1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Personenschaden durch Sturz von der Bühne

  • skyworker
  • 14. Juni 2013 um 12:51
  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 14. Juni 2013 um 12:51
    • #1

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-s…cle1073147.html

    Ich stells mal hier ein - geht ja im Weitesten um Geld... Und im Falle eines Falles kann man das ja per Mod verschieben.

    Ich gestehe - ich versteh da das ein oder andere nicht!

    Jemand eine Meinung dazu?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • test
    Profi
    Reaktionen
    993
    Beiträge
    10.225
    Marktplatz Einträge
    4
    • 14. Juni 2013 um 14:14
    • #2

    was gibt es da nicht zu verstehen? die alte dame ist
    offensichtlich gestürzt und möchte nun entschädigt werden. warum z. b. hinten keine geländer drann war,
    können wir hier nur spekulieren. vielleicht war da auch eine Ersatzlösung, die aber leider versagt hat.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • jens bublitz
    Beiträge
    15
    • 14. Juni 2013 um 15:47
    • #3

    Von Geländer ist in dem Beitrag keine Rede. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt. Viel bedenklicher finde ich das Verhalten der Versichungen. Da hat man eine Haftpflicht für solche Fälle und diese versucht es auf die andere Seite abzuwälzen. Und das von beiden Seiten.

    b on stage

    Bühnenbau / Backlining / Stagemanagement

  • madmax
    Reaktionen
    494
    Beiträge
    5.386
    • 14. Juni 2013 um 15:54
    • #4

    "...der Bühnenbauer habe geliefert, was bestellt worden ist..."
    Das bringts doch gut auf'n Punkt.
    Wenn ihr mich fragt; haben die Untergebenen der Dame versagt. Nämlich das zuständige Amt, welches die Sache hätte vorher mal kontrollieren sollen. Oder müssen.?
    Ist zwar 'ne traurige Sache, aber Unfälle gibts halt. Und ein klein wenig muß auch jeder auf sich selbst achten. Sie hätte auch rücklings vorne runterstürzen können, wo es bekanntlich selten ein Geländer gibt. Oder auch die angebaute Treppe runter.

    Versicherungen bezahlen bei solchen Sachen nie freiwillig. Da können Jahre ins Land gehen.

    Laß mich raten; wer bestellt hat bzw. bezahlen sollte.
    Bzw. vorher ein Budget festgelegt hat.....

    Never stop a running System

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 14. Juni 2013 um 16:10
    • #5

    ich habe den Text so verstanden, daß es eine etwas größere Bühne war mit Dach (schlussfolgere ich jetzt einfach aus der Tatsache mit den Planen samt Aussage mit der Windlast)

    Von außen sieht so eine Bühne mit Dach einfach sicher aus, im Gegensatz zu 6 zusammengeschobenen Bühnenelementen. Sie vermittelt rein subjektiv einen gewissen Schutz.
    Wenn zudem auch noch undurchsichtige Wände aus Planen existieren, dann kann ich schon nachempfinden, daß man im ersten Moment vermutet, daß man hier eine Begrenzung der Bühne hat, die etwas stabiler ist.

    So ist es auch auf allen Bühnen üblich, daß dort hinten Geländer angebracht sind. Wir reden ja nicht von der 40cm-Bühne aus 6 Bühnenelementen.

    Ich bin selbst mal rückwärtig von einer Stadthallenbühne runtergefallen, weil hinter der Bühne ein Vorhang hing. Die eine Hälfte hinter dem Vorhang war Wand (ca 5-10cm hinter dem Vorhang) und bei der anderen Hälfte war sie nicht mehr. Da war ein offener Stauraum. Man sah einfach durch den Vorhang die Gefahr nicht. Beim Aufbauen wollte ich mich mit einer Hand gegen den Vorhang (samt Wand) abstützen, aber im Gegensatz zu selben Situation 5m weiter rechts griff ich ins Leere, der Vorhang gab nach und ich auch. Zum Glück ist bis auf ein paar blaue Flecken nichts passiert, aber ich kann nachvollziehen, was die geschädigte Dame meint.
    Wenn es hinten ungesichert runtergeht, dann bitte den Abgrund nicht mit einem Stoff oder Plane verstecken, sondern entweder absichern oder Plane weg, damit jeder sieht, daß es da runtergeht.

    Wäre die Dame nach vorne runtergefallen, wäre es 100% nicht die Schuld des Bühnenbauers.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • madmax
    Reaktionen
    494
    Beiträge
    5.386
    • 14. Juni 2013 um 16:15
    • #6
    Zitat von "mringhoff"

    aber im Gegensatz zu selben Situation 5m weiter rechts griff ich ins Leere, der Vorhang gab nach und ich auch

    Wir hatten mal ähnlich Probleme bei einer größeren Schaumparty in einem Schwimmbad.
    Da hat der Veranstalter ein Becken abgelassen und voller Schaum gemacht.
    Mehr brauch ich dazu nicht sagen; glaub ich.....

    Never stop a running System

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 14. Juni 2013 um 17:33
    • #7

    Also mir ging es ja im Wesentlichen um die Frage, warum da nicht der erste Weg zum Veranstalter war? Stichwort 'Verkehrssicherungspflicht'.
    Natürlich ist das tragisch, das die Dame verletzt wurde und natürlich hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber haftbar zu machen wäre meiner bescheidenen Meinung nach doch der VA. Oder?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • illuminati235
    Beiträge
    630
    • 14. Juni 2013 um 20:00
    • #8

    Hätte der Bühnenbauer die Gefahrensituation richtig erkannt, hätte er die Personen, welche die Bühne betreten, unterweisen müssen.

    Erst einmal gehört dort generell eine Absturzsicherung hin. Lasse dich diese - warum auch immer - weg, dann hilft es mir im Schadensfall sicher sehr weiter, wenn sich der Geschädigte der Gefahr bewusst war (was hier wahrscheinlich nicht der Fall war, und die Dame sagte selbst aus, dass sie solch ein "Konstrukt" noch nie gesehen hat, also konnte sie die Gefahr auch nicht alleine erkennen).


    Ob eine "passive" Belehrung (z.B. ein Hinweisschild am Bühnenaufgang: Nicht unterwiesene Personen dürfen die Bühne nicht betreten) ausreichend ist, weiß ich leider nicht.

    Gruß
    Noel
    ------------------------------------------------
    Nimmt der Pegel des Meeresrauschens mit 3 oder 6db pro Entfernungsverdopplung ab?
    Ab sofort neu in der Vermietung: 24x MLA Mini

  • simonstpauli
    Profi
    Reaktionen
    767
    Beiträge
    6.590
    • 14. Juni 2013 um 20:32
    • #9
    Zitat von "skyworker"

    Also mir ging es ja im Wesentlichen um die Frage, warum da nicht der erste Weg zum Veranstalter war? Stichwort 'Verkehrssicherungspflicht'.
    Natürlich ist das tragisch, das die Dame verletzt wurde und natürlich hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber haftbar zu machen wäre meiner bescheidenen Meinung nach doch der VA. Oder?


    Das sehe ich genau so. Daß der Veranstalter dann im Innenverhältnis ggf. an den Dienstleister herantritt, ist eine andere Sache.
    Eigentlich dachte ich, wir haben da relativ einfache und verständliche Haftungsstrukturen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • rockline
    Profi
    Reaktionen
    198
    Beiträge
    4.440
    • 15. Juni 2013 um 10:11
    • #10

    Ganz einfach: was ist denn das für eine "Bühne" wo hinten kein Geländer dran ist, bzw. wo die Rückgaze unten "einfach lose" ist?
    Allein die Tatsache so einen Schwachsinn aufzubauen gehört beklagt!
    Und warum sollte ein Haftpflichtversicherer für den Unfug seiner Kunden aufkommen, etwa wegen der Jahresprämie?
    Und was heißt "geliefert wurde was bestellt ist"?
    Dann handel ich beim nächsten Autokauf die Bremsen weg, und überlasse die Folgen der Haftpflichtversicherung?

    Was für eine Verhandlung über Kirmeszustände..........neenee.... :evil:

  • simonstpauli
    Profi
    Reaktionen
    767
    Beiträge
    6.590
    • 15. Juni 2013 um 12:54
    • #11
    Zitat von "rockline"

    Ganz einfach: was ist denn das für eine "Bühne" wo hinten kein Geländer dran ist, bzw. wo die Rückgaze unten "einfach lose" ist?
    Allein die Tatsache so einen Schwachsinn aufzubauen gehört beklagt!
    Und warum sollte ein Haftpflichtversicherer für den Unfug seiner Kunden aufkommen, etwa wegen der Jahresprämie?
    Und was heißt "geliefert wurde was bestellt ist"?
    Dann handel ich beim nächsten Autokauf die Bremsen weg, und überlasse die Folgen der Haftpflichtversicherung?

    Was für eine Verhandlung über Kirmeszustände..........neenee.... :evil:


    Alles richtig. Trotzdem finde ich den Grundsatz, daß der Veranstalter zunächst haftet, sehr sinnvoll. Andernfalls kann es sehr schwierig werden, einen Verantwortlichen zu finden. Ein Beispiel: Der Bühnenbauer einer Tourproduktion kommt aus UK und ist nach der Veranstaltung wieder weg. An wen soll sich ein Geschädigter wenden? Sinnvollerweise an den lokalen Veranstalter.

    Meiner Meinung nach hätte das Gericht die Klage nicht zulassen sollen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • rockline
    Profi
    Reaktionen
    198
    Beiträge
    4.440
    • 15. Juni 2013 um 13:07
    • #12

    Einspruch euer Ehren - der Weihnachtsmarktveranstalter übergibt als Laie die Ausführung der Bühne einem Fachexperten, dem die Begriffe "Geländer" und "Gaze unten fest" fremd sind.
    Soll die Laienspielschar in Form der Werbegemeinschaft, dem Tourismusamt, oder wer auch immer hier die einschlägigen Reglen kennen?
    Wenn ich Hochhausbesitzer bin und muss ein Gerüst stellen lassen - dann muss ich ja auch nicht 30 Meter hocklettern um zu schauen, ob die Experten oben ordentlich befestigt haben! Dafür beauftragt und bezahlt man eine Firma vom Fach, und die ist für das vermietete Gewerk auch verantwortlich.
    Das ist doch eigentlich logisch.

  • tufkaklto
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.116
    • 15. Juni 2013 um 13:36
    • #13
    Zitat von "rockline"

    Ganz einfach: was ist denn das für eine "Bühne" wo hinten kein Geländer dran ist, bzw. wo die Rückgaze unten "einfach lose" ist?
    Allein die Tatsache so einen Schwachsinn aufzubauen gehört beklagt!
    Und warum sollte ein Haftpflichtversicherer für den Unfug seiner Kunden aufkommen, etwa wegen der Jahresprämie?
    Und was heißt "geliefert wurde was bestellt ist"?
    Dann handel ich beim nächsten Autokauf die Bremsen weg, und überlasse die Folgen der Haftpflichtversicherung?

    Was für eine Verhandlung über Kirmeszustände..........neenee.... :evil:


    Das habe ich mir auch gerade gedacht.

    Es ist völlig unerheblich was bestellt wurde, es muß sicher gebaut sein und den Anforderungen entsprechen.

    Wenn dann wer einen Schaden hat, weil die Ausführung mangelhaft war dann wird eben geklagt.
    Völlig Normal.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • simonstpauli
    Profi
    Reaktionen
    767
    Beiträge
    6.590
    • 15. Juni 2013 um 13:41
    • #14
    Zitat von "rockline"

    Einspruch euer Ehren - der Weihnachtsmarktveranstalter übergibt als Laie die Ausführung der Bühne einem Fachexperten, dem die Begriffe "Geländer" und "Gaze unten fest" fremd sind.
    Soll die Laienspielschar in Form der Werbegemeinschaft, dem Tourismusamt, oder wer auch immer hier die einschlägigen Reglen kennen?
    Wenn ich Hochhausbesitzer bin und muss ein Gerüst stellen lassen - dann muss ich ja auch nicht 30 Meter hocklettern um zu schauen, ob die Experten oben ordentlich befestigt haben! Dafür beauftragt und bezahlt man eine Firma vom Fach, und die ist für das vermietete Gewerk auch verantwortlich.
    Das ist doch eigentlich logisch.


    Trotzdem ist der Veranstalter der Veranstalter und damit haftbar. Es ist doch für einen Veranstaltungsbesucher nicht zumutbar, sich die vermeintlich zuständigen Gewerke rauszusuchen.

    Natürlich kann (und soll) der Veranstalter sich im Innenverhältnis am Bühnenbauer schadlos halten.

    Und ja, als Veranstalter sollte man die Regeln auf Veranstaltungen kennen und/oder sich professionelle Hilfe holen. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man nicht veranstalten (dürfen).

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • rockline
    Profi
    Reaktionen
    198
    Beiträge
    4.440
    • 15. Juni 2013 um 14:00
    • #15

    Eine LKW Plane als Rückwand ist ja generell schon sehr amtlich...und solange es solche Bühnen gibt, sollte auch die Rechtsprechung im Fall der Fälle transparent nachvollziehbar sein. Immerhin wird die Dame ja mit knapp 6k entschädigt - aus der Kasse des Bühnenprofis.

    Aber ich stimme dir zu Christian, wenn der Veranstalter in Form der Pfadfinder, Kolping, Kirchengemeinden und ähnlichen Organisationen in Eigenregie mit der Planung und Konstruktion der Bühne iwie involviert ist/wäre. Aber wenn man das offiziell an eine Baubuch führende Fachfirma vergibt, ist man als technischer Laie außen vor. Angenommen der Veranstalter wäre der "Bund katholischer Mütter" - sollte man dann die Kompetenz zur Beurteilung der Bühnenstatik und Vorgaben erwarten?
    Wohl kaum, aber in jedem Fall von dem, der die Bühne plant und aufbaut.

  • simonstpauli
    Profi
    Reaktionen
    767
    Beiträge
    6.590
    • 15. Juni 2013 um 15:31
    • #16
    Zitat von "rockline"

    Eine LKW Plane als Rückwand ist ja generell schon sehr amtlich...und solange es solche Bühnen gibt, sollte auch die Rechtsprechung im Fall der Fälle transparent nachvollziehbar sein. Immerhin wird die Dame ja mit knapp 6k entschädigt - aus der Kasse des Bühnenprofis.

    Aber ich stimme dir zu Christian, wenn der Veranstalter in Form der Pfadfinder, Kolping, Kirchengemeinden und ähnlichen Organisationen in Eigenregie mit der Planung und Konstruktion der Bühne iwie involviert ist/wäre. Aber wenn man das offiziell an eine Baubuch führende Fachfirma vergibt, ist man als technischer Laie außen vor. Angenommen der Veranstalter wäre der "Bund katholischer Mütter" - sollte man dann die Kompetenz zur Beurteilung der Bühnenstatik und Vorgaben erwarten?
    Wohl kaum, aber in jedem Fall von dem, der die Bühne plant und aufbaut.


    Da gebe ich Dir Recht, die Kompetenz sollte bei dem ausführenden Gewerk liegen. Und letztlich ist der Bühnenbauer auch verantwortlich für das, was er baut.

    Mir geht es um den Weg, auf dem man Entschädigungen erhält.

    Und ganz allgemein kann der Veranstalter durchaus einen Veranstaltungsmeister beschäftigen, der allerlei Fachkompetenz mitbringt. Bei bestimmten Veranstaltungen muß er es sogar. Und der Meister schaut den Gewerken auf die Finger. Trotzdem würde eine Entschädigungsklage im Normalfall zunächst einmal gegen den Veranstalter laufen.

    Wer weiß schon, in welcher Form der Auftrag im vorliegenden Fall erteilt wurde. "Geländer sind viel zu teuer, brauchen wir nicht, da stehen nur 5 Minuten lang mal 4 Leute auf der Bühne, die passen auf" Wie gesagt, wir wissen es nicht.

    Wir wissen auch nicht, wie die Veranstaltung abgelaufen ist, was vor Ort abgesprochen wurde, wer Personen auf der Bühne eingewiesen hat, OB jemand Personen auf der Bühne eingewiesen hat... Die Unterweisung von Personen, die eine Bühne betreten, kommt meines Erachtens sehr oft viel zu kurz.

    Ich möchte hier niemanden in Schutz nehmen, aber ich bleibe dabei:
    1. der Veranstalter muß zunächst haften, damit im Gesamtsystem überhaupt ein sinnvoller Weg zu Entschädigungen möglich ist
    2. Wir wissen viel zu wenig über den Fall an sich.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Tobias Niedenthal
    Verifiziert
    Beiträge
    321
    • 16. Juni 2013 um 16:11
    • #17

    Die für mich entscheidende Frage geht nicht aus dem Artikel hervor.
    Wer war der Verantwortliche für den Aufbau bzw. während der Veranstaltung?

    War es
    - der Dienstleister, also der Bühnenbauer?
    - der Veranstalter, weil er bewusst oder unbewusst die Verantwortung nicht delegiert hat?
    - eine dritte Person (von wem auch immer beauftragt)?

    Es wäre auch interessant zu wissen, wie groß und wie hoch die Bühne war.

    Öffentlichkeitsarbeit
    Steinigke Showtechnic GmbH

  • skyworker
    Profi
    Reaktionen
    968
    Beiträge
    5.892
    Marktplatz Einträge
    2
    • 16. Juni 2013 um 16:30
    • #18
    Zitat

    Wer war der Verantwortliche für den Aufbau bzw. während der Veranstaltung?

    Das Stichwort lautet "Verkehrssicherungspflicht" - und die liegt grundsätzlich erst mal beim Veranstalter. Kurz:

    "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern."

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 16. Juni 2013 um 21:17
    • #19

    Ich sehe das ähnlich wie Stefan. Daher kann ich das "geliefert wurde, was bestellt wurde" nicht nachvollziehen. Ich bin mir sicher, dass man mit der Mutmaßung, es sei eine Bühne ohne Geländer / Sicherungseinrichtung bestellt worden, garantiert falsch liegt. Bestellt wurde wahrscheinlich eine Bühne und vielleicht noch Licht & Ton. Nun stellt sich für mich die Frage, was denn eine Bühne ist. Doch wohl nicht bloß sechs Podeste, die zusammengeschoben wurden. Für mich ist eine Bühne, die stabil, trittsicher, eben, in sich fixiert und rundherum gesichert ist, ein Gesamtkunstwerk. Da kann man nicht irgendwas weglassen, also die Einschubverbinder oder die Bütecbeinklammern oder eben das Geländer rundherum. Das wär' halt das Auto ohne Bremsanlage - das kriegt man auch dann nicht, wenn man es explizit so geliefert haben will.

    Ich vermute, dass es in einem Rechtsstreit basierend auf der Aussage des beklagten Kollegen darum ginge, was denn wohl eine bestellte "Bühne" ist und ob da von Rechts wegen bzw. einfach lege artis ein Geländer / Absturzsicherung rundherum drangehört. Ich bin mir sicher, dass es da Vorschriften gibt. War es nicht so, dass ab 60cm Höhe eine Absturzsicherung montiert werden muss? Irgendsowas aus der BGV C1 Schlachmichtot habe ich da im Hinterkopf...

    Einmal editiert, zuletzt von Audiowerk (16. Juni 2013 um 21:29)

  • Audiowerk
    Verifiziert
    Beiträge
    2.757
    • 16. Juni 2013 um 21:26
    • #20

    Ah, Nachtrag - ich hab's:

    Zitat von "BGV C1 §6"

    (1) An Arbeitsplätzen, Szenenflächen, Verkehrswegen und Zugängen, die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1 m liegen, müssen wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen vorhanden sein.

    Zitat von "BGV C1 §6 Ergänzung"

    Einrichtungen gegen Abstürzen können auch bei Höhenunterschieden von weniger als 1 m erforderlich sein, insbesondere wenn die Absturzkante nicht erkennbar ist.

    Für mich ist klar, dass hier unentschuldbar gepfuscht wurde. Oder seht ihr das anders?

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™