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DIY: "Regendach" für T4-Dimmerbar zulässig/zulassbar?

  • Tobbes
  • 22. Mai 2012 um 20:57
  • Tobbes
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    • 22. Mai 2012 um 20:57
    • #1

    Moin,

    ist es sinnvoll für die Botex T4-Dimmerbars einen Regenschutz zu bauen, obwohl die T4 eigentlich nur für Indoor verwendet werden soll?

    Hintergrund der Aktion ist, dass mein Gitarrist seinen Geburtstag groß feiern will und auf Material von mir zurück greift. Da ich aber nur die Dimmerbars von Botex hab und jetzt noch nicht klar ist, was es für Wetter sein wird, kam die Überlegung nach einem kleinen Dach, das zumindest mal vor direktem Regen schützt.

    Für die Party ist das sicher ausreichend, aber kann ich das ggf. generell zu Vermietungen anbieten oder verbauen oder gibts da Regelungen, die mir sagen was mein Dach erfüllen muss oder generell mir das verbietet?

    Gebogen hab ich es aus verzinktem Blech (Standard für Regenrinnen, Fallrohre oder andere Blech-Elemente an Häusern) und das Gewinde geht vom Halfcoupler bis in die Bar, das Dach hängt also nur dazwischen.


    Gruß, Tobbes

  • studi
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    • 22. Mai 2012 um 22:08
    • #2

    Da das Dach nicht gegen seitlichen Regen schützt, wirst du es wohl kaum zugelassen bekommen. Der Rest der Lichtanlage ist auch nicht wirklich regenfest...

  • skyworker
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    • 22. Mai 2012 um 22:09
    • #3
    Zitat

    wirst du es wohl kaum zugelassen bekommen

    - von welcher Institution eigentlich? Erwartest du einen IP-Zertifizierung?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Tobbes
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    • 23. Mai 2012 um 00:06
    • #4

    Dass es nicht vor seitlichem Regen schützt, ist mir klar.

    nur...:
    - muss ich das Dach zusätzlich mit einem Safety sichern?
    - sind solche Eigenbauten überhaupt zulässig?

    und wie gesagt, so schützt es wirklich nur vor direktem Regen von oben. Was ich überlegt hatte, wär, dass ich irgendwie noch Befestigungen ranmach, an die ich eine (hitzebeständige) Folie, die so 15cm nach unten lappt, die somit dann auch vor seitlichem Regen schützen kann. Schließlich will ich ja auch an die Steuereinheit noch rankommen können.

  • djobi
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    1
    • 23. Mai 2012 um 00:08
    • #5

    nett Idee - aber wenn hätte ich das Dach ungefähr 3x so breit gemacht - nur dann hast du u.U. schon wieder Probleme wegen der Windangriffsfläche

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • fabio hermann
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    2
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    1.084
    • 23. Mai 2012 um 01:48
    • #6

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Bars auch nach vielen Veranstltungen im Regen und ohne Dach leider noch einwandfrei laufen.
    Das "leider" deshalb, weil der Kollege einmal die Erfahrung gemacht hat, dass die Dinger das überstehen und sie seitdem immer draußen ungeschützt aufhängt, anstatt Geld für dafür geeignetes Material auszugeben.
    Das bedeutet jetzt natürlich nicht, dass die Bars Regen abkönnen, oder für den Betrieb draußen vom Hersteller freigegeben sind.
    Ich würde auch jeden davon abraten diese Bars draußen ungeschützt aufzuhängen.


    Zum Thema Zulässigkeit:
    Was für eine Zulassung willst du erreichen? IP-Zertifizierung?
    Bedenken, dass du als Hersteller auch erstmal für die Dinger haftest, also wenn du die Bars mit Dach vermietest und sie beim Kunden im Regen hängen und es nicht überstehen, fehlt dir die Grundlage zu argumentieren und den Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn schlimmeres passiert, hängst du auch mit drin.

    http://www.sound-light-bonn.net/

  • benjamin bruns
    Beiträge
    139
    • 23. Mai 2012 um 14:17
    • #7
    Zitat von "fabio hermann"

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Bars auch nach vielen Veranstltungen im Regen und ohne Dach leider noch einwandfrei laufen.
    Das "leider" deshalb, weil der Kollege einmal die Erfahrung gemacht hat, dass die Dinger das überstehen und sie seitdem immer draußen ungeschützt aufhängt, anstatt Geld für dafür geeignetes Material auszugeben.
    Das bedeutet jetzt natürlich nicht, dass die Bars Regen abkönnen, oder für den Betrieb draußen vom Hersteller freigegeben sind.
    Ich würde auch jeden davon abraten diese Bars draußen ungeschützt aufzuhängen.

    ...

    Zur Regenerfahrung mit den T-Bars: Einmal im Regen stehen gehabt und direkt defekt. Das Wasser ist reingezogen und über die Steuerplatinen gelaufen. Die haben das nciht vertragen.

    Du kannst also Glück haben mit Deiner Konstruktion oder halt nicht. Für den gewerblichen (und auch ehrenamtlichen) Einsatz ist allerdings geeignetes Material mit entsprechender IP Schutzklasse angesagt.

    Gruß Ben

    Benjamin Bruns
    32832 Augustdorf

  • JohannesP
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    1
    Beiträge
    1.041
    • 27. Mai 2012 um 21:45
    • #8

    Zu deiner Frage ob eine "Zertifizierung" notwendig ist:

    Es gibt nicht das "IP-Zertifikat". Die (IP-)Schutzarten sind ein Begriff aus den Regeln der Technik, also aus einer Norm (Din EN 60529, vorher Din 0470). Eine Normschrift ist allgemein dazu da, Eigenschaften klar zu definieren. Gibt ein Hersteller für sein Produkt eine Norm an, so kann jeder sicher sein, dass alle Eigenschaften der Norm erfüllt werden. Ein Gerät mit IP65 ist also eindeutig gegen Strahlwasser geschützt und staubdicht. Ein Einsatz im Freien wäre mit dem Gerät also genauso möglich, wie Innen. Der Nutzer muss durch die Umwelteinflüsse demnach keine Einbußen erwarten. Schutzarten werden also nicht in einer Prüfung vergeben oder verliehen. Sie sind eine Konstruktionsgrundlage.

    Wenn man eine Mehrfachsteckdose (IP20) für seinen Elektrogrill auf der Terasse verwendet, macht man sich jedoch nicht strafbar. Wenn es regnet, muss man diesen halt ausser Betrieb nehmen. Schließlich sagt der Hersteller, dass kein Schutz gegen Wasser besteht.

    Ich hoffe, das bringt etwas Klarheit.

    Gruß Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

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