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Geschäftspraktiken Artlogic Düsseldorf

  • djobi
  • 14. Januar 2011 um 21:17
  • djobi
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    • 14. Januar 2011 um 21:17
    • #1

    Hiermit möchte ich mal über die "Zusammenarbeit" mit Artlogic Düsseldorf berichten:

    Job 1
    Ich werde telefonisch als Helfer gebucht, Bestätigung kommt per SMS, allerdings sage diesen Job rechtszeitig vorher per SMS ab. Rechtzeitig heißt in dem Fall mehr als 24 Std. vor Jobbeginn. Denn anderenfalls wäre laut deren Regelwerk, dem sog. "Crewguide" eine Vertragsstrafe fällig. Diesen Crewguide habe ich zwar noch nicht akzeptiert, aber ich halte mich trotzdem dran. Nachdem ich keine Reaktion auf die Nachricht bekomme, frage ich am nächsten Tag telefonisch nach. Mir wird erklärt "man würde ja keinen Jobs per SMS absagen" .. "sowas würde untergehen" ... etc., ich müßte die Vertragsstrafe zahlen. Ich protestiere.
    Man bietet mir an, ich könnte ein Attest vorlegen, dann müßte ich keine Strafe zahlen. Mhh, witzig, denn welcher Arzt hat Samstags nach dem Mittag noch auf?

    Schnell noch nachgeguckt, doch eine Regelung, wie die Absage korrekt zu erfolgen hat, findet sich jedoch auch beim näheren Betrachten nicht im Crewguide.

    Monate später, von einer Vertragsstrafe habe ich nichts mehr gehört (insgeheim hatte ich ja befürchtet irgendwann mal eine Rechung im Briefkasten zu haben) - zwischenzeitlich ein paar Jobangebote -natürlich per SMS - an denen ich nicht kann, dann irgendwann das nächste passende Jobangebot:

    Job 2
    Ich werde telefonisch für 2 Tage gebucht. Eine Bestätigung bekomme ich - per SMS.
    Ein paar Tage darauf: eine SMS auf dem Handy: der 2te Tag fällt aus, man bittet um Bestätigung.
    Aha, Artlogic darf also per SMS absagen, ich nicht?

    Der Abend vorher, ich melde mich wie im Crewguide erbeten beim Crewleiter. Doch der teilt mir mit, daß er am nächsten Tag gar nicht da ist. Naja, auch ok.
    Der Job-Tag. Ne Stunde vorher, ich versuche mich wie erbeten beim Crewleiter zu melden. Der geht nicht dran. Ok, hat ja auch gesagt, daß er eh nicht da ist.
    Allerdings hat man mir die falsche Location gegeben "Zeche Zollverein" statt "Kokerei Zollverein", nun gut, sind nur 3km .. einmal zu Fuß quer über das gesamte Gelände.
    Die beiden Artlogic Jungs gucken mich auf der Baustelle an:
    Bist du der Crewleiter? Ähm .. nein? Erster Job!
    Hast du denn den Stunden-Zettel? Ähm .. nein? Ich denke den hat der Crewleiter? Achja - s.o.

    Nun gut, ich mache meinen Job, alles ok.

    Nun gut, ich stelle die Rechnung. Da nichts vereinbart ist, nehme ich den auf meiner Homepage ausgewiesen Helfersatz und gut. Schnell noch den Crewguide bestätigt und hochgeladen, Gewerbeanmeldung hocheladen, Bescheinigung des Finanzamtes hochgeladen, Versicherungpolice hochgeladen. Ordnung muss ja sein, fertig.

    Tage drauf, eine Nachricht von der Buchhaltung: Ich hätte doch einen falschen Stundensatz abgerechnet, man zahlt erheblich weniger, ich solle die Rechnung kürzen.

    Ähm .. bitte?

    Man stelle sich das mal übertragen vor:
    Ich beauftrage einen Maler, meine Wohnung zu streichen. Und sage "Mach morgen fertig", ohne einen Preis zu vereinbaren.
    Irgendwann bekomme ich die Rechnung und sage dem Maler: "Ähm nein, 25 € Stundenlohn? Nein, das ist zuviel. Ich zahl nur 6,50 €. Malern zahle ich immer nur 6,50 €. "

    Geht's noch?

    Und außerdem stände da ja noch ein Ausfall im Projekt. Man schlägt vor, meine Rechnung zu kürzen und mit dem Ausfall zu verechnen.

    Ähh ... ?

    Nicht, daß ich für meine Buchhaltung irgendwann mal einen Beleg / Rechnung über die "Vertragsstrafe" bekommen hätte.

    Hin und her .. man versucht mich telefonisch zu erreichen. Ich rufe zurück, doch Disponent ist nicht da, man verspricht Rückruf. Kein Rückruf. Irgendwann Tage später versucht man mich noch ein paar Mal zu erreichen, doch ich stecke tagsüber in Technikräumen ohne Empfang.

    Zwischendurch auch ein paar SMS mit Jobangeboten ...

    Inzwischen, Monate später habe ich immer noch kein Geld, ich schicke eine Mahnung.

    Die gleiche Nachricht. Ich würde ja zuviel berechnen, und außerdem, der Ausfall.

    Nochmal eine Telefonat, keine Einsicht.

    Stattdessen verdrehte Tatsachen:
    Ich hätte ja den ersten Job nicht rechtzeitig abgesagt - nein
    Und ich wollte ja ein Attest einreichen - ähm, nein, auch wenn man es mir angeboten hat. Erinnerung: Samstag mittag.
    Ich hätte ja schon mehrere Jobs gemacht und würde das kennen - nein.
    Wir hätten ja einen Stundensatz vereinbart - nein.
    Warum ich denn einen Technikersatz berechnen würde, das wäre doch ein Helferjob gewesen - zwar richtig, aber ich habe ja auch nur meinen Helfersatz berechnet.

    Kurz um: Artlogic zahlt nicht und zeigt auch keinen Willen dazu!

    Ein schöner erster Job.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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    4 Mal editiert, zuletzt von djobi (30. Januar 2011 um 22:06)

  • toadie
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    • 14. Januar 2011 um 22:16
    • #2

    Hallo,

    was sagt denn der Vertrag mit artlogic, bzw. die AGB, die leider nur für eingeloggte Mitglieder einzusehen sind?

    Nur was hier steht ist wichitg, alles andere ist nichtig.

    Ich habe ebenfalls schon für o.g. Fa. gearbeitet, aber das ist schon eine Weile her...
    Finaziell war alles okay, nur wichen unsere Vorstellungen über Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Catering und Tagesgagen nicht unerheblich voneinander ab :roll:

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • david anhäuser
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    • 17. Januar 2011 um 19:15
    • #3

    Was ist das für ein Anfang schon wieder???? Wenn dann schreib es auch vollständig hier hin!! :!:

    Legen die eine Crewdispo-manier an den Tag??
    Hast du deine Helferstunden nicht voll gemacht??

    Kenn die Firma nur daher das sie immer die Helfer stellen für Produktionen auf dennen ich mal ab und zu bin, und habe mit der Firma nichts zutun!! Hatten mich letzte Jahr als Lichtler angefragt hatte aber keine Zeit und der Tagessatz von 130€ für 12 Std war auch kein anreiz!

    Erzähl mal wenigstens alles damit es auch einen Sinn gibt DANKE!!

  • Online
    julian-k
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    • 17. Januar 2011 um 23:20
    • #4

    Hm ... wie sich das alles so ließt, werd ich da mal garnicht erst mit anfangen.

    Kommt mir sowiso ales etwas seltsam vor mit SMS etc..
    Und wenn ich jetzt noch höre, was die bieten, nein danke.

    Dumping unterstütze ich nicht. Und das weis jeder, der für mich arbeitet.
    Und ich werde mich auch nicht unter Wert verkaufen.

    Gruß von dr Alb ra.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • djobi
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    • 28. Januar 2011 um 12:57
    • #5

    David, dein "?" klemmt. Und deine Mutmaßungen bringen hier gar nichts.

    Julian: nichts gegen eine SMS mit genauen Daten. Ist mir lieber als am Telefon. Schöner wäre natürlich übersichtlich mit allen Infos per mail/fax, das habe ich schon besser erlebt, unter professionell verstehe ich etwas anderes.

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  • david anhäuser
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    • 28. Januar 2011 um 13:11
    • #6

    Klemmt :wink: ?ß?ß tuts doch :D spaß weg..

    Hab leider nicht gelesen was du vorher geschrieben hast, also vor der änderung daher meine Fragen!

  • Online
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    • 28. Januar 2011 um 19:18
    • #7

    Habe zwischenzeitlich noch mehr in Erfahrung bingen können *kalterschauerdenrückenrunter*.

    Schreiben werd ich das hier allerdings besser nicht.

    Gruß von dr Alb ra.

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  • djobi
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    • 28. Januar 2011 um 19:28
    • #8
    Zitat von "julian knödler"

    Habe zwischenzeitlich noch mehr in Erfahrung bingen können ... Schreiben werd ich das hier allerdings besser nicht.

    Bringt uns das irgendwas? Ich glaube solche Beiträge kannst du dir auch schenken.

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  • eds-germany
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    • 30. Januar 2011 um 15:52
    • #9
    Zitat von "djobi"

    ......
    Aha, Artlogic darf also per SMS absagen, ich nicht?

    Nun gut, ich stelle die Rechnung. Da nichts vereinbart ist, nehme ich den auf meiner Homepage ausgewiesen Helfersatz und gut. Schnell noch den Crewguide bestätigt und hochgeladen, Gewerbeanmeldung hocheladen, Bescheinigung des Finanzamtes hochgeladen, Versicherungpolice hochgeladen. Ordnung muss ja sein, fertig.

    Tage drauf, eine Nachricht von der Buchhaltung: Ich hätte doch einen falschen Stundensatz abgerechnet, man zahlt erheblich weniger, ich solle die Rechnung kürzen.

    Ähm .. bitte?

    Man stelle sich das mal übertragen vor:
    Ich beauftrage einen Maler, meine Wohnung zu streichen. Und sage "Mach morgen fertig", ohne einen Preis zu vereinbaren.
    Irgendwann bekomme ich die Rechnung und sage dem Maler: "Ähm nein, 25 € Stundenlohn? Nein, das ist zuviel. Ich zahl nur 6,50 €. Malern zahle ich immer nur 6,50 €. "

    Hallo Jens,

    wann wurde Dir die Absage seitens al per SMS geschickt?
    zum Stundensatz: hast Du Dich selber beworben, und dabei deine Stundensätze mit irgendeinem der Kollegen besprochen, oder wurdest Du aktiv von einem der Kollegen angeworben und dabei deine Stundensätze angegeben?

    david: an 130€ für lichttech/lichtassi für 12 Std. glaube ich nicht. wohl eher "Stagehand" für Aufbau Licht, oder? das triffts eher...
    julian: schreib doch mal per PN was Dir an al nicht passt, was aber wohl du eher schürst - so kommt es mir vor...

    MfG,

    Alexei

    der schon einige al-jobs mit schneller Abrechnung hinter sich hatte.

  • mringhoff
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    • 30. Januar 2011 um 16:16
    • #10
    Zitat von "eds-germany"


    zum Stundensatz: hast Du Dich selber beworben, und dabei deine Stundensätze mit irgendeinem der Kollegen besprochen, oder wurdest Du aktiv von einem der Kollegen angeworben und dabei deine Stundensätze angegeben?


    Das ist bei solchen Geschichten gerne mal der Streitpunkt. Hier prallen zwei Vorstellungen aneinander und geklärt werden diese im Vorfeld meist nicht, weil jeder davon ausgeht, daß seine Bedingungen gelten. Oder es stehen andere Gesprächsinhalte im Vordergrund (was zu machen ist, wohin man muss, wann es losgeht etc.). Eventuell wird auch mal der eigene Stundensatz erwähnt, aber der Disponent klopft nur unverbindliche Sprüche "ja, da einigen wir uns schon" etc. Hinterher weiß natürlich keiner mehr was...

    Am besten ist es, wenn man das immer schriftlich fixiert (z.B. per E-Mail oder Fax). Dort kann man auch in aller Ruhe reinschreiben, was Sache ist.

    Zitat von "djobi"

    Schnell noch den Crewguide bestätigt und hochgeladen, Gewerbeanmeldung hocheladen, Bescheinigung des Finanzamtes hochgeladen, Versicherungpolice hochgeladen. Ordnung muss ja sein, fertig.


    Ich kenne jetzt den "Crewguide" nicht, aber es scheint mir so etwas wie ein vorformulierter Vertrag zu sein. Eventuell steht hier ja was drin, was Rückschlüsse auf den Stundensatz ziehen lässt. Oder vielleicht hat man hiermit ja auch irgendwelche AGB der Firma bestätigt, in denen wiederum so etwas drinsteht.

    Ein freier Gewerbetreibender stellt ein Angebot, aber sendet nicht Gewerbeanmeldungen, Finanzamtbescheinigungen, Versicherungspolicen mit oder bestätigt Crewguides. Mit der Akzeptanz dieser vom "Kunden" gewünschten Vorgehensweise impliziert man irgendwo auch die Akzeptanz aller weiteren damit enthaltenen Bedingungen, die vielleicht auf einem Extrablatt stehen (bzw. im Internet).

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  • niggles
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    • 30. Januar 2011 um 16:36
    • #11
    Zitat von "mringhoff"


    Ein freier Gewerbetreibender stellt ein Angebot, aber sendet nicht Gewerbeanmeldungen, Finanzamtbescheinigungen, Versicherungspolicen mit oder bestätigt Crewguides. Mit der Akzeptanz dieser vom "Kunden" gewünschten Vorgehensweise impliziert man irgendwo auch die Akzeptanz aller weiteren damit enthaltenen Bedingungen, die vielleicht auf einem Extrablatt stehen (bzw. im Internet).

    Ist bei mir zwar auch länger her, aber schon vor 3 Jahren war das bei den größeren und großen Firmen und Agenturen in D absolut üblich.
    Zusätzlich zu Gewerbeschein, Steuernummer, Haftpflichtpolice, Anerkennung der Arbeitsrahmenbedingungen (Crewguide) und Kopien evtl. erforderlicher Ausweise (Perso, Führerschein, Flurförderzeugfahrerlaubnis...) wurde und wird oft noch ein polizeiliches Führungszeugnis (vor allem bei Industriejobs) und ein Statusnachweis von der DRV verlangt.
    Artlogic versucht in letzter Zeit zusätzlich aus dem so gewonnenen Datenbestand Kapital zu schlagen: http://www.crewcheck.de

    Einerseits halte ich das datenschutzrechtlich für sehr bedenklich; andererseits muß man sich aber auch mal die Frage stellen welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu dem Wahnsinn geführt haben daß für Jobs mit teilweise weniger als 10€/h Entlohnung ein solcher Wust an Bürokratie sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite anfällt :(

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • david anhäuser
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    • 30. Januar 2011 um 16:41
    • #12

    In der Annahme das du das jetzt richtig erzählt hast, und auch die Zeiten, Absage, Stundensatz (aus den AGBs/ Crewding) etc stimmen, würd ich nicht fackeln.
    schick dennen einen Mahnbescheid fertig!

    Natürlich nur wenn du:

    1. Den Job ordentlich gemacht hast.
    2. Der Stundensatz so richtig ist.
    3. Die Absage des 1ten. Jobs fristgerecht war.

  • mringhoff
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    • 30. Januar 2011 um 18:01
    • #13
    Zitat von "niggles"

    aber schon vor 3 Jahren war das bei den größeren und großen Firmen und Agenturen in D absolut üblich.
    Zusätzlich zu Gewerbeschein, Steuernummer, Haftpflichtpolice, Anerkennung der Arbeitsrahmenbedingungen (Crewguide) und Kopien evtl. erforderlicher Ausweise (Perso, Führerschein, Flurförderzeugfahrerlaubnis...) wurde und wird oft noch ein polizeiliches Führungszeugnis (vor allem bei Industriejobs) und ein Statusnachweis von der DRV verlangt.


    Daß das bei den Agenturen so üblich ist, ist mir schon bekannt. Gerade wer mit Personal "handelt", muss sich für diverse Risiken absichern. Aber genau hierin liegt die Problematik. Wenn ein Auftraggeber mehr oder weniger alles diktieren kann, dann muss ja man sich zwangsläufig fragen, warum denn ausgerechnet der Stundensatz nicht mit diktiert werden soll. Gerade wenn es Unstimmigkeiten hierüber gibt...
    Wenn ein Arbeitgeber eine Stellenanzeige aufgibt, dann sind das mal die Bedingungen, die gelten bzw. eventuell verhandelt werden müssten. Nicht anderes ist es, wenn auf der Homepage des Personalanbieters aufgerufen wird, sich zu melden, wenn man mitmachen will....

    Auch außerhalb des Personalbereichs gibts immer wieder mal Ausschreibungen, wo zahlreiche Voraussetzungen genannt sind. Da muss man ja nicht mitmachen, wenn das nicht passt. Wenn man aber dann von genau so einem Kunden gebeten wird, ein Angebot abzugeben, dann machen wir das auf unserem Geschäftspapier zu unseren Formulierungen (incl. AGB). Man muss nur aufpassen, daß nicht eine vom Kunden formulierte Auftragsbestätigung kommt, wo dann seine Bedingungen wieder mit eingeschlossen wurden. Das ist dann wieder ein neues Vertragsangebot, das wir unter Umständen durch Stillschweigen akzeptieren, wenn wir da nicht widersprechen oder bitten, unser Angebot zu unterzeichnen...

    Also unter dem Strich: Welche Vertragsbedingungen (oder AGB) gelten? Das ist nicht immer so einfach....

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  • djobi
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    • 30. Januar 2011 um 22:04
    • #14

    Tja, diese Formalien habe ich bislang sowohl bei Stagehands wie bei Crewdispo erlebt. Bei TSB war es allerdings nicht so kompliziert. Vielleicht sollte ich dabei sagen, daß ich diese Jobs nur bei Langeweile mache - also sehr selten ;)

    Zitat

    wann wurde Dir die Absage seitens al per SMS geschickt?


    so, noch mal nachgesehen:
    Buchung: 10.09. für 23+24.09.
    Absage 24.09. per SMS: 20.09.

    Ansonsten wurden weder von Artlogic Preise genannt, noch sind in den AGB oder im Crewguide Stundensätze genannt. Einzig aus einer "Musterrechung" gehen Stundensätze hervor.

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  • rayman
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    • 7. Februar 2011 um 16:45
    • #15

    Ich habs grad mal nur überflogen. Bin grad zeitlich etwas knapp.

    Ich kenne weder die Firma, noch deren AGBs.
    Aber...
    Grundsätzlich ist hier die Frage:
    WER hat WAS angeboten?
    Und wer hat wessen Angebot angenommen?

    Wenn die Dir Jobs angeboten haben und Du hast angenommen, dann müssen die auch nicht Deinen Stundensatz zahlen.
    Anders sieht es aus, wenn es umgekehrt gelaufen ist.

    Das sind aber natürlich nur Grundsätze der Marktwirtschaft.
    Man kann natürlich auch was anderes vertraglich vereinbaren.
    Das kann auch schon in dem Moment passiert sein, als Du Dich bei denen registriert hast.
    Kleingedrucktes gelesen?
    Wenn nichts vereinbart ist... siehe oben.

  • Holly
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    • 13. April 2011 um 16:30
    • #16

    Also grundsätzlich wird vor den Jobs (die man für Artlogic das 1. mal ausführt) der Tarif gesagt. Einfach einen anderen Tarif zu nehemen geht natürlich nicht!!
    Unterschiedliche Arbeiten haben auch unterschiedliche Preise somit verdient ein Techniker oder auch Staplerfahrer mehr als ein Stagehand. Diese Tarife werden wie gesagt immer vorher vereinbart. Entweder hast du das irgendwie nicht mitbekommen oder einfach nicht aufgepasst. An deiner Stelle würde ich die Rechnung korrigieren aber ohne die Ausfallpauschale, denn die kannst du hoffentlich noch nachweisen, daß du diese pünktlich verschickt hast.

    Ein zugesagter Job wird per SMS bestätigt und man findet sämtlich Jobdetails im internen Teil bei dem sich jeder Freelancer und Festangestellte von AL einloggen kann und alles nachlesen kann (wer ist Crewleiter, wo ist Treffpunkt, Was wird gemacht, Buchungsart und Kunde).
    Es gibt bei AL auch keine Jobs unter 10,- € jedenfalls nicht bei uns in NRW.
    AL zahlt in der Regel 1 bis 5 Tage nach Rechnungseingang.

    Absagen kann man natürlich auch per SMS, aber dann sollte es die richtige Nummer sein, da wohl einige Nummern Systembedingt an keinem Empfänger hängen (Diese dienen nur für die Bestätigung). Daher lieber per Mail oder Telefonisch absagen.
    Bedenke bitte, daß es eine Agentur ist und deren Endkundenpreis werden etwa so sein wie deine eigenen. Daher kann der Tarif nicht genauso hoch sein wie dein eigener, sonst verdient die Agentur doch nichts mehr. Der Tarif von AL liegt in allen Gewerken im normalen Duchschnitt einer Agentur (zumindest in NRW).

    Gruß,
    Holly


    http://www.road-magazine.de

  • djobi
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    • 13. April 2011 um 16:56
    • #17

    Hallo Holly,

    darf ich fragen was dich dazu verleitet diesen Threat nach über 2 Monaten Inaktivität auszugraben? Oder besser: was du mit ArtLogic zu tun hast?

    Vor allem, weil du mir -ohne mit Sache irgendwas zu tun zu haben- unterstellst "andere Tarife" zu nehmen oder nicht aufgepaßt zu haben?
    Das finde ich schon verdammt frech! Ich lasse mich ungern für blöd hinstellen.

    Vielleicht wird "grundsätzlich" ein Tarif vereinbart - bei mir war das jedenfalls nicht der Fall. Und bis heute wurde auch kein Pfennig (sorry: Cent) gezahlt.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Holly
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    • 13. April 2011 um 17:50
    • #18
    Zitat


    darf ich fragen was dich dazu verleitet diesen Threat nach über 2 Monaten Inaktivität auszugraben?


    Ich wusste nicht, daß man auf ältere Beiträge nicht mehr antworten darf, sorry.

    Aber irgendwas muss da ja schief gelaufen sein, ich vereinbare vor einem Job mit einem neuen Kunden die Tarife. Das hast du offensichtlich nicht gemacht. Du hast also stillschweigend den Tarif der Agentur akzeptiert. Du hättest auch nach dem Job in der Dispo oder bei deinen Kollegen nachfragen können, was da in Rechnung gestellt wird, oder nicht?

    Ob du jetzt mit Mahnungen Erfolg hast wage ich zu bezweifeln, besser wäre eine Rechnungskorrektur denn dann wirst du dein Geld auf jeden Fall bekommen, wenn auch weniger als erwartet.


    http://www.road-magazine.de

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    • 13. April 2011 um 21:36
    • #19
    Zitat von "Holly"


    Ich wusste nicht, daß man auf ältere Beiträge nicht mehr antworten darf, sorry.

    Natürlich darf man...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkaklto
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    • 13. April 2011 um 21:56
    • #20

    Ganz so unrecht hat Holly nicht.

    Ich bestehe normal im Vorfeld immer, die Tarife fest auszumachen.
    Und auch die Konditionen dazu ( zb Arbeitszeiten für den Tarif, Anfahrten, Catering, Hotel etc )

    So vermeide ich, das es nachher Diskussionen gibt,
    Und wenn ich meine Rechnung schreibe, dann gibt es für das Gegenüber keinen Grund mehr zur Reklamation ( oder zum Zahlungsverzug ) weil ja alles ordentlich ausgemacht war.

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