Nochmal eine Frage an die Teilnehmer der Diskussion, welche bereits erfolgreich die dauerhafte Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrten mit LKW und Anhänger erhalten haben:
Gilt diese Ausnahmegenehmigung genau für ein Fahrzeug oder für die ganze Firma (incl. gemieteter Fahrzeuge) oder nur für besondere Einsätze?
Kann mir jemand einen Link zum Gesetzestext, etc. angeben, wo ich die Einzelheiten dieser Regelung sowie der Regelung "Fahrtenschreiber/Lenkzeitbuch" nachlesen kann. Ich möchte wissen, ob die Gewichtsgrenze hierbei für das Zugfahrzeug oder für den gesamten Zug zu verstehen ist.
Grüße
Stephan