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  2. Stephan Schewe

Beiträge von Stephan Schewe

  • Balast-Tank am Bühnendach befestigen

    • Stephan Schewe
    • 28. August 2007 um 19:49

    Mit den beidseitigen Auslegern sieht die Sache schon vernünftiger aus, aber wohl auch nur für große Bühne interessant aufgrund des Platzbedarfs.

    Der weiter oben dargestellte einseitige Ausleger zur Ballastaufnahme könnte zwar gegen Gleiten der Konstruktion verwendet werden, aber Abheben würde die Tower fast jeder Bühne "umbringen".
    Eine nachträgliche Verwendung dieses Basements mit Ballast wäre jedenfalls ohne eine genau statische Analyse äusserst gefährlich.

    Kann natürlich sein, dass auch noch Stahlseile oder Diegonalen dazugehören, die hier nicht dargestellt sind. Daher fragte ich oben nach mehr Infos dazu.

  • Alex im Wunderland!

    • Stephan Schewe
    • 28. August 2007 um 19:39

    Bei 2006 ist das auch richtig.
    Auf Traversen aus 2005 steht noch Harasco drauf.

  • Traversen und Hitze.

    • Stephan Schewe
    • 28. August 2007 um 19:37

    Ich würde da nicht so voreilig sein und mich erstmal bei Fachleuten erkundigen.

    Was für ne Traverse hast du denn überhaupt? Was für ein Alu?
    Ein T6? Ein T61?
    Wielange bleibt die Truss bei 150° erhitzt?

    T6 wäre z.B. bereits vollständig ausgelagert. Eine längere Erhitzung auf 150° würde zur Überalterung führen.
    T61 ist für eine bessere Verformbarkeit nicht vollständig ausgelagert, hier wären noch Reserven.

    Daher nochmal: Frag nicht hier im Forum, sonder Fachleute für Alu. Damit meine ich Materialprüfer oder Fachbuchautoren über Aluminiumlegierungen.

    Gruß
    Stephan

  • Balast-Tank am Bühnendach befestigen

    • Stephan Schewe
    • 28. August 2007 um 09:10

    Wie ist denn diese Ballastaufnahme vom Hersteller gedacht?
    Gegen Verschieben? Oder auch gegen Abheben? Soll ich mir als Bühnenbesitzer dieses Base naträglich kaufen können und dann als Ballastaufnahme verwenden?


    Zitat von "Rittmann Werner"


    Ausleger für Balasttank

    schönes WE
    Werner

  • Traversen-Mischmasch

    • Stephan Schewe
    • 16. August 2007 um 09:25

    @ ADMIN:
    Herr Rittmann sprach von "Statiker bestätigt", denke das heißt rechnerisch versagt die Schweißnaht am schnellsten.

    ADMIN & Manuela
    Schweißnaht stärker ausführen: Praktisch gesehen sind die Nähte so wie sie jetzt sind perfekt, da sie mehr halten als die WEZ.
    In der Theorie darf man aber bei Stumpfnähten nur a=tmin ansetzten, woraus das rechnerische Versagen der Schweißnaht kommt.

    manuela
    Vorwärmen: Ich weiß nicht wie andere Betriebe es machen, aber bei Eurotruss wird z.B. beim Boxcorner noch richtig aufwändig vorgewärmt (wüsste auch nicht wie es anders gehen soll).
    Wenn die das Rundrohr auf das Vollmaterial schweißen ist ein Vorwärmen sehr wichtig, denn bis man das Vollmaterial aufgeschmolzen hätte, wäre im Rundrohr schon ein Loch.

  • Traversen-Mischmasch

    • Stephan Schewe
    • 15. August 2007 um 13:23

    Als Erstes: Vielen Dank. Hatte Lars auf der letzten Messe nochmal gefragt, da sagte er das die 8.8er bald verfügbar wären. So wird doch alles gut.

    Zur Bolzen-Schweißnaht-Geschichte:

    Um es zu komplettieren: Rechnerisch wird die Schweißnaht bei einer F34/FD34 maßgebend, in Realität ist die Schweißnaht jedoch dicker als die Rohrwandstärke ausgeführt und kann daher mehr...mehr als die WEZ, welche als erstes reißt (in Zugversuchen bestätigt).


    Gruß
    Stephan

  • Traversen-Mischmasch

    • Stephan Schewe
    • 15. August 2007 um 10:37

    Hallo Herr Rittmann,

    schön sie hier im Forum zu treffen und dann noch mit diesem Thema.
    Falls sie sich erinnern, ich habe vor ca. 2 Jahren den Fehler Ihres Statikers in der Bolzenberechnung entdeckt, welchen sie dann auch korrigierten und festere Bolzen für die F34P in der Statik vorschrieben. Seit damals warte ich darauf, dass sie ihr Versprechen erfüllen und mir diese neuen Bolzen in ausreichender Stückzahl zusenden.
    Jetzt wo 8.8er verfügbar sind, würde ich mich sehr freuen wenn sie ihr Versprechen einhalten würden.

    Noch kurz zu ihrer Frage an den Admin:
    Bei einer F34 Traverse würde der Bolzen auch bei 5.6 nicht maßgebend werden, vorher reißt die Schweißnaht des Verbinders.
    Bei einer F34P (mit 3mm Gurtrohr) würde der Bolzen mit 5.6 maßgebend werden. ( Was sie an der neuen Statik vor 2 Jahren sehen könnten ;) )


    MfG

    Stephan Schewe
    ___
    DSL-Media GbR
    51519 Odenthal

  • Auto ins Truss fliegen

    • Stephan Schewe
    • 1. August 2007 um 21:24

    Mit Radkrallen kenne ich mich nicht aus.
    Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine Traverse unter den Achsen durch (also eine vorne und eine hinten) mit 1m Überstand an beiden Seiten zum Anschlagen eine Lösung wäre. Auf die Truss drauf eine kleine Blech / Stahlkonstruktion um die Räder sicher auf der Truss zu platzieren.

    Wie verfährst du die Tower? Motoren?

    In Sachen Statik würde ich auch gerne weiter helfen. Meld dich bei Interesse.

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • Stephan Schewe
    • 1. August 2007 um 08:19
    Zitat von "Bernhard Urbach"

    Hallo Stephan,

    auch bei größeren Bühnen wird bis in 5m Höhe der Staudruck von 0,15 angesetzt.
    Das hängt damit zusammen, das die Windgeschwindigkeit in Bodennähe abnimmt. der Referenzpunkt für die Messung der Windgeschwindigkeit ist auf +10m festgelegt- aber da schlabbern wir auch- wir nehmen den höchsten Punkt der Bühne- das heißt bei den Kleinen Dächern sind wir auf ca. 8m ( müssten wir eigentlich z.B. mit einem 2m Pipe erhöhen), und bei den Grossen natürlich darüber, weil der Windmesser auf +10m immer mit einer Seite im Windschatten hängen würde- was aber natürlich zu einem früheren erreichen von W8 in der Anzeige führt.

    Und wie bereits erwähnt - es war nicht!! Stand der Technik, sondern eher gängige Vorgehensweise.

    Dem TÜV Köln drohte dadurch 2005 bereits der Entzug der Prüflizenz,
    und die Prüfer werden mittlerweile genauer durch die zuständigen Ministerialräte aus den Ministerien für Bauen und Wohnen überprüft.

    Gruss
    Bernie

    Schön das du mir zustimmst. Wäre das mit dem Staudruck also geklärt.

    SdT: OK, nennen wir es "gängige Vorgehensweise". Jedenfalls wurde es Jahrzehnte in ganz Deutschland (wüsste jedenfalls nicht wo nicht) so behandelt.

    Geprüft haben in der Form alle mir bekannten TÜVs. Der TÜV "KÖLN" (nennen wir ihn lieber TÜV Rheinland), TÜV Thüringen, RW TÜV....usw

  • Bühnen/Laufsteg 18mx 4m überdacht wird gesucht, DRESDEN

    • Stephan Schewe
    • 29. Juli 2007 um 16:34

    PN

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • Stephan Schewe
    • 29. Juli 2007 um 15:21

    zu 1.
    Ich meinte auch nicht nur die kleinen "Schaubuden". Warum sollte ich bei größeren Bühnen nicht auch den Staudruck von 0,15 bis 5m Höhe ansetzen dürfen?

    zu 2.
    Ich kenne die DIN 4112 sehr gut. Und mir ist auch bewusst was und wielange schon da drin steht.
    Stand der Technik war es nunmal, dass die Prüfer keinen Nachweis ausser Betrieb gefordert haben und dieser somit auch nicht erbracht wurde.
    Ein Kunde zahlt nur für die Berechnungen, die er auch wirklich braucht für seine Konstruktion.

    Zum Entfernen der Planen gibt es viele gute Ideen ohne zusätzlichen technischen Aufwand, welche auch von den TÜVs bereits anerkannt wurden.

    Gruß
    Stephan

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • Stephan Schewe
    • 27. Juli 2007 um 11:30
    Zitat von "Bernhard Urbach"

    Hallo Zusammen-

    ich wollte eigentlich nichts mehr dazu sagen, da der Admin meinte- es währe nix fürs Forum. Aber da hier erstaunlich viele vernünftige Ansichten, Hintergrundwissen und Interesse zu finden sind, möchte ich dann doch noch ein bisschen aufklären:
    Es wird immer wider angesprochen, das es neue Gesetze, oder Vorschriften für die Berechnung und den Betrieb fliegender Bauten gibt. Dies ist keines Wegs so- vielmehr wurde regelwidrig von den technischen Bestimmungen abgewichen.
    Ob die ARGEBAU nun Gesetzes Charakter hat oder nicht hat damit nichts zu tun - sie hat quasi nur die gängige Praxis der Regelwidrigkeit festgestellt.
    Der gravierendste Punkt ist dabei nicht der CP Wert von 1,2 - oder 1,3
    ( das macht z.B. bei den ALTRAS Bühnen nur 10% mehr Ballast ), sondern
    das die TÜVs den Zustand außerhalb der Berechnungen nicht weiter betrachtet haben ( wie kommt das Dach denn bei W8 runter ? Was ist mit Bühnenaufbauten, und Installationslasten zu diesem Zeitpunkt ?) und das Sie sogar unter den minimal zulässigen Staudruck von 0,25KN/qm im Betriebszustand (W8) gegangen sind.
    Fliegende Bauten bis 8m Höhe bis W10,
    zwischen 8m und 20m bis W12 nachzuweisen, ist also keine neue Bestimmung, die sich die ARGEBAU ausgedacht hat, sondern schon lange vorgeschrieben.

    Gruß
    Bernie

    Alles anzeigen

    Der minimal zulässige Staudruck ist 0,15 kN/qm bis 5m Höhe (DIN 4112), wenn man als Betreiber dem TÜV glaubhaft erläutern kann, wie man die Planen der Bühne (Dachplane nicht) innerhalb kürzester Zeit bei WS8 entfernen kann.

    Das die Bühnendächer früher regelwidrig berechnet wurden sehe ich nicht. Es war nunmal der Stand der Technik zum damaligen Zeitpunkt. Ich möchte die Annahmen nicht verteidigen, aber so war es nunmal. Die jetztige Forderung Dächer ohne Seitenplanen ohne Windbegrenzung nachzuweisen ist absolut sinnvoll (Leider gibt es nur wenige sinnvolle Beschlüsse ;-)).

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • Stephan Schewe
    • 16. Juli 2007 um 00:20
    Zitat von "Künstler"

    Na so gesehen, wäre ja dem Her u. Aussteller des Baubuches betrugsversuch zu unterstellen und das Geld zurückzufordern? Alles sehr seltsam


    Sollte ein Baubuch schlicht "falsch" sein, d.h. gravierende Mängel aufweisen, so kann das Baubuch natürlich nachträglich eingezogen werden oder Nachbesserungen gefordert werden.
    Wer dabei die Schuld (oder wieviel Teilschuld) hat (Hersteller, Statiker oder TÜV-Prüfer ), das darf der Richter entscheiden. Fakt ist: EIn Baubuch kann bei nachträglich festgestellten Mängeln eingezogen werden.

    Ein Baubuch welche auf Basis geltender Gesetze und Richtlinien erstellt wurde, darf nicht ohne weiteres eingezogen werden, wenn sich Regeln später geändert haben.
    Bei einer Verlängerung des Baubuches hingegen, können neue Nachweise entsprechend den aktuellen Vorschriften gefordert werden.
    ( Anmerkung: Wenn sich das was ich oben bzgl. cp von 1,3 statt 1,2 geschrieben habe durchsetzt, dann werden viele Bühnen bei einer Verlängerung Probleme bekommen. )

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • Stephan Schewe
    • 16. Juli 2007 um 00:13

    Sollte von einer Konstruktion nachweislich Gefahr für Leib und Leben ausgehen, dann sollt der Prüfer vor Ort natürlich handeln und selbst gültige Baubücher hinterfragen.
    Aber auch Baubücher müssen natürlich verlängert werden. Gerade bei diesen Verlängerungen werden von den TÜVs dann auch die aktuellen Nachweise für alte Konstruktionen gefordert (welche diese leider nicht immer erbringen können, gerade letzte Woche musste ich eine alte Rundbogenbühne um 2m Breite kürzen, damit sie der Anforderung "ohne Windbegrenzung nur mit Dachplane" gerecht wird.)

    Anderes Beispiel: Kürzlich beschloss die liebe ARGEBAU das auch für Konstruktionen mit eingespanntem Flaggentuch ein cp von 1,3 angesetzt werden müsse. Leider sind fast alle derzeitigen Bühnen auf den Straßen mit 1,2 resultierend gerechnet. Wenn also ein Prüfer vorort aufgrund dieses unverständlichen Beschlusses dieser Arbeitsgemeinschaft die Bühnenaufstellung verweigern, dann könnte ich dies nicht nachvollziehen und würde mich mit allen Mitteln dagegen wehren. Zumal hier absolut keine Gefahr für Personen besteht.

    Eine Anregung am Schluß: Ich muss zwar mit den TÜVs klarkommen, die angehalten sind sich an Beschlüsse der ARGEBAU zu halten, aber die ARGEBAU selber hat keinerlei Gesetzescharakter.

    Gruß
    Stephan

  • Muss jeder Ballastieren?

    • Stephan Schewe
    • 8. Mai 2007 um 14:51

    Also Filli...deiner Aussage mit dem Ballast der Tower entnehme ich, dass du diese Bühne noch so baust. Wie der ADMIN schon schrieb, die Lifte sind zu schwach für die Aufnahme von Windlasten...also bitte wirf diese Konstruktion in die Tonne.

    Wenn du nicht im Glashaus sitzen möchtest, wärend du auf die Kollegen wirfst, dann lass dir eine richtige Trussbühne konstruieren mit der Option zwischen Gewichtsballast und Erdnägeln. So kannste den Forderungen deines Auftraggebers bei entsprechendem Boden gerecht werden.

    Gruß
    Stephan

  • Muss jeder Ballastieren?

    • Stephan Schewe
    • 7. Mai 2007 um 22:32

    Ist das Bild im Post von niethitwo von Filli oder auch von der anderen Firma?

  • Truss fürs Theater Tragkraft 200Kg, Spannweite 8m Höhe 5m

    • Stephan Schewe
    • 6. Mai 2007 um 23:44

    Ok, das verstehe ich nicht!

    Nach meiner Anmerkung mit der "magischen Grenze" weise ich doch noch explizit auf einen Standsicherheitsnachweis hin. Welche Rechnungen fehlen dir denn dann? Da ist doch alles drin was man bis zur Höhe von 5m braucht.

    Und das evtl. ist so gemeint, dass die Berechnung (Tragsicherheit) evtl ergeben könnte, dass die Boxcorner halten und keine weiteren Maßnahmen nötig sind.

    Gruß
    Stephan

  • Truss fürs Theater Tragkraft 200Kg, Spannweite 8m Höhe 5m

    • Stephan Schewe
    • 6. Mai 2007 um 09:29

    In deinem Fall ca 300.- Euro netto.

  • Truss fürs Theater Tragkraft 200Kg, Spannweite 8m Höhe 5m

    • Stephan Schewe
    • 5. Mai 2007 um 18:31
    Zitat von "Hami"

    Sorry Privateer, die Ansage ist für manch Mitlesende(n) vermutlich zu vage.

    Was ist denn daran vage lieber Hami?

    Wenn er den von mir angesprochenen Standsicherheitsnachweis (der auch Tragsicherheit beinhaltet und die Ermittlung des Ballasts) rechnen lässt, gibt es überhaupt nichts vages daran. Erkläre mir dies bitte.

    Reine Spekulation ist wohl eher dein Satz "Steht das Ding dann, solltest Du unbedingt Diagonalverstrebungen einschrauben".
    Hast du eine solche Konstruktion mit 4-Kant und Boxcornern, unter 5m und mit Abmiderung auf 0,15 schonmal gerechnet? Ich schon. War ein ähnlicher Aufbau nur mit angeströmten Gitterträgern und paar 6er BARs und Lautsprecher auf einer Kirmes. Die Boxcorner hatten im ungünstigsten Lastfall ein Mz von 2,3 kNm zu übertragen, was für die Boxcornerstrebe eine Ausnutzung von 96% ergab....da 96% keine 100% (der zul. Spannung) sind, ist es also vollkommen ok.
    Ähnlich sollte es bei diesem Bauwerk aussehen, wenn er keine Seilverbände haben möchte.

    Schönes Abhilfe sind auch immer Sonderkonstruktionen mit Platten statt Bracings, die können einiges!

    knirps:

    http://www.expo-engineering.de - da wird dir geholfen. Der Standsicherheitsnachweis für Outdoor ist ohnehin PFLICHT!

  • Truss fürs Theater Tragkraft 200Kg, Spannweite 8m Höhe 5m

    • Stephan Schewe
    • 5. Mai 2007 um 13:44

    Ein Traversenkäfig wäre absolut zu bevorzugen. Wenn du einen 4-Punkt Truss mit Boxcornern wählst, könntest du evtl ohne Seilverbände oder Eckaussteifungen auskommen.
    Die Fußpunkte müssten natürlich ballastiert werden.

    Und: Mach deine Konstruktion max. 5m hoch. Das ist die magische Grenze für Windlastannahmen und Baubücher.

    Standsicherheitsnachweis nicht vergessen!

    Gruß
    Stephan

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