Hallo Jungs..
Ich bin in der Vorstandschaft eines kleinen Amateurtheatervereins für das Ressort Technik zuständig. Lange Zeit hab ich es mit Müh und Not durchbringen können alles nach BGV C1 und soweit wir möglich nach VStättVo zu gestalten.
Leider schaffe ich das momentan nicht mehr, denn die Gegenargumente werden immer mehr und selbst die Aussagen gelernter Veranstaltungstechniker werden dort einfach ignoriert.
Unser Theater fasst 99 Zuschauer auf festen Sitzen. Es sind zusätzlich 10 unbefestigte, nicht miteinander verbundene Stühle vorhanden die bei Bedarf an die Zuschauer verkauft werden. Das Foyer mit Ausschank hat etwa 30 m² auf denen der Zuschauer sich bewegen kann.
Der Verein wird zu 100% vom Ehrenamt getragen und ist das ganze Jahr über - mit Außnahme von 3 Wochen Pausen zwischen den Stücken und einer 6 Wöchigen Sommerpause - mit 4-5 Produktionen und etwa 200 Mitgliedern aktiv.
Frage:
Welche Vorschriften gelten definitiv für ein Theater in dieser Größenordnung?
Wie kann ich der Ausrede "wir sind kein Theater, das hier ist ein Vereinsheim" entgegen wirken?
Ich arbeite nebenberuflich als Techniker bei einer etwas größeren Verleihfirma in unserer Region und kenne somit die Regelungen der BGV C1 und VStättVo ziemlich gut, weiß aber auch wo ich auch schon mal ein Auge zudrücken kann. Im richtigen Leben bin ich Auszubildender zum Industriemechatroniker und somit angehende Elektrofachkraft.
Das heißt wenn was passiert denke ich, dass jedes Gericht sagen würde ich wende die Regelungen Haupt- und Nebenberuflich an, somit ist ein Nichtbeachten der Regeln im Theater eindeutig grob fahrlässig..
Danke schon mal für Infos und Diskussion!
Gruß
Andreas Hofmann