Hallo Leute,
ich habe heute Nacht einen Fall mitbekommen, den ich so auch noch nie erlebt habe.
Folgendes Szenario: Eine Freundin von mir hat einen runden Geburtstag, feiert dementsprechend mit vielen Leuten in einem Vereinsheim eines Fußballplatzes, ca. 100 PAX. In dem Raum steht eine Musikanlage, die in die entgegengerichtete Richtung der ca. 50m von diesem Vereinsheim entfernt stehenden zwei Häusern schallt. Bei einer Pegelmessung innen (!) von 105 db(a) peak (!!) war außen, 8m vom Schallursprung entfernt auf der Geraden mit den beiden Häusern, ein Wert von 65 ab(a) peak (!!) zu messen. Dass in der Entfernung von 50m mit dem Messgerät kein wirklich sinnvoll zur Umgebungsgrundlautstärke (wie zum Beispiel der Straße die ja dazwischen lag) zu unterscheidener Pegel zu messen war ist nicht verwunderlich...
Allerdings, trotzdem stand die Polizei vor der Tür.
Diese sagte, es sei "zu laut" und ein Anwohner würde eine Anzeige wegen Ruhestörung in Betracht ziehen. Dabei wären die Anwohner als auch die Beamten Zeugen, dass eine Ruhestörung eingetreten sei, was meiner Ansicht nach auf nur subjektiver Basis geschah.
Daher jetzt meine Frage: In wie fern wäre ein Bußgeldverfahren (unabhängig von der Summe) als Konsequenz aus der Anzeige überhaupt rechtens? Kann dies wirklich nur auf der rein subjektiven Wahrnehmung der Polizeibeamten als 'Zeugen' begründet sein?
Welche Vorschriften gibt es für solche Fälle?
(Ich nehme an, dass das Gebiet als Wohngebiet deklariert ist)
Messgerät war ein 50€-Voltcraft SL-100.
Vielen Dank!