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Einhalten von Immissionsrichtwert möglich?

  • bias79
  • 24. April 2009 um 13:52
  • bias79
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    • 24. April 2009 um 13:52
    • #1

    Folgende Aufgabe ist gestellt. In einem 16x60m Festzelt soll für ca. 1000 Pax eine Party mit Livemusik und Konserve beschallt werden. In ca. 450m Entfehrnung steht das erste Wohnhaus an dem laut Amt nicht mehr als 45 db(A) ankommen dürfen. Die Anlage soll vor der Veranstaltung verplompt werden. Genaue Daten liegen noch nicht vor. Rechnerisch sieht das ziemlich schwierig aus.
    Was sagt eure Praxis zu dem Problem ? Zwischen Zelt und Wohnhaus sind nur zwei Baumreihen und eine ca. 150m Gartenanlage. Beschallungskonzept steht auf Grund dieses Problems noch nicht fest. Vielen Dank und Gruß, Tobi

    GHOSTNOTE-SOUND

  • Volker Holtmeyer
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    • 24. April 2009 um 14:14
    • #2

    Wenn man mal vereinfacht mit dem reinen Entfernungsgesetz einer Quelle rechnet (ich weiß, der Admin hat mich das mal anders gelehrt ...) sieht das zunächst mal nicht ganz unlösbar aus:

    20 * log 450 = 53 dB

    45 dB + 53 dB = 98 dB

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • bias79
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    • 24. April 2009 um 14:17
    • #3

    Wenn aber auf 98 limitiert ist und nur 500 Leute mal kurz laut sind wird es schon schwierig.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 24. April 2009 um 14:27
    • #4

    hallo,

    die 45db(a) beurteilungspegel entsprechen laut TA lärm "krankenhäusern, kurgebieten" - was ist die grundlage der gebietseinstufung in eurem fall?
    meiner erfahrung nach dürfte es recht schwierig sein, diesen wert überhaupt (sprich: ohne eine zusätzliche geräuschquelle, wie eure VA) einzuhalten, wenn der immissionsort nicht grade im tiefsten wald liegt.

  • Campfire
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    • 24. April 2009 um 15:03
    • #5

    ab 22:00 Uhr ist das glaube ich auch in Wohngebieten gefordert, wobei manchmal das amt kulanterweise bis 24:00 gestattet (kenne so einen Fall).....

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Oliver Derks
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    • 24. April 2009 um 15:16
    • #6

    Vielleich mal unkonventionell:
    Einen Bus oder LKW mieten und als mobile Lärmschutzwand verwenden.

  • ADMIN
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    • 24. April 2009 um 15:21
    • #7

    1.) Wenn es die Behörde genau weiß, dann sind die 45 dB der Beurteilugnspegel - da kommen auch den L(A)eq dann noch Zuschläge drauf (Impulszuschlag, Zuschlag für Tonhaltigkeit...).

    2.) Zelt hat auch eine Dämpfung, und je nach dem, wie man die PA ausrichtet, kann man auch da noch etwas erreichen.

    3.) Eigentlich wäre Bühnenlautstärke und Publikum auch der Veranstaltung zuzurechnen. Oft pegelt man jedoch nur die PA ein, prombiert den Limiter und interessiert sich dann nicht mehr für den tatsächlichen Beurteilungspegel.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • marcoboy
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    • 28. April 2009 um 18:50
    • #8

    Außerdem kommen noch ein paar weitere Faktoren wie Wind in frage. Da das Zelt 60m lang ist kommt eine Beschallung nur von vorne nicht in Frage. Geschickt mit Delays Beschallen. Das Zelt geschickt aufstellen so das die längste Seite nicht zum Ort des Ärgers zeigt. Oder etwas vorstellen LKW etc. Das Problem sind meist nicht die Höhen sondern die Bässe. Da A Bewertet sich ich da auch kein Problem. Du musst halt schauen die Leute gut zu beschallen ohne groß Laut zu machen. Das geht nur mit Delays.


    Ich sehe hiermit kein Problem.

  • Mister.Lange
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    • 28. April 2009 um 20:58
    • #9

    Wenn Du noch Einfluss auf die Aufbauvariante nehmen kannst, geht hier sicher etwas wie weiter oben schon beschrieben.

    Auf jeden Fall ist es so, dass sich Anwohner auch schon unter dieser Schwelle gestört fühlen können. Es stört einen ja was man nicht hören will. Und 45 dB ist ja nicht nichts. Also kann es hier trotz einhalten aller Regeln zu Unmut kommen. Das wollte ich nur mal zu Bedenken geben, da man ja hier auch mit cleveren Konzepten gute Miene zum Spiel schaffen kann.

    Ansonsten finde ich dieses Einmessen und Verblompen immer witzig. Was wollen die denn da einbauen und an welcher Stelle im Signalweg? An jeder? :D

  • bias79
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    • 28. April 2009 um 21:45
    • #10

    Vielen Dank für die rege Beteiligung. Also, laut Umweltbehörde sind am maßgeblichen Immissionsort 45dbA zwischen 22.00 und 6.00 als Beurtelungspegel nicht zu überschreiten. Außerdem wird beabsichtigt den Bescheid zu erlassen daß ein schalltechnisch Sachkundiger beauftragt werden muß um die Anlage auf diesen Pegel einzustellen und kurze Kontrollmessungen zu machen. Außerdem wird ein Limiter zur Sicherung des zulässigen Pegel auf der Tanzfläche gefordert.
    Interessant stelle ich mir vor wie am Tag eine Anlage mit allem Umgebungslärm limitiert werden soll. Wird direkt gemessen und dann rechnerisch limitiert oder am tatsächlichen Imissionsort? Das mit den Delays ist schon geplant sonst wäre das wohl unmöglich. Das Zelt kann man natürlich nicht so ganz einfach umstellen. Eine Geräuschspitze darf ja laut TA Lärm erheblich lauter sein. Wie lange ist eine kurze Geräuschspitze? Werde mich dann wohl mal zur nächsten Schulung zum Sachkundigen für Schallpegelmessung anmelden. Der Termin ist leider erst ne Woche nach der VA.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 28. April 2009 um 23:30
    • #11
    Zitat von "bias79"

    Wird direkt gemessen und dann rechnerisch limitiert oder am tatsächlichen Imissionsort?


    man kann auch prognostizieren...

    Zitat von "bias79"

    Eine Geräuschspitze darf ja laut TA Lärm erheblich lauter sein. Wie lange ist eine kurze Geräuschspitze


    -->

    Zitat von "TA Lärm"

    Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) beschrieben.


    ...und wenn mich nicht alles täuscht, reden wir bei der F(ast)-zeitbewertung von einem 100ms-takt.

    nach wie vor möchte ich anmerken, dass die einhaltung des beschriebenen beurteilungspegels auch ohne "fremdeinwirkung" schwierig wird. ich habe einmal vor unserem haus gemessen (ruhige berliner wohngegend) und komme in der nachtzeit nicht wesentlich unter L(A)eq = 50dB. wohlgemerkt, ohne dass sich in der nähe eine zeltparty befindet.
    messung hier, unteres drittel: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=35&t=73014

    grade die werte der nachtzeiten in der TA lärm sind in normal besiedelten gebieten schlicht ein totschlagargument. hört man was, ist es zu laut...

  • Blancblue
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    • 29. April 2009 um 12:08
    • #12

    Problem ist im Zelt oft, dass man außen oft mehr Bass hat als innen, da heißts als FOH Mann aufgepaßt. Auf jeden Fall Delaylines und ein gescheites Setup der Bässe, zudem eine disziplinierte Band auf der Bühne und Du könntest einigermaßen hinkommen. Wie schon erwähnt, alleine der Geräuschpegel des Publikums reicht um die 45dB zu überschreiten...

    Ansonsten hilft es manchmal, die unmittelbaren Nachbarn zu informieren ggf. zu bestechen. So lange sich nämlich keiner beschwert, bleibt das Ordnungsamt auch cool, so zumindest meine Erfahrung.

    ________________________________

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  • F.A.Bi.A.N.
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    • 29. April 2009 um 16:45
    • #13
    Zitat von "Blancblue"

    Ansonsten hilft es manchmal, die unmittelbaren Nachbarn zu informieren ggf. zu bestechen.


    sehr empfehlenswerte vorgehensweise.

  • marcoboy
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    • 29. April 2009 um 21:51
    • #14

    Nunja anscheinend ist die Situation durch vorveranstaltung doch schon sehr an geheizt.

    Den für dich Zuständigen Sachverständigen teilt dir gerne das Amt mit. Der maßgebliche Immissionsort wäre das erste Wohnhaus. In der Regel wird am Tage gemessen. So war es immer bei uns. Die Leute sind auch sehr kompetent man muss vor ihnen keine Angst haben :roll:

    Es wird der Grundpegel gemessen. Dann mit Immission. Musik ist besser als Rauschen. Dann wird der Beurteilungspegel Ermittelt. Der Pegel wird soweit reduziert bis der Pegel am maßgeblichen Immissionsort stimmt. Die Windrichtung spielt eine Entscheidende Rolle bei solchen Geschichten. Etwas Sicherheit wird eingerechnet, dann werden die Geräte verblommt. Da wird es meist schon lustig. Ja nach dem wie schlau das Amt ist kann es dir auch so eine schlecht klingende Kiste zwischen hängen. Oder eine Messung verlangen. Um nachaltig zu beweisen das der Pegel nicht überschritten wurde. Beschwerden gibt es immer ...

    Die Anwohner zu Informieren bringt glaub ich kaum etwas. Wenn das Amt solche Auflagen macht kam es da schon sehr viele Beschwerden wenn nicht sogar zu Klagen. Wenn das so ist wird bei Beschwerden mit Sicherheit nachgemessen und der Pegel muss weiter reduziert werden. Bei der Veranstaltung sehr lustig. Also lieber gleich versuchen den Pegel so weit wie möglich zu reduzieren.

    Man muss den Ärger nicht erst heraufbeschwören.

  • bias79
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    • 29. April 2009 um 22:00
    • #15

    Verplomben wäre nicht so schwierig. Wir arbeiten mit Soundweb. Wenn da ne Plakette auf der seriellen Schnittstelle ist geht nix mehr.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • marcoboy
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    • 29. April 2009 um 22:05
    • #16

    Och es gibt so viele möglichkeite mehr Pegel zu erzeugen. Umstecken, Endtsufen nicht voll aufdrehen, oder sehr beliebt gainfaktor verstellen :roll: Alles kann der gute man nicht Wissen. Wenn das Pult schön zerrt wird es auch irrgentwie lauter :D Besser wäre so ein Dateq Limiter. Der macht dann einfach aus. Aus ist besser als es klingt schrecklich. Kommt immer auf die Veranstaltung an ..

  • PMZWO
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    • 29. April 2009 um 22:40
    • #17

    Meine Erfahrung:
    Die Arie mit dem Verplomben der Anlage und dem Einbringen eines "amtlichen Limiters" aus dem Hause Ohringer :lol: konnte ich gegenüber vom Amt eingeschworenen Sachverständigen schon durch sachliche Hinweise auf die Sinnfreiheit des Unterfangens vermeiden. Die Herrschaften sind jeweils auf eine vorausgehende eigene Messung am maßgeblichen Immissionsort und eine Vergleichsmessung mit meinem Neutrik Minilyzer an einem Ersatzmeßort (dem FOH) mit von mir selbst gemaltem einfachen Protokoll eingegangen. Der Dipl.-Ing. von der Immissionschutzbehörde z.B. ist mit höchster Kompetenz und Realitätssinn gesegnet und hat nach Inaugenscheinnahme des von mir verwendeten Meßgerätes und eines Gespräches Vertrauen!!! gehabt. Schlußendlich sollten die von mir betreuten Veranstaltungen ja regelmäßig widerkehrend stattfinden, was natürlich bei einem Lärmproblem und Nichteinhaltung von Gesetzen (die TA Lärm gehört zum Bundesimmissionsschutzgesetz) nicht mehr der Fall sein kann. Ansonsten drohen ja dem Veranstalter bei Nichteinhaltung auch Geldbußen, was ebenfalls zur Disziplinierung aller Beteiligten beitragen kann. Außerdem wird die Gage der Beschallungsfirma nicht in dBA gezahlt :wink:
    Glück Auf!
    Ralf

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

    _____________________
    PM2 Veranstaltungstechnik
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    D-09113 Chemnitz

    Fon. 0371.5212820
    Fax. 0371.5612536

  • Blancblue
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    • 30. April 2009 um 00:41
    • #18

    Noch zum Thema Nachbar-Bestechung: Wir haben zum Teil mehren Nachbaren mal nen Aufenthalt im IBIS Hotel spendiert. Beschwerden dadurch null, das Ordnungsamt fand die Aktion auch extrem super. Der VA war auch zufrieden, konnte dadurch 3h länger Bier verkaufen und das Publikum war auch hocherfreut. Manchmal reichte es aber auch schon, Getränkegutscheines und Freikarten zu verteilen. Das plus die Information das es lauter werden kann, wirkt zum Teil wahre Wunder. Das das mitten in ner Berliner Wohnungssiedlung nicht machbar ist, dürfte klar sein.

    Wichtig ist auch, das Ordungsamt ernst zu nehmen und möglichst im Vorfeld schon gut zusammen zu arbeiten.

    Tja, Verblomben :D Wie marcoboy schon sagte, es gibt da wirklich ne Menge Kniffe, um doch auf dBs zu kommen :D

    ________________________________

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  • bias79
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    • 30. April 2009 um 13:40
    • #19

    Es sollte hier aber weder um Bestechung noch um Tricks gehen das Amt zu hintergehen oder so laut als möglich zu machen. Es geht nur um Hinweise wie man eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten realisieren kann. Danke für alle Tips bisher.

    GHOSTNOTE-SOUND

  • bemi
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    • 30. April 2009 um 15:29
    • #20

    wie weit ist den die naechste Siedlung in der anderen Richtung?


    War gestern auf einem Workshop eines LineArray vertreibenden Endstufenherstellers in Gerlingen (falls der hier mitliest: nochmals danke, war interessant - speziell die Teile, die vielleicht manch anderer als langweilig empfindet) und war selbst wieder ueberrascht wie gut Physik in der Praxis funktioniert: Thema Bassarray/gerichtete Bassabstrahlung.


    VG bemi

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

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