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Was ist überhaupt erlaubt????

  • Dj. Malvoh
  • 10. November 2003 um 18:26
  • Dj. Malvoh
    Beiträge
    45
    • 10. November 2003 um 18:26
    • #1

    Hallo,
    ich habe da mal eine grundsätzliche Frage zum Betieb von öffentlichen Veranstaltungen mit Profi-Equipment.
    Darf die jeder Mensch über 18 (habe zwar etwas Ahnung und ein professioneller DJ wäre auch dabei) betreiben auch wenn er kein Veranstaltungstechniker, Bühnenmeister etc. ist .
    Ich habe nämlich mal in der VstättVo nachgeschlagen und da steht drin das nur Bühnen- oder Szenenflächen für schauspielerische oder ähnliche künstlerische Darbietungen bestimmt sind und nur dort Fachpersonal anwesend sein muss. Da steht jedoch nicht, dass Spielflächen (die für das Spielerische geschehen bestimmt sind) dieses Personal benötigt.
    So und darauf zielt meine Frage jetzt ebenfalls ab, wie muss man eine Tanzfläche in einer Sporthalle (soll Disco bis 200-300 Peronen veranstaltet werden) definieren. Als Szenenfläche oder als Spielfläche. Tanzende Menschen wollen was durch den Tanz ausdrücken(Szenefläche), andererseits ist das wieder ungewollt und nicht wie in einem Musical oder Theater. Also wieder spielerisch :( (Spielfläche). Oder ist das alles nebensächlich und das richtet sich nach Fläche m² und der zu erwarten Besucherzahl.

    Wenn ihr mir darauf eine Antwort geben könnt (die wahrscheinlich seit jeher gefragt ist :lol: ) wäre dass toll.

    Malte

  • TobiV
    Beiträge
    1.426
    • 1. Dezember 2003 um 11:33
    • #2

    Also als Szenen/spielfläche würde ich bei Disco höchstens das DJ-Pult und die GoGo-Tables :D in betracht ziehen. Auf der Tanzfläche ist ja (zahlendes) Publikum, analog zum Theater entspricht das also dem "Zuschauerhaus/-bereich"

    Tobi

    ...ein Beck's bitte...

  • Michel
    Profi
    Reaktionen
    150
    Beiträge
    799
    Marktplatz Einträge
    1
    • 1. Dezember 2003 um 12:54
    • #3

    Trotzdem brauchen Betreiber von Hallen nach der neuen VStättVo ab 200 Zuschauer Kapazität (oder eben ab ab 50qm Szenenfläche)einen Verantwortlichen im Sinne der oben genannten VO. Und das ist nun mal min. eine Fachkraft aufwärts incl guter Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten.

    Das wird im Moment noch relativ kulant gehandthabt, wird sich aber ändern.

    Solange du dich in die Halle nur für eine bestimmte Va einmietest ist das aber nicht dein Problem sondern das des Vermieters (=Betreibers).

    Willst du selbst zum Betreiber werden (also eine disco eröffnen, eine stadthalle übernehmen etc ) dann ist es aber sehr wohl nötig (neben vielen vielen anderen Dingen wie Bauabnahme etc.)

    Du müßtes Dich bitte klarer ausdrücken was du mit " betrieb von veranstaltungen meinst", da sich genau an dieser Begrifflichkeit "betrieb/betreiber" entscheidet ob Du ein Verantwortliche Person (im sinne der VStättVo) brauchst.

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