1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

.

  • oxxe
  • 4. Mai 2009 um 21:34
  • oxxe
    Beiträge
    123
    • 4. Mai 2009 um 21:34
    • #1

    .

    Einmal editiert, zuletzt von oxxe (22. Juni 2009 um 23:13)

  • jan r.
    Verifiziert
    Beiträge
    10
    • 4. Mai 2009 um 21:47
    • #2

    muss das unbedingt 3 mal gepostet werden ? :wink:
    ich kann dir leider nicht weiterhelfen...

  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 4. Mai 2009 um 23:10
    • #3

    Nach der Schule eine normale (mit Abitur evtl. verkürzte) Ausbildung machen.
    Alles andere ist soviel ich weiß überhaupt nicht möglich. Geschweige denn dass es keinen Sinn macht einfach so auf die Schnelle hauptsache irgendeinen Schein zu erlangen an der im Extremfall Menschenleben oder auch "nur" viel Geld dran hängt...

  • oxxe
    Beiträge
    123
    • 5. Mai 2009 um 07:41
    • #4

    .

    Einmal editiert, zuletzt von oxxe (1. Juli 2009 um 09:21)

  • skyper
    Profi
    Reaktionen
    1.267
    Beiträge
    3.529
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 5. Mai 2009 um 09:16
    • #5

    Veranstaltungstechnik ist in weiten Bereichen keine Tätigkeit,
    die per Definition eine Ausbildung bedingt.
    Anders als z.B. Elektroinstallationen, da ist genauer geregelt, wer was darf und wer nicht.
    Deutliche Reglementierungen gibt es darüberhinaus bei Pyro und Laser.

    Einschränkungen gibt es dann eher auf Veranstalterseite, da wird gemäß den verschiedenen VStättVs
    in Abhängigkeit von Bühnenfläche und Zuschaueranzahl ggf. ausgebildetes Personal benötigt


    Da es sich bei Deiner Anwendung im Regelfall um steckfertige Komponenten handelt kannst Du auch so ziemlich
    jedes Gerät welches Du im Laden gekauft hast in eine entsprechende Steckdose stecken.
    Wenn Du z.B. einen Parkettboden mittels einer Parkanne in Schutt und Asche legst ist das Dein persönliches Vergnügen,
    allerdings darfst Du den Schukostecker strenggenommen nicht selbst an die Parkanne montieren.
    In wie weit es sich bei den von Dir aufgebauten Systemen um eine Neuerrichtung einer elektrischen Anlage handelt
    sei mal dahingestellt, theoretisch könnte man da eine elektrische Abnahme fordern, das fällt in der Praxis aber mal
    zu etwa 99,97% unter den Tisch.


    Wenn irgendwer bzw. irgendwas zu Schaden kommt weil Du Murks aufgebaut hast oder Vorschriften missachtest,
    welche Du aufgrund mangelnder Ausbildung bzw. Berufserfahrung u.U. nicht mal kennst, dann
    wird das allerdings dem Richter bzw. der Versicherung der gegnerischen Partei weitgehend schnuppe sein.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. Mai 2009 um 09:35
    • #6
    Zitat von "oxxe"


    aber was ist mir eigentlich erlaubt zu aufzubauen, wenn ich keine ausbildung und nichts habe?


    Per Gesetz ist nichts spezielles verboten, außer die Tätigkeiten, die gem. Handwerksrolle den Meisterbetrieben zugeordnet sind, doch da haben wir nur wenige Schnittstellen.

    Als Gewerbetreibender ist man allerdings für sein Tun und Handeln verantwortlich. Und das ist der Dreh- und Angelpunkt.
    Es gibt verschiedenste Regelwerke (z.B. die von den Berufsgenossenschaften), die bereits viele Vorgaben im Bereich der Veranstaltungstechnik beinhalten. Das sind zwar keine Gesetze (also wer sich nicht daran hält, kann auch nicht allein wegen der Nichtbeachtung belangt werden), aber sie gelten als "anerkannte Regeln der Technik"
    http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Regeln_der_Technik
    Das bedeutet, daß im Schadensfall bei der Suche nach dem Schuldigen/Verantwortlichen dann überprüft wird, ob man sich an diese Regeln gehalten hat. Falls nicht, kann einem somit unter Umständen (grobe) Fahrlässigkeit nachgewiesen und somit zum Schadensersatz herangezogen werden.

    Wer also ohne Erfahrung/Ausbildung Tätigkeiten ausübt, dem kann es also leicht passieren, daß anerkannte Regeln der Technik nicht beachtet werden und ein Schaden deswegen eintritt. Wer aufmerksam im www nach Unfällen recherchiert, der merkt, daß diese gar nicht so selten sind. In der öffentlichen Presse werden diese nämlich eher weniger erwähnt, weil das ja keiner der Beteiligten will. (Man bemüht sich um dezente Schadensabwicklung...)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • oxxe
    Beiträge
    123
    • 5. Mai 2009 um 13:55
    • #7

    .

    Einmal editiert, zuletzt von oxxe (1. Juli 2009 um 09:21)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. Mai 2009 um 14:59
    • #8
    Zitat von "oxxe"


    ich brauche möglichst schnell eine qualifizierung in sachen veransltaungstechnik die es mir erlaubt, alle möglichen (nich grade großen) sachen zu installieren.
    ich gehe aber noch zur schule (ich bin 17).
    wie kann ich das am besten machen?

    Du kannst Dir diverse Themen anlesen:
    http://www.paforum.de/buecher/buecher_index.html

    Oder auch "normale" Kurse besuchen, aber diese sind nicht grad umsonst und vor allem während der Schulzeit. Aber vielleicht gibts ja auch ein paar Angebote während der Ferienzeit.
    Hier mal ein paar Anbieter (ohne Wertung):
    http://www.backstageacademy.de
    http://www.thueringer-event-akademie.de
    http://www.das-institut.org
    http://www.deutsche-event-akademie.de
    http://www.sae.edu
    http://www.event-akademie.de
    http://www.buehnenwerk.de
    http://www.media-academy.de

    Ansonsten hab ich noch gelesen, daß Du erst 17 Jahre alt bist und Du das schon seit 2 Jahren machst. Hast Du schon einen Gewerbeschein?
    Wenn nein, dann wäre das ja erste Priorität.
    Vielleicht im Verbund mit ein paar IHK-Seminare zum Selbständigmachen.

    Darüberhinaus würde ich dann das kostenlose Angebot Deiner Schule wahrnehmen, vor allem im Bereich Physik (Elektrotechnik, Statik), Wirtschaft/Recht o.ä. (für Deinen Gewerbebetrieb), Englisch (für die internationalen Künstler und die Bedienungsanleitungen), Musik (Grundwissen), Sport (körperliche Fitness) und Religion (beten, daß alles gut klappt...)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 5. Mai 2009 um 17:31
    • #9

    Mit 17 Jahre????
    würd sagen erst mal Volljährig werden

    Gewerbeanmeldung vor Volljährigkeit???? Das geht???

    Zitat

    Wenn Du z.B. einen Parkettboden mittels einer Parkanne in Schutt und Asche legst

    :lol:

  • skyper
    Profi
    Reaktionen
    1.267
    Beiträge
    3.529
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 5. Mai 2009 um 17:33
    • #10
    Zitat von "mringhoff"


    Ansonsten hab ich noch gelesen, daß Du erst 17 Jahre alt bist und Du das schon seit 2 Jahren machst. Hast Du schon einen Gewerbeschein?

    und sowas wie eine Betriebshaftpflicht... ?

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • oxxe
    Beiträge
    123
    • 5. Mai 2009 um 17:42
    • #11

    .

    Einmal editiert, zuletzt von oxxe (1. Juli 2009 um 09:22)

  • oxxe
    Beiträge
    123
    • 5. Mai 2009 um 17:44
    • #12

    .

    Einmal editiert, zuletzt von oxxe (1. Juli 2009 um 09:22)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. Mai 2009 um 17:48
    • #13
    Zitat von "david anhäuser"


    Gewerbeanmeldung vor Volljährigkeit???? Das geht???


    Ja, das geht. Mit Genehmigung vom Vormundschaftsgericht (Einverständnis der Eltern vorausgesetzt)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__112.html
    Man ist dann teilgeschäftsfähig (also geschäftsfähig bezogen nur auf das Gewerbe)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. Mai 2009 um 17:58
    • #14
    Zitat von "oxxe"

    nur davor hab ich noch ein paar aufträge un möchte gerne wissen ob ich die ohne weiteres machn kann (abgesehen davon wer nachguckt oder nicht, also wenn ich mich ganz ans gesetz und an die regeln halte).


    1. in Bezug auf die Tätigkeitsausführung "darf" man Anlagen aufstellen. (Kleine Zwischenfrage: an welche Regeln willst Du Dich denn halten? Wie willst Du sichergehen, daß Du überhaupt alle relevanten Regeln kennst?)

    2. in Bezug auf die Gewerbetätigkeit, die Du ja hiermit ausübst ("paar Aufträge"), ein klares Nein, wenn du es nicht angemeldet hast. Im Gegensatz zu Punkt 1) gibt es hier Gesetze, die man unabhängig vom technischen Erfolg beachten muss.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™