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Neues GEMA-Recht: auch DJs müssen zahlen...

  • mringhoff
  • 27. Februar 2013 um 16:36
  • mringhoff
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    • 27. Februar 2013 um 16:36
    • #1

    Nicht nur der Veranstalter muss GEMA-Gebühren zahlen, ab 1.4. könnte es zudem den DJ auch selbst treffen, wenn er nicht aufpasst:

    "Orginaltitel" sind lizensiert, Kopien nicht, wenn er sie öffentlich aufführt.
    Doch was ist Orginal und was Kopie im Zeitalter von Download-mp3?

    Alles ganz "einfach", hier eine kleine Zusammenfassung:
    http://de-bug.de/medien/archive…ema-zahlen.html

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  • ewok
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    • 27. Februar 2013 um 17:13
    • #2

    Bitte sag mir, dass das eine Satireseite ist.... :shock:

    Zusammengefasst: Man zahlt also an die GEMA

    - für den Kauf eines Titels
    - für das Medium, auf dem man den Titel speichert (Abgabe für CD, Festplatte, USB-Stick)
    - für Geräte, die zur Vervielfältigung genutzt werden (CD-Brenner)
    - der Veranstalter für die öffentliche Wiedergabe
    - und dann jetzt dann auch noch für jeden Kopiervorgang...

    http://www.partyontour.de

  • andy006
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    • 27. Februar 2013 um 18:15
    • #3

    .....nein stimmt nicht ganz

    Schau mal auf die bildliche Darstellung in dem Artikel weiter unten. Erklärt sich sehr gut, vielen Dank mringhoff!

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • yamaha4711
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    • 27. Februar 2013 um 20:17
    • #4

    Tacho!

    Für mich riecht das stark nach einer Unterminierung des Rechtes auf eine (oder auch mehrere) unabhängige Kopien zur Sicherung meiner erworbenen Stücke.
    Vor allem die Aussage, dass wenn das Original - wie auch immer man dies feststellen kann ob es sich um ein Original oder eine Kopie handelt - zerstört wurde, die Sicherungskopie erneut lizenziert werden muss. Das ist doch lächerlich! Wozu dient denn dann die Sicherungskopie?

    Das ganze ist so etwas von wirr und widersprüchlich, so dass sich die GEMA nicht wundern darf nun gar nicht mehr ernst genommen zu werden bzw. sich diese Institution nur noch mehr zornige Kunden damit bereitet.

    Letztendlich wird der DJ diese 30% Abschlag seinem Kunden weiterberechnen, falls dieser auf den ganzen Wahnsinn eingeht. Andererseits überlege ich gerade was bei so einem Feld, Wald und Wiesen DJ an Gage übrigbleibt bzw. der Kunde gewillt ist 30% Aufschlag zu zahlen.

    Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • billbo
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    • 27. Februar 2013 um 20:22
    • #5

    Ist es richtig, dass diese sehr übersichtliche Regelung ab 1. April gelten soll?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • mringhoff
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    • 27. Februar 2013 um 21:07
    • #6

    Interessant und vor allem praxisnah empfinde ich nur die letzte Frage.
    Der DJ sagt, daß er auf seinem Laptop vor Ort nur die Orginaldateien dabei hat und die Sicherungskopie zuhause liegt. Die Überprüfung dieser Aussage kann nur durch "Datenforensik" erfolgen...

    Zitat von "billbo"

    Ist es richtig, dass diese sehr übersichtliche Regelung ab 1. April gelten soll?


    soweit ich weiß wurde die Einführung der neuen Gema-Tarife zuerst von Januar auf April 2013 und wohl inzwischen auf 2014 verschoben, der Blog ist nicht ganz aktuell, aber vom Inhalt hat sich ja bis dato noch nicht viel geändert.

    Oder hoffst Du auf einen großen Aprilscherz?

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  • yamaha4711
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    • 27. Februar 2013 um 21:08
    • #7

    Die Frau von der GEMA dazu:
    Ja, das ist so richtig.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • billbo
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    • 27. Februar 2013 um 21:46
    • #8
    Zitat

    Oder hoffst Du auf einen großen Aprilscherz?

    Hoffen ist nicht das richtige Wort - mir wär das ziemlich egal. Bzw. vielleicht sogar eher nicht: weniger DJ Mucke = mehr Livemusik. Und von letzterer lebe ich (am liebsten). :wink:
    Sollte es aber kein Aprilscherz sein: Originaldatei oder Sicherungskopie - wer bitte will DAS denn kontrollieren? Stasi? CIA? KGB? Mossad? Google? Selbst als Koalition mit vereinten Kräften wären die damit zum Scheitern verurteilt.

    :idea:

    Ein von allerhöchster Ebene besonders raffiniert eingefädelter Versuch zur Völkerverständigung via Geheimdienstmerging?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • mringhoff
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    • 27. Februar 2013 um 21:59
    • #9
    Zitat von "billbo"


    Sollte es aber kein Aprilscherz sein: Originaldatei oder Sicherungskopie - wer bitte will DAS denn kontrollieren?


    Ja, manchmal schreibt das reale Leben die besseren Scherze.

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  • deep-house
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    • 28. Februar 2013 um 10:09
    • #10

    es ist unglaublich, besonders der Abschnitt, daß bereits erworbene Titel beim Wechsel auf einen neuen Datenträger (HD) erneut Lizenzgebühr auslösen.
    Was ein Glück habe ich nur Vinyls und Original CD's :wink:

    Gruß UweS.

  • tufkadib
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    • 28. Februar 2013 um 15:39
    • #11

    Das ist auch wieder nur ein verkrampfter Versuch, mit den Methoden der Steinzeit aus den Möglichkeiten des 21.Jh. Gewinn zu erzeugen.
    Wie schon gesagt: für Hintergrundgedudel und ähnliche Sachen kann man sich auch GEMA-freie Musik kaufen.
    Wenn das Viele tun, trocknet der Laden von ganz allein aus.


    MfG
    DirkB

  • yamaha4711
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    • 28. Februar 2013 um 16:46
    • #12

    Das ganze erinnert mich auch an den armen Viktor Navorski (Tom Hanks im Film Terminal), welcher im Flughafenterminal auf verlorenem Posten stand weil der leitende Beamte ihm immer wieder neue Knüppel vor die Füsse warf.

    Die GEMA denkt sich auch immer wieder neue Dinge aus, um den armen Verbraucher zu schröpfen bzw. ihm das Leben schwer zu machen.

    Grüßle,
    michael

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  • bernd häusler
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    • 28. Februar 2013 um 21:31
    • #13

    Moin,

    Der einfache Schachzug wäre Beweislastumkehr ;) beweise, daß Du das spielen darfst :D


    Zitat von "billbo"

    wer bitte will DAS denn kontrollieren? Stasi? CIA? KGB? Mossad? Google?

    Was denkst Du wie ich auf die Idee komme, daß der Aktivlautsprecher der Zukunft keinen Ton abgibt, wenn er keinen Zugang zum Internet hat?

    Und ruckzuck steht Onkel Gema in der Tür mit der Frage: "Hamse was zu verzolln?"

    Aber nein, so wirds nicht sein, weil der Hersteller des Lautsprechers eine Vorratsdatenbank anlegen muß: Eigentümer des Lautsprechers und gespielte (gesprochene ;) ) Tonspur, auf die ein Abmahnbüro dienstbeflissen zugreift, die Tonspur scannt, und mit GEMA-Vollmacht direkt kassiert. Der Eigentümer des Lautsprechers ist dann genauso dran, wie der Betreiber eines Accesspoints.

    Und sagt jetzt nicht, das wird nicht passieren, das ist alles schon längst da.

    Man erkenne die ungeahnten Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung und zum Schutz der Verfassung: Endlich kann die vor zu vielen Zuhörern geäußerte freie Meinung lückenlos und bequem überwacht werden.

    Terror im Namen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

    Die nackte Tatsache Deiner Existenz beweist: Du bist Terrosist

    Und die Vorratsdatenspeicherung hat Unser Verfassungsgericht tatsächlich nur verschoben, hat nur keiner bemerkt.

    Nein, Politik und GEMA sind nicht streng zu trennen!


    Dieses Land hat fertig! Beim Verlassen des Abortes bitte Spülung betätigen!

    Grüße,

    Bernd

    ----------------------------[---[--[-[IIIIIII]---------

    ich bezahle nicht fürs hinhören, ich baue Beschallungsanlagen

    Das SD12 Fliegetop ist bei gleicher Endstufe um durchgehend 3 dB lauter
    als "vorbekannte" 12"/1" Bauweisen.

    Der Bass CB18S ist der Beste

  • secluded
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    • 28. Februar 2013 um 22:26
    • #14
    Zitat von "bernd häusler"

    Dieses Land hat fertig! Beim Verlassen des Abortes bitte Spülung betätigen!

    schdümmd !!!!!

    Was ist ? :

    PC/Mac kaputt, eingespielte Songs (von eigenen CD's / Datenträgern) auf ext. Platte & zurückkopieren.
    Kann keine GEMA nachweisen, daß ich nicht (theoretische) 4 Wochen damit verbracht habe, das ganze "wiedermals" zu digitalisiern...

    alles ein bißchen wage in meinen Augen ....

    würde da 'mal gerne genauere rechtliche Grundlagen haben wollen (ausgenommen dem oben verlinkten "Web-Interview" und der daraus resultierenden Grafik !).


    ...bin zwar kein Deehjott, aber hab ab und an auch welche da, die sich bei mir einstöpseln, dementsprechend ist das Interesse da.....


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • billbo
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    • 1. März 2013 um 00:47
    • #15
    Zitat

    Dieses Land hat fertig! Beim Verlassen des Abortes bitte Spülung betätigen!

    Grüße,

    Bernd

    Ahne ich etwa hinter diesen versteckten Andeutungen eine Art erste verborgene Vorstufe eines Anflugs von Systemverdrossenheit? :D
    Die Welt ist schlecht, sag ich ja schon immer. Und nicht nur ich.
    Gerade deshalb bin ich da aber optimistischer: ALLES zu kontrollieren/ überwachen - und vor allem die Ergebnisse zu bewerten - ist auf Dauer einfach viel zu viel Arbeit. Das kann und will sich niemand wirklich antun, nicht mal BB, Dr. No oder Larry Page persönlich.

    Was mich dagegen an GEMA und Konsorten stört ist das dahinter stehende, rechtlich legitimierte und gesellschaftlich inzwischen offenbar auf breiter Basis tolerierte/ akzeptierte, Prinzip des trickreichen automatisierten Abkassierens. Wertschöpfung per freiwillig eingegangener oder erzwungener Abofalle ist inzwischen DAS florierende Geschäftsmodell unserer Zeit, in beinahe allen Lebensbereichen. Die Evolution des Staubsaugertütenprinzips: Staubsauger im Premium - Sonderangebot zehn Euro, jede Premiumpapiertüte dafür weitere fünf. Ein offenbar unwiderstehliches Angebot.

    Sicher ist es richtig, dass jeden Morgen ein paar neue Dumme aufstehen. Aber auch ein paar Schlaue. Und die sind und waren stets erfindungsreich bei der Suche nach Auswegen und Alternativen. Egal ob beutellose Staubsauger oder gemafreie Musik – irgendwas geht immer. Wenn man denn wirklich will; Systemsklave ist man heute nicht mehr aus Angst vorm Verhungern, sondern aus Bequemlichkeit.

    Das größte Kapital der Menschheit war stets ihr angeborener Drang zum Ungehorsam. ;)

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • ewok
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    • 1. März 2013 um 12:04
    • #16

    Die Gema hat auf ihrer Facebook-Seite "GemaDialog" noch ein paar konkrete Antworten auf Fragen veröffentlicht. Die Aussagen decken sich zum Teil nicht mit denen aus dem Artikel von De-Bug:

    https://www.facebook.com/GEMAdialog/posts/483222501735590

    Zitat

    FAQs zum Tarif VR-Ö

    Zum Tarif wurden uns einige Fragen gestellt. Wir haben die Userfragen gesammelt und daraus FAQs zu Thema erstellt. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten.

    1. Die Vergütungssätze VR-Ö treten ab 1.4. 2013 in Kraft. Ab wann tritt die GEMA mit den DJs in Kontakt?
    Die Vergütungssätze VR-Ö sind bisher noch nicht gesamtvertraglich mit der BVMV vereinbart, somit können wir auch noch keinen Kontakt zu den DJs aufnehmen. Wir stehen aber in engen Verhandlungsgesprächen und sind hier optimistisch.

    2. Wie erfolgt die Lizenzierung unter VR-Ö?
    Sobald die Vergütungssätze gesamtvertraglich vereinbart sind, wird die GEMA Kontakt mit den DJs aufnehmen (wir erhoffen uns für diesen Fall auch eine Verbandsunterstützung) und werden umfassend über die Lizenzierungsmöglichkeiten, Vergütungen etc. informieren. Anschließend erwarten wir ein entsprechendes Feedback, das dann zu einem entsprechenden Lizenzangebot (Lizenzvertrag oder Lizenzrechnung) führt. Wir gehen dabei davon aus, dass ein vereinfachtes Verfahren in Form jährlicher Pauschalzahlung auf Basis von 0,13 EUR je Vervielfältigungsstück/Werk eingeführt wird.

    3. Wie sollen DJs lizenzieren, wenn man die Playlist nicht im Vorfeld erstellen kann?
    Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es letztlich nicht darum, was der DJ auflegt, sondern welche und wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe (unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung) vervielfältigt hat. Die Wiedergabe und die Vervielfältigung sind also voneinander zu trennen.

    4. Wie werden Ersatzkopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?
    Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z.B. zur öffentlichen Wiedergabe, verwendet wird.

    5. Müssen DJs künftig Titel + Interpret im Voraus angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
    Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.

    6. Müssen sich DJs bei der GEMA registrieren, damit die Lizenzierung korrekt durchgeführt werden kann?
    Die DJs werden bei der GEMA, wie andere Musiknutzer auch, als Kunden geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine entsprechende Vergütungsrechnung.

    7. Wie ist das bei der Anschaffung eines neuen Laptops? Müssen wir alles lizenzierte wieder neu lizenzieren?
    Ein bereits für die Vervielfältigung lizenziertes Vervielfältigungsstück/Werk muss nicht erneut lizenziert werden, wenn es auf einem anderen Datenträger kopiert wird – sofern die bisherigen Vervielfältigungsstücke/Werke nicht weiter zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

    8. Wie kontrolliert die GEMA die Lizenzierung?
    Nachdem es auch Aufgabe der GEMA ist, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen, werden wir auch für diesen Nutzungsbereich ein Szenario entwickeln, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen.

    GEMAdialog

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    (Hervorhebungen von mir)

    http://www.partyontour.de

  • bernd häusler
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    • 1. März 2013 um 14:44
    • #17

    Moin,

    Zitat von "yamaha4711"

    Für mich riecht das stark nach einer Unterminierung des Rechtes auf eine (oder auch mehrere) unabhängige Kopien zur Sicherung meiner erworbenen Stücke.

    Du bist hier der Einzige der den Kern erfasst hat ;)

    ewok: tut mir ja jetzt Leid es deutlich sagen zu müssen: Du bist auf ganzer Beite reingefallen - weil Du nicht lesen kannst. Das zeigt sich schon darin, daß Du die wesentlichen Textstellen nicht mit markiert hast:

    Zitat von "ewok"


    (Hervorhebungen von mir)

    Die Gema hätte gerne: Ab 1. April sollen DJs sich erstmals! bei der Gema registrieren lassen, und ihr Recht auf die Sicherungskopie aufgeben!

    Aber was interessieren mich schon blöde DJs ...Dosen-Ravioli :D Sollnse halt im Papierkram ersticken...

    Grüße,

    Bernd


    PS billbo, "Wertschöpfung per freiwillig eingegangener oder erzwungener Abofalle", brillant!

    ----------------------------[---[--[-[IIIIIII]---------

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  • ewok
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    • 1. März 2013 um 15:11
    • #18

    Bernd: Wieso reingefallen? Ich habe das absichtlich NICHT markiert, weil es mir um den ersten Teil der Aussage ging. Bei De-Bug klang es so, als müsse man bei JEDEM KOPIERVORGANG, also bei Neukauf Laptop, Neukauf Festplatte,.... seine Stücke neu lizenzieren. Das ist nicht so, wenn man seine Stücke auf den neuen Laptop kopiert und den alten NICHT MEHR nutzt. Als Sicherungskopie darf er aber wohl behalten werden.


    Zitat

    ihr Recht auf die Sicherungskopie aufgeben!


    Siehe Punkt 4.


    Zitat

    Sollnse halt im Papierkram ersticken...


    immer wieder schön, hier nette Kollegen zu treffen. :roll:

    http://www.partyontour.de

  • yamaha4711
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    • 1. März 2013 um 16:06
    • #19
    Zitat

    4. Wie werden Ersatzkopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?
    Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z.B. zur öffentlichen Wiedergabe, verwendet wird.

    Und nun sag mir mal einer der hier anwesenden DJ's von welchem Medium er seine Tracks hauptsächlich abspielt, sofern es sich um Vinyl oder CD's handelt?
    In der Mehrheit sicher nicht vom Original, sondern von einer Sicherungskopie, mutmasslich im mp3-Format, denn wer schleppt heute noch zig Koffer mit CD's und Vinyl mit sich herum.

    Und was ist wenn das Original zerstört wurde, z.B. durch normalen Verschleiß, weil man die CD/Platte im Auto hat liegen lassen oder wenn das Original geklaut wurde.

    Selbst eine Originaldatei kann ja mal hops gehen (Festplattencrash, Virus, Dummheit des Benutzers). Sofern diese nicht ein digitales Wasserzeichen enthält oder in einem speziellen Kontainment steckt ist Original und Kopie nicht zu unterscheiden und somit gleichwertig. Niemand hätte einen Ansatzpunkt um festzustellen was nun Original und was Kopie ist. Damit ist das ganze entweder ein Papiertiger oder wir laufen Gefahr einer großen Abmahn/Abzockwelle.
    Bei Dateien mit Wasserzeichen und/oder Kontainment ist die Beweisführung einfacher, zumal es auch Mittel und Wege gibt auch hier 1:1 Kopien zu erstellen. Hier stellt sich aber wieder dieselbe Frage wie bei einer CD oder von Vinyl.

    Es ist wie so oft: Gewinnmaximierung und Geldgeilheit müssen abgegolten werden. Ich glaube nicht daran, dass auch nur ein einziger Cent dessen was hierbei (zusätzlich neben den schon erhobenen GEMA Gebühren auf Medien aller Art) eingenommen wird in irgendeiner Art und Weise den eigentlichen Urhebern zukommt. Einzig der Wasserkopf der da dran hängt bedient sich und wir Nutzer müssen zusehen wo wir bleiben, sofern wir da mitmachen. Und wenn wir nicht mitmachen... malt es euch selbst aus. Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • mringhoff
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    • 1. März 2013 um 16:44
    • #20

    Im alten, bisherigen Tarif war das doch schon so ähnlich. Es gab einen Tarif, der dann noch um 30% erhöht wurde, wenn nicht von den Originalen gespielt wurde. Auf gut Deutsch: fast alle Parties wurden teurer.
    Das ganze haben jetzt Leute, die sich mit der Materie nicht wirklich auskennen, in die neue Zeit "übersetzt".
    Jetzt gibt es auch ein "Original" (Downloaddatei) und eine Kopie (Sicherungskopie, zweiter Rechner, USB-Stick etc.), für die noch ein Aufpreis fällig ist. Theoretisch verständlich, aber praktisch derzeit halt voll daneben. Was ist denn das Original und was die Kopie, wenn ich eine Datei habe? Die Datei mit dem früheren Erstellungsdatum?
    Dieses Wirrwarr hat der Blogschreiber ausgenutzt, eine Dame bei der Gema damit konfrontiert und somit auf die Spitze getrieben.

    Aber lasst uns doch mal so denken wie die Gema heute:
    Wenn ich eine Original-CD verloren habe und nur noch eine Kopie übrig habe, dann hab ich kein Original mehr. Soweit verständlich. Und bisher waren also somit dann 30% Aufschlag hierfür nötig.

    Jetzt hat man das ebenfalls "übersetzt": Wenn das Original versehentlich abhanden gekommen ist, ist dann die Sicherungskopie mein Original? Nein, natürlich nicht. Also kostet das wieder extra.
    Alles ganz logisch. Aber logisch ist das nur für solche Leute, die von der Praxis keine Ahnung haben.

    Nur momentan kann Dir ja keiner beweisen, was Original und was Kopie ist (sofern er nicht alle Festplatten konfisziert)

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