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beschädigung durch polizeibeamte

  • oops
  • 14. April 2010 um 08:48
  • oops
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    • 14. April 2010 um 08:48
    • #1

    folgendes szenario hat sich zugetragen:

    kunde mietet beschallungsanlage auf eigene rechnung, im auftrag seines kunden.

    die veranstaltung wird von der polizei geräumt und die anlage beschlagnahmt.

    nun wurde diese aber, ich sags mal vorsichtig, unsachgemäß durch beamte abgebaut,- so das es zu teils massiven schäden gekommen ist -
    (abgebrochene treiber, magneten, massive einschläge in den gehäusen, sowie den aktivmodulen).

    die schäden wurden sowohl von der polizei, als auch vom kunden protokolliert.

    nun die frage: wie hoch ist die chance, die entsprechenden beamten für die schäden haftbar zu machen ? :roll:

  • Reini
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    • 14. April 2010 um 09:12
    • #2

    die Anlage wird repariert, die Behörden bezahlt (wann auch immer);
    der entsprechende Beamte wird nicht belangt (höchsten, dass er inetrn was bekommt, aber nicht nach aussern)

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • LC2412
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    1.186
    • 14. April 2010 um 09:28
    • #3

    kunde haftet gegenüber Verleiher. Wenn dieser dem weiteren Kunden die Haftung mit überträgt, haftet Kunde 2 für Kunde 1. Und der holt sich das dann wieder von der Polizei.

  • Blancblue
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    • 14. April 2010 um 12:31
    • #4

    Haben die sich mit den Boxen gegenseitig die Köpfe eingeschlagen oder was? :shock:

    ________________________________

    Signatur?

  • oops
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    • 14. April 2010 um 16:26
    • #5

    das der kunde haftet, ist mir klar - ist aber ein netter zeitgenosse und da helfe ich natürlich wo ich kann... :wink:

    für mich sieht das so aus, als hätten die das stack stumpf umgeschmissen,- vollid*****...

    nun kümmert sich ein anwalt um den kram`s, bin gespannt !

  • stagecrew sasse
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    • 15. April 2010 um 09:32
    • #6

    Hallöchen,

    also ich hatte mal ne Fussball Stadion Mugge und hab den Einsatzleiter vorher gefragt "wo steht denn mein Sprinter am sichersten....?" Er antwortete mir, dass ich ihn im hinteren Teil des Stadions stehen lassen soll, wo kein Zuschauer hinkommt.

    Er hatte aber nicht mit seinen Einsatzkräften gerechnet, die die störenden Zuschauer aus dem Block gezogen hatten, und damit keiner was mitbekommt wurden die genau hinter meinem Sprinter verdroschen:-)

    Ende des Liedes waren mehrere Beulen in der Seite und auch ein paar Blutflecken! Wurde dem Einsatzleiter gemeldet und nach vorliegendem Kostenvoranschlag zeitnah überwiesen...

    Grüsse

  • Dark
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    • 15. April 2010 um 10:31
    • #7

    Hallo,

    Ich kann leider wenig Gutes über solche Fälle berichten. In der Regel wollen dann die B...eamten dann die konkrete Person haben die den Schaden verursacht haben soll. Da ja die Herren alle ohne zugehörige Nummer und meistens sogar vermummt ihrem Tagwerk nachgehen und eine Ratte der anderen kein Auge auskratzt wirds schwer diese zu benennen.

    Am besten nach Dokumentationen von anderen fragen...meist ist jemand mit der Videokamera oder Fotos vor Ort.Und Vorsicht mitunter hat man schneller eine Gegenanzeige am Hals als einem lieb sein kann...

    Bei mehr gewünschter Hilfe einfach PN

    Gruß

  • toadie
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    • 15. April 2010 um 18:13
    • #8

    falsch die Polizei tritt als Staatsgewalt auf und wir reden hier von Sachbeschädigung. Dies ist bei der Erfüllung der Pflicht, hier das Sorgen für Ruhe, keine Straftat, es sei denn es ist vorsätzlich erfolg. Dies zu beweisen dürfte aussichtslos werden...

    Dennoch bleibt die Frage nach dem Warum?
    Selbst einem Beamten dürften klar sein, dass es gereicht hätte die Verstärker mit zu nehmen.
    Warum dennoch versucht wurde die ganze Anlage zu beschlagnahmen ist fragwürdig.
    Hat sich am Veranstaltungsort etwa jemand gegen die Maßnahme wiedersetzt?
    Kam es zu gewaltätigen Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten?
    Dann wird es mit der Beweislast ganz harig...

    Ich persönlich habe es jedenfalls noch nie erlebt das die Beamten beim ersten Besuch die Anlage beschlagnahmen.
    Das heißt, ich interpretiere hier ein nichtfolgen der Anweisungen der Ordnungshüter, was seinerseits eine Strafanzeige nach sich zieht...
    Es ist also relativ egal was danach geschah und warum, der Verursacher und somit der, gegen den du vorgehen kannst und must ist der, der sich die Sachen bei dir geliehen hat, denn nur er hat dir gegenüber eine vertragliche Verpflichtung.
    Ob die Beamten nun die Beschädigung billingend in Kauf genommen haben oder wissentlich, fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt haben, wird im Falle, das jemand einen Anspruch erhebt sicherlich im Rahmen einer internen Ermittlung geklärt... also irgendwann im Sommer 2013 *gg

    Im normal Fall wird es sehr schwierig hier etwas ersetzt zu bekommen. Die Polizei sagt wir mußten handeln und es wurde sich wiedersetzt. Somit sind fast alle Mittel recht. Ob rechtens oder nicht, wird irgendwann ein Richter klären...

    Beziffere deinen Schaden und mache diesen gegenüber dem Entleiher geltend.
    Alles andere bringt dich nicht weiter....

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • oops
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    • 15. April 2010 um 20:31
    • #9

    naja nee...

    so einfach will ich`s mir auch nicht machen,- schon allein aus dem grund heraus, den spacken mal ihre grenzen aufzuzeigen :twisted: ...

    fakt ist, dass der tonkollege, bevor er irgendwas aus bzw. leise machen konnte, wahllos (vorläufig) und ohne erkennbaren grund festgenommen wurde und die damen & herren polizisten meinten, sich mal austoben zu können...

    das haben sie sowohl mit unserem material, als auch mit diversen personen durchgezogen. die sind da einfach mal ohne jedwede vorankündigung einmarschiert und haben platt gemacht, was nicht niet & nagelfest war...

    die anlage wurde übrigens nach der räumung abgerissen und weggekarrt. es gab also keine chance, anzusagen, wie man den kram schadfrei abbaut.

    sowas kann & will ich nicht tolerieren !

  • DJheini
    Moderator
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    • 15. April 2010 um 20:51
    • #10

    Ich weiß ja nicht, wie dein Tonkollege und seine Anhänger der Polizei entgegengetreten sind,
    aber wenn das so ähnlich gewesen sein sollte, wie dich hier darüber auslässt, wundert mich nichts.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • oops
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    • 15. April 2010 um 20:56
    • #11

    was erwartest du denn ?

    das ich das gut heisse ?

    der kollege ist ein extrem friedlicher & netter zeitgenosse, der nicht mal ansatzweise extreme tendenzen hat. er war einfach nur zur falschen zeit am falschen ort. er hat auch keine anhänger, sondern hat wie in unserer branche üblich, einen job erledigt.

    ps.: wir mussten den kollegen erst wieder aufpäppeln, weil er traumatische erlebnisse hatte... der hat nie was mit polizei & co zu tun gehabt.

  • jogi
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    • 15. April 2010 um 20:58
    • #12
    Zitat von "oops"

    fakt ist, dass der tonkollege, bevor er irgendwas aus bzw. leise machen konnte, wahllos (vorläufig) und ohne erkennbaren grund festgenommen wurde


    Und du bist dir ganz sicher, daß die nicht schon zweimal vorher da gewesen sind und sich keiner (Veranstalter oder Leute am Eingang) an ihre Weisung, leiser zu machen, gehalten hat?

    Lautsprecher, Hörner und Treiber zu verkaufen

  • oops
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    • 15. April 2010 um 21:01
    • #13

    nein, bin ich nicht,- morgen gibts per anwalt das einsatzprotokoll.

    jedenfalls wurde die sache nicht an den kollegen herangetragen. da glaub ich ihm auch 100%.

  • toadie
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    • 15. April 2010 um 21:08
    • #14

    Wenn dem so ist, also ohne erkennbaren Grund und wahllos und ohne Chance der Beseitigung der Lärmquelle, dann gibts aus sicht des betreffenden auf der Veranstaltung nur dieses.

    Strafantrag wegen Freiheitsberaubung.
    Strafantrag wegen Verletzung der Verhältnismäßigkeit und Amtsmissbrauch.
    Strafantrag wegen versuchter und vollzogener Körperverletzung.
    Strafantrag wegen grobfahrlässiger und mutwilliger Sachbeschädigung.
    Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
    Akteneinsicht über einen Anwalt.

    aber VORSICHT: wenn dem nicht so wahr wie man es dir schildert, dann kann sowas ganz böse nach hinten los gehen.

    Ich würde mal das Gespräch mit dem Leiter der zuständigen Polizeibehörde suchen.
    Vielleicht sind das ja gar keine Sturmtruppen...

    Ansonsten das gleiche Event in 14 Tagen nochmal machen, dann aber die Fans vom FC. St. Pauli herzlichst einladen... :lol:
    sorry, aber das Klingt für mich nach einer, nun sagen wir mal, nicht ganz wahrheitsgemäßen Schilderung...
    Wenn das Event geräumt ist wird kein Polzeibeamter noch die Anlage abbauen...

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • oops
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    • 15. April 2010 um 21:19
    • #15

    ich werde berichten, wie auch immer der fall ausgeht...

  • simonstpauli
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    • 15. April 2010 um 21:37
    • #16
    Zitat von "toadie"

    ...Ansonsten das gleiche Event in 14 Tagen nochmal machen, dann aber die Fans vom FC. St. Pauli herzlichst einladen... :lol:
    ...


    Was haben jetzt Pauli-Fans damit zu tun? *grübel*

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • tufkaklto
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    • 15. April 2010 um 22:03
    • #17
    Zitat von "DJheini"

    Ich weiß ja nicht, wie dein Tonkollege und seine Anhänger der Polizei entgegengetreten sind,
    aber wenn das so ähnlich gewesen sein sollte, wie dich hier darüber auslässt, wundert mich nichts.

    ich kann nichts eigenartiges erkennen, wonach er sich ausgelassen hat.

    Und ich erinnere nur an das Video von dem Polizeiübergriff auf einen Radfahrer, der ziemlich harmlos war.

    War das nicht auch bei einer Demo in Berlin???

    Also, möglich ist Alles, von daher würde ich auch nicht behaupten, das die deutsche Polizei grundsätzlich ordentlich und brav auftritt

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  • DJheini
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    • 16. April 2010 um 08:29
    • #18
    Zitat von "klauston"


    Also, möglich ist Alles, von daher würde ich auch nicht behaupten, das die deutsche Polizei grundsätzlich ordentlich und brav auftritt


    Habe ich ja auch nicht behauptet. Es gibt auch keinen Grund für mich, für irgendjemand Partei zu ergreifen.

    Hier sind aber offensichtlich viele Emotionen im Spiel und es wird geschimpft und verunglimpft

    Zitat von "oops"


    so einfach will ich`s mir auch nicht machen,- schon allein aus dem grund heraus, den spacken mal ihre grenzen aufzuzeigen :twisted: ...


    obwohl scheinbar nur sehr wenige Fakten bekannt sind.
    "Party fand statt, Polizei kam sah und siegte"
    Viel mehr wissen wir und auch der Threadstarter auch nicht. Zumindest hat er hier noch nichts geschrieben,
    z. B. welche Location, in welchem Rahmen (Privat, Öffentlich) usw.
    Natürlich kann ich die Verärgerung verstehen, aber hier steigert sich sofort jeder mit rein und ist garnicht involviert,
    nach dem Motto "Die Polizei ist sowieso doof und ich mochte die noch nie". Vorurteile halt, aber ist ja heutezutage an der Tagesordnung.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • tufkaklto
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    • 16. April 2010 um 14:40
    • #19
    Zitat von "oops"

    folgendes szenario hat sich zugetragen:

    kunde mietet beschallungsanlage auf eigene rechnung, im auftrag seines kunden.

    die veranstaltung wird von der polizei geräumt und die anlage beschlagnahmt.

    nun wurde diese aber, ich sags mal vorsichtig, unsachgemäß durch beamte abgebaut,- so das es zu teils massiven schäden gekommen ist -
    (abgebrochene treiber, magneten, massive einschläge in den gehäusen, sowie den aktivmodulen).

    die schäden wurden sowohl von der polizei, als auch vom kunden protokolliert.

    nun die frage: wie hoch ist die chance, die entsprechenden beamten für die schäden haftbar zu machen ? :roll:

    Alles anzeigen

    DJheini

    Ich kann da nichts extremes drin lesen.
    Und da ich den Kollegen kenn, gehe ich davon aus, das er sich nicht wichtig macht

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  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 17. April 2010 um 19:26
    • #20

    Es fehlen aktuel einfach wichtige Informationen z.Bsp. Veranstaltungsort, Kundenklientel und beteiligte Einheiten der Staatsmacht.

    Ohne mir ein Urteil über die Situation bilden zu wollen leider verhält sich die Staatsmacht nicht immer so wie es sein sollte. Bundesweit bekannt für ihre Prügelataken sind da z.Bsp aus Berlin die 23. und 24. der Bereitschaftspolizei. Aber auch andere Einheiten hier in Deutschland sind da nicht unbekannt.

    Manchmal bekommt man den Eindruck, das die Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei gerne zusammenarbeiten und viele Beschwerden und Anzeigen nicht ausreichend nachgegangen wird und die Polizisten machen dürfen, was sie wollen.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

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