Hallo,
ich habe vor einiger Zeit ein Mischpult gekauft und es in einem Jugendzentrum zwischengelagert.
Einer der Jugendlichen hielt es für eine gute Idee, das Ding zu reinigen und ein Netzteil dafür in den Staaten zu organisieren, um es anschließend in einen Proberaum zu schleppen. Herrlich.
Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten?
Ich hätte das Ding gerne wieder und ich würde auch die Dinge für die es eine Rechnung gibt bezahlen. Alles andere ist meiner Meinung nach "blöd gelaufen" für denjenigen - war ja von mir nicht in Auftrag gegeben, oder?
Beste Grüße,
Stefan
Gewissensfrage
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Besitz? Eigentum? Die Sachlage ist sonnenklar, dem reinigendem Netzteilbesteller würde ich seine Arbeit und eventuell das gekaufte Netzteil vergüten, dankbar die Hand schüttlen, dann mein Eigentum in Besitz nehmen (schönes Wortspiel) und meiner Wege gehen.
SKY
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Für die Reinigung gibt es wohl keine Rechnung...
Das ist der Haken an der Sache.
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Es bleibt ja dein Mischpult.
Es steht jetzt nur an einer anderen Stelle.
Wenn du weißt wer es hat und wo es ist, dann hole es dir doch wieder. ???Ich würde dann denjenigen ermahnen, nicht einfach Sachen zu entwenden die ihm nicht gehören, vorraus gesetzt, das er es wusste.
Ich weiß ja nicht wie in dem Jugendraum Privat- von Allgemeingut getrennt wird.Wegen der Rechnung über eine Reinigung würde ich mir keine Sorgen machen.
Du hast niemanden beauftragt, das Pult zu reinigen.
Wenn mit jemand freiwillig ohne zu fragen mein Auto putzt, dulde ich das sofern kein Schaden entsteht. -
Zitat
Einer der Jugendlichen hielt es für eine gute Idee, das Ding zu reinigen
- große Güte, gib dem Jungen ein paar Euro fürs Putzen...
SKY
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Das ist ein SAE-"Student", der kostet 80€/Stunde...
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Bla Bla Bla
Was ist das denn für ein Pult? Und was will er dran gemacht haben?
Nach dem Grundkurs "Eigentum und Besitz" wäre wohl auch noch ein Grundkurs "Marktwert vs Wahnsinn" für den jungen Herren angebracht.
SKY
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Sorry, hab ich was verpasst, sind in unserer Branche die Sätze "explodiert"?? Seit wann zahlt man denn einem Student, der was putzt, 80Euro die Stunde?? Egal was und wo er studiert....
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Klemm Dir das Brett untern Arm und seh zu das du Land gewinnst. Kein Auftrag deinerseits erfordert auch keine Dienstleistung....
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Das werde ich tun...
Danke für's mir insgeheim recht geben. -
Zitat von "stefan kohler"
Das ist ein SAE-"Student", der kostet 80€/Stunde...
:lol: :lol: :lol: wo muß ich hinziehen, um als SAE Abgänger solche Stundensätze zihen zu können??
Viele Grüße
David Kammerer
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Zitat von "david kammerer"
:lol: :lol: :lol: wo muß ich hinziehen, um als SAE Abgänger solche Stundensätze zihen zu können??
Viele Grüße
David Kammerer
In ein Musikhaus







Wenn Er das einfach ohne Fragen mitgenommen hat, dann würde ich das Eigentum einfordern unt gut wars.
Wenn er vorher gefragt hat, dann gib ihm halt 50 Euro.Aber ich denke, er hat nicht gefragt, also Pech gehabt.
Soll froh sein, wenn er nicht für die Miete / Nutzung zahlen muß -
Zitat von "klauston"
In ein Musikhaus






Hi Klaus,
schön wärs, aber nicht hier bei uns.
Mein Bruder ist für den Musikalienfachhandel schon überdurchschnittlich gut bezahlt, aber weit weg von 80.-Euronen. Aber wenn du eins weißt, gib mir die Adresse :wink:
Grüße
David Kammerer -
Das war nur eine Schätzung.
Ich bin gespannt wie das Abläuft wenn ich da ankomme und denen ihr Studiopult wegnehme...Da habe ich eigentlich ja nicht so lust dazu.
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Ich glaube *das*
Zitatgekauft und es in einem Jugendzentrum zwischengelagert
ist blöd gelaufen ...
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Ich war jung und am umziehen...
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Falls jemand Geld fürs Putzen haben will, ohne das je diese Dienstleistung angefordert worden ist, schreib eine Mietrechnung über das Pult.

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Was bedeutet zwischen gelagert genau, um welches Pult bzw. welchen Gegenwert reden wir und wieso hast du Probleme mit einer Gewissensfrage wenn jemand dein Eigentum entwendet und einem Zweck zuführt dem du nicht zugestimmt hast? Wenn zwischengelagert bedeutet du hast es dem Jugendraum auf unbestimmte Zeit zu Verfügung gestellt, bedeutet das noch nicht das du es dieser Person gestattet hast dieses mit zu nehmen. Eine Dienstleistung am Gerät hätte in jedem Fall deiner Zustimmung bedurft. Wenn das ganze dort nur räumlich gelagert wurde, also auch nicht zur Benutzung gedacht war, könnte man die Aktion sogar als Diebstahl ansehen. Also ich kann dem irgendwie nicht folgen wo da die Frage des Gewissens aufkommt?
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1. Wem hast du dich damals anvertraut, mit der Absicht es dort zu lagern?
2. Wer hat dem Jugendlichen erlaubt, das Pult mitzunehmen? Angenommen es gehöre der Einrichtung, dann wäre es genaugenommen Eigentum des übergeordneten Vereins oder der Stadt mit der Ansprechstelle Jugendamt. Inventar veräußern, verschenken, etc. darf meines Wissens nach nur der Einrichtungsleiter (bzw. jemand in seinem Auftrag), welcher sich gegenüber der Dienststelle verantworten muss. Dass dieser (oder jemand in seinem Auftrag) das Inventar seiner Einrichtung zu kennen hat, ist dabei selbstredend.
3. Hat der erwähnte Jugendliche das Pult ohne Absprache mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter mitgenommen, ist es Diebstahl - so oder so
4. Sollte das Gerät durch den nicht beauftragten Eingriff Schaden (Wertminderung) genommen haben, ist es ein Fall für die Haftpflicht des Jungen bzw. seiner Eltern. Wenn nicht, dann war es eine nette Geste, aber wo kein Auftrag, da keine Rechnung.Wie ihr es persönlich handhabt weil keiner dem anderen auf die Füsse treten möchte, ist allerdings euer Bier...
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Frag ihn doch einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage er Geld von Dir haben möchte.
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