folgendes szenario hat sich zugetragen:
kunde mietet beschallungsanlage auf eigene rechnung, im auftrag seines kunden.
die veranstaltung wird von der polizei geräumt und die anlage beschlagnahmt.
nun wurde diese aber, ich sags mal vorsichtig, unsachgemäß durch beamte abgebaut,- so das es zu teils massiven schäden gekommen ist -
(abgebrochene treiber, magneten, massive einschläge in den gehäusen, sowie den aktivmodulen).
die schäden wurden sowohl von der polizei, als auch vom kunden protokolliert.
nun die frage: wie hoch ist die chance, die entsprechenden beamten für die schäden haftbar zu machen ? :roll: