1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

  • Sebastian Giese
  • 27. Februar 2011 um 16:00
  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 27. Februar 2011 um 16:00
    • #1

    Hallo allerseits,

    ich bin gerade am Formulieren einer Klausel in einem Gastspielvertrag, die sicherstellen soll, dass der Veranstalter schriftlich bestätigt, sich an die Regelungen in der VT zu halten und uns als Gastspiel eine sichere Umgebung zu stellen.
    (Mir geht es primär um Fluchtwege und Standfestigkeit im Besucherbereich, es sollen aber auch alle anderen Bereiche abgedeckt werden)

    Gibt es hierfür irgendwo einen vorformulierten Absatz?

    Ich hab mir mal folgendes überlegt:
    Der Veranstalter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Regelungen, Normen etc., insbesondere bzgl. der Sicherheit des Publikums und der Künstler, einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, Unfallverhütungsvorschrfiten BGV C1 und weitere, Regelungen zur Lärmemission sowie DIN und VDE Normen bzgl. der Elektrotechnik. Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.

    Fällt jemand noch was ein?

  • andreas grossmann
    Beiträge
    286
    • 27. Februar 2011 um 16:47
    • #2
    Zitat von "sebastian knecht"

    Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.

    Ich denke es fehlt, wer dann wem was bezahlt!

    Gruß
    Andreas

  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 27. Februar 2011 um 22:13
    • #3

    Das steht natürlich in den restlichen 3 Seiten des Vertrages. Das ist hier nur ein Auszug des gesamten Vertrages, sorry hätt ich noch schreiben sollen :)

    Der Abschnitt oben ist unter Punkt Pflichten des Veranstalters gedacht, unter Punkt Vertragsstrafe und ähnliches steht dann wer was zahlt...

  • monithor
    Profi
    Reaktionen
    188
    Beiträge
    1.066
    Marktplatz Einträge
    1
    • 27. Februar 2011 um 22:19
    • #4
    Zitat

    Regelungen zur Lärmemission

    ist das nicht euer part?
    sowas kann aber ganz schnell ein eigentor werden.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 27. Februar 2011 um 23:48
    • #5

    Da würde ich aber nochmal einen Anwalt drüberschauen lassen. Besonders der Punkt mit der Absage ist haarig. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo setzt Du den Punkt, an dem Du absagen möchtest?

    Der andere Punkt, bei dem ich regelmäßig die Krise bekomme, ist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz. Dadurch, dass das in gefühlt 150% aller deutschen Bühnenanweisungen so drinsteht, wird es nicht richtiger!

    Für die Arbeitssicherheit bei Deiner Produktion bist Du zuständig, inklusive der selbständigen, die Dir unterstehen. Und komm bitte nicht in "meine" Halle, ohne dass alle Techniker Sicherheitsschuhe und Helm tragen. Bei uns in NRW (und auch in anderen Ecken) erkennst Du leider den Helfer immer noch daran, dass er der einzige ist, der einen Helm trägt. Und wenn ich als VfV Dich dann bitte, deinen Jungs Bescheid zu sagen, muss ich mich auch nicht anpampen lassen, so wie es immer noch passiert. Denn auf diese Weise dreht sich das ganze um und ich könnte meinerseits die Produktion stillegen.

    Monithor hat ganz recht: für die Lärmemission bist Du verantwortlich. Ich als VfV oder ber Betreibervertreter können Dir sagen, dass Du zu laut bist.

    Also, lass Dich bitte von einem Fachanwalt beraten und schreib nicht irgendwas zusammen was sachlich und fachlich nicht stimmt und sich im Ernstfall gegen Dich wendet. Der von Dir zitierte Satz stimmt leider vorne und hinten nicht (Fluchtwege sind nicht Deine Baustelle).

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 28. Februar 2011 um 08:33
    • #6
    Zitat von "monithor"

    ist das nicht euer part?
    sowas kann aber ganz schnell ein eigentor werden.

    Das muss IMHO der Veranstalter oder Betreiber der Halle veranlassen und verantworten. Dass Grenzwerte nicht überschritten werden muss nicht im Ernstfall der Künstler/die Produktion, sondern der Veranstalter überwachen und gegenüber Behörden dann evtl. auch nachweisen können.
    Und dass dies geschieht eben dieser Hinweis.
    Korrigiert mich wenn mir das falsch beigebracht wurde.

    Zitat

    Der andere Punkt, bei dem ich regelmäßig die Krise bekomme, ist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz. Dadurch, dass das in gefühlt 150% aller deutschen Bühnenanweisungen so drinsteht, wird es nicht richtiger!

    Ich glaub ich muss mir nicht vorwerfen lassen ich würde Verantwortung abwälzen wollen. Ich hab nicht im Ansatz irgendetwas von abgeben erwähnt.

    Die VstättVo bezieht sich prinzipiell auf den Betreiber der Versammlungsstätte. D.h. er ist für die baulichen Sicherheitsaspekte, wie richtige Bestuhlung inkl. (Achtung: daher mein Hinweis auf die Fluchtwege) Fluchtwege, Brandschutz etc. primär zuständig.
    Falbeispiel: wir als Gastspiel kommen in eine Halle, Fluchtwege sind durch den Caterer verstellt, Bestuhlung ist dermaßen falsch dass man aus den vorderen Reihen im Notfall niemals rechtzeitig nach draussen kommt, Stative stehen ungesichert im Publikumsbereich, ...
    Was tu ich dann als Verantwortlicher für meine Produktion? Ohne entsprechenden Absatz im Gastspielvertrag haben wir keine Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun. Der Veranstalter beruft sich auf die Pflichten des Künstlers im Vertrag, da heisst, pünktlicher Spielbeginn. Dann steh ich da mit meiner Verantwortung. Natürlich bin ich für meine Mitarbeiter verantwortlich, und genau deshalb will ich diesen Absatz in den Vertrag rein, damit ich eine Handhabe gegen Betreiber und Veranstalter habe die von Regelungen nichts gehört haben wollen.

    Zitat

    Da würde ich aber nochmal einen Anwalt drüberschauen lassen. Besonders der Punkt mit der Absage ist haarig. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo setzt Du den Punkt, an dem Du absagen möchtest?


    Klar machen wir, nur ein Anwalt kann mit VstättVo und BGV C1 erstmal nicht viel anfangen. Deshalb wollte ich hier im Forum fragen. Natürlich bleibt die Verhältnissmäßigkeit gewahrt, ich würde aber sicher nicht so einen Terz darum machen und diesen Absatz in den Vertrag reinzuschreiben ohne dass wir schon krasse Sachen erlebt haben.

    Zitat

    Der von Dir zitierte Satz stimmt leider vorne und hinten nicht (Fluchtwege sind nicht Deine Baustelle).

    Zitat

    ist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz.


    Was nun, du widersprichst dir selbst. Fluchtwege sind primär nicht meine Baustelle als Gastspiel, wie oben bei VstättVo erwähnt. Allerdings habe ich als Gastspiel natürlich ein Interesse daran dass die Halle in die ich komme so sicher ist dass niemand zu schaden kommt (weder Künstler noch Publikum). Und wie stelle ich sicher dass die Halle sicher ist? Ich schreibs in den Gastspielvertrag um bei etwaigen Mängeln nach Beseitigung zu verlangen.

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 28. Februar 2011 um 09:11
    • #7

    Ich denke, wenn Du sowas losschickst, dann kannst Du damit rechnen, das da vor Ort genau geschaut wird, wo DU einen Fehler machst, damit man den Spieß umdrehen kann.

    Würde mir wer sowas schreiben, dann würde ich das so machen.
    Weil es so aussieht, als will da wer besonders scharf schießen und da hätte ich lieber dann selbst ein paar Mängel an dr Gegenseite aufzuzeigen.
    Allein schon, damit im Falle einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung da auch was an Schießpulver da ist.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 28. Februar 2011 um 10:45
    • #8

    Ich guttiere - ähhhh kopiere dann auch mal was:

    Zitat

    Das muss IMHO der Veranstalter oder Betreiber der Halle veranlassen und verantworten. Dass Grenzwerte nicht überschritten werden muss nicht im Ernstfall der Künstler/die Produktion, sondern der Veranstalter überwachen und gegenüber Behörden dann evtl. auch nachweisen können.
    Und dass dies geschieht eben dieser Hinweis.
    Korrigiert mich wenn mir das falsch beigebracht wurde.

    Ja, aber: der Lärmerzeuger bist du! Du bist die Emissionsquelle, also betrifft es zunächst einmal ganz maßgeblich dich und deine Band. Ketzerisch formuliert: der Veranstalter überwacht eure Lärmemission, stellt im Rahmen seiner Aufsichtspflicht fest, dass ihr zu laut seid und tut nichts. Im folgenden Rechtsstreit wegen einer möglicherweise entstandenen Körperverletzung durch zu hohen Lärmpegel fasst man euch - also dem Veranstalter und dir - gemeinschaftlich und heftig in den Schritt. Dein Text war also nicht wirklich hilfreich.
    Tut der Veranstalter jedoch, was er tun sollte, dann wird er auf dich - respektive deinen Tonmann - zugehen und ihn einnorden. Musst du ihm das sagen?
    All das betrifft übrigens nur den Publikumsschutz - wir sind noch nicht beim Arbeitsschutz! Den kriegst du ohnehin nicht von der Backe.

    Für mich liest sich dein Schrieb so, als würdest du pauschal alle Verantwortung abwälzen wollen. Das klingt jetzt nicht nett und das willst du sicher nicht hören - ich sag aber auch nur, was bei mir ankommt.

    Ich stell mir vielmehr die Frage, woher deine Motivation rührt, sowas aufzusetzen? Sind die Läden so schlimm, in denen ihr spielt? Spielt ihr überhaupt? Was denn? Wer denn? Wo denn? Kleinkunst? Theater? Top40? Wovon sprechen wir? von 20, 200 oder 2000 Leuten? Rockenroll oder Barjazz? Wo liegt deine Qualifikation? Und wo die der Verantwortlichen vor Ort? Gibts dort überhaupt jemanden?

    Ansonsten seh ich das ehrlichgesagt ein bisschen so wie Klaus – wer mit so einem Machwerk rumkommt, der macht sicher alles richtig, oder?

    SKY

    PS: Verzeih, ich hab eben dein Profil gelesen. Womöglich fehlt dir auch einfach noch ein wenig die Reife im Geschäft, oder? Das gibt sich mit den Jahren, man sieht viel und merkt plötzlich, dass man auch spielen kann, wenn der Boden nicht frisch gewischt ist… Bitte versteh das im übertragenen Sinn, ich meine es wirklich nicht so ernst…

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 28. Februar 2011 um 11:04
    • #9

    Jetzt stellen wir uns mal ganz dumm.

    Wer bist Du denn? Die Band.
    Rechtsbeziehung zur Halle? Du trittst auf.
    Wer bucht Dich? Ein Veranstalter und manchmal sicher auch die Halle als Veranstalter.
    Wer ist für die Sicherheit des Publikums zuständig? Der Betreiber der Halle und der Veranstalter. Manchmal auch in Personalunion.
    Wer ist für die Sicherheit der Beschäftigten zuständig? Jeder für sich und der Veranstalter im Rahmen seiner Koordinierungspflichten aus dem ArbSchG für die Band mit. Der Betreiber im Rahmen seiner Koordinierungspflichten für alle.
    Wer macht Krach? Die Band.
    Wer also hat direkten Einfluss auf Schallereignisse? Dä Mischer von dä Bänd.

    Was lernen wir daraus? Schuster bleib bei Deinen Leisten!

    Solltest Du Auftrittsorte, Bühnen, Strom, Traversen, Ground-supports die zur Verfügung gestellt werden als nicht sicher FÜR DIE BAND beurteilen, musst du auf Abhilfe bestehen. Mehr nicht. Im Ernstfall drohst Du mit Absage, sprich dann auch mit der lokalen Zeitung...

    Wenn Du also Publikumsschutz ernst nimmst, musst Du mit der Band reden und mit dem Mischer.
    Wenn Du also Arbeitsschutz ernst nimmst, musst Du zuallererst dein Routing prüfen, dann nach dem Catering schauen, genügend personal haben, den Truck nicht zu hoch laden, 11 Stunden Ruhezeit einhalten, alle nur mit Sicherheitsschuhen, Gurt und Helm arbeiten lassen usw...

    Wenn Du in eine Halle/Saal/Zelt/Aula kommst und stellst fest, dass die Fluchtwege nicht o.k./zugestellt sind, kannst Du erstmal nur ein Fachgespräch führen, in dem Du versucht aufzuklären. Sollte eine Brandsicherheitswache vor Ort sein wäre das der nächste Gesprächspartner.

    Wenn Du einen Fachanwalt für die Branche suchst, der sich mit VStättVO und BG-Ven auskennt, sende mir eine PN. Übrigens, es gibt weit mehr BG-Vorschriften als die BGV C1. Das geht schon bei der BGV A1 los...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Sebastian Giese
    Verifiziert
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    307
    • 28. Februar 2011 um 11:53
    • #10
    Zitat


    ...Im folgenden Rechtsstreit wegen einer möglicherweise entstandenen Körperverletzung durch zu hohen Lärmpegel fasst man euch - also dem Veranstalter und dir - gemeinschaftlich und heftig in den Schritt. Dein Text war also nicht wirklich hilfreich.


    Okay, macht Sinn. Dass wir nicht zu laut werden habe ich weiter oben schon geschrieben, dass der Veranstalter selbst messen und dokumentieren sollte, muss er eigentlich selbst wissen, und wenn nicht muss ich ihm das nicht sagen, schon gar nicht im Gastspielvertrag. Okay, das kam an.

    Zitat

    wir sind noch nicht beim Arbeitsschutz! Den kriegst du ohnehin nicht von der Backe.


    Will ich nicht und stand auch nie zur Debatte, auch wenn mir das unterstellt wurde.

    Zitat

    Für mich liest sich dein Schrieb so, als würdest du pauschal alle Verantwortung abwälzen wollen.


    Habe ich schon mehrfach dementiert und erklärt was ich mir mit dem Schrieb gedacht habe.

    Zitat

    Sind die Läden so schlimm, in denen ihr spielt?

    und zum Thema was wir machen:
    Die Läden sind im Bezug auf die Sicherheit sehr oft schlimm, wie ich schon geschrieben habe, bzgl. Fluchtwege, aber auch geflogene Technik über den Zuschauern, von der Stromverteilung etc. fang ich gar nicht erst an. Zu Verantwortlichkeiten komm ich weiter unten noch.
    Ich finde nicht, dass sich die Gedanken über Sicherheit daran festmachen sollten was, und mit wie viel Publikum wir wo spielen, ausgenommen natürlich der Geltungsbereich der Vstätt.

    Zitat

    PS: Verzeih, ich hab eben dein Profil gelesen. Womöglich fehlt dir auch einfach noch ein wenig die Reife im Geschäft, oder? Das gibt sich mit den Jahren, man sieht viel und merkt plötzlich, dass man auch spielen kann, wenn der Boden nicht frisch gewischt ist… Bitte versteh das im übertragenen Sinn, ich meine es wirklich nicht so ernst…


    Klar, wie am Alter und dem Azubistatus zu erkennen ist, kann ich nicht soviel Erfahrung haben wie andere hier. Das wirkt sich aber nicht auf das Sicherheitsdenken aus, denke ich. Und wenn, dann ist das genau das, was im Forum immer bemängelt wird: "das passt schon, haben wir immer so gemacht" Wenn ich alles wüsste würd ich nicht hier schreiben, ich seh das aber eher andersrum, genau weil ich noch nicht hunderte Produktionen mitgemacht habe, bei denen es trotz Sicherheitsmängeln funktioniert hat und nichts passiert ist, mach ich mir diese Gedanken im Vorfeld.
    Ich könnte auch einfach drauf scheissen und in jeder Halle trotz Mängeln bedenkenlos meine Jungs auf die Bühne schicken und drauf hoffen dass nichts passiert. Will ich aber nicht, also sorry wenn ich mir vorher lieber Gedanken mache. Und trotz Azubi soll es unter jenen auch ein paar geben die nicht zu doof sind sich über Sicherheit Gedanken zu machen, und dass auch ohne Erfahrung.

    Zitat

    Solltest Du Auftrittsorte, Bühnen, Strom, Traversen, Ground-supports die zur Verfügung gestellt werden als nicht sicher FÜR DIE BAND beurteilen, musst du auf Abhilfe bestehen. Mehr nicht. Im Ernstfall drohst Du mit Absage, sprich dann auch mit der lokalen Zeitung...


    Äben, genau darauf will ich hinaus. Und um diese Absage im Ernstfall eben im Nachhinein gegen Ersatzleistungen durchsetzen zu können will ich das in den Vertrag reinschreiben.

    Zitat

    Übrigens, es gibt weit mehr BG-Vorschriften als die BGV C1. Das geht schon bei der BGV A1 los...


    Das ist jetzt fast schon beleidigend :) Ich wollte eigentlich nicht den kompletten Katalog in den Vertrag mit reinschreiben, deshalb steht da auch: und weitere. Du hast PN wegen dem Anwalt :)

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 28. Februar 2011 um 12:39
    • #11

    Sebastian, bitte nicht falsch verstehen, ich finde deine Ziele und Überlegungen gut und lobenswert. Es ist nur ein wenig - mir fehlen die Worte - von der falschen Seite angegangen? Triffts nicht ganz - aber so etwas zumindest.

    Aber nun komm mal rum - wo ist den der Job so untragbar? Wovon sprechen wir? Von 10 cm zu wenig Fluchtweg oder von realen, latenten und untragbaren Gefahren?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 7. März 2011 um 08:54
    • #12
    Zitat von "sebastian knecht"


    Der Veranstalter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Regelungen, Normen etc., insbesondere bzgl. der Sicherheit des Publikums und der Künstler, einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, Unfallverhütungsvorschrfiten BGV C1 und weitere, Regelungen zur Lärmemission sowie DIN und VDE Normen bzgl. der Elektrotechnik. Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.

    Ehrlich gesagt, geht dieser Passus bei den meisten doch beim einen Ohr rein und beim anderen wieder raus.

    Natürlich hält ein Veranstalter alle Gesetze ein. Denkt zumindest jeder von sich selber.... Und wenn er etwas nicht kennt, dann ist ihm das auch egal, da hilft diese Formulierung auch nicht weiter.

    Manche Gastspielhäuser bekommen hunderte solcher Bühnenanweisungen im Jahr. Da unterzeichnet die Dame im Büro den ganzen Vertrag und gibt den Teil mit der Bühnenanweisung an die Techniker weiter. Die Dame im Büro denkt: Das machen die Techniker schon. Die Techniker denken: ist nicht mein Problem, wo ist die Channel-Liste und der Bühnenplan?

    Sicherheit ist natürlich wichtig, aber ob so ein Passus diese auch nur einen Ticken verbessert, wage ich mal zu bezweifeln....

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • billbo
    Profi
    Reaktionen
    1.128
    Beiträge
    3.671
    • 8. März 2011 um 13:32
    • #13
    Zitat

    Da unterzeichnet die Dame im Büro den ganzen Vertrag...

    Sofern die Dame kompetent, befugt und nicht nur zum Zettel sortieren da ist nimmt sie einen dicken roten Edding, macht ein dickes rotes Kreuz quer über den Text, und schreibt darunter „Als vereinbart gelten die Regelungen des BGB und der Hausordnung“ (und meint damit: falls euch das nicht passt, spielt’s halt woanders).
    Sofern sie darüber hinaus über gute Nerven und ausreichend taktische Erfahrung im Umgang mit potentiellen Vertragspartnern verfügt legt sie das Dings aber erst mal in die Ablage und wartet, bis Du Dich wieder meldest und nachfragst, was denn aus Deiner Anfrage zum geplanten Gastspiel geworden ist. „Okay, ich schicke Ihnen mal unseren Standard – Hausgastspielvertrag nebst einem Gagenvorschlag. Können Sie sich ja überlegen. Wobei, der von Ihnen ins Auge gefasste Termin ist eigentlich schon anderweitig vergeben...“.

    Viel Glück im Geschäftsleben! :D

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • gert
    Profi
    Reaktionen
    1.405
    Beiträge
    1.756
    Marktplatz Einträge
    4
    • 8. März 2011 um 19:02
    • #14

    Ich muss mal ganz doof fragen?
    Also ich dachte immer wenn es Gesetz ist gilt es sowieso, ob es im Vertrag steht oder nicht.
    Wenn es nicht im Gesetzbuch steht reicht es auch nicht dazu einen Vertrag einseitig ohne Konsequenzen nicht zu erfüllen.
    Also ich bitte da mal um Aufklärung denn sonst muss man ja auch reinschreiben das man während der VA kein Mord, Betrug oder andere Formen der Rechtlosigkeit betreiben darf.
    Oder verstehe ich da was nicht?

    Practice, Practice, Practice

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 8. März 2011 um 21:33
    • #15
    Zitat von "gert"


    Also ich dachte immer wenn es Gesetz ist gilt es sowieso, ob es im Vertrag steht oder nicht.


    Diverse Regelungen und Verordnungen der Berufsgenossenschaft und anderen Verbänden sind leider keine Gesetze.
    Man kann also nicht von vornherein belangt werden, wenn man diese nicht beachtet. Sie dienen dann nur hinterher im Falle eines Schadens zur Klärung der Schuldfrage.

    Zitat von "billbo"

    Sofern die Dame kompetent, befugt und nicht nur zum Zettel sortieren da ist nimmt sie einen dicken roten Edding, macht ein dickes rotes Kreuz quer über den Text, und schreibt darunter „Als vereinbart gelten die Regelungen des BGB und der Hausordnung“ (und meint damit: falls euch das nicht passt, spielt’s halt woanders).


    Aus meinem Dunstkreis kenne ich das eher anders:
    a) die Damen sind hier weder kompetent noch fühlen sie sich berufen zu handeln
    b) meist sind das die Damen, die sich auch das Programm für Ihr Haus aus den Finger saugen. Hier mal ein Kabarettist, dort mal eine Livegruppe.... "Oh die XY-Band hat keine Zeit... doof, oje der andere Künstler tritt nicht auf, weil er vor 2 Monaten im Nachbarort aufgetreten ist.... hoffentlich klappts dann bei ABC...
    c) wenn die dann die Künstler unter Vertrag haben, kommen die Bühnenanweisungen. Die wandern dann in die Ablage für den Haustechniker. Der wirds dann schon irgendwie umsetzen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • billbo
    Profi
    Reaktionen
    1.128
    Beiträge
    3.671
    • 9. März 2011 um 00:26
    • #16

    Ja, das kenne ich so natürlich auch; üblicherweise in Verbindung mit einem komfortablen Etat aus öffentlichen Kulturtöpfen. Wo sonst sollte das schöne Festgehalt für eine solch angenehme Planstelle auch her kommen?
    Ich hab’s da aber überwiegend mit rein privatwirtschaftlichen Spielstätten/ Veranstaltern zu tun. Dort ist die wirtschaftliche Existenz des Bookers untrennbar mit dem zählbaren Ergebnis aus Live – Veranstaltungen verbunden; dementsprechend robust gestalten sich dann eben auch die Vertragsverhandlungen. Die im Übrigen nicht zwischen Örtlichem und Künstler direkt stattfinden (Ausnahmen bestätigen die Regel); ‚gedealt’ wird stattdessen unter Agenturprofis (denen der Künstler und den Veranstaltern). Da kommt es schon mal vor, dass gleichzeitig mit einer ellenlangen ermüdenden Band - Bühnenanweisung ein begleitender, inoffizieller Kommentar der Tourneeagentur eintrifft („nehmt das nicht gar so ernst, die fordern erst mal Alles, kommen aber selbstverständlich auch mit weit weniger klar. Wo stehen wir übrigens gerade mit den VVK – Zahlen?“).

    Und im Prinzip hat Gert schon recht: natürlich ist jeder Veranstalter von Gesetz wegen angehalten, seinen Sorgfalts – und Verkehrssicherungspflichten zu genügen (darauf zielte auch mein Post); das beinhaltet u. a. auch Berücksichtigung/ Einhaltung der Vorschriften von Verwaltungen, Berufsgenossenschaften, aus technischen Regelwerken, usw.
    Und weil er das weiß freut er sich ganz besonders über Möchtegern – Vertragsentwürfe, die ihm für den Problemfall schon im Voraus gleich mal mit allerlei Maßregelungen und Unannehmlichkeiten drohen möchten. Und weiß seinen potentiellen Gegenüber damit gleich ganz sicher auch entsprechend einzuordnen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • simonstpauli
    Profi
    Reaktionen
    767
    Beiträge
    6.590
    • 9. März 2011 um 13:32
    • #17
    Zitat von "billbo"

    ...
    Da kommt es schon mal vor, dass gleichzeitig mit einer ellenlangen ermüdenden Band - Bühnenanweisung ein begleitender, inoffizieller Kommentar der Tourneeagentur eintrifft („nehmt das nicht gar so ernst, die fordern erst mal Alles, kommen aber selbstverständlich auch mit weit weniger klar. Wo stehen wir übrigens gerade mit den VVK – Zahlen?“)
    ...


    Die goldene Formel im Business:

    Das Gewicht einer Vertragsklausel zu Gunsten des Künstlers ist direkt proportional zu dem Vorverkaufszahlen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • gert
    Profi
    Reaktionen
    1.405
    Beiträge
    1.756
    Marktplatz Einträge
    4
    • 9. März 2011 um 14:48
    • #18
    Zitat von "simonstpauli"

    Die goldene Formel im Business:

    http://www.youtube.com/watch?v=i4Pm4CQ1NjY

    Bitte bei 3:19 mal kurz zuhören!

    Practice, Practice, Practice

  • billbo
    Profi
    Reaktionen
    1.128
    Beiträge
    3.671
    • 9. März 2011 um 16:08
    • #19
    Zitat

    You should have seen the cover they wanted to do!

    :D Okay, zwar etwas vorher, aber in seiner Beiläufigkeit einer der lustigsten Sätze des ganzen Films.

    Money talks, bullshit walks - wer Spinal Tap wirklich verstanden hat, der hat auch das Geschäft wirklich verstanden.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 9. März 2011 um 17:03
    • #20

    Können wir Spinal Tap bitte zum Pflicht-Lehrmaterial für alle Veranstaltungskaufleute und Fachkräfte machen?

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  2. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  3. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  4. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  5. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  6. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  7. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  8. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  9. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  10. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™