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Outdootleinwand an Kran geflogen

  • boller1
  • 26. Januar 2009 um 12:53
  • boller1
    Beiträge
    21
    • 26. Januar 2009 um 12:53
    • #1

    Moin Moin.

    Hab da mal eine Frage, am besten an die Kollegen, wo sowas schonmal realisiert haben, und zwar:

    Darf man eine Leinwand (grob 6x4m im Trussrahmen), draussen an einem Autokran fliegen?

    Grundsätzlich kann man das Gebilde da unten her abspannen, aber der Kran ist ja ma maximal als D8 Gerät anzusehen, und einen ausreichender Sicherheitsabstand vor der Leinwand ist ja wohl nicht realisierbar.

    Wäre nett, hier mal fachlich qualifizierte Aussagen und Erfahrungsberichte zu bekommen.

    Dafür schonmal Danke

    Christian Löcker
    Attendorn

  • luisi
    Profi
    Beiträge
    340
    • 26. Januar 2009 um 22:48
    • #2

    D8 bei max 1.2 facher sicherheit ??

    tsssssssss

  • bemi
    Reaktionen
    64
    Beiträge
    1.755
    • 26. Januar 2009 um 23:01
    • #3

    1,2fache Sicherheit am Autokran bei 50kg Last? Und direkt drunter wird ja keiner stehen.


    Groesstes Problem duerfte der Wind sein ...

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 27. Januar 2009 um 08:00
    • #4

    sprechen wir von so einem Autokran?
    http://www.liebherr.com/at/products_at…D=106082!3657-0

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • boller1
    Beiträge
    21
    • 27. Januar 2009 um 10:46
    • #5

    ...hmm...

    Nachdem Reini wohl herausgefunden hat, was ein Autokran ist, würde ich mich nochmals darauf freuen, vielleicht nen aussagekräftigen Erfahrungsbericht zu bekommen.

    Mir ist dabei ziemlich latte, ob ein Autokran D8 ist, denn im eigentlichen Sinne ist er ne Maschine, und unterliegt dabei, meines Wissens wiederum anderem Grundlagen.

    Mittlerweile hab ich dann auch mal herausbekommen, dass es seitens der ARGE eine Art Ausnahmeregelung im Bezug auf Einsätze bei Veranstaltungen gegeben hat, die jedoch nicht mehr gilt.

    Trotzdem stellt sich die Frage, ob, und wie ich so ein Teil einsetzen darf und kann.

    Immerhin sieht man ja auch auf jedem Volksfest irgendwo so nen Teil stehen, wo sich dann jemand mit nem Gummiseil um den Hals runterstürzt.

    Aber will nicht abschweifen...

    Weiss jemand, ob ich nen Kran bei einer VA nutzen darf, um draussen einen Leinwandrahmen mit Leinwand hochzubekommen??!!

    Danke schon jetzt, für alle fachlich qualifizierten Infos!

    Gruss

    Christian

  • Loloverde
    Profi
    Reaktionen
    820
    Beiträge
    2.059
    Marktplatz Einträge
    5
    • 27. Januar 2009 um 10:52
    • #6

    Hi

    http://www.magic-sky.eu/de/schirmsysteme.htm

    Hier siehst du, wie ein Autokran einen Schirm über einer Menschenmenge hält.

    Nur als Anregung, nicht als fachlicher Rat :wink:

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

  • boller1
    Beiträge
    21
    • 27. Januar 2009 um 11:26
    • #7

    Ja, die Schirmgeschichten sind ein gutes Beispiel, da ich auch Bildchen kenne, wo der Schirm am Kran hängt, und dann drunter noch nen Netter 10m Kreis mit Licht....da wird es doch interessant...und keiner weiss, ob man es darf....oder wie!!

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 27. Januar 2009 um 11:52
    • #8
    Zitat von "boller1"

    ...hmm... Nachdem Reini wohl herausgefunden hat, was ein Autokran ist, würde ich mich nochmals darauf freuen, vielleicht nen aussagekräftigen Erfahrungsbericht zu bekommen.


    für die ganz schlauen http://www.liebherr.com/catXmedia/at/D…fe33702e39c.pdf
    hiertaus kann mann sich gewisse Fragen selber beantworten.

    Wenn mann sich die Fragen nicht selber beantworten kann, dann gibt es den RAT, wie immer, "Finger weg und einen ran lass der das kann :wink:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Haytech
    Beiträge
    632
    • 28. Januar 2009 um 10:02
    • #9

    Hallo,
    aus einem Forum wird für Deine sehr spezielle Frage wohl kaum die aussage Ja/Nein getroffen werden können - Dazu sind auch die Informationen zum Veranstaltungsort sowie zu den Gerätschaften die zum Einsatz kommen sollen zu gering.

    Grundsätzlich gilt natürich die "geflogenen" Lasten vor absturz zu Sichern das ist auch an einem Aufnehmer eines Kranes problemlos möglich.

    Da Autokräne dazu neigen auch mal umzukippen - bei Wind schlechtem untergrund und so weiter und so fort ist es wohl die Sache des Maschinenführers ob und wie hoch er die Fahne oder das Segel (Leinwand) in den Wind zieht - und da kann man hier an der Nordsee schon mal Pech haben das das Ding eben am boden bleibt.

    Theoretisch käme auch ein Teleskopstapler als Lastaufnehmer in frage hier könnte man sein Rigg auch besser gegen verdrehen sichern.

    MfG
    Sebastian

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