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Traglasten von Decken/Dächern mit Publikum

  • tufkaleho
  • 2. November 2012 um 21:29
  • tufkaleho
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    • 2. November 2012 um 21:29
    • #1

    Servus miteinander,
    hab grad ein Video gefunden, bei welchem das Publikum es schafft ein Parkhaus Deck bedrohlich zum durchbiegen zu bringen.
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=hr3HTkkpvtU

    Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Gefährdungsanalyse.
    Dynamische Lasten und Gleichzeitigkeitsfaktoren ?

    Wie geht ihr Gefährdungsanalysen in ähnlichen Fällen an ?
    Und hättet ihr eine vergleichbare Situation wie in dem Video angenommen ?

    Grüße Leo

  • Mister.Lange
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    • 3. November 2012 um 11:19
    • #2

    Also bei unbestuhlten Tribühnen nimmt man 750Kg pro qm an. Das ist ein Maximalwert. Sonst sind es eher weniger (bei anderen Böden). Da ist schon die Dynamik mit eingerechnet. Jetzt musst Du halt den Statiker des Parkhauses konsultieren.
    Grob überschlagen sollte das eigentlich kein Problem sein. Autos bringen da ja durchaus mehr auf die Waage. Eventuell steht in den Parkhausregeln eine Gewichtsbegrenzung.
    Dass sich der Träger biegt ist jetzt nicht per se schlecht. Schlimmer wäre vermutlich wenn er völlig Steif wäre und sich gar nicht durchbiegt.

  • tufkaleho
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    • 3. November 2012 um 11:41
    • #3

    Das macht Sinn.
    Wäre also die Preisfrage, wie viel "durchbiegen" hätte in dem Beispiel gerreicht um bleibende Schäden.
    Zum einen statische Probleme, aber auch "optische" Schäden wie Risse, abplatzender Putz, Rohrschäden.

    Die 750kg/qm dürften schon auf halben Wege bei der Lastenanahme für PKW sein, hat so ein Wagen doch baulich bedingt eine maximale zulässige Gesamtmasse von 3,5t, viel Dynamik hat ein Wagen vertikal nicht (es sei denn es ist ein Low-Rider).
    Erlaubt sind glaubich nur 2,8t in Parkhäusern.
    Ohne Fahrwege nimmt man pro PKW 6,5x5m Fläche an, also ca. 32,5qm. Dann Fahrwege und die Tatsache dass PKW auf vier Rädern stehen, sodenn haben wir 86kg/qm.

    Ich weiß das ist jetzt eine Milchmädchenrechnung, ich habe auch nie ein Parkhaus gebaut.
    Aber in der DIN1055-3 scheint man die Problemmatik zu haben, bei steigenden PKW Gewichten beim Bau Schritt zu halten.
    Ergo orientiert man sich nicht an 2,8t.

    Zitat

    Erwartungsgemäß ergaben sich auf Grundlage der aktuellen Lastmessungen aus dem Jahr 2009 in allen Bereichen höhere Lastwerte, als nach DIN 1055-3 auf Grundlage von Lastmessungen aus den Jahren 1972/73

    .

  • Schrumpeln
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    • 3. November 2012 um 12:10
    • #4
    Zitat von "leopold hollerith"


    Ohne Fahrwege nimmt man pro PKW 6,5x5m Fläche an, also ca. 32,5qm. Dann Fahrwege und die Tatsache dass PKW auf vier Rädern stehen, sodenn haben wir 86kg/qm.

    Das kommt mir aber sehr groß vor, laut Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR) sind ca 2,5 x 5 m vorgesehen.
    Im Netz habe ich dieses Dokument gefunden die die Parkplatzgrößen für Hamburg beschreibt, da werden 5,05 mal 2,5 vorgesehen, das sind also ca. 12,5 m²

  • Mister.Lange
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    • 3. November 2012 um 12:18
    • #5

    Ich kenne jetzt die Lastannahmen für Parkhäuser nicht. Aber hier müsste man ganz klar über den Betreiber des Parkhauses gehen. Entweder hat der alle Infos oder er muss seinen Statiker kontaktieren. Die 750 Kg von Tribühnen als Ansatz sind sicher nicht schlecht da hier auch von solchen extremen Belastungen wie Hüpfen im Gleichtakt ausgeht. Wenn es da Parkhaus nicht hergibt könnte man mit Besucher Begrenzung und Ausrichtung der Tanzfläche sicher noch optimieren.

  • Rolf Gille
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    • 5. November 2012 um 09:50
    • #6

    Gemäß DIN 1055 betragen die (mindest-) Verkehrslasten von Decken:

    Garagen und Parkhäuser: 3,5 KN
    Versammlungsräume in öffentlichen Gebäuden, Tanzsäle, Turnhallen und Warenhäusern: 5,0 KN
    Zufahrten zu Rampan, Garagen und Parkhäusern: 5,0 KN
    Tribühnen ohne feste Sitzplätze, Lagerräume und Werkstätten mit mittlerem Betrieb: 7,5 KN

    Alles jeweils pro qm.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • deep-house
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    • 5. November 2012 um 10:44
    • #7

    es ist kein Parkdecke in D. Wie die Verkehrslasten in USA angesetzt werden weiß ich nicht.

    Ich kann nicht ohne Zweifel erkennen, ob es sich um eine Betonrippendecke handelt, möglich ist auch eine Trapezblechdecke die evtl. nicht befahrbar ist?
    Es wäre aber anzunehmen daß es sich auch um ein Parkdeck handelt, ein Treppenaufgang zum Dach ist eher unwarscheinlich.

    Eine Dreifelddecke mit Spannweite von 16,50 - 17,50m wird sich bei dynamischer Belastung im Mittelfeld zerlegen lassen, nur wie lange dauert es und wieviele Menschen sind nötig? Es sind bestimmt 2cm Hub zu sehen.
    Rippendecken haben eine geringe Eigenmasse, da macht die dynamische Belastung/Entlastung einigen Unterschied.
    Nach den Bildern sind dort möglicherweise mit 5 Personen a'70kg je m² die 3,5KN/m² ausgenutzt, allerdings dynamisch ist es mehr Last.

    Für andere Partys wäre es wirklich zu empfehlen einen Statiker vorher individuell zum Gebäude zu befragen. Man könnte die Tanzfläche auch mehr seitlich über eine Stützenreihe legen und Feld Mittenbereiche anders nutzen.
    Anscheinend hat es aber noch gehalten, oder?

    Gruß UweS.

  • tufkaleho
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    • 5. November 2012 um 14:41
    • #8

    Mit Publikum ist das Ding mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eingestürzt.
    Wenn Flurschäden entstanden sind, bekommt das nur selten jemand mit. Das ist dann meist nur ein Thema zwischen Veranstalter/Grundstückseigentümer/Baufirma.

    Unterm Strich kann man aber getrost sagen, glasklar ein Fall für den Statiker.

  • daniel heide
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    • 5. November 2012 um 15:57
    • #9

    Hat jetzt nicht direkt etwas mit Parkhäusern zu tun, aber mit bewegten Menschen, sprich dynamischen Lasten.

    Ich habe es einmal Live und in Farbe erleben müssen, dass das Publikum das von der Band zu gleichmäßigen Auf-und Ab Bewegungen(sprich hüpfen) animiert wurde eine Zuschauertribüne zum absacken brachte.

    Die Tribüne stand im hinteren etwas niedrigeren Teil einer Höhle und sollte dafür sorgen, dass das hinten stehende Publikum auch was sieht. Die Band forderte zum hüpfen auf und nach einer Weile sackte ein Teil der Tribüne ab. Das Konzert wurde abgebrochen, Feuerwehr und THW haben an der Tribüne gearbeitet und dann wurde wieder eröffnet.

    Hüpfen wurde auf der Tribüne verboten und weniger Publikum draufgelassen. Ist schon ein paar Jahre her, damals war ich noch nicht so firm in der Branche, aber im Nachhinein fand ich das schon ziemlich erschreckend, dass Menschen da Gerüstbaumaterial verformt haben.

    Viel erschreckender finde ich es aber heute, dass da wieder eröffnet wurde, als da noch Personal unter der Tribüne gewerkelt hat.....

    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein

    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Rolf Gille
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    • 5. November 2012 um 17:55
    • #10

    Schon mal was von Eigenresonanz gehört?
    Schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html unter Absatz 6.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • presonus
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    • 5. November 2012 um 21:37
    • #11

    Gehe ich recht in der Annahme, dass es bei uns in D nicht möglich ist?
    Das Parkhaus ist kein Veranstaltungsort im Sinne der VSTÄTT?

    Audio Zenit XP215 User :)

  • Mister.Lange
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    • 5. November 2012 um 23:07
    • #12

    Auch in D. gibt es genügend Veranstaltungen in Parkhäusern.

  • deep-house
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    • 6. November 2012 um 12:57
    • #13

    es gab auch bereits in D Aerobic Kongresse wo die Saaldecken von Versammlungsstätten anfingen zu pumpen. Dort wurde dann seitens des Veranstalters eingegriffen und die Menge "beruhigt". Ein Sportpresseball im gleichen Haus geht eben gesitteter zu. Man kann nicht alles zu 100% vorausplanen.
    btw, ich habe es nicht gesehen!

    Gruß UweS.

  • Online
    vielzulaut
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    • 19. November 2013 um 05:14
    • #14

    YouTube: Tacoma bridge

    Zu sehen ist eine Brücke aus Stahlbeton, die von
    Wind in der Resonanzfrequenz angeregt wird bis zum Kollaps. Sehr gut zu erkennen ist die enorme Amplitude, die die Brücke mitmachen muss.

    Edit:
    http://www.youtube.com/watch?v=j-zczJXSxnw

    Einmal editiert, zuletzt von vielzulaut (19. November 2013 um 20:52)

  • chris216
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    • 19. November 2013 um 08:31
    • #15

    Auch nett sind die Videos vom Frankfurter Stadion beim Massenhüpfen:

    http://www.youtube.com/watch?v=Y4SPPGSXJHI

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • frankenlicht
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    • 24. Februar 2014 um 22:32
    • #16

    Für Parkhäuser gilt nach DIN 1055 (galt - inzwischen rechnet man meines Wissens nach EuroCode, ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat):

    Allgemeiner Nachweis/ Gleichmäßig verteilte Nutzlasten:
    Verkehrsflächen: 2,0 bis 3,5 kN / m2
    Rampen: 3,5 bis 5,0 kN/m²

    Einzellasten:
    Aufstandsfläche: 0,2x0,2 m im Achsabstand von 1,8m, als Radlast geht man von 10kN (20kN = Achslast) aus, wobei hier noch ein Schwingbeiwert von 1,4 hinzukommt.

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
    Alle Klarheiten beseitigt?

    Gruß aus Franken

    http://www.franconia-lite.de

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