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Gewissensfrage

  • stefan kohler
  • 25. Oktober 2011 um 12:29
  • stefan kohler
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    • 25. Oktober 2011 um 12:29
    • #1

    Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit ein Mischpult gekauft und es in einem Jugendzentrum zwischengelagert.
    Einer der Jugendlichen hielt es für eine gute Idee, das Ding zu reinigen und ein Netzteil dafür in den Staaten zu organisieren, um es anschließend in einen Proberaum zu schleppen. Herrlich.
    Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten?
    Ich hätte das Ding gerne wieder und ich würde auch die Dinge für die es eine Rechnung gibt bezahlen. Alles andere ist meiner Meinung nach "blöd gelaufen" für denjenigen - war ja von mir nicht in Auftrag gegeben, oder?
    Beste Grüße,
    Stefan

  • skyworker
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    • 25. Oktober 2011 um 12:38
    • #2

    Besitz? Eigentum? Die Sachlage ist sonnenklar, dem reinigendem Netzteilbesteller würde ich seine Arbeit und eventuell das gekaufte Netzteil vergüten, dankbar die Hand schüttlen, dann mein Eigentum in Besitz nehmen (schönes Wortspiel) und meiner Wege gehen.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • stefan kohler
    Beiträge
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    • 25. Oktober 2011 um 12:48
    • #3

    Für die Reinigung gibt es wohl keine Rechnung...

    Das ist der Haken an der Sache.

  • MRspeaker
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    • 25. Oktober 2011 um 12:52
    • #4

    Es bleibt ja dein Mischpult.
    Es steht jetzt nur an einer anderen Stelle. :D
    Wenn du weißt wer es hat und wo es ist, dann hole es dir doch wieder. ???


    Ich würde dann denjenigen ermahnen, nicht einfach Sachen zu entwenden die ihm nicht gehören, vorraus gesetzt, das er es wusste.
    Ich weiß ja nicht wie in dem Jugendraum Privat- von Allgemeingut getrennt wird.

    Wegen der Rechnung über eine Reinigung würde ich mir keine Sorgen machen.
    Du hast niemanden beauftragt, das Pult zu reinigen.
    Wenn mit jemand freiwillig ohne zu fragen mein Auto putzt, dulde ich das sofern kein Schaden entsteht.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • skyworker
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    • 25. Oktober 2011 um 12:56
    • #5
    Zitat

    Einer der Jugendlichen hielt es für eine gute Idee, das Ding zu reinigen

    - große Güte, gib dem Jungen ein paar Euro fürs Putzen...

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • stefan kohler
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    • 25. Oktober 2011 um 12:58
    • #6

    Das ist ein SAE-"Student", der kostet 80€/Stunde...

  • skyworker
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    • 25. Oktober 2011 um 13:07
    • #7

    Bla Bla Bla

    Was ist das denn für ein Pult? Und was will er dran gemacht haben?

    Nach dem Grundkurs "Eigentum und Besitz" wäre wohl auch noch ein Grundkurs "Marktwert vs Wahnsinn" für den jungen Herren angebracht.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • dermüdemike
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    • 25. Oktober 2011 um 13:10
    • #8

    Sorry, hab ich was verpasst, sind in unserer Branche die Sätze "explodiert"?? Seit wann zahlt man denn einem Student, der was putzt, 80Euro die Stunde?? Egal was und wo er studiert....

  • jogi86
    Verifiziert
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    203
    • 25. Oktober 2011 um 13:37
    • #9

    Klemm Dir das Brett untern Arm und seh zu das du Land gewinnst. Kein Auftrag deinerseits erfordert auch keine Dienstleistung....

  • stefan kohler
    Beiträge
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    • 25. Oktober 2011 um 13:43
    • #10

    Das werde ich tun...
    Danke für's mir insgeheim recht geben.

  • david kammerer
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    • 25. Oktober 2011 um 14:13
    • #11
    Zitat von "stefan kohler"

    Das ist ein SAE-"Student", der kostet 80€/Stunde...


    :lol: :lol: :lol: wo muß ich hinziehen, um als SAE Abgänger solche Stundensätze zihen zu können?? :D

    Viele Grüße

    David Kammerer

  • tufkaklto
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    • 25. Oktober 2011 um 14:31
    • #12
    Zitat von "david kammerer"


    :lol: :lol: :lol: wo muß ich hinziehen, um als SAE Abgänger solche Stundensätze zihen zu können?? :D

    Viele Grüße

    David Kammerer

    In ein Musikhaus :D:D:D:D:D:D:D

    Stefan:

    Wenn Er das einfach ohne Fragen mitgenommen hat, dann würde ich das Eigentum einfordern unt gut wars.
    Wenn er vorher gefragt hat, dann gib ihm halt 50 Euro.

    Aber ich denke, er hat nicht gefragt, also Pech gehabt.
    Soll froh sein, wenn er nicht für die Miete / Nutzung zahlen muß

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • david kammerer
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    • 25. Oktober 2011 um 14:45
    • #13
    Zitat von "klauston"


    In ein Musikhaus :D:D:D:D:D:D:D


    Hi Klaus,
    schön wärs, aber nicht hier bei uns. :( Mein Bruder ist für den Musikalienfachhandel schon überdurchschnittlich gut bezahlt, aber weit weg von 80.-Euronen. Aber wenn du eins weißt, gib mir die Adresse :wink:
    Grüße
    David Kammerer

  • stefan kohler
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    • 25. Oktober 2011 um 14:57
    • #14

    Das war nur eine Schätzung.
    Ich bin gespannt wie das Abläuft wenn ich da ankomme und denen ihr Studiopult wegnehme...

    Da habe ich eigentlich ja nicht so lust dazu.

  • djobi
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    • 25. Oktober 2011 um 16:10
    • #15

    Ich glaube *das*

    Zitat

    gekauft und es in einem Jugendzentrum zwischengelagert

    ist blöd gelaufen ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • stefan kohler
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    • 25. Oktober 2011 um 16:13
    • #16

    Ich war jung und am umziehen...

  • MRspeaker
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    • 26. Oktober 2011 um 09:19
    • #17

    Falls jemand Geld fürs Putzen haben will, ohne das je diese Dienstleistung angefordert worden ist, schreib eine Mietrechnung über das Pult. :D

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Kracky
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    • 26. Oktober 2011 um 09:31
    • #18

    Was bedeutet zwischen gelagert genau, um welches Pult bzw. welchen Gegenwert reden wir und wieso hast du Probleme mit einer Gewissensfrage wenn jemand dein Eigentum entwendet und einem Zweck zuführt dem du nicht zugestimmt hast? Wenn zwischengelagert bedeutet du hast es dem Jugendraum auf unbestimmte Zeit zu Verfügung gestellt, bedeutet das noch nicht das du es dieser Person gestattet hast dieses mit zu nehmen. Eine Dienstleistung am Gerät hätte in jedem Fall deiner Zustimmung bedurft. Wenn das ganze dort nur räumlich gelagert wurde, also auch nicht zur Benutzung gedacht war, könnte man die Aktion sogar als Diebstahl ansehen. Also ich kann dem irgendwie nicht folgen wo da die Frage des Gewissens aufkommt?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • audiobo
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    • 26. Oktober 2011 um 10:20
    • #19

    1. Wem hast du dich damals anvertraut, mit der Absicht es dort zu lagern?
    2. Wer hat dem Jugendlichen erlaubt, das Pult mitzunehmen? Angenommen es gehöre der Einrichtung, dann wäre es genaugenommen Eigentum des übergeordneten Vereins oder der Stadt mit der Ansprechstelle Jugendamt. Inventar veräußern, verschenken, etc. darf meines Wissens nach nur der Einrichtungsleiter (bzw. jemand in seinem Auftrag), welcher sich gegenüber der Dienststelle verantworten muss. Dass dieser (oder jemand in seinem Auftrag) das Inventar seiner Einrichtung zu kennen hat, ist dabei selbstredend.
    3. Hat der erwähnte Jugendliche das Pult ohne Absprache mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter mitgenommen, ist es Diebstahl - so oder so
    4. Sollte das Gerät durch den nicht beauftragten Eingriff Schaden (Wertminderung) genommen haben, ist es ein Fall für die Haftpflicht des Jungen bzw. seiner Eltern. Wenn nicht, dann war es eine nette Geste, aber wo kein Auftrag, da keine Rechnung.

    Wie ihr es persönlich handhabt weil keiner dem anderen auf die Füsse treten möchte, ist allerdings euer Bier...

  • ADMIN
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    • 26. Oktober 2011 um 16:27
    • #20

    Frag ihn doch einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage er Geld von Dir haben möchte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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