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Mit einem Bein im Knast - Urheberrechte & Co.

  • zegi
  • 6. August 2009 um 23:23
  • zegi
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    • 6. August 2009 um 23:23
    • #1

    Liebe Gemeinde

    Wie die meisten hier im Forum betreibe ich auch eine Website, mit der sich (potentielle) Kunden über Dienstleistungen und Angebote meinerseits informieren können. Dabei sind mir einige Fragen aufgetaucht und ich wäre sehr froh, wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte.

    1. Verwendung von Markennamen, Ausschreibungstexten und technischen Daten

    Darf ich ohne Angst vor Klagen seitens der Hersteller damit werben, dass ich das Produkt XY vermiete? Darf ich zu diesem Zweck auch die technischen Daten des Herstellers publizieren? Darf ich den Ausschreibungstext oder Auszüge davon verwenden?

    2. Verwendung von Bildern und Herstellerbildern

    Darf ich ein selber gemachtes Bild des Produktes XY zu Werbezwecken verwenden? Darf ich auch ein Bild des Herstellers verwenden, um das Produkt zu zeigen?
    --> hier habe ich zwei Firmen explizit gefragt (EAW und HK Audio). Beide haben auf meine Anfrage nicht reagiert.

    3. Verwendung von Pdf-Dateien

    Darf ich ein Datasheet oder ein Manual des Herstellers auf meiner Seite zum Download zur Verfügung stellen?


    4. Rufschädigung und Verleumdung

    Wäre es möglich, dass ich Ärger bekommen könnte, wenn ich mich in einem Forum negativ über das Produkt XY äussere? Oder anders gefragt - wieviel Kritik dürfte man an einem Produkt (oder Firma) äussern, bis man sich der Rufschädigung/Verleumdung schuldig machen würde?


    ...ganz allgemein: Müsste man die Website vor dem online-schalten von einem Juristen prüfen lassen?


    Bin euch sehr dankbar um Rückmeldungen!

    Der Ton macht die Musik.

  • fabio hermann
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    • 6. August 2009 um 23:37
    • #2

    Grundsätzlich würde ich (ohne juristische Kenntnisse und auch ohne Anspruch auf Richtigkeit) beim Rechtinhaber anfragen ob und wie ich seine Werke verwenden darf.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • simonstpauli
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    • 7. August 2009 um 01:40
    • #3

    Zu den Bildrechten kann ich aus meiner (nichtjuristischen) Erfahrung sagen, daß es nicht ganz einfach ist.

    Selbst wenn Dir jemand Bildrechte zusichert kann es möglich sein, daß Du diese trotzdem nicht hast, weil der vermeintliche Inhaber der Rechte diese nicht weitergeben durfte. Bei einer Freigabe von Hersteller-Bildrechten würde ich mindestens nachfragen, ob der Hersteller auch die Rechte für eine Weitergabe der Bildrechte besitzt.

    Markennamen sind auch so eine Sache. Bei gewerbliche Benutzung von Markennamen empfiehlt sich auch die Einholung einer Genehmigung. Das Markenrecht ist recht streng, sobald ansatzweise geschäftsmäßiges Handeln unterstellt werden kann.

    Die Überprüfung einer Website auf Einhaltung der Impressumspflicht

    http://www.linksandlaw.info/Impressumspfli…ge-Angaben.html

    halte ich für unbedingt notwendig, hierbei einen Anwalt hinzuzuziehen nicht unbedingt. Alle notwendigen Informationen findet man auf Juris und anderen Plattformen.

    Wenn AGB vorhanden sind sollten diese natürlich auch geprüft sein.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • binson
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    • 7. August 2009 um 08:34
    • #4

    Dumme Frage:

    Was ist eigentlich aus der Dynacord-Geschichte geworden?

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)

    Blog: Optinal Mittelgrund

  • gert
    Profi
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    • 7. August 2009 um 10:49
    • #5

    Ueberleg doch mal wieviele Jobs man ueber so eine Webseite bekommt? Mein Tip ist ca 0-1 pro Jahr. Ist es daher ueberhaubt wichtig solche Sachen zu veroeffentlichen. Die Aufwand = Ergebnis Rechnung ist bei solchen Webseiten leider ganz bitter.
    Das weiss ich aus eigener Erfahrung und habe seitdem keine mehr.
    Es ist zwar keine Antwort auf Deine Frage, koennte aber das Problem auch loesen.
    Fuer die Kunden kann man ja einen Passwortgeschuetzten Bereich einrichten in dem man Manuals etc finden kann. Dann weisst Du immer wer gucken will.

    Practice, Practice, Practice

  • derautor
    Profi
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    • 7. August 2009 um 12:41
    • #6

    Es ist die Frage, ob das Erwähnen technischer Details überhaupt wichtig ist. Ich denke nein, denn das interessiert einen potentiellen Kunden erstmal nicht (viele haben auch schlicht keine Ahnung, die schreckt das eher ab). Ich würde mein bestes Pferd im Stall (Markenname) höchstens mal in einem Nebensatz erwähnen, und auch nur dann, wenn der richtig amtlich ist. Endlose Equipmentlisten interessieren höchstens die Soundpolizei. Wie Gert schon sagt bringt eine HP wohl nicht viel und dient in erster Linie als Appetizer um Kontakt herzustellen. Das erreicht mal am besten mit einer einfachen, klaren und originellen Aufmachung. Letzteres geht nur mit eigenen Ideen und eigenem Bildmaterial. Produktfotos sind halt das was sie sind und passen selten in eine stilistisch eigene Aufmachung. Also selber die eigenen VAs dokumentieren oder jemanden damit beauftragen, wenn man das - aus was für Gründen auch immer - selber nicht durchführen kann. Überladene, unübersichtliche, kurzum schlechte HPs gibt es im Netz genug. Die Entscheidung pro oder Contra fällt beim Kunden in der ersten Sekunde, wenn die Page bei ihm auf dem Schirm erscheint, also muss diese Optik absolut stimmen und Interesse auf mehr wecken.

    Wenn Du trotzalledem Herstellerfotos und Texte verwenden willst, würde ich auf jeden Fall telefonisch nachfragen, das bringt i.d.R. eine schnellere Entscheidung und auch einen direkten Kontakt zum Hersteller.

    es grüßt

    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • linearray
    Gast
    • 7. August 2009 um 19:13
    • #7
    Zitat von "simonstpauli"

    Die Überprüfung einer Website auf Einhaltung der Impressumspflicht

    Der Fragesteller kommt aus der Schweiz, es gibt in der Schweiz keine Impressumspflicht.

    Ich würde Zegi empfehlen, diese Frage in der Schweiz beantworten zu lassen da die CH Gesetzgebung doch komplett anders ist.

    Gruss, Andi

  • simonstpauli
    Profi
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    • 7. August 2009 um 20:15
    • #8
    Zitat von "linearray"

    Der Fragesteller kommt aus der Schweiz, es gibt in der Schweiz keine Impressumspflicht.

    Ich würde Zegi empfehlen, diese Frage in der Schweiz beantworten zu lassen da die CH Gesetzgebung doch komplett anders ist.

    Gruss, Andi


    Oops. Jetzt wo Du es sagst...

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • tufkatg
    Beiträge
    268
    • 8. August 2009 um 01:48
    • #9

    Guten Abend zusammen,
    endlich mal was, wozu ich qualifiziert was sagen kann :D
    Gilt natürlich soweit nur für Deutschland und stellt ebenso natürlich keine Rechtsberatung dar.

    1. Darf ich damit werben, dass ich das Gerät X des Herstellers Y verwenden darf?
    -> Natürlich, ich habe das Gerät ja gerade in der Absicht, es gegen Gegenleistung zur Verfüngung zu stellen, erworben. Folglich darf ich meine Ware auf feilbieten, inkl. des eventuell geschützen Namens, sogar unter Verwendung von "branchenspezifischen Benennungen". Beispiel Martin Mac 2000 - "The Wackellampe"

    2. Darf ich in diesem Rahmen
    a) die technischen Daten publizieren?
    -> Ja, denn diese machen gerade den Inhalt des Mietverhältnisses aus.
    b) den Ausschreibungstext verwenden? (Ich gehe mal davon aus, um das Gerät zu bewerben/beschreiben)
    -> Der Text unterliegt grundsätzlich dem UrhG. Man müsste also ein Recht zur Nutzung herleiten können. Intention des Textes ist es, in einer Ausschreibung verwendet zu werden, damit genau dieses Gerät dann die Ausschreibungskriterien erfüllt. Der Hersteller gibt dem Vermieter also gerade diesen Text als Hilfsmittel zum Verkaufsabschluss in die Hand, daher kann davon ausgegangen werden, dass der Hersteller diesem Zweck aus sonst nachkommen möchte. Wichtig: Der Ausschreibungstext muss als solcher zu erkennen sein. Einen Text von der Homepage des Herstellers zu kopieren ist im Grunde unzulässig (zumindest solange man diesen nicht als redaktionellen Inhalt der Herstellerseite kenntlich macht.) Gleiches gilt für Auszüge.

    3. Darf ich ein selbst angefertigtes Bild zu Werbezwecken verwenden?
    Sofern ich hier ein einzelnes Bild einer Lampe z.b. für einen Verkauf nutze, selbstverständlich. Wenn ich einen erkennbaren "Lager-Shot" auf meine Website stelle (z.b. eine Box auf Case), natürlich auch. Wenn ich die Box in PS freistelle und vor einen buntigen Hintergrund stelle, wirds langsam komplex...

    4. Darf ich ein Bild des Herstellers zu Werbezwecken verwenden?
    -> Nein, außer der Hersteller überlässt mir als Lizenznehmer evtl. des Erstellers des Bildes ein Recht hierzu. Wenn als HK diese schönen ConTour-Broschüren vorbeischickt und ich die verteile, kein Problem. Wenn ich von HK ihrer Website die ConTour.jpg kopiere (bzw. verlinke), habe ich hierzu kein Recht.

    5. PDF/Datasheet
    -> Hier liegt ein Spezialproblem, da man hier "so tut, als ob das von einem selber komme". Die Details möchte ich aussparen, mit dem Tipp, doch einfach auf den Server des Herstellers zu (deep-)linken. Das spart einem viel Kauderwelsch.

    6. "Verleumden/Rufschädigen"
    Hier wirds speziell deutsch, keine Ahnung wies in der Schweiz ist, daher in aller gebotenen Kürze. Ein Produkt kann man nicht verleugnen, den Ruf des Herstelles kann man schädigen. Hier geht die Meinungsfreiheit so weit, das man jede Aussage, die als eigene Meinung erkennbar ist, äußern darf. Die Grenze liegt bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Wenn es jemanden interessiert, lässt sich im weiten Internet sicher was zur Diskussion über Hotelbewertungen finden.


    Ob man seine Website von einem Juristen prüfen lassen sollte?
    -> Natürlich, bringt Geld :D
    Nein, im Ernst. Hier kommt man mit dem gesunden Menschenverstand weiter. Wenn der eigenen Laden ein Big Player ist und man vorhat, sich negativ über einen Hersteller zu äußern, dann sollte man einen Fachanwalt für Neue Medien da mal drübergucken lassen. Wenn man den Rock ´n´Roll-Schuppen von umme Ecke mit ner Webpräsenz ausstatten will, dann sollte man sich keine zu großen Gedanken machen. Beim Hersteller direkt anzufragen schadet aber in keinem Fall (Oft kommt man mit einem direkten Anruf "bei der Rechtsabteilung oder dem zuständigen Geschäftsführer" weiter)

    Und zu guter Letzt
    [klugscheiß] In den Knast kommt man wegen Urheberrechtsverstößen seeeehr selten [/klugscheiß]

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • andy006
    Verifiziert
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    1.264
    • 8. August 2009 um 08:26
    • #10
    Zitat von "binson"

    Dumme Frage:

    Was ist eigentlich aus der Dynacord-Geschichte geworden?

    Richtig würde mich auch interessieren!!!!

    Wohl still beigelegt......

    Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • marcoboy
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    3
    • 15. August 2009 um 08:05
    • #11

    http://www.heise.de/newsticker/Phi…/meldung/100892

    schon etwas älter aber interessant.

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