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Neues GEMA-Recht: auch DJs müssen zahlen...

  • mringhoff
  • 27. Februar 2013 um 16:36
  • yamaha4711
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    • 1. März 2013 um 17:12
    • #21
    Zitat

    Das ganze haben jetzt Leute, die sich mit der Materie nicht wirklich auskennen...


    Das ist ja eben das Gefährliche daran! Immer wieder entwerfen Menschen, welche keine Ahnung von der Materie haben, Regeln, die dann auch noch als Gesetz Gültigkeit erhalten. Oder es sind Menschen, welche Ahnung von der Materie haben und sich dies zu nutze machen, um andere Menschen legal zu schröpfen.

    In jedem Fall sehe ich gerade in der Beweislage Original oder Kopie eine Öffnung aller Tore, die dazu führen legal abgezockt zu werden.

    Gerade am Beispiel einer defekten CD...
    Ich habe die CD offiziell erworben und dafür Lizenzgebühren entrichtet.
    Ich lege mir eine Sicherungskopie an, auf einem Medium für welches ich Lizenzgebühren entrichtet habe.
    Nun ist die CD hinüber. Laut dieser Neuregelung muss ich nun wieder in die Tasche greifen, um entweder meine Sicherungskopie erneut zu lizenzieren oder mir die CD (falls es diese noch gibt) erneut zu erwerben.
    Das ist doch Humbug im Quadrat. Wer sich solch einen horrenden, geistigen Dünnschiss ausdenkt gehört doch echt in ein Zimmer mit weich gepolsterten Wänden.

    Dass hier eine verdeckte Gewinnabsicht oder sollen wir sagen Bereicherung der Funktionäre und eine Unterminierung meiner (noch) per Urheberecht zugesicherten freien Erstellung einer Sicherungskopie statt findet scheint doch offensichtlich zu sein.

    Und wie sieht das ganze juristisch aus? Wieviele Personen wurden schon zu unrecht über das Urheberrecht gegängelt oder gar in ihrer Existenz bedroht? Ich sehe es kommen, dass sich so manch findiger Jurist hierüber auch seine Taschen füllt.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 1. März 2013 um 17:30
    • #22
    Zitat von "yamaha4711"


    Ich habe die CD offiziell erworben und dafür Lizenzgebühren entrichtet.
    Ich lege mir eine Sicherungskopie an, auf einem Medium für welches ich Lizenzgebühren entrichtet habe.
    Nun ist die CD hinüber. Laut dieser Neuregelung muss ich nun wieder in die Tasche greifen, um entweder meine Sicherungskopie erneut zu lizenzieren oder mir die CD (falls es diese noch gibt) erneut zu erwerben.


    ...nur wenn Du die Sicherungskopie öffentlich aufführst. Im Privatbereich zum Eigennutz darf man sich ja kostenlose Kopien für sich selbst machen.

    Wenn man Eigentum verliert, ist es halt weg. Ob es ein Handschuh ist oder eine CD ist doch egal (und wenn man noch weiter spinnt: die Original-Datei) Jetzt mal rein juristisch betrachtet.

    Zitat von "yamaha4711"

    Immer wieder entwerfen Menschen, welche keine Ahnung von der Materie haben, Regeln, die dann auch noch als Gesetz Gültigkeit erhalten.

    .
    Das ist das eigentliche Dilemma...
    Aber glücklicherweise ist das kein Gesetz, sondern nur eine Tarifregelung. Abmahnungen wie im Urheberrecht kann es nicht geben, höchstens Kontrollen von der Gema.
    Und wie gesagt: wenn der DJ einfach sagt, daß er heute auf dem Rechner selbstverständlich nur Orginal-Dateien dabei hat, wer wird ihm da das Gegenteil beweisen können?
    Für eine Konfiszierung des Laptops und eine anschließende Hausdurchsuchung daheim (auf der Suche nach weiteren Rechnern und Festplatten um Orignaldateien und Kopien einzeln zu identifizieren) dürfte das wohl nicht ausreichen...

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  • LC2412
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    • 1. März 2013 um 18:03
    • #23
    Zitat von "yamaha4711"


    Gerade am Beispiel einer defekten CD...
    Ich habe die CD offiziell erworben und dafür Lizenzgebühren entrichtet.
    Ich lege mir eine Sicherungskopie an, auf einem Medium für welches ich Lizenzgebühren entrichtet habe.
    Nun ist die CD hinüber. Laut dieser Neuregelung muss ich nun wieder in die Tasche greifen, um entweder meine Sicherungskopie erneut zu lizenzieren oder mir die CD (falls es diese noch gibt) erneut zu erwerben.
    Das ist doch Humbug im Quadrat. Wer sich solch einen horrenden, geistigen Dünnschiss ausdenkt gehört doch echt in ein Zimmer mit weich gepolsterten Wänden.

    Da hast Du recht, aber das Gespinne ist doch schon lange aktiv. Ich habe Mensch von Grönemeyer als CD. Darf die aber nicht rippen, damit ich mit meiner GEMA-bezahlten CD auf meinem GEMA-bezahlten MP3-Player damit joggenderweise durchs Land eiern kann, weil ich da einen Kopierschutz umgehe. Hätte ich sie irgendwo im Netz gerippt gezogen, wäre mir das nicht passiert. So sind die Käufer schon seit damals die Doofen. Sinn machen solche Regeln schon lange nicht mehr. BNA (anderer Thread) macht den Blödsinn halt mit Frequenzzuteilungen und deren Kontrolle. Da müssen Leute schon große Langeweile haben, um sich so einen Stuss einfallen zu lassen. Und der Einzelne ist entweder machtlos oder zu bequem, um auf die Barrikaden zu gehen.

  • yamaha4711
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    • 1. März 2013 um 18:07
    • #24
    Zitat

    Wenn man Eigentum verliert, ist es halt weg. Ob es ein Handschuh ist oder eine CD ist doch egal (und wenn man noch weiter spinnt: die Original-Datei) Jetzt mal rein juristisch betrachtet.

    Das ist so schon richtig, zumindest bei Bedarfsgegenstände, welche nicht ohne weiteres zu reproduzieren sind. Bei Film-, Audio- und Printmedien ist dies halt nicht heute generell anders. Daher werden ja auch auf Geräte, welche zur Vervielfältigung oder Lagerung (Speicher) bestimmt sind Gebühren erhoben. Das ist soweit auch nachvollziehbar und korrekt.
    Was dann in meinen Augen nicht mehr korrekt ist, wäre eine Nach- oder Neulizenzierung von eben diesen Sicherungskopien. Dies ist eigentlich mit der Lizenzgebühr beim Kauf des Sicherungsmediums abgegolten. Natürlich ist das ganze unter der Pramisse zu sehen, dass ich das Original immer noch besitzen würde, falls es nicht zerstört worden wäre. Wenn ich das Original jedoch veräußert habe, so muss ich auch die Sicherungskopien dazu weiterleiten bzw. diese dann vernichten.

    Im übrigen werden diese Sicherungsdateien nicht an Dritte weitergegeben. Das wäre dann wieder etwas anders, vor allem wenn ich dies mit einer Gewinnabsicht verrichte.

    Ich selbst kann ja nur entweder das Original oder die eine von 100 Sicherungskopien wiedergeben. Hmm... welches war nun wieder das Original?

    [quote]Aber glücklicherweise ist das kein Gesetz, sondern nur eine Tarifregelung./quote]
    Dies hält aber niemanden davon ab es dennoch zu versuchen. Weswegen ersinnt denn die GEMA so etwas?
    Also entweder ist dies nur ein Papiertiger, dann kann man die Akte schliessen oder es wird eben dazu genutzt, um sich doch die Taschen zu füllen.
    Deswegen nochmals die Frage: wie sieht dies juristisch aus und wie könnte sich ein Betroffener zur Wehr setzen? Ist nicht wirklich die Gefahr gegeben, dass sich findige Leute mit Hilfe dieser Regelung die Taschen füllen?

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • bernd häusler
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    • 1. März 2013 um 18:08
    • #25

    Moin,

    ewok, stell Dir Vor Du hast ein Original, und kopierst das auf Deinen DJ-Arbeitsrechner. Dann ist das de Facto Deine Sicherungskopie. Das ist derzeit Dein gutes Recht, Du darfst Deine Eigentumsrechte am Original durch eine Sicherungskopie vor Dieben schützen. Jetzt sollst Du aber für diese Kopie zahlen, also bittest Du die GEMA Dich mit Papier zu überschütten. Nach einem Abend am Schreibtisch sind die Formalitäten erledigt, 0,13€ überwiesen. Du freust Dich ein korrekter Mensch zu sein und fährst zum Job um Dein Set zu spielen. Runtergefallen, Scheiße, Headcrash... Abend versaut, naja. Wo ist Deine Sicherungskopie, für die Du nach unendlichem Papierkram 0.13€ überwiesen hast jetzt? Wie sollst Du also eine Kopie davon anfertigen? Wenn Du eine neue Sicherungskopie vom Original anlegst gibt es die ungenutzte bezahlte Sicherungskopie nicht. Du zahlst also erneut.

    OK, ist konstruiert, und sowohl ich, als auch Du, lenken mit viel Text vom Kern des Themas ab. Insoweit sind Wir Beide auf die Gema reingefallen, die auch mit viel Text ablenkt.

    Tatsache bleibt, Du sollst Dich als DJ bei der GEMA anmelden, sobald Du Musik von einem Massenspeicher spielst, einen Papierberg bewältigen, und für jeden einzelnen Titel auf diesem Massenspeicher Geld überweisen. In der Praxis zahlst Du eine Pauschale, das ist weniger Papier. (und die bevorzugte Abrechnungsweise der faulen GEMA).

    Was sieht der Komponist davon? Nix, es sei denn er ist vom Verteilungsschüssel privilegiert, und nur ein Bruchteil der gespielten Künstler hat dieses Privileg. Für die überwältigende Mehrzahl der Komponisten ist die GEMA nur ein Kostenfaktor. (70% der Ausschüttungen verteilen sich auf 3300 ordentliche Mitglieder, auf die wahren Beschützer arischer Kunst)

    Abgesehen von der Tatsache, daß die GEMA ohne Erneuerung immer noch die schlicht umbenannte STAGMA der Nationalsozialisten ist, die damit rassistische Ziele verfolgten, finde ich auch folgenden Absatz von traurigem Witz:

    "1990 übernahm der CSU-Politiker Reinhold Kreile die Nachfolge von Erich Schulze. Gegen Ende seiner Amtszeit widmete er sich dem Kampf gegen die Digitalisierung. Er bezeichnete die GEMA als „Leuchtturm der Kultur“ und „Fels in der Brandung der Wogen der Digitalisierung“. Der GEMA sei es erfolgreich gelungen, „unsinnigen Wettbewerb“ zu vermeiden. Das Internet sei für ihn „nichts anderes als ein virtuelles Kaufhaus“, das es in einer feindlichen Übernahme einzuverleiben gelte.[10] Zum Jahresende 2005 ging er in den Ruhestand." (Wikipedia/GEMA)


    Grüße,

    Bernd

    ----------------------------[---[--[-[IIIIIII]---------

    ich bezahle nicht fürs hinhören, ich baue Beschallungsanlagen

    Das SD12 Fliegetop ist bei gleicher Endstufe um durchgehend 3 dB lauter
    als "vorbekannte" 12"/1" Bauweisen.

    Der Bass CB18S ist der Beste

  • yamaha4711
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    • 1. März 2013 um 19:15
    • #26
    Zitat

    Darf die aber nicht rippen, damit ich mit meiner GEMA-bezahlten CD auf meinem GEMA-bezahlten MP3-Player damit joggenderweise durchs Land eiern kann, weil ich da einen Kopierschutz umgehe.


    Und eben hier greift das Urhebergesetz, welches ja sagt, dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen unrechtmässig ist. Du darfst die CD oder was auch immer nur dann kopieren, wenn diese nicht geschützt ist.
    Letztendlich ist dies aber auch schwachfug, denn warum soll eine mit Kopierschutz versehene CD anders zu bewerten sein?!

    Zitat

    Du sollst Dich als DJ bei der GEMA anmelden


    Welcher normale Mensch wird dies denn machen, gerade bei solchen Auflagen?
    Letztendlich ist die GEMA und die noch bis Ende 2012 auf den Names GEZ hörende Institution sehr ähnlich gestrikt. Auch die Umformungen der Zahlungsmodalitäten ist sehr konquent, oder? Beide favorisieren die pauschalisierte Abgabe.
    Auch die Aussage, dass die GEMA vor hat die Verbände anzuschreiben, um so an die möglichen Betroffenen zu kommen. Die Folgen wären dann wohl maßgebliche Kostennoten und ich denke dass der eine oder andere DJ seinen Kollegen verpfeift, weil dieser ihm den Job geklaut hat. Zustände wie früher im Trabantenteil von Deutschland.

    Mich würde bei der ganzen Geschichte auch noch interessieren, wie viele von unseren Politikern hier auch noch mit im Spiel sind und die Hände aufhalten!

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • kristian w.
    Verifiziert
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    • 1. März 2013 um 22:50
    • #27

    Mann, ich habe echt Angst, dass die AKM in Österreich auf ähnliche Gedanken kommt.
    Schlußendlich gehts nicht darum, dass der Künstler zu seinem Geld kommt, sondern die Mafia zwischen Künstler und Kunde.

    Grüße, Faxe

    Dj, Verleiher und manchmal auch Veranstalter.

    http://www.faxe.at

  • günter berthold
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    • 2. März 2013 um 14:22
    • #28
    Zitat von "yamaha4711"

    Und eben hier greift das Urhebergesetz, welches ja sagt, dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen unrechtmässig ist. Du darfst die CD oder was auch immer nur dann kopieren, wenn diese nicht geschützt ist.

    Mein CD-Player hat einen Digitalausgang. Ganz legal ist in maximal 80min jede CD digital im Rechner, nochmal 10min dazu zum Teilen der Tracks.

    Es gibt keinen Kopierschutz, höchstens einen Abspielschutz.

    Gruß Günter

  • yamaha4711
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    • 2. März 2013 um 15:47
    • #29

    Ist das ein Profigerät oder ein Consumerteil?
    Bei den Consumergeräten wird in der Regel der Digitalausgang abgeschaltet bzw. der angeschlossene Rekorder nimmt das Signal dann nicht an, wenn denn ein Kopierschutz erkannt wurde. War damals bei den DAT Recordern ja ähnlich mit dem Serial Copy Management System (SCMS). Dies erlaubte nur ein einmaliges Überspielen von CD auf DAT. Dies konnte bei den Profigeräten abgeschaltet werden.

    Das ganze hat man ja bei HDMI in verschärfter Form.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 2. März 2013 um 21:29
    • #30

    ...aber das sind ja alles Themen des Urheberrechts. Darum geht es der GEMA ja gar nicht.
    Der GEMA ist es egal, ob jemand das Urheberrecht verletzt oder nicht. Denen geht es nur um die öffentliche Aufführung eines Werkes.

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  • Reini
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    • 2. März 2013 um 21:37
    • #31

    dieses verbrecherische Tun der GEMA ist ganz schnell beendet, wenn ALLE im Monat März keine Gema bezahlen.

    wenn die GEMA dann meint rechtliche Schritte einzuleiten müssen, dann mache ALLE 2 Monate draus

    ruckzuck funktioniert das dann im normalen Rahmen

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • mringhoff
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    • 2. März 2013 um 21:51
    • #32

    Das Prinzip der Gema ist ja nichts verwerfliches an sich: Für die öffentliche, kommerzielle Aufführung möchte der Künstler ein paar Euros für sein Werk haben. Das ist richtig und wichtig. Und die Gema hilft ihm dabei.

    Nur die praktische Ausführung dieser Idee ist antiquiert und in vielen Bereichen ungerecht und nicht praxisnah.
    Zudem verschlingt die Gema mit ihrem Verwaltungsapparat schon einen nicht zu geringen Teil der Einnahmen.

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  • günter berthold
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    • 3. März 2013 um 18:42
    • #33

    Schnell dazwischenfüg...

    Zitat von "yamaha4711"

    Ist das ein Profigerät oder ein Consumerteil?
    Grüßle,
    michael

    Consumergerät - Camtech Laufwerk-/Wandler-Kombi

    ...

    mringhoff: Volle Zustimmung

  • yamaha4711
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    • 3. März 2013 um 19:28
    • #34

    Ist denn der Titel des Threads nicht außerhalb der Reihe? Es handelt sich ja laut Aussage von mringhof nicht um ein Recht im Sinne eines Gesetztes, sondern um eine Vorgabe/Empfehlung/wasauchimmer. Somit ist es also nicht rechtsverpflichtend, oder?
    Damit kann man ja dagegen Verstoßen, ohne jegliche Konsequenzen zu fürchten, oder?
    Und dennoch war es bisher immer so, dass die GEMA mit dem Urheberrecht kopulieren.

    Wer ist denn dafür zuständig, dass z.B. diverse Videos auf diversen Videoplattformen, vornehmlich Youtube, blockiert werden? Auf welcher Rechtsbasis geschieht dies denn?

    günter berthold
    Hast du damit denn schon kopiergeschützte CD's auf deinen Rechner per Digitalausgang übertragen?
    Laut Urteil von einigen Gerichten ist der Kopierschutz nicht als solcher anzusehen, wenn er auf einfache Art und Weise von einem Laien "umgangen" werden kann bzw. nicht greift. So habe ich das zumindest mal schon öfter gelesen.
    Falls man aber z.B. zusätzliche Software einsetzt (CloneCD als bestes Beispiel), so ist es laut Urheberrecht strafbar, denn hier wird der Kopierschutz aktiv ausgehebelt.
    Der Witz ist ja, dass dies vor allem auch für private Sicherheitskopien gilt.

    Ist jetzt aber OT und hat mit dem Threadthema an sich nur peripher etwas zu tun.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 3. März 2013 um 20:56
    • #35
    Zitat von "yamaha4711"

    Somit ist es also nicht rechtsverpflichtend, oder?

    Damit kann man ja dagegen Verstoßen, ohne jegliche Konsequenzen zu fürchten, oder?
    Und dennoch war es bisher immer so, dass die GEMA mit dem Urheberrecht kopulieren.

    Am besten sieht man es, wenn man "GEMA" mal ausschreibt: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
    Die Grundlage hierfür ist natürlich das Urheberrecht, sonst könnte man ja auch nichts für die Aufführung verlangen...
    Allerdings geht es wie gesagt nur um musikalische Rechte. Und die Problematik mit Youtube basiert ja auch nur auf die Musik, die auf den Videos zu hören sind, diese werden von Youtube quasi öffentlich aufgeführt.

    Also: ohne Urheberrecht keine Gema, aber ohne Gema gäbe natürlich das Urheberrecht trotzdem.

    Die Gema wird durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gesetzlich legetimiert, quasi vom deutschen Gesetzgeber.
    Die Abrechnungsmodalitäten und Gebühren werden dann von der Gema entwickelt. Sie sind also selbst keine Gesetze.

    Bei tieferem Interesse doch einfach mal auf http://www.gema.de nachlesen.

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  • günter berthold
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    • 3. März 2013 um 21:05
    • #36
    Zitat von "yamaha4711"

    günter berthold
    Hast du damit denn schon kopiergeschützte CD's auf deinen Rechner per Digitalausgang übertragen?
    Laut Urteil von einigen Gerichten ist der Kopierschutz nicht als solcher anzusehen, wenn er auf einfache Art und Weise von einem Laien "umgangen" werden kann bzw. nicht greift. So habe ich das zumindest mal schon öfter gelesen.
    Falls man aber z.B. zusätzliche Software einsetzt (CloneCD als bestes Beispiel), so ist es laut Urheberrecht strafbar, denn hier wird der Kopierschutz aktiv ausgehebelt.


    Grüßle,
    michael


    Auch wenns etwas außerhalb des eigentlichen Threads ist, es wurde aber im Thread mitgeführt.
    Ich fasse miche kurz.

    Ja, ich habe schon kopiergeschützte CDs per Digitalausgang auf den Rechner kopiert.
    Und nochmal ja, es wird von einem wirksamen Kopierschutz gesprochen, der nicht ausgehebelt werden darf.

    Um nun nicht mit Halbwahrheiten und Gedächtnisprotokollen herzuhalten und - wie es der Zufall will - ich bin auch im Besitz einer "Mensch"-CD mit Kopierschutz.
    Also habe ich einen kleinen Feldversuch gestartet.

    1. Laptop mit Exact Audio Copy:
    CD rein und alle Titel als wav versucht zu kopieren. Nach ca. 15sec eines jeden Titels springt die Fehlerkorrektur an - Kopieren also unmöglich.

    2. Camtech-Laufwerk mit optischen Digitalausgang:
    Verwendet wird ein Laptop mit WinXP und Soundblaster PCMCIA-Karte mit optischen Ein- und Ausgang, Als Aufnahmesoftware dient WaveLab Lite.
    SPDIF-Eingang angewählt, 44kHz und 16bit eingestellt, Aufnahme gestartet, CD gestartet - läuft. Den ersten Titel komplett und vom 2. Titel ca. 1min aufgenommen, ganz normale Pegelanzeige, die Aufnahme aber noch nicht angehört.

    3. Yamaha-DVD-Player (DVD-S557), ebenfalls mit optischem Digitalausgang:
    Verwendet wird der gleiche Laptop mit gleicher Software. Wieder die Aufnahme gestartet, die CD gestartet - läuft ebenfalls. Wieder den ersten Titel und einen Teil des 2. aufgenommen, ebenfalls ganz normale Pegelanzeige.


    Wieso das jetzt, sollte da jetzt nicht SCMS aktiv sein? Zunächst habe ich mir die Aufnahmen vom Camtech Laufwerk angehört: Völlig normal, keine Unterschiede erkennbar.
    Nun die Aufnahme vom Yamaha-Player: Aller 10sec für ca. 50ms eine kurze Stummschaltung, also ist in dem Fall der Kopierschutz aktiv.

    Noch Fragen oder habe ich etwas gesetzeswidriges getan?

    Gruß Günter

  • yamaha4711
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    • 3. März 2013 um 22:11
    • #37

    Nein, um gottes willen, denn es wird ja von einem wirksamen Kopierschutz ausgegangen. Wenn dieser durch legale zur Verfügung stehender Wege, in deinem Fall der Digitalausgang des CD-Players, unwirksam ist, so ist es per Definition ja auch kein wirksamer Kopierschutz. Zumindest auf diese Gerätekombination bezogen.

    Bei der Software EAC greift die Firmware des CD-Laufwerkes, welches ja aufgrund des Kopierschutzes irritiert wird. Umgeht man nun dies durch eine weitere Software, so wurde der doch wirksame Kopierschutz ausgehebelt.

    Bei deinem Yamaha Player greift anscheinend auch der Kopierschutz. Wie ich schon schrieb schalten viele Consumergeräte den Digitalausgang ab, sobald ein Kopierschutzmechanismus entdeckt wurde.
    Dies gilt vor allem von in Deutschland vertriebenen Playern. Player aus anderen Ländern, vornehmlich nicht EU-Länder, haben diese "Schutzschaltung" meist nicht. Ebenso prof. Geräte.

    @mringhof
    Sicher ist die GEMA eine Verwertungsgesellschaft und dennoch defacto der verlängerte Arm des Gesetzes bzw. die GEMA meint dies zu sein. Das schlimme daran ist ja, dass das ganze ein One-Way-Ticket ist. Die GEMA ist durch das Urhebergesetz legitimiert, doch daran nicht gebunden und kann daher frei Schnautze Gebühren und zusätzliche Regeln aufstellen, welche eben durch das Urheberrecht legitimiert werden. Darin sehe ich eine nicht zu unterschätzende Gefahr, denn wer schiebt der GEMA denn einen Riegel vor?!

    Erst neulich wurde ja der Fall bekannt, dass die GEMA Videos auf Youtube lahm legte. Nur waren darunter auch (Musik)Videos, deren Inhalt durch den Urheber selbst eingestellt wurden. Das gab auch richtig Ärger und nach langem hin und her musste die GEMA klein beigeben.
    Und was ist mit dem kleinen Mann/Frau, die ein Urlaubsvideo machen und dieses mit Musik unterlegen. Dumm nur, dass diese Stücke durch die GEMA "geschützt" werden und schon ist das Video weg vom Fenster und man hat womöglich noch eine Klage mit empfindlicher Kostennote am Hals.
    Was ist aber, wenn ich das Musikstück verändere, es schneller abspiele oder verhackstücke. Damit schaffe ich ja etwas neues, oder? Das Thema ist so komplex und je komplexer ein Thema ist, desto eher entbrennen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht zielführend sind, sondern meist darin enden, dass derjenige, der die bessere Kriegskasse hat am Ende gewinnt.

    Darin sieht man, dass dahinter oftmals Willkür steckt und sich gerade diese Institution nicht mit Ruhm bekleckert hat. Es gilt sich die Taschen auf Kosten anderer zu füllen und das unter dem Deckmantel, dass man doch nur die (armen) Urheber zu ihrem Recht verhelfen möchte.
    Wie du schon geschrieben hast: nur ein sehr kleiner Anteil kommt auch wirklich bei den Urhebern an. Der Löwenanteil bleibt in der Institution GEMA hängen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 4. März 2013 um 08:05
    • #38
    Zitat von "yamaha4711"


    (...) Darin sehe ich eine nicht zu unterschätzende Gefahr, denn wer schiebt der GEMA denn einen Riegel vor?!


    theoretisch steht die GEMA unter staatlicher Aufsicht, vertreten hier durch das Deutsche Patentamt.
    Dieses kontrolliert dann auch die Gebührenordnung, aber wie sinnvoll oder effektiv diese Kontrolle ist, hat man ja bei der nun anstehenden Reform gesehen...

    Zitat von "yamaha4711"

    Erst neulich wurde ja der Fall bekannt, dass die GEMA Videos auf Youtube lahm legte. Nur waren darunter auch (Musik)Videos, deren Inhalt durch den Urheber selbst eingestellt wurden. Das gab auch richtig Ärger und nach langem hin und her musste die GEMA klein beigeben.
    Und was ist mit dem kleinen Mann/Frau, die ein Urlaubsvideo machen und dieses mit Musik unterlegen. Dumm nur, dass diese Stücke durch die GEMA "geschützt" werden und schon ist das Video weg vom Fenster und man hat womöglich noch eine Klage mit empfindlicher Kostennote am Hals.


    Zum Thema Youtube:
    Gema legt auf Youtube nichts lahm, das ist Youtube selber!
    Youtube führt in diversen Videos Musikstücke öffentlich auf, gibt dem Künstler aber nichts ab. Jeder Gastronom und Veranstalter zahlt viel Geld an die Künstler (via Gema), aber der Millardenkonzern Youtube tut das nicht, obwohl er mit seiner Geschäftsidee Millionen von Gewinnen scheffelt. Außer Publicity bietet sie dem Künstler nichts. Das ist genauso wenig gerecht, wie so manche Gema-Regelung.

    Jetzt ist die Gema eingeschritten und will Centbeiträge pro Aufführung, aber Youtube bleibt hart und führt einfach aus dieser Konsequenz heraus keine Musikstücke in Deutschland mehr auf, bei dem die Künstler unter Gema-Verträgen laufen.
    Ob das jetzt die offiziellen Musikvideos sind oder ob der "kleine Mann" sein Urlaubsvideo mit Musik von Gema-Künstler unterlegt, spielt keine Rolle. Der "kleine Mann" darf das Video halt nicht öffentlich aufführen. Und das tut er, wenn er es auf Youtube öffentlich stellt.

    Youtube hat inzwischen Automatismen einprogrammiert, die bestimmte Lieder automatisch erkennen und das Video dann ziemlich rasch wieder aus dem Bestand nimmt. Das ist schon einigen passiert, die ihre Urlaubsvideos mit Musik untermalt haben, die von Gema-Künstlern geschaffen worden ist.

    Zitat von "yamaha4711"


    Was ist aber, wenn ich das Musikstück verändere, es schneller abspiele oder verhackstücke. Damit schaffe ich ja etwas neues, oder?


    Ja, aber das ist ein Thema des Urheberrechts. Wenn Du etwas neues schaffen möchtest, aber Werke von anderen Künstlern dafür benötigst, musst Du diese natürlich erstmal fragen...
    Aber da mischt sich die Gema nicht ein.

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  • Kracky
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    • 4. März 2013 um 23:37
    • #39

    Was mich immer noch an diesen Abrechnungsmethoden für die Aufführung stört ist die Tatsache das Musiker die einzigen Künstler sind die Ihr Werk für gutes Geld verkaufen und dann aber für die Vorführung des gekauften Tonträgers nochmal Geld abverlangt wird. Kein anderer Künstler wird je auf die Idee kommen für die billige Kopie seines Werks vom Käufer zu verlangen das er es nur daheim im stillen Kämmerlein betrachtet oder ansonsten wird jedes mal eine Summe für das vorführen seines Kunstwerks fällig weil es ja anderen zur Betrachtung zugänglich gemacht wird. Ebenfalls hat es kein Kunsthandwerk so einfach wie die Musiker ihr Werk kostengünstig um nicht sogar zu sagen kostenlos zu vervielfältigen.
    Wenn wir Musikern ihre CDs abkaufen und dann nochmal dafür bezahlen wenn wir diese einer breiteren Masse vorführen dann müssen wir ab sofort auch jedem Maler, Steinhauer oder Photographen zugestehen das wir einen Betrag bezahlen dafür das wir die gekaufte Kopie das Originals oder sogar das einzige Original in öffentlichen Räumen aufhängen und somit einer breiten Masse zugänglich machen. Auch diese Künstler haben ein Urheberrecht das doch gewahrt werden muss.
    Ich hoffe ihr versteht den Sarkasmus in meinem Beitrag den genau das ist doch der Springende Punkt, die, die am wenigsten Aufwand bei der Produktion ihres Werks haben, die Ideen klauen ohne auch nur mit der Wimper zu zucken und dann auch noch die billigsten Verbreitungsmöglichkeiten ihr eigen nennen, genau die möchten sich mit einfachsten Mitteln die Taschen voll stopfen. An vorderster Front die Hydra namens Gema.
    Jeder andere Künstler der für sein Handwerk entsprechende Begabung mit bringen muss, der viel Zeit, Geld und teilweise harte Arbeit investiert hätte es weit mehr verdient das man Ihn und seine Kunst mit dem entsprechenden Lohn würdigt.
    So lange es Musiker gibt die noch nie, oder nur äußerst selten sich die Mühe gemacht haben vor Publikum auf zu treten die Ihre Werke von anderen kaufen und dann als Ihre ausgeben und dabei die dicken Goldketten durch die Gegend tragen oder sich überlegen müssen welches Auto man dieses Jahr der Mutter zum Geburtstag schenkt, so lange finde ich nichts verwerfliches daran wenn man sich den Mist den man sonst eh nicht kaufen würde übers Internet zieht.
    Es gibt genügend Künstler bei denen ich gerne in eine CD investiere, nur weil ich sehe da steckt auch Kunst und Handwerk dahinter und diesen Künstler möchte ich unterstützen aber die breite Masse der Studio und kauf Künstler finde ich gelinde gesagt zum kotzen, die sollen sich ihr Geld ehrlich mit öffentlichen Auftritten verdienen ansonsten sind sie es nicht wert Künstler genannt zu werden.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
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    • 5. März 2013 um 08:47
    • #40

    Wenn mit dem Kauf einer CD bereits die Rechte der öffentlichen Aufführung mit einkaufen würde, dann lachen sich alle Großveranstalter, Radiostationen u.a. ins Fäustchen....
    Nein, ich finde es grundsätzlich schon gut, daß dort, wo mit Musik richtig Geld verdient wird, auch dem Künstler etwas abgibt.
    Es kommt eben nur auf die praxisgerechte Ausführung an. Meiner Meinung nach sollten kleinere Veranstaltungen, kleinere Gastronomen etc. wesentlich weniger bis gar nichts zahlen (höhere Freigrenzen), um die lokale Kultur zu fördern.
    Großveranstaltungen, kommerzielle Events, Radiostationen etc. sollten weiterhin für die Musiknutzung bezahlen. Darüber hinaus sollte die Verteilung der Einnahmen gerechter erfolgen. Ob es einen so riesigen Verwaltungsapparat braucht, kann ich leider nicht beurteilen, aber Fakt ist, daß dort schon einige Euros hängen bleiben....

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