Moin Jungs,
folgendes Szenario hat sich am Wochenende abgespielt:
Cocktailabend mit mehreren Personen in einer Mietwohnung eines Freundes.
Nebenher läuft Musik mit erhöhtem Pegel, aber so, dass man sich noch gut unterhalten konnte.
Gegen 0 Uhr klingelt unverhofft das Ordnungsamt an der Tür und bemängelt die laute Musik und einen überzogenen Basspegel der Anlage.
Auf Nachfrage, wer sich denn beschwert hätte bzw. wer das Ordnungsamt gerufen hat, wird keine Auskunft aufgrund von Datenschutz erteilt. Ebenso gibt es keinen (objektiv verwertbaren) Nachweis, dass zulässige Pegelgrenzen überschritten wurden. Es gab lediglich die in meinen Augen sehr subjektive Aussage, dass die Musik durch das offene Fenster auf der Straße zu hören war und deshalb zu laut gewesen sein müsse.
Es wurde daraufhin eine Quittung ausgehängt, nach der 35€ Verwarngeld sofort fällig werden. Nähere Angaben zum Tatbestand sind darauf nicht verzeichnet. Der Freund, dem die Wohnung gehört, hat diese Summe direkt bezahlt.
Ich habe die ganze Sache hauptsächlich vom Nebenraum aus mitbekommen und mich aufgrund des fortgeschrittenen Alkoholkonsums nicht direkt eingemischt. ![]()
Wie wäre die Vorgehensweise in diesem Fall?
Es geht mir nicht darum, die Ruhestörung abzuweisen, sondern darum, die Rechtmäßigkeit des Verwarngeldes nachzuvollziehen.
Theoretisch sollte sich ja ein Protokoll des Vorfalls beim Ordnungsamt anfordern lassen, in dem eindeutig bewiesen ist, dass eine Ruhestörung vorlag. Grundlage TA-Lärm?
Danke und beste Grüße,
Ralf