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  4. Boxen Reparatur und Selbstbau

Produkthaftung

  • Mechwerkandi
  • 30. Juni 2015 um 12:06
  • Mechwerkandi
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    • 30. Juni 2015 um 12:06
    • #1

    Beim Studium einschlägiger Angebote zum Selbstbau von Lautsprecherboxen im Sinne eines Bausatzes (ggf. zugeschnittene Holzteile, Chassis, Weiche, Kleinteile) kam die Überlegung auf, das der Vertreiber dieser Bausätze wohl als "Inverkehrbringer" im Sinne geltender Produkthaftung zu betrachten ist.
    Das würde bedeuten, das der Vertreiber im Nachgang auch für das ganze Drumherum (Produktdokumentation, Produktsicherheit, Rücknahme usw.) verantwortlich ist.
    Der Aufwand dazu ist sicherlich nicht unerheblich.

    Hat sich darüber schon mal jemand weitergehend informiert?

    (Ich will keine Lautsprecher-Bausätze anbieten. Mir geht's um den Zusammenhang)

  • tufkamar
    Gast
    • 30. Juni 2015 um 12:45
    • #2

    wenn man

    Zitat von "https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen"

    nach der herrschenden Meinung zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) „die endgültige, willentliche Entlassung des Produkts aus dem Einfluss- und Organisationsbereich des Herstellers“.[1] Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs[2] genügt es für ein Inverkehrbringen im Rahmen von Art. 7 lit. a der dem Gesetz zu Grunde liegenden Richtlinie 85/374/EWG jedoch, „dass der Herstellungsprozess des Produkts nach dem Willen des Herstellers abgeschlossen ist

    liest dürfte das "für eine Sammlung von Einzelteilen" nicht anwendbar sein.

  • Mechwerkandi
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    • 30. Juni 2015 um 15:55
    • #3

    Schwieriges Thema.

    Unter SV-Kollegen gibt es die Meinung, das:
    "Das Zusammenstellen und der Vertrieb eines Bausatzes mit Gewinnerzielungsabsicht" den Umstand der Fertigstellung des Produktes im Sinne des EG-Urteils (Herstellung/Inverkehrbringen) implementiert.
    Ich kann das so weit nachvollziehen, weil a) mit dem Verkauf des Bausatzes die Wertschöpfung des Herstellers/Vertriebes abgeschlossen und b) die Montage des Bausatzes in diesem Fall ein eigenständiger Vorgang ist.
    Vergleichbar das schwedische Möbelhaus mit den vier Buchstaben, fängt mit "I" an und hört mit "A" auf.
    Auch dort werden ja Bausätze angeboten.

    Die Lieferung einer reinen Teilesammlung im Sinne einer Werkstoffpackung ohne Bauanleitung oder ähnliches ist m.A. nach etwas völlig anderes.

  • Wulfson
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    • 18. Juli 2015 um 16:23
    • #4

    Wie will der Vertrieb des Bausatzes für die Bestimmungsgemäße, ordentliche und den Vorschriften entsprechende Montage des Bausatzes sorgen? Spätestens hier wird diese Frage obsolet. Wofür soll gehaftet werden? Sicher für den beworbenen Bestimmungszweck-klar. Aber für die Montage kann man das so nicht anwenden. Da ist der Faktor Mensch zu unklar, der hinter dem irgendwann fertigen Produkt steht.
    Was ich als Lieferant eines Bausatzes beachten muß, ist eine vollständige Dokumentation, alle Bauteile-ausser die, die als Zukaufteile beschrieben werden-VOR DEM KAUF! ;) )...und dazu zählt unter Umständen auch der Leim, Lack, Griffe etc... 8)
    Das ist sicher nicht einfach in unseren Landen und sollte genau bedacht werden. Ebenso, wie man evt. Garantieansprüche abwickelt.

  • Mechwerkandi
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    • 19. Juli 2015 um 11:55
    • #5
    Zitat von "Wulfson"


    Wie will der Vertrieb des Bausatzes für die Bestimmungsgemäße, ordentliche und den Vorschriften entsprechende Montage des Bausatzes sorgen?


    Das ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Das Produkt im Sinne der Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist auch eine unvollständige Maschine, siehe Abs.1.
    Im Maschinenbau ist es durchaus üblich, das eine Maschine in Teilen/Baugruppen geliefert wird.
    Sollte jemand hier die Niederspannungsrichtlinie ins Spiel bringen: Die Aussage ist im Grunde gleich.

    Zitat von "Wulfson"


    Wofür soll gehaftet werden?


    Produktsicherheit, Konformität etc. etc.

    Inzwischen bin ich mehr und mehr der Meinung, das die wenigsten der Lautsprecher-Bausatz-Versender eigentlich so richtig wissen, was sie da tun.
    Sicherlich gilt hier wie da: Wo kein Kläger ist, auch kein Richter.
    Nur sich darauf verlassen, ist eine fragwürdige Schiene.

  • Wulfson
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    • 19. Juli 2015 um 18:56
    • #6

    Im Maschinenbau ist es aber auch üblich, das der Hersteller die Einzelteile zusmmenbaut und geprüft über gibt.

  • HenrySalayne
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    • 19. Juli 2015 um 20:55
    • #7

    Ich wüsste jetzt nicht, wo bei einem Lautsprecherbausatz überhaupt Haftungsrisiken für den Anbietenden entstehen sollten. Kann mir jemand einmal ein entsprechendes Beispiel nennen?

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • Wulfson
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    • 20. Juli 2015 um 06:53
    • #8
    Zitat von "HenrySalayne"

    Ich wüsste jetzt nicht, wo bei einem Lautsprecherbausatz überhaupt Haftungsrisiken für den Anbietenden entstehen sollten. Kann mir jemand einmal ein entsprechendes Beispiel nennen?

    Zb falsche Verdrahtung und dadurch zerstörte Treiber... wäre ein Beispiel.

  • Mechwerkandi
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    • 20. Juli 2015 um 08:13
    • #9
    Zitat von "HenrySalayne"

    Ich wüsste jetzt nicht, wo bei einem Lautsprecherbausatz überhaupt Haftungsrisiken für den Anbietenden entstehen sollten. Kann mir jemand einmal ein entsprechendes Beispiel nennen?


    Durch das Produkt entsteht ein Schaden. Wenn dieser Schaden durch einen Mangel am Produkt entstanden ist, haftet der Verkäufer.
    Das ist aber nur eine Seite der Medaille.
    Die gesetzlichen Vorschriften über geforderte Produktdokumentationen, Konformitätserklärungen bis hin zur Rücknahme von Altgeräten ist eine andere.
    Auch dafür ist der Verkäufer verantwortlich.

  • HenrySalayne
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    • 20. Juli 2015 um 09:49
    • #10

    Mir ist klar, was das Produkthaftungsgesetz besagt. Die Frage ist doch eher, ob sowohl die Einzelteile oder das Endprodukt Mangel aufweisen können, die zu einer Gefahr führen.
    Mir fällt da bei einer passiven Box wirklich nichts ein, was potentiell gefährlich sein könnte. Für die gelieferten Einzelteile haftet ja sowieso der Inverkehrbringer (im Regelfall der Hersteller) und nicht der Händler.

    Eine Konformitätserklärung kann es bei Selbstbauten nicht geben. Wie soll denn der Bausatzvertreiber bspw. sicherstellen, dass der Käufer kein Bleilot für die Frequenzweiche oder sei es nur die Anschlüsse verwendet und damit das Endprodukt RoHS-Konform ist? Das Endprodukt des Selbstbaus ist nicht im Verantwortungsbereich des Bausatzvertreibers, sondern nur dessen Einzelteile. Daher können sich Richtlinien zur Entsorgung, Konformität und Dokumentation nur auf die Einzelteile beziehen.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • Mechwerkandi
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    • 20. Juli 2015 um 10:14
    • #11
    Zitat von "HenrySalayne"


    Für die gelieferten Einzelteile haftet ja sowieso der Inverkehrbringer (im Regelfall der Hersteller) und nicht der Händler.


    Irrtum.
    Erstmal bist du dran.

    Zitat von "HenrySalayne"


    Daher können sich Richtlinien zur Entsorgung, Konformität und Dokumentation nur auf die Einzelteile beziehen.


    Hat auch keiner was anderes behauptet.
    Fakt bleibt:
    Der Vertrieb von Bausätzen unterliegt den gleichen rechtlichen Betrachtungen wie der Verkauf der kompletten Box.

  • HenrySalayne
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    • 20. Juli 2015 um 15:08
    • #12
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Irrtum.
    Erstmal bist du dran.


    Dann schieß doch mal los, warum das ein Irrtum ist...

    Zitat von "Mechwerkandi"


    Hat auch keiner was anderes behauptet.
    Fakt bleibt:
    Der Vertrieb von Bausätzen unterliegt den gleichen rechtlichen Betrachtungen wie der Verkauf der kompletten Box.


    Aus verkaufstechnischer Sicht, ja. Aus haftungstechnischer sicht, nein.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • FF
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    • 20. Juli 2015 um 15:42
    • #13
    Zitat von "Mechwerkandi"

    (...) Der Vertrieb von Bausätzen unterliegt den gleichen rechtlichen Betrachtungen wie der Verkauf der kompletten Box. (...)


    Vielleicht hilft ja der Blick über den Tellerrand zu einer Branche, bei denen Bausätze (zumindest zeitweise) sicherlich höhere Stückzahlen erreicht haben als im Lautsprecher-Wastelmarkt?
    Stichwort Modellbau, einmal der RC-Bereich mit allem, was ferngesteuert fliegt, fährt und schwimmt (oder absäuft :grin: ), und zum anderen die Modelleisenbahner. Vor allem da vermute ich eine Anhäufung des Typs "Erbsenzähler", der u.U. häufiger seine Advocard zückt als Otto Normal. Gibt es da vielleicht bereits Präzendenzfälle?

    Ich frage mich aber, ob der Vertrieb eines Bausatzes wirklich unter das Produkthaftungsgesetz fällt? Denn das Gesetz verweist ausdrücklich auf den Hersteller eines Produktes; als Hersteller wird definiert, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Solange der Bausatz keine Fertigweiche beinhaltet, hat der Lieferant mMn nichts im Sinne dieser Definition hergestellt. Die Haftung läge dann bei den Herstellern der Einzelbauteile.
    Der Vergleich mit Ikea passt hier daher nicht, da Ikea die Teile des Bausatzes selbst produziert.

  • Mechwerkandi
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    • 20. Juli 2015 um 16:26
    • #14
    Zitat von "FF"


    Stichwort Modellbau, [...]
    Gibt es da vielleicht bereits Präzendenzfälle?


    Jein. Im Bereich RC-Modellbau gibt es den Sonderfall, das die Haftung durch Dritte (Haftpflichtversicherung) wahrgenommen wird.
    Von einem Haftungsdurchgriff gegen den chinesischen Hersteller ist mir nichts bekannt.

    Zitat von "FF"


    Ich frage mich aber, ob der Vertrieb eines Bausatzes wirklich unter das Produkthaftungsgesetz fällt?


    Yo, tut es. Wie schon weiter oben bemerkt, ist die Produkthaftung auch nur ein Teil des Ganzen.

    Zitat von "FF"


    Der Vergleich mit Ikea passt hier daher nicht, da Ikea die Teile des Bausatzes selbst produziert.


    Ikea macht schon lange keine Möbel mehr selber. Das sind irgendwelche Zulieferer.

  • Mechwerkandi
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    • 20. Juli 2015 um 16:33
    • #15
    Zitat von "HenrySalayne"


    Dann schieß doch mal los, warum das ein Irrtum ist...


    Weil du für den Geschädigten zunächst mal der greifbare Verantwortliche bist.
    Über deine Handelsbeziehungen ist ihm wenig bis nichts bekannt. Du kannst ihn natürlich versuchen zu überreden, den chinesischen Hersteller zu beklagen. In China, natürlich.
    Das Ergebnis ist vorhersehbar. :grin:

  • FF
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    • 20. Juli 2015 um 19:40
    • #16
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Jein. Im Bereich RC-Modellbau gibt es den Sonderfall, das die Haftung durch Dritte (Haftpflichtversicherung) wahrgenommen wird.
    Von einem Haftungsdurchgriff gegen den chinesischen Hersteller ist mir nichts bekannt.


    Wieso Sonderfall und warum wurde er für diesen Bereich geschaffen?
    Haftpflicht-Versicherung sicher dann, wenn ich aus Unfähigkeit den Modellflieger im Gesicht des Nachbarn lande.
    Haftpflicht wohl eher nicht, wenn der Unfall passiert, weil die RC-Steuerung kurz vor der Landung aufgrund eines Produktionsfehlers in Flammen aufgeht. Dann wende ich mich an den Hersteller-Namen, der auf dem Steuerknüppel steht.

    Zitat von "Mechwerkandi"


    Yo, tut es. Wie schon weiter oben bemerkt, ist die Produkthaftung auch nur ein Teil des Ganzen.


    Du hast nur darauf verwiesen, dass es unter SV-Kollegen die Meinung gäbe - das heißt noch lange nicht, dass es damit Fakt ist. Wie gesagt, die Herstellerdefinition des Produkthaftungsgesetzts unter §4 liest sich für mich als §-Laie anders.

    Zitat von "Mechwerkandi"


    Ikea macht schon lange keine Möbel mehr selber. Das sind irgendwelche Zulieferer.


    Es steht aber Ikea als Hersteller drauf, z.B. "Designes und Produced by Ikea, Made in XYZ", bei einzelnen Bauteilen wie z.B. Holzregal Ivar-der-Schreckliche sogar auf jedem einzelnen Element..
    Beim Bausatz vom Bastel-Wastel steht dagegen auf dem Chassis z.B. Eminence, auf dem Stecker Neutrik und auf der Spule Mundorf. Ich denke nicht, dass das alles das Gleiche ist.

  • HenrySalayne
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    • 21. Juli 2015 um 01:34
    • #17
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Weil du für den Geschädigten zunächst mal der greifbare Verantwortliche bist.
    Über deine Handelsbeziehungen ist ihm wenig bis nichts bekannt. Du kannst ihn natürlich versuchen zu überreden, den chinesischen Hersteller zu beklagen. In China, natürlich.
    Das Ergebnis ist vorhersehbar. :grin:

    Grandiose Argumentation. Machen wir doch mal direkt den Händler zum Importeur... :roll:

    Man kann auch durchaus Bausätze anbieten, wenn man nicht alle Komponenten aus China selbst importiert.
    Trotz all dem ist es mir selbst bei schlechter China-Ware schleierhaft, wie überhaupt ein Fallkonstrukt aussehen könnte, bei dem er Bausatz einer einer passiven Box dazu zu einem Schaden führt, für den der Importeur haftbar gemacht werden könnte. Solange nicht aus Versehen statt einem Magneten Semtex und anstatt einer Spule ein Zünder verwendet wurde, sieht das mit den Gefahren doch etwas Mau aus.

    Edit: Zitat gefixt.

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    Einmal editiert, zuletzt von HenrySalayne (21. Juli 2015 um 14:18)

  • Mechwerkandi
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    • 21. Juli 2015 um 08:24
    • #18
    Zitat von "FF"


    Wieso Sonderfall und warum wurde er für diesen Bereich geschaffen?


    Modellflugzeuge sind seit 2005 formal Luftfahrzeuge und unterliegen deswegen in D einer gesonderten Pflichtversicherung. Die anderen Fraktionen werden nach wie vor über die private Haftpflicht versichert. Nach dem Warum? musst Du die Politiker fragen. Ich find's reichlich albern... :wink:

    Zitat von "HenrySalayne"


    Trotz all dem ist es mir selbst bei schlechter China-Ware schleierhaft, wie überhaupt ein Fallkonstrukt aussehen könnte, bei dem er Bausatz einer einer passiven Box dazu zu einem Schaden führt, für den der Importeur haftbar gemacht werden könnte.


    Versuch Dich doch mal von dieser Gefahren-Schiene zu lösen und die Geschichte allgemeiner zu betrachten.
    Die Verantwortungen aus den gesetzlichen Vorschriften entstehen nicht nur aus latenter Gefährdung (Betrieb mit einer Wechselspannung > 50V beispielhaft), sondern auch aus notwendigen Dokumentationen, Konformitätserklärungen usw.
    Ein Nicht-Einhalten ist fallweise nichts anderes als der Schaden.
    Es geht auch nicht um die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, s.o.

  • HenrySalayne
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    • 21. Juli 2015 um 14:17
    • #19

    Ich verstehe dein Problem noch immer nicht. Wenn für die Einzelteile keine Konformitätserklärung und eine entsprechende Dokumentation vorliegt, ist es unerheblich, ob diese als Bausatz oder einzeln vertrieben werden.
    Deswegen ist eine Diskussion über die Produkthaftung bei Lautsprecherbausätzen sinnlos, wenn das eigentliche Problem die vom Händler selbst importierten Einzelteile und deren mangelnde Dokumentation ist.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • Mechwerkandi
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    • 22. Juli 2015 um 08:50
    • #20
    Zitat von "HenrySalayne"


    Ich verstehe dein Problem noch immer nicht.


    Da muss ich enttäuschen: Ich habe kein Problem. :grin:
    Die ursprüngliche Intention war:

    Zitat von "Mechwerkandi"


    Ich will keine Lautsprecher-Bausätze anbieten. Mir geht's um den Zusammenhang


    Ich bin auch kein Missionar. Das können andere besser.
    Wenn jemand zu dem Schluss kommt, das die Geschichte für ihn nicht relevant, das Risiko zu vernachlässigen ist und ihn der ganze Verordnungskram ohnehin nur von seiner persönlichen Wertschöpfung abhält, dann ist das seine Sache.

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