Hallo allerseits,
ich bin gerade am Formulieren einer Klausel in einem Gastspielvertrag, die sicherstellen soll, dass der Veranstalter schriftlich bestätigt, sich an die Regelungen in der VT zu halten und uns als Gastspiel eine sichere Umgebung zu stellen.
(Mir geht es primär um Fluchtwege und Standfestigkeit im Besucherbereich, es sollen aber auch alle anderen Bereiche abgedeckt werden)
Gibt es hierfür irgendwo einen vorformulierten Absatz?
Ich hab mir mal folgendes überlegt:
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Regelungen, Normen etc., insbesondere bzgl. der Sicherheit des Publikums und der Künstler, einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, Unfallverhütungsvorschrfiten BGV C1 und weitere, Regelungen zur Lärmemission sowie DIN und VDE Normen bzgl. der Elektrotechnik. Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.
Fällt jemand noch was ein?