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Bedeutung von Warnbändern

  • mgbiba
  • 6. Januar 2010 um 10:15
  • mgbiba
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    254
    • 6. Januar 2010 um 10:15
    • #1

    Hallo Leute,

    ich wollte mal fragen welche Bedeutung die verschidenen Warnklebebänder, also Schwarz/Gelb und Rot/Weiß, haben. Ich habe mal gehört, dass das Schwarz/Gelbe bedeutet "Achtung" und das Rot/Weiße "Übertreten Verboten". Die Person, von der ich das hörte, war sich dabei aber auch nicht sicher.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Schöne Grüße und Danke schonmal
    Marius

  • yamaha4711
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    • 6. Januar 2010 um 11:12
    • #2

    Tacho!

    Ich würde den Gedankengang von hinten her aufzäumen: Welcher Besucher weiß das und vor allem welcher Besucher bei einer öffentlichen Veranstaltung hält sich daran, wenn da mit igrendeinem Klebeband abgeklebt wurde?!

    Es ist für mich einzig und alleine eine Möglichkeit auf eine Gefährdungsstelle hinzuweisen. Um jemanden mehr oder minder davon abzuhalten in einen gesperrten (Gefährdungs)Bereich einzutreten helfen meist nur massive Barrikaden, wie z.B. Absperrgitter.

    In einem Betrieb (z.B. im Lager) oder wenn die Baustelle noch nicht öffentlich ist, kann das schon Sinn machen, denn die dort arbeitenden Personen sollten in der Regel dahingehend unterwiesen sein.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mgbiba
    Beiträge
    254
    • 6. Januar 2010 um 11:24
    • #3

    Hallo

    yamaha4711
    Es ging mir dabei auch nur um die Bedeutung. Es würde mich einfach nuir interessieren. Das sich niemand dran hält ist klar, außer man weiß es.

    schöne Grüße
    Marius

  • falcocgn
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    • 6. Januar 2010 um 11:42
    • #4

    Hallo zusammen,

    hier aus der BGV A8:

    Abschnitt D. Besondere Bestimmungen für die Kennzeichnung von Hindernissen und GEfahrstellen sowie zur Markierung von Fahrwegen

    § 12
    Hindernisse und Gefahrstellen
    Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen muss durch
    gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen gemäß Anlage 1 Abschnitt 6
    deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden.

    DA zu § 12:
    Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige
    Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Dies sind z. B. Stellen, an
    denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens,
    Abstürzens, Stolperns von Personen oder des Fallens von
    Lasten besteht.
    Es wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte
    Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden. Dies sind z. B. Kranhaken,
    Baugruben.
    Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder
    Gefahrstellen entsprechen.

    Sichere Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • skyper
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    • 6. Januar 2010 um 12:16
    • #5

    - gelb-schwarz: feste Hindernisse/Gefahrenbereiche

    - rot-weiss: bewegliche Hindernisse / Gefahrenbereiche
    Dabei gibt die Laufrichtung ggf. auch die Bewegungsrichtung/Drehrichtung an,
    z.B. bei einem Förderband oder einer drehenden Trommel.
    (Man kann zwei gegenläufige Bänder entlang der Kante so anbringen,
    dass eindeutige Pfeile entstehen..)


    Dazu gibt es in irgendeiner BGV auch noch weitere Erläuterungen wie zu kennzeichnen ist,
    habe ich jetzt aber gerade auf die Schnelle nicht gefunden.


    ferner gibt es noch
    - blau-weiss:
    Kennzeichnung von Gebotsschildern und Aufbewahrungsorte für PSA

    - grün-weiss:
    Kennzeichnung von sicheren Bereichen und Erste Hilfe Einrichtungen

    auch als Doppelausführung mit grün-weissen Pfeilen als Richtungsanzeiger
    für Fluchtwege und Wege in sichere Bereiche

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • falcocgn
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    • 6. Januar 2010 um 12:34
    • #6

    skyper: steht alles in der BGV A8 mit DA (Durchführungsanweisungen) drin.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mgbiba
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    254
    • 6. Januar 2010 um 15:12
    • #7

    Genau das wollte ich wissen.
    Dankeschön
    Marius

  • tufkamar
    Gast
    • 7. Januar 2010 um 07:46
    • #8

    Dazu mal 'ne Frage meinerseits: "Gelernte Praxis" ist aus meiner Sicht, bei Bühnen, Treppen, ... die direkte Kante mit Schw-Gelb zu makieren (entspricht ja auch dem obigen Hinweis) und in 50cm Abstand zur Kante, z.B. bei Bühnenflächen, ein weißes Gaffa zu kleben - gibt's da auch irgendwo ein "ToDo" dazu oder ist das "irgendwie einfach Usus"? In der A8 hab' ich nichts dazu gefunden, vielleicht aber auch überlesen...

  • falcocgn
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    • 7. Januar 2010 um 09:16
    • #9

    Hallo Marce,

    von dieser doppelt-gemoppelten Klebung habe ich hierzulande noch nichts gehört. Vielleicht ist das ja eine regionale Besonderheit. Üblich ist es, lediglich die Absturzkante/Bühnenfront und Kanten von Podesten mit weißem Gaffa zu markieren. das kommt der Forderung aus der BGV C1 nach. Nach meiner Meinung ist es auch deutlicher sichtbar bei abgedunkelten Räumen als Biene-Maja-Tape.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • JohannesP
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    • 16. Mai 2010 um 11:53
    • #10

    Es gibt keine Vorschrift die soetwas explizit vordert.

    Du als Verantwortlicher für eine Bühne musst du sicherstellen, dass die Absturzkante erkennbar gemacht wird. Das wird häufig mit dem schwarz/gelben Warnklebeband erledigt. Häufig ist diese Farbwahl jedoch nicht gewünscht, oder szenische Vorgänge sprechen dagegen. Dann ist es auch durchaus möglich diese Kante -z. B. bei Karnevals-Veranstaltungen häufig gemacht- mit Blumentöpfen zu säumen. Auch möglich ist nachleuchtendes Klebeband. Oder eben nur weißes Gaffatape. Wie auch immer: Jeder der die Bühne betritt muss vorher kurz eingewiesen werden, dass es dort eine ungesicherte Absturzkante gibt, die durch XXX erkennbar gemacht wurde. Das muss kein 10-Minütiges Einführungsseminar sein, sondern ein kurzer Satz wie z. B.: "Achte bitte vorne auf die Bühnenkante. Du erkennst sie an dem weißen Gaffatape" Ist bereits völlig ausreichend.
    Was übrigens beachtet werden muss aber häufig vergessen wird: Auch Publikum, welches auf die Bühne gerufen wird muss mit diesem kurzen Hinweis eingewiesen werden. Sobald sich ein/e Besucher/in auf der Bühne befindet ist diese/r Mitwirkende/r. Und man kann nicht erwarten, dass Publikum wissen, was mit weißem Gaffa gemeint ist.

    Die Verwendung von zusätzlichen Begrenzungen zur Bühnenkante fällt da schon eher in den Bereich der Pyrotechnik (im Geltungsbereich der VStättVO bzw. SBauVO Teil 1 für NRW). Auch hier muss es eine gekennzeichnete Linie geben, die den Sicherheitsabstand zu evtl. an der Bühnenvorderkante angebrachten pyrotecnischen Sätzen markiert. Sie dient den eingewiesenen Personen, die sich auf einer Bühen befinden, den Sicherheitsabstand zum pyrotechnischen Effekt einzuhalten und dem Befähigten nach §20 SprengstoffVO -der das ganze zündet- zu sehen, ob sich wirklich jeder hinter der Linie befindet.

    Bei Treppen kann ich mir soeine doppelte Markierung nur schwerlich vorstellen. Wenn diese Treppen zu Flucht- und Rettungswegen gehören muss die Kante ebenfalls gekennzeichnet werden und in 20cm Höhe über dem Boden muss eine Helligkeit von mind. 1 Lux erreicht werden. Schön umgesetzt bekommt man sowas mit kleinen Leuchtschleuchen die in die Stufenkanten eingelassen werden. Sowas sieht man z. B. häufig im Kino.

    Gruß,
    Johannes Pradler

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • da_user
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    • 25. Mai 2010 um 01:33
    • #11
    Zitat

    Das wird häufig mit dem schwarz/gelben Warnklebeband erledigt. Häufig ist diese Farbwahl jedoch nicht gewünscht, oder szenische Vorgänge sprechen dagegen. Dann ist es auch durchaus möglich diese Kante -z. B. bei Karnevals-Veranstaltungen häufig gemacht- mit Blumentöpfen zu säumen. Auch möglich ist nachleuchtendes Klebeband. Oder eben nur weißes Gaffatape.

    Bei uns gibt es dafür eine nach vorne hin schwarz gemalte (Holz-)Latte die an die vordere Bühnenkante gespaxt/gesteckt wird. Nach hinten hin ist diese mit schwarz/gelb und selbstleuchtendem Band markiert.
    Hat nebenbei den Effekt das die Beleuchtung dahinter auch mal ne IMAX-Rampe verstecken kann.

    rechtschriebfehler sind bugs im board

  • mringhoff
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    5.262
    • 31. Mai 2010 um 12:16
    • #12
    Zitat von "JohannesP"

    Wie auch immer: Jeder der die Bühne betritt muss vorher kurz eingewiesen werden, dass es dort eine ungesicherte Absturzkante gibt, die durch XXX erkennbar gemacht wurde. Das muss kein 10-Minütiges Einführungsseminar sein, sondern ein kurzer Satz wie z. B.: "Achte bitte vorne auf die Bühnenkante. Du erkennst sie an dem weißen Gaffatape"

    Wenn ich das zu jedem Künstler sage, der auf eine Bühne tritt, würde man mich für bescheuert halten. Ich würde sicher Antworten wie "ich weiß, wie eine Bühne aussieht..." oder "glaubst Du ich war noch nie auf einer Bühne?" ernten...

    Ein Künstler ("Mitwirkender") geht davon aus, daß seitlich und hinten alles "safe" ist, also entweder Wand oder Geländer und die Bühne nach vorne hin - also zum Publikum - offen ist. Man spricht hier von der Absturzkante, die aus zwingenden szenischen Gründen nicht mit einer Absturzsicherung gesichert ist...

    Und der Künstler geht davon aus, daß diese Kante stattdessen auch im Dunkeln klar ersichtlich ist. Dafür hat man als Bühnenaufsteller / Locationbetreiber etc. zu sorgen. Unterweisungen haben dann zu erfolgen, wenn es hierzu Abweichungen gibt oder wenn Publikum auf der Bühne ist.

    Über das Vorhandensein einer nicht abgesicherten Absturzstelle muss jedoch mit einem Schild hingewiesen werden
    und

    siehe auch:
    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/70/6.htm

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