Zitat von "Reini"Wenn der Verkäufer ehrliche Angaben zum Produkt macht, dann hat der Käufer auch nichts zu klagen.
Wenn Du unrichtige Angaben gemacht hast, dann hast Du einen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt und das ist ganz unabhängig von der Gewährleistung. Wenn du schreibst, daß etwas voll funktionstüchtig ist und es sich rausstellt, daß es doch defekt ist, dann entspricht daß nicht den versprochene Eigenschaften und kannst den Kaufvertrag wieder wandeln oder auf Nachbesserung bestehen.
Bei der Gewährleistung ist es so, daß das Produkt irgendwann später mal den Geist aufgibt, dann waren es natürlich schon ehrliche Angaben, aber dennoch musst Du als Verkäufer das Gerät wieder zurücknehmen oder reparieren.
Und die Wahrscheinlichkeit, daß ältere technische Geräte auch mal ihren Lebensgeist aushauchen, ist ja nicht immer gering.
Zitat von "Reini"
und ob das Ganze Gewerblich oder Privat verkauft wird, ist mir als Käufer fast bis nahezu vollkommen egal, wenn da die Vorsteuer nicht wäre :wink:
eben - mir sind fast 20% Preisunterschied nicht so egal...