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Radar Info in Navigationssystemen legal?

  • tufkapihe
  • 14. April 2009 um 18:20
  • tufkapihe
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    • 14. April 2009 um 18:20
    • #1

    Hallo

    ich spiele mit dem Gedanken mir ein Navigon 2110max zu zulegen. Das Gerät besitzt die Funktion, dem Fahrer Radarstellen zu zeigen.

    Ist das den legal? Ich möchte mich auf nichts einlassen. - Zur Not deinstalliere ich diese Funktion

    Einmal editiert, zuletzt von tufkapihe (5. April 2015 um 22:23)

  • Kracky
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    • 14. April 2009 um 19:00
    • #2

    Nein, in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Im dümmsten Fall kostet das 75 Euro und 4 Punkte, dazu kann dein Gerät eingezogen werden.
    Es ist zwar noch stritig ob diese Navis nur wirklich unter diesen Paragrafen fallen, aber es dauert sicher nicht lange bis es dazu ein Urteil gibt. Die Verkehrsrechtler selbst raten alle sich an den Paragrafen zu halten.
    Ich weiß das so genau weil ich mich damit etwas beschäftigen mußte.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
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  • djobi
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    • 14. April 2009 um 19:02
    • #3

    TomTom hat das schon lange.
    ist ja nur ein POI, kein wirklicher "Radarwarner" (Radarstrahlungsdetektor, die sind verboten!)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • tufkaleho
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    • 14. April 2009 um 19:20
    • #4

    Ist auslegungssache. Aber rein rechtlich gesehen kann dir ein Ordnungshütter das Navi abnehmen, beschlagnahmen, ohne Ersatz.
    http://www.radarfalle.de gibt da einige Tipps.

    Ich habs bei meinem Navi etwas unortodox gelöst, für den Fall einer Kontrolle.
    Mein Navi ist ein TomTom One, schon knapp 2Jahre alt. Das Gerät hat einen internen Speicher von 512MB mit der Deutschlandkarte. Zusätzlich kann man das System aber auch von einer SD-Karte betreiben.
    So habe ich den internen Speicher auf die SD-Karte kopiert und dort nun auch die Radar POI kopiert.
    Sollte es sich ergeben dass mal eine Kontrolle ansteht, dann verschwindet einfach die SD-Karte aus dem Gerät. Der TomTom lädt dann automatisch das System aus dem internen Speicher (ohne Radar POI) neu.

  • niggles
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    • 14. April 2009 um 19:38
    • #5

    Vorsicht bei Fahrten ins Ausland - in der Schweiz bspw. ist diese Funktion definitiv verboten und führt im Fall des Erwischtwerdens zur Konfiskation des Gerätes plus einer saftigen Busse.
    Bei den Navigon-Geräten gibt es eigens die Möglichkeit die Radarstandortwarner-Funktion zu deinstallieren. Daß selbige nach einem Werksreset des Gerätes wieder da ist steht auf einem anderen Blatt :D ...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Kracky
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    • 14. April 2009 um 19:43
    • #6
    Zitat von "djobi"

    TomTom hat das schon lange.
    ist ja nur ein POI, kein wirklicher "Radarwarner" (Radarstrahlungsdetektor, die sind verboten!)

    Auch wenn es nur die Anzeige eines POI ist, du führst ein Gerät betriebsbereit mit das in der Lage ist dir Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und insbesondere dann wenn es um Geschwindigkeitsmessungen geht.

    Es geht nicht eindeutiger.

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  • mringhoff
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    • 14. April 2009 um 19:50
    • #7

    wie ist das dann mit den Radiodurchsagen, wo grad wieder mal ein Blitzer steht?
    Oder zählt das nicht, weil das zu ungenau ist?
    "Ortsausgang von YX-Dorf...." --> gibt ja mindestens zwei Ortsausgänge...
    Aber im Prinzip ist mein Radio dann auch ein Gerät, das mich vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt...

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  • djobi
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    • 14. April 2009 um 20:04
    • #8
    Zitat von "radarfalle.de"

    Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:

    In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

    In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
    "109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"

    Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.

    ich argumentiere so:
    - eine Navi stört schonmal nicht (Radar Störsender)
    - es dient nicht zur Radarwarnung, sondern ist zur sicheren Navigation bestimmt
    - es zeigt keine "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" an, sprich mobile Laserpistolen, sondern lediglich feste Blitzer (die ja auch nicht immer bestückt sind)

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    Einmal editiert, zuletzt von djobi (14. April 2009 um 20:41)

  • tufkaleho
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    • 14. April 2009 um 20:35
    • #9

    .. und bevorzugte Positionen aus den heraus Geschwindigkeits/Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Auch Gefahrenstellen genannt.

  • david anhäuser
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    • 14. April 2009 um 21:53
    • #10

    Ja lass dich ruhig erwischen bekommst nur 4 punkte und 70 - 150€ bußgeld, wäre um ein Haar selbst dran gewesen aber mein Kollegen den hat es erwischt! Der war gut gelaunt!! :D

  • tufkapihe
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    • 14. April 2009 um 22:52
    • #11

    Danke euch allen. Ich glaub das Thema ist wirklich strittig.
    Meint ihr es ist dann ok wenn ich die Funktion deinstalliere? Nicht dass die dann sagen: ah das Gerät hat automatisch die Funktion weil es in der Produktbeschreibung drin steht.
    An sich finde ich nämlich diese Navi nicht schlecht. Die Radar Info brauche ich eigentlich gar nicht.

  • david anhäuser
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    • 14. April 2009 um 23:00
    • #12

    Richtig wir fahren ja auch alle nach stvo :D
    wenn du auf nummer sicher gehen willst deinstalliere es besser aber das muss jeder selber wissen : :!: :wink:

  • Reini
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    • 14. April 2009 um 23:11
    • #13

    und selbst wenn es eine Grauzone gibt/geben würde... spätestens wenn ein Umsatzrückgang in diesem Bereich eitritt, werden die Gesetze dahingehend geändert, dass es nicht mehr erlaubt ist, und wenn Geld gestohlen werden kann, wird es auch gemacht.

    und wenn dieses Galileo richtig eingesetzt wird, sprich in jedem PKW installiert ist, wird es keine Radarkontrollen mehr geben, denn diese rechnet der Rechner vin ganz alleine aus :!:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • tufkapihe
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    • 14. April 2009 um 23:18
    • #14

    Ich werde es mir wohl noch einmal überlegen ob es dieses Navi wird. Dann aber mit deinstalliertem Radarwarner. Oder ich ich nehme einfach meine zweite Wahl das Becker Traffic Assist Z201 ;)

  • Audiowerk
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    • 14. April 2009 um 23:31
    • #15

    Ich habe ein Aldi-Navi von vor drei Jahren mit Navigon 6.5 drauf. Sowas wie Blitzerwarnung oder Anzeige von mobilen Kontrollstationen kenne ich nicht.


    Ich erinnere mich allerdings, dass das Gerät mich vor Gefahrenstellen warnt. Meine digitale Frau sagt dann: "Achtung! Gefahrenstelle." Dann weiß ich, dass ich langsam und umsichtig fahren muss. Von Radargeräten war da nicht die Rede :oops:

    Bei sowas sag' ich mir aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich habe beileibe noch nie von jemandem gehört, dessen Ding konfisziert worden wäre. Natürlich gibt es aber auf der Welt Unzählige, die einen kennen, dessen Freund Geschäftsmann ist, und von dem der Schwager, der hatte mal eine Verkehrskontrolle, und dann haben die das Ding weggenommen und jetzt sitzt der im Gefängnis und kriegt gesiebte Luft im Cafe Viereck serviert 8)

  • tufkapihe
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    • 15. April 2009 um 00:05
    • #16

    Wie gesagt, ich bezweifle auch, dass die Polizei primär nur noch nach solchen Navis suchen wird und andere Gründe einen zu kontrollieren in den Hintergrund stellt.

  • Jan Saueressig
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    • 15. April 2009 um 08:19
    • #17

    Ich habe mal folgendes "gehört":

    es gibt POI-Warner, bei denen kann man eine sogenannte Panik-Funktion festlegen. Man definiert eine Hardwaretaste des Geräts und zusätzlich einen Zeitraum (z.B. 3 Sekunden), den diese Taste gedrückt werden muss. Man kann nun festlegen, welche POI-Maps (also z.B. auch die Map mit den Blitzern) sich beim Ausführen der Panik-Funktion vollständig vom Gerät deinstalliert, ohne Spuren zu hinterlassen.

    Natürlich niemals selbst getestet :D

    Brand Manager Audio-Technica Commercial Audio und Clear-Com

    Audio-Technica Deutschland

  • Audiowerk
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    • 17. April 2009 um 00:15
    • #18

    Ihr müsst viel ruhiger werden. Ihr seid wahrscheinlich noch jung und unerfahren.

    Die Polizei, die fängt Verbrecher und tut lecker blitzen, wenn man zu schnell fährt. Die nehmen einem nix weg, wenn's nicht geklaut ist :D

    Im Ernst, wenn ich mir über sowas Gedanken machen könnte, da würde ich vorher wahrscheinlich obdach- und arbeitslos werden, um dafür Zeit zu haben. Das ist doch wirklich sinnlose Grübelei über des Kaisers Bart.

  • ukw
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    • 17. April 2009 um 01:32
    • #19
    Zitat von "Kracky"

    Auch wenn es nur die Anzeige eines POI ist, du führst ein Gerät betriebsbereit mit das in der Lage ist dir Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und insbesondere dann wenn es um Geschwindigkeitsmessungen geht.

    Es geht nicht eindeutiger.

    Du kennst sicherlich auch die Rundfunksender, die mit den aktuellen Nachrichten zu Blitzer und Verkehr :D
    Also komme ich vorbei und beschlagnahme Dein Auto-Radio :D

    Edit: mit allen Mittätern => Übertragungsgeräten ( Zusatzverstärkern und Lautsprechern) :lol:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • Kracky
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    • 17. April 2009 um 03:50
    • #20
    Zitat von "ukw"

    Du kennst sicherlich auch die Rundfunksender, die mit den aktuellen Nachrichten zu Blitzer und Verkehr :D
    Also komme ich vorbei und beschlagnahme Dein Auto-Radio :D

    Edit: mit allen Mittätern => Übertragungsgeräten ( Zusatzverstärkern und Lautsprechern) :lol:

    Ich denke, du hast auch schon diese Mitteilungen gehört, dort wird absichtlich niemals die genaue Position genannt. Zudem warnt dich nicht das Gerät selbst sondern die Person die diese Nachrichten verbreitet bzw. der Radiosprecher. Das Radio alleine könnte, solange es nicht zum Navigationssystem mit Radarwarner gehört keine eigenständige Warnung abgeben. Ich würde sagen, hier wäre mitdenken gefragt, das Gerät selbst ist nicht in der Lage dir Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Soviel zur Haarspalterei!!

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