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überladene 3,5t vans/sprinter/crafter (band vans)

  • LEIF
  • 4. Februar 2010 um 13:18
  • LEIF
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    • 4. Februar 2010 um 13:18
    • #1

    Hi!

    zwecks kürzlich geschehener Ereignisse wollte ich mich erkundigen ob das fahren eines überladenen 3,5t Vans mit einem der super tollen neuen max 3.5t Führerscheine das fahren ohne Fahrerlaubnis darstellt.

    Der Witz an den 3,5t Sprintern ist ja, dass sie ein Leergewicht von ca 2,8t haben und somit nur ca 700kg zuladen können. Bei den Band-Sprintern sind ja nun auch gerne Betten (inkl. Futon Matratze und stahl Gestell), TV+Konsole usw... 230v Board netz wofür man dann ja gerne alles in einem 150kg zurrechnen. also bleiben 550kg über...

    550kg überschreitet man alleine schon mit Sprit und sechs Leuten+Gepäck. Da jeder Band-Van Verleiher 3,5t Sprinter anbietet gilt folgendes: egal welche Band unterwegs ist und egal wie wenig krams sie dabei hat, wenn sie mit einem Sprinter fährt sind sie überladen.

    Gibt es da alternativen? Ich meine vor allem eine Alternative die mit einem 3,5t Schein drin ist.

    danke!

    "i need stereo compressed talk back...."

  • niggles
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    • 4. Februar 2010 um 13:28
    • #2

    Auflastung auf 4,6t und Zulassung als Omnibus bzw. Sonder-Kfz Wohnmobil. Vorteil: Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h statt der 80 km/h bei Lkw-Zulassung. Nachteil: Ohne mindestens C1E-Schein geht nix mehr.
    Alternative: Anhänger...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • LEIF
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    • 4. Februar 2010 um 13:32
    • #3

    muss es dann gleich C1E sein? ich mein es ist doch kein Anhänger dran und 4,6t würden ja sehr wahrscheinlich ausreichen. Somit wäre es dann nur C1?

    "i need stereo compressed talk back...."

  • tufkamar
    Gast
    • 4. Februar 2010 um 13:46
    • #4

    um auf die erste Frage einzugehen: Ja, das Fahren eines überladenen 3.5t, wenn der Führerschein nur 3.5t hergibt ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

  • tufkaklto
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    • 4. Februar 2010 um 16:43
    • #5

    In Östereich ist das konkret so.
    Führerschein erlaubt das Fahren bis 3,5 Tonnen.
    Fährt man mit mehr, muß man dann den C Führerschein ( oder C1 bis 7,5 To ) haben.

    Zusätzlich kommt dan noch Versicherungsbetrug dazu, Steuerhinterzieheung, Wenn man auf einer Autobahn erwischt wird, Mautprellerei ( weil man dann ja keine gültige Go Box hat ) usw.
    Dazu kommt: wer in Östereich einen LKW über 3,5 To lenkt, für den gilt 0,1 Promille anstatt 0,5 . Damit wäre auch gleich noch einmal nachgelegt, wenn man mittags ein Bier getrunken hat.
    Unabhängig davon wird man abgestellt.

    Und im Falle eines Unfalles : Viel Spaß. Jeder Sachverständige wird klarstellen, das durch das Übergewicht beim Bremsen usw alles schlechter geht.


    Denke, das dies in Deutschland vom Gesetzgeber her ganz ähnlich gesehen wird.

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  • stageshow
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    • 4. Februar 2010 um 16:48
    • #6

    Hallo zusammen,

    wer einen Sprinter etc. , der für 3,5t zugelassen ist überladen fährt, der fährt nicht nur ohne Führerschen, sondern auch ohne
    Zulassung und allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Dies hat u.a. auch versicherungsrechtliche Konsequenzen!
    Gleiches gilt natürlich auch bei Überschreitung der 7,5t Grenze z.B. mit dem alten 3er Lappen! Das ist dann ebenfalls fahren ohne FS und allgemeine Betriebserlaubnis für den LKW!

    Gruß
    Lars

  • niggles
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    • 4. Februar 2010 um 18:47
    • #7
    Zitat von "LEIF"

    muss es dann gleich C1E sein? ich mein es ist doch kein Anhänger dran und 4,6t würden ja sehr wahrscheinlich ausreichen. Somit wäre es dann nur C1?

    C1 geht auch, klar. Meist ist aber rentabler gleich den Anhängerschein mitzumachen...

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  • tobias kammerer
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    • 4. Februar 2010 um 22:05
    • #8

    Hallo Leute,

    ja das ist auch in Deutschland alles so und war auch schon immer so. Nur alte Führerscheine gelten halt auch bis 7,5 Tonnen. Deswegen finde ich Sprinter auch einen Witz. Aber wie immer wird halt das gekauft, wo das stärkste Marketing dahinter steckt. (auch beim PA Kauf).

    Alternative: PKW mit Anhänger

    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Campfire
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    • 4. Februar 2010 um 22:39
    • #9

    meines wissens gilt das fahren eines überladenen Fahrzeugs nicht als Fahren ohne Führerschein, auch wenn das tatsächliche Gewicht über dem laut Führerschein erlaubten Gewicht liegt.
    Für die Beurteilung ist das eingetragene Gewicht des Fahrzeugs entscheidend, nicht das tatsächliche.
    (alle anderen negativen Begleiterscheinungen gelten natürlich trotzdem, und nen Verlust des Versicherungsschutzes ist im Falle des Falles sogar schlimmer als ne anzeige wegen fahren ohne Führerschein.....)
    Andersrum ist es natürlich dann auch so, dass man ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, wenn man ein Fahrzeug (oder nen Gespann) fährt, dass auf nen höheres Gewicht zugelassen ist, auch wenn man weniger geladen hat.....

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • tufkaklto
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    • 4. Februar 2010 um 22:53
    • #10

    Bei uns weiß ich es absolut sicher, das es Fahren ohne Führerschein ist.
    Darum denke ich, das die deutsche Gesetzgebung ja ähnlich ist.

    Wäre ja auch unlogisch, wenn es anders wäre.
    Da würde ja jeder 2. dann mit einem überladenem Sprinter fahren und kaum rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben

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  • audiobo
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    • 4. Februar 2010 um 23:23
    • #11

    So nebenbei, unabhängig von der rechtlichen Grundlage bei Überladung: Wie kommst du auf 700kg Zuladung, bzw. 2,8t Leergewicht?
    Bei den aktuellen Modellen ist die Zuladung je nach Ausführung mit 1000 bis 1475kg angesetzt: http://www.mercedes-benz.de/content/german…ns_weights.html

    Ausserdem:

    Zitat

    [2] Angaben zum Leergewicht nach Richtlinie 92/21/EG in der bei Drucklegung gültigen Fassung (Masse in fahrbereitem Zustand inkl. Werkzeug/Ersatzrad, sofern vom Hersteller so ausgeliefert, Kraftstoffbehälter zu 90 % gefüllt, mit Fahrer 68 kg und Gepäck 7 kg) für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung. Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen i.d.R. diesen Wert, wodurch sich die Zuladung entsprechend verringert. Hinweis: Nach ISO-M06 1176 reduzieren sich die Leergewichtsangaben um bis zu 75 kg.

  • djobi
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    • 4. Februar 2010 um 23:36
    • #12

    wie sagte meine Rechtsprofessorin immer so schön:

    Zitat von "Hildegard"

    Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz


    Also, ich finde in der StVo den §34.
    Und dazu gibt es einen Bussgeldkatalog.
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php dort wäre es dann b) unter 7,5t
    Und dort finde ich "nur" Geldbußen und Punkte.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist §21 im StVG. Und dort steht nichts von Überladung, nur von Fahrverboten gem. §25 StVG.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • tufkaklto
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    • 5. Februar 2010 um 09:09
    • #13

    In Deinem Bußgeldkatalog sind auch die 7,5 Tonner aufgeführt !!!!!

    Bei 3,5 Tonnern sieht das auch in Deutschland sicher anders aus

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  • Andy F.
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    • 5. Februar 2010 um 09:17
    • #14

    Zur Promillegrenze: In Österreich sind bis 7,5 Tonnen 0,5, ab 7,5 Tonnen nur noch 0,1 Promille erlaubt. Gilt übrigens nicht für Feuerwehrfahrzeuge, hat mir damals mein Fahrlehrer erzählt... damit die Feuerwehr im Ernstfall auch wirklich ausrücken kann...;-)

    Andy

  • tufkaklto
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    • 5. Februar 2010 um 10:01
    • #15

    Hallo

    Bist Du Dir sicher, das die 0,1 Grenze erst ab 7,5 To ist.

    Ich hatte das anders in Erinnerung.

    Das mit der Feuerwehr weiß ich :D:D:D

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    • 5. Februar 2010 um 10:19
    • #16
    Zitat von "klauston"

    In Deinem Bußgeldkatalog sind auch die 7,5 Tonner aufgeführt !!!!!


    richtig, deswegen schrieb ich ja auch

    Zitat

    dort wäre es dann b) unter 7,5t

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    • 5. Februar 2010 um 10:51
    • #17

    Ja, aber das gilt für KFZ BIS 7,5 Tonnen.

    Unsere Diskussion dreht sich um KFZ BIS 3,5 TONNEN !!!!
    Es geht darum, das 3,5 Tonner überladen sind, und nicht 7,5 Tonner !!!!!

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  • djobi
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    • 5. Februar 2010 um 11:07
    • #18

    Richtig, 3,5t sind nunmal kleiner 7,5t. Und deswegen gilt b) unter 7,5t.
    Ich kann ja nichts dafür, wenn der deutsche Busgeldkatalog nicht zwischen Smarts, Kombis und Kleintransporter unterscheidet :lol:

    Ansonsten behaupte ich, daß in D auf die Fahrerlaubnis bezogen nach wie vor das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend ist, denn dieses wird auch in den Führerscheinklassen genannt!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • LEIF
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    • 5. Februar 2010 um 13:42
    • #19
    Zitat von "audiobo"

    So nebenbei, unabhängig von der rechtlichen Grundlage bei Überladung: Wie kommst du auf 700kg Zuladung, bzw. 2,8t Leergewicht?
    Bei den aktuellen Modellen ist die Zuladung je nach Ausführung mit 1000 bis 1475kg angesetzt: http://www.mercedes-benz.de/content/german…ns_weights.html

    Ausserdem:

    recht einfach, ein blick in den Fahrzeugschein genügt. allerdings handelt es sich hierbei um einen 9-Sitzer VW crafter.

    3,5t max - 2,8t leer = 0,7t Spielraum

    "i need stereo compressed talk back...."

  • madmax
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    • 5. Februar 2010 um 14:58
    • #20

    Ja die Busse mit Sitzen drinne und Innenausstattung sind eben dadurch natürlich schwerer. Es sollten 700 Kilo für 9 Mann reichen. Sollten nur 2 Zentner-Leute mitfahren wollen, passen eh' nur 2 auf 3 Sitze....
    Und beim vollbesetzten 9-Sitzer bleibt dann eh nurnoch Platz fürs kleine Handgepäck.
    Der normale Kastenwagen hat im Schnitt je nach Ausstattung und Motor um die 1300kg Zuladung. Im normalen Geschäftsalltag kommt man damit so gut wie immer hin.
    Kaum einer wird auf 'ne 4*18"+2Tops-Mugge 200m 63er Kraftkabel oder 10 vollbestücke Ampracks oder... mitnehmen...

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