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LKW-Führerschein und gewerblicher Güterverkehr / Werkverkehr

  • morethanmusic
  • 1. Januar 2011 um 22:39
  • daniel heide
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    • 7. Juli 2011 um 13:19
    • #41
    Zitat von "Wulfson"

    ein wahnwitziger irrsinn!!! wo soll dieser scheiß nur enden?? die kleinen unternehmer werden wohl in zukunft ihr gemietetes gerödel mit dem fahrad oder handkarren zur va bringen :shock:

    Nein, da hast du schon möglichkeiten. Entweder mit eigenem Fahrzeug oder mit einem Mietfahrzeug. Das einzige was du quasi nicht darfst dich anderen als Fahrer zu prostituieren.

    Ansonsten finde ich es prinzipiell sinnvoll und wichtig, dass es vorgeschirebene Lenk-und Ruhezeiten gibt und das auch kontrolliert wird. Ansonsten hätten wir wohl öfter LKWs in Stauenden oder ähnliches. Da kann ich deine Aufregung irgendwie nicht verstehen. Und hier gibt es wenig neue Regelungen glaube ich. das ist alles schon länger so gültig. Es ist halt nur mal jemandem aufgefallen, das man uns auch mal kontrollieren sollte.

    Ruhige Grüße

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein

    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • falcocgn
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    • 7. Juli 2011 um 13:46
    • #42

    Hi Wulfson,

    wie Daniel schon schreibt ist das alles nicht neu, sondern zu viele Leute haben sich zu lange anscheinend nicht an Regeln gehalten und sind durchgerutscht. Erst jetzt, nachdem die Kontrolldichte in den letzten 4 Jahren vervierfacht wurde, fällt es auf.

    Die Regeln gibt es im Grundsatz schon seit fast 25 Jahren (Fahrpersonalgesetz) bzw. seit 1931 (GüKG)!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Wulfson
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    • 8. Juli 2011 um 02:42
    • #43

    das es regeln für lenkzeiten gibt ist mir klar! das ist auch richtig so!!! was mich mehr als negativ stimmt, ist diese verordnete bürokratie... ich hab schon so genug um die ohren; nun muß ich mich auch noch drum kümmern, das jeder tag genau dokumentiert ist, wann meine fahrer scheißen waren...sorry...ist bissl drastisch aber der kern ist wichtig.
    meint ihr, das mich irgendein veranstalter fragt, wie ich zur va oder wieder heim komme? hauptsache ich bin zur zeit da und nicht vor ende der va wieder weg. das ist so und wird so bleiben! der weniger schöne punkt dabei ist, das gerd aus der nachbargarage den job mit seinen raveland im handkarren billiger machen kann, da er nicht irgendwo übernachten muß, lenkzeiten einhalten muß, irgendein plastikchip in einen persönlichen überwachungsautomaten schiebt und nachweisen, wann er ein lenkrad angefaßt hat.
    irgendiwe fehlt mir dann die motivation für meinen job, den ich nach wie vor gern und möglichst zur zufriedenheit meiner kunden ausführen will.
    aufregung meinerseits hin oder her....wer beschäftigt sich mal mit dumping? gibts da schon eine überwachung?...ach nee...wir sind ja in der freien wirtschaft!

  • daniel heide
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    • 8. Juli 2011 um 08:31
    • #44

    In gewisser Weise kann ich dein Problem schon nachvollziehen. Sicher ist es für eine kleines Unternehmen ein enormer Aufwand die Dokumentaiton für die Fahrer sauber und regelkonform zu machen. Gerade die Anschaffung von Lesegeräten und Software würden kleine Firmen bestimmt lieber in ein paar Lautsprecher investieren.

    Hier zwei kurze Fragen an die fitteren in dem Themenbereich (Falco :wink: )
    Erstens: In welchem preislichen Rahmen liegt sowas minimal?
    Zweites: Kann man das auslesen komplett extern erledigen lassen? Meine mal gesehen zu haben, dass die Dekra sowas anbietet.

    Zitat von "Wulfson"

    meint ihr, das mich irgendein veranstalter fragt, wie ich zur va oder wieder heim komme? hauptsache ich bin zur zeit da und nicht vor ende der va wieder weg. das ist so und wird so bleiben!

    Warum sollte er das auch fragen. Also wenn ich in den Mediamarkt gehe um nen neuen Fernseher zu kaufen interviewe ich den Verkäufer auch nicht dazu wie das von mir favorisierte Gerät den Weg aus der Volksrepubli oder der Republik China in unsere heimischen Gefilde gefunden hat. Ich will nen Fernseher kaufen und der soll funktionieren. Warum sollte es deinen Kunden kümmern wie du das Material transportierst?

    Entweder transportierst du regelkonform und betreibst einen höheren Aufwand den dein Kunde eben in gewisser Weise mitbezahlen muss oder du scheust diesen Aufwand und gehst das Risiko einer empfindlichen Strafe ein. Das müsste dien Kunde aber auch mitbezahlen.
    Natürlich kann man auch Ger mit der Raveland und dem Handkarren bleiben und man vermeitdet das Problem . Aber wenn man eine gewisse Größe erreicht kommen immer wieder Sachen auf einen zu auf die man plötzlich achten müsste.

    Um wieviele Fahrer musst du dich denn "kümmern". Wieviel Zeit müsstest du wohl pro Fahrer investieren um das Ganze ordentlich zu erledigen.

    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein

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  • danny def
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    • 9. August 2011 um 10:11
    • #45

    jetzt habe ich hier alles gelesen und google bemüht, mit div, stellen telefoniert und trotzdem keine klarheit.

    wie sieht es jetzt aus für den klassischen Ton/Licht Freelancer ohn eigenes Fahrzeug (mit altem Kl3 FS/ neuem FS) (LKW gehört der VT-Bude oder wird von ihr angemietet)

    ggf. Plastikführerschein und Fahrerkarte, das ist ja Formsache.

    Was muss dieser Techniker nun tun, um den Anfragen von Firmen, den 7,5t LKW zur Baustelle und zurück zu fahren, gesetzeskonform nachkomen zu können?

    Ist §2 Abs. 1 Nr. 8 Güterkraftverkehrsgesetz anwendbar? Die Dame bei der IHK mutmaßte das.

    Wie wirkt sich § 1 Abs. 2 Nr. 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aus? Welche Qualifikationsmaßnahmen entfallen, welche bleiben bestehen?

    Angenommen all diese Hürden sind geklärt und genommen, hat der VT-Freelancer udn die beaftragende Firma durch die Praxis der Rentenanstalt ein reales Scheinselbständigkeitsrisiko aus gelegentliches LKW-Fahrten?

    Was kommt letztlich an Dokumentationsaufwand auf den Freelancer zu? Schlimmstenfalls ist er ja plötzlich auch Unternehmer im Bereich Güterverkehr? ZUdem: Pflichtversicherung, Eigenkapital?

    Frage mich immer noch ob es nicht eine Konstellation gibt, in der der Techniker den 7,5t ohne all dies zu baustelle bewegen kann.

  • daniel heide
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    • 9. August 2011 um 14:51
    • #46
    Zitat von "danny def"


    Was muss dieser Techniker nun tun, um den Anfragen von Firmen, den 7,5t LKW zur Baustelle und zurück zu fahren, gesetzeskonform nachkomen zu können?

    Meines Wissens nach gibt es da keine Lösung die mal eben so zu realisieren wäre.

    Folgerndes habe ich vor einer Weile mal beim stöbern im netz gefunden. Ein Vtler hat beim BAG angefragt und eine offizielle Stellungnahme zu dem Thema gefordert:

    http://external.mediaciety.de/anschreiben.pdf

    und die Stellungnahme kam:

    http://external.mediaciety.de/stellungnahme.pdf

    Da das Material offensichtlich vom Ersteller veröffentlicht worden ist, bin ich so frei und verlinke das hier mal. Sollte das in irgendeiner Form nicht in Ordnung sein bitte ich um kurze Nachricht an mich, dann nehme ich das gerne raus, bzw um entsprechende Bearbeitung duch Admin oder Mods.

    Eine theoretische Möglichkeit wäre im übrigen, dass euch das Unternehmen einfach für den Zeitraum um den es geht einstellt. Ob das in eurem und eures Auftraggebers Sinne ist müsst Ihr dann selber entscheiden.

    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein

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  • habo
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    • 10. August 2011 um 00:53
    • #47

    Das mit der kurzzeitigen Einstellung ist gar nicht soo theoretisch, in anderen Branchen (Filmproduktion) wurde / wird das schon lange so gehandhabt, teilweise auch auf Tagesbasis.
    Ist natürlich automatisch mit den gesetzlichen Abzügen für Renten/Krankenversicherung verbunden und nicht ohne Aufwand für die Organisation.

    Meister für Veranstaltungstechnik
    Fachmeister für Veranstaltungssicherheit TÜV / DPVT

    http://www.dietrich-habenicht.de
    post@dietrich-habenicht.de

  • falcocgn
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    • 10. August 2011 um 15:02
    • #48

    Hallo zusammen. Da schreibe ich aus dem Urlaub auch mal was zu.

    Schöner als die BAG hätte ich es auch nicht ausdrücken können. Das sage ich sowieso immer in meinen Schulungen zum Thema ;) Die Strafe für den unerlaubten Güterkraftverkehr kann bis zu 25.000 (!) Euro betragen!

    Das BKrFQG kennt eine Ausnahme analog zur sogenannten Handwerkerregelung bei der FPersV/EG 561-2006 (fahren nicht die Haupttätigkeit, Beförderung von Material und Ausrüstungen zur Berufsausübung). ABER, die auslegung dafür gilt ausschließlich für Deutschland. solltet ihr also nach Ablauf der allerletzten frist (10.09.2016) im Ausland ohne Schlüsselnummer 95 im FS erwischt werden, steht das Auto und es kann richtig teuer werden.

    Bei den vorgeschriebenen 5 Modulen der Weiterbildung nach BKrFQG (für FS-Inhaber von vor dem 10.09.2009) handelt es sich meiner Meinung nach übrigens um wirklich sinnvolle Themen. In NRW und NDS sind die Weiterbildungen auch förderfähig (Bildungsscheck, IwiN, Bildungsprämie) und sowieso nicht so teuer (ca. 70-90€/Modul).

    Zur Scheinselbständigkeit bei "selbständigen" LKW-Fahrern gibt es seit Novemeber 2008 ein Urteil des LSG aus BW, dass eben genau das sagt: Scheinselbständig. Übrigens habe ich das, glaube ich, schon das ein oder andere Mal geschrieben...

    Grüße und gute fahrt

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • danny def
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    • 10. August 2011 um 15:42
    • #49

    kurze rückfrage an falco,

    die ausnahme im BKrFQG wirkt sich aber nicht auf die frage aus, ob man im geltungsbereich des güterkraftverkehsgesetzes ist, richtig? quasi nachgeschaltete problematik zum thema qualifikation/fortbildung. liege ich das richtig?

  • monithor
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    • 10. August 2011 um 15:47
    • #50

    aber mal eben andersrum.
    wenn ich mich als inhaber meiner kleinen firma bei der bag als werksverkehrer eintragen lasse und einen miet lkw habe und z.b. lieferscheine für das material hinten drauf, die auf meinen namen laufen, und/oder mein eigenes material durch die gegend fahre, ist alles grün?
    aber wer schreibt mir meinen pausenzelltel?

    mannomann

    gruß

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • daniel heide
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    • 10. August 2011 um 19:51
    • #51
    Zitat von "monithor"

    aber mal eben andersrum.
    wenn ich mich als inhaber meiner kleinen firma bei der bag als werksverkehrer eintragen lasse und einen miet lkw habe und z.b. lieferscheine für das material hinten drauf, die auf meinen namen laufen, und/oder mein eigenes material durch die gegend fahre, ist alles grün?
    aber wer schreibt mir meinen pausenzelltel?

    mannomann

    gruß

    Genau das ist ja der Ausnahmenfall. Werksverkehr. Eigenes oder gemietetes Fahrzeug und eigenes oder gemietetes Material gefahren von eigenem Personal (also auch dir selber). Und damit musst du dich danna uch um eine sauber und lückelose Dokumentation der letzten 28 Tage kümmern. denn die musst du ja trotzdem nachweisen.

    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
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    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
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  • falcocgn
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    • 11. August 2011 um 11:17
    • #52

    monithor: richtig wie Daniel schreibt. Den Urlaubsschein schreibst Du als Unternehmer für dich selber.

    @ danny def: GüKG und BKrFQG sind zwei verschiedene Rechtsquellen! Der Werkverkehr ist eine Ausnahme vom gewerblichen Güterkraftverkehr. Bitte, bitte les Dir das GüKG durch. Das ist nicht so lang und recht verständlich. Diese Bitte gilt auch allen anderen.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • danny def
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    • 11. August 2011 um 12:42
    • #53

    der umstand ist bekannt! meine frage zielte nur darauf ab, ob erst die anwendbarkeit des einen ins andere führt.

    die lektüre des zweiten (berufskraftf....) hat dies eben für mich geklärt.

    für mich das fazit, nix >3,5t für den licht/ton freelancer. wenig überraschend, musste es aber für mich verdeutlichen.

    der güterkraftverkehrsaufwand scheint mir unverhältnismäßig, zumal dann nochmal das scheinselbständigkeitsrisiko droht.

  • falcocgn
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    • 12. August 2011 um 13:32
    • #54

    Hallo danny. Umgekehrt wird beim GüKG ein (Arbeits)-Schuh draus. Du kannst nach allen Regeln des GüKG und der angegeliederten Vorschriften durchaus ein echter Güterkraftverkehrsunternehmer werden. Die Bedingungen stehen im GüKG. Bei der IHK machst Du einen Vorbereitungskurs zur Sachkundeprüfung. Die IHK, bei der Du ja sowieso Zwangsmitgleid bist, hat ein reichhaltiges Informationsangebot dazu. Bei Bedarf kann ich dir auch die Infos per PN senden, die ich habe, allerdings erst nächste Woche. Und dann sind noch ein paar mehr Dinge zu beachten und zu beantragen.

    Wenn Du das dann alles hast, kannst du Deine Tätigkeit als GÜ-UN anbieten. Idealerweise mit eigenem oder gemieteten LKW.

    Ansonsten ist der selbständige Einzelunternehmer (bitte streicht dieses gräßliche "Freelancer" oder noch schlimmer "Freiberufler") immer als Fahrer ein scheinselbständiger.

    Sonnige Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • tufkaklto
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    • 11. April 2012 um 18:59
    • #55
    Zitat von "morethanmusic"

    Um im gewerblichen Güterverkehr einen LKW fahren zu dürfen ist seit 10. September 2009 (?) eine Ausbildung als Berfufskraftfahrer erforderlich die meines Wissens aber auch als teure Zusatzqualifikation mit IHK-Prüfung zum normalen C-Schein realisierbar ist. Mit dem Besitz des C-Schein ohne Zusatzqualifikation darf ich nur privat und für THW und Feuerwehr fahren.


    Zitat von "falcocgn"

    N'abend zusammen,

    schönes Thema dieser Werkverkehr. Hier in D ist der Werkverkehr eine Sonderregelung des Güterkraftverkehrs und im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt. Das hat erstmal nicht mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) zu tun.


    Nun zu der anderen Rechtsquelle: BKrFQG. Dieses gilt auch ausdrücklich für den Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten. Der allerspäteste Termin, an dem die Quali eingetragen sein muss ist der 09.09.2016. Diese Frist dient dazu, die Gültigkeiten von Führerschein und Weiterbildung/Grundqualifikation anzupassen. Ich vermute, wer bis 2016 mit einer Maßnahme wartet, wird Probleme haben, einen Platz zu bekommen.

    Bei all diesen Diskussionen vermisse ich einen nüchternen Blick auf die Inhalte der Weiterbildung. Es handelt sich um 5 definierte Module à 7 Stunden: 1. Eco-Training, 2. Vorschriften für den Güterverkehr, 3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, 4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister/Imageträger/Profi, 5. Ladungssicherung. Nach meinen Recherchen werden die Module schon ab 65€ angeboten. Lasst euch das auf der Zunge zergehen, ein Ganztages-Seminar für unter 10€ die Stunde! Auf meinen Schulungen werbe ich mittlerweile für den Besuch dieser Weiterbildung, da es sich immerhin um wichtige und teilweise langfristig Geld-sparende Informationen handelt.

    Soviel für heute.

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    So, ich berichte da nun mal.

    Also ich hab nun so ein Modulseminar für diesen c95 mitgemacht.
    Wurde von einer Firma für ihre Techniker angeboten, die ab und an fahren, sowohl für die fixen Festangestellten als auch für die Freelancer

    Gleich mal vorab:
    Das Seminar war richtig gut und interessant.
    Sehr interessant war, das wir alle mal draufgekommen sind, das eigentlich niemand von uns die letzten 10 Jahre eine analoge Tachoscheibe absolut richtig ausgefüllt hat.
    Also wenn die Polizei penetrant gewesen wäre, dann hätten wir Alle Unsummen abgelegt.

    Weiter ging das dann mit den digitalen Karten
    Da hatte niemand (!!!) die immer richtig gedrückt ( Pausen , Ruhezeiten usw ) und auch nie alle Nachträge richtig gemacht
    Hätte man da eine Prüfung gehabt, dann hätte von den 5 karten, die wir uns intern mal angesehen hätten alle Strafen gezahlt, nach dem direkt ausgewiesen Bußgeldkatalog zwischen 1500 und 8000 Euro für den Fahrer und 4.500 Euro und 24.000 Euro für die Firma.
    Und da waren hauptsächlich nur Fehleinträge oder Fehlbedienungen drin, die man vermeiden hätte können.

    Also was das betrifft ganz viel gelernt.
    Großes Thema auch ladungssicherheit, auch da kann man ganz viel lernen.

    Aber was wir auch mitbekommen haben:
    falco hat oben das Datum 2016 angegeben.
    Stimmt das oder ist das nur für Deutschland so?
    Denn hier in Österreich muß man das spätestens mit 9.10.2014 eingetragen haben, und das gilt dann für 5 Jahre.
    Wenn das deutsche Datum so stimmt, dann ist es so das man als deutscher Fahrer wohl schon ab Oktober 2014 das bei einer Einreise mit LKW benötig, wenn man in Österreich fahren will.

    So wie ich das verstanden habe ( wir haben es hinterfragt ) benötigt man das früher auch nicht.
    Nach Auskunft unseres Schülers sind bis jetzt erst ca 20 % der Fahrer bei so einem Kurs gewesen und es ist zu erwarten, das man ab Ende nächsten Jahres Probleme haben wird noch rechtzeitig in so einem Kurs unterzukommen.

    Was auch klar gesagt wurde, das sich über das weiter oben diskutierte Thema Werkverkehr wie geht das, auch bei uns die Juristen darüber streiten, wie das auszulegen ist.
    Also im Moment eher rechtslehrer Raum.

    Was er uns auch klar gesagt hat, das die Neuführerscheine C und E in den letzten 2 Jahren deutlich zurückgehen, weil die Erstens so teuer geworden sind, das sich das viele Junge gar nicht mehr leisten können und es auch viele wegen dieser Vorschriften gar nicht mehr neu machen .
    Was auf Auer wohl zu einem Mangel an LKW Fahrern führen wird.

    Aber sonst, wie gesagt, kann man empfehlen.

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  • falcocgn
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    • 11. April 2012 um 19:19
    • #56

    Hallo klauston,

    vielen Dank für Deinen Praxisbericht. In allen meinen Schulungen empfehle ich auch immer beim Thema Qualifikation, diese auch zu machen. Hier in D gibt es eine Ausnahme (die NUR in Deutschland gilt) für Transporte von Ausrüstungen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Die Kollegen müssen "eigentlich" nicht die Weiterbildung machen. Dennoch, wie gesagt, werbe ich ausdrücklich dafür, weil die Kurse für den Inhalt recht preis-wert sind.

    Die verlängerte Frist gilt auch nur, um die Laufzeit des führerscheins an die der Qiualifizierung anzupassen. Auch hier warne ich, da die Engländer, die Franzosen und wohl auch die Italiener das nicht akzeptieren werden. In der Verkehrsrundschau, einem Fachmagazin der Speditionsbranche wird auch vor dem Schulungsstau gewarnt. In D sind wir gegenüber allen anderen Ländern in einem deutlichen Rückstand!

    der Fahrermangel ist auch in der Speditionswelt eine Riesenthema, das immer härter wird. Viele kluge Köpfe machen sich Sorgen darum. Wenn hier in D dann auch das Scheinselbständigkeitsproblem dazu führt, dass viele LKW-fahrende Hands bei Zeitarbeitsfirmen oder direkt bei den Vermietern angestellt sind, dann gute Nacht. Unsere Branche, die ja bei der gesamten VA-Technik immer sooo super-innovativ ist, verpennt bei diesen wichtigen "Neben"-themen grade komplett die Zukunft.

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  • Magnus
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    • 6. Juli 2018 um 00:45
    • #57

    Einen schönen gute Tag an alle Lkw Fahrer,
    mich würde mal interessieren, was für Frachtbriefe bei euch bei der Arbeit benutzt werden?
    Wir haben seit einer Woche neue Frachtbriefe und zwar dieses Formular Edit Mod: Link emtfernt. . Benutzt es noch jemand? Ich finde das Formular viel übersichtlicher, obwohl alles gleich ist. Aber eigentlich bin ich jemand, der keine Veränderungen mag und es fällt mir sehr schwer, mich an etwas neues zu gewöhnen, vor allem wenn es um einen neuen LKW geht.
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von hell&dunkel (30. August 2018 um 20:50)

  • hell&dunkel
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    • 6. Juli 2018 um 10:27
    • #58

    Frachtbrief? Keinen, weil ich mit niemanden einen Beförderungsvertrag habe.

    Lege ich größere Strecken >=3,5t bis zum Kunden zurück, habe ich folgendes dabei:

    - Lieferschein (ohne Preise) mit der Leistungsbeschreibung

    - ggf. Wiegeschein (bei kleinen Autos - alles was ins Auto kommt, geht über den Wiegehubwagen)

    - Je nach Location eine Anfahrtskizze und Kontaktdaten der Location

    - Planungsunterlagen zur Veranstaltung

    Wobei es mir hier u.a. darum geht, bei einer Kontrolle schnell und streßfrei den Werksverkehr nachzuweisen. Alles Material ist mein Eigentum und entsprechend gelabelt.

    Das einzig gemietete Ist der LKW.

    Zusätzlich, bei größeren Strecken und Autos ohne großes Führerhaus noch die Hotelbuchungsbestätigung für die Pause auf halber Strecke.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Volker
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    • 9. Juli 2018 um 12:55
    • #59

    Ein CMR Papier ist was für Speditionen um den Weg der Ware vom Versender bis zum Empfänger zu dokumentieren, ggfs. auch mit Grenzstempeln (je nach Weg und Grenze).

    Für die normale Eventtechnikbude völlig uninteressant.

    Erster Post sowas - Werbung?

  • Online
    niggles
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    • 9. Juli 2018 um 18:27
    • #60

    jein - im grenzüberschreitenden Verkehr (theoretisch auch innerhalb der EU) braucht's das sehr wohl. In der Praxis kontrolliert das zumindest rund um DE kaum jemand.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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