mit hoch konzentriertem Fit behanden (Draufsprühen, in Fit-Lauge tauchen, ...) anschließend wieder Waschen, Trockenpusten und das restliche Wasser mit Spiritus entfernen. Natron hilft villeicht auch.
    Evtl. Fader und co wieder Fetten.

    Wenn die Cola noch nicht festgebacken ist, sollte es noch besser gehen.

    Das ganze gibt recht gute Ergebnisse. Hab damit auch schon halb zerstörte Geräte wiederbelebt. Natürrlich mit Nachlöten von fehlenden Leiterbahnen. ;)


    Viele Grüße
    Simon

  • spl
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    • 1. Januar 2009 um 20:01
    • #9

    Danke für die vielen Antworten, sowas in der Richtung habe ich mir auch gedacht.

    Werde die betroffenen Geräte zur Reinigung bzw. Reparatur geben
    und die anfallenden Kosten inklusive Fahrten, Aufwand etc. dem Kunden in Rechnung stellen.
    Habe mit ihm darüber geredet, sollte keine Probleme geben...

    Bezahlt in sochen Fällen die Haftpflicht?!

    Betroffen ist uA ein Lichtmischputl für unter 100€,
    wo es sein kann, dass die Reparatur/Reinigung teurer ist als das Gerät selbst.
    Mir wäre da ein neues Gerät auch lieber - kann er in diesem Fall den Neukauf eines Geräts der Verischerung weitergeben?!

    Außerdem ein Mackie Onyx Pult, in dem die Brühe steht.
    Habe da keine Lust ein "sauber isses jetzt, aber mal sehen wie lange es gut geht"-Gerät im Bestand zu haben.
    Wenn ich ihm das Gerät "verkaufe", zahlt soetwas die Versicherung?

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

    Einmal editiert, zuletzt von spl (1. Januar 2009 um 20:08)

  • tufkaklto
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    • 1. Januar 2009 um 20:08
    • #10

    >Die Handhabung der Versicherung sollte das Problem des Mieters sein.

    Eigentlich mußt Du Dich damit nicht beschäftigen ( außer Du bekommst das extra vergütet als Aufwand )

    DU drückst dem Mieter die Rechnung in die Hand, er bezahlt.
    Und was er dann mit der Rechnung macht ( Versicherung, Großmutter oÄ,... ) ist sein Problem

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  • spl
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    • 1. Januar 2009 um 20:12
    • #11

    Ist schon klar, aber es ist immer gut zu wissen.
    Sowas gehört auch ein wenig zum Service - er soll ja nicht mit zwei blauen Augen aus der Geschichte rausgehen.
    Möchte ja, dass der Kunde wiederkommt (aber bitte ohne solche Geschichten!)

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

  • Jim
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    • 2. Januar 2009 um 01:48
    • #12

    Haftpflicht zahlt nicht, weils ne gewerbliche Sache war.

    so long Jim

  • fabio hermann
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    • 2. Januar 2009 um 03:58
    • #13
    Zitat von "Jim"

    Haftpflicht zahlt nicht, weils ne gewerbliche Sache war.

    sicher? kann ja auch sein, dass das ganze ne privat party war

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • slaytalix
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    • 2. Januar 2009 um 10:25
    • #14

    Die Assekuranzen schließen aber meist "geliehene oder gemietete Gegenstände" aus. Auch bei Privathaftpflicht.

    Wenn er als "Gast" aus Versehen die Cola über das Pult gekippt hat...

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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  • smitty
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    • 2. Januar 2009 um 10:36
    • #15
    Zitat von "slaytalix"

    Die Assekuranzen schließen aber meist "geliehene oder gemietete Gegenstände" aus. Auch bei Privathaftpflicht.

    Wenn er als "Gast" aus Versehen die Cola über das Pult gekippt hat...

    korrekt, hierzu finden sich per Suche auch einige Themen. Am besten mal zur Haftpflichtversicherung auch einige Themen der Elektronikversicherung anschauen. Aber das führt jetzt etwas OT.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • slaytalix
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    • 2. Januar 2009 um 11:37
    • #16

    Schon Luther sagte: Mundus vult decipi, ergo decipiatur

    Die Welt will betrogen sein, drum sei sie betrogen.

    Bei unserer Elektronikversicherung natürlich mit Selbstbeteiligung mobil, das muß der Kunde natürlich tragen. Bei Einreichung bei seiner Privathaftpflicht der Ausschluß bei gemieteten Gegenständen

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  • spl
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    • 2. Januar 2009 um 16:27
    • #17

    Danke nochmal für die schnelle Hilfe! :)

    Habe die Geräte zur Grundreinigung/Reparatur gegeben.
    Dort wird geschaut, inwieweit sich die Geräte wieder in den "Ursprungszustand" versetzen lassen.
    Sollte das teurer sein, als der Einkaufspreis, wird das Gerät ersetzt.

    Dem Kunden schreibe ich eine Rechnung (mit Kopien aller möglichen Quittungen) und lasse sie mir von ihm begleichen, was er damit macht und ob seine Haftpflicht zahlt, das kann er ja aushandeln.

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

  • wtfits
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    • 3. Januar 2009 um 13:45
    • #18

    :D

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