Nunja; mag alles sein wie es ist.
Aber eine Haftpflichtversicherung sollte eigentlich erstmal den Schaden bezahlen.
Wenn ich betrunken jemanden über'n Haufen fahre; muß sie das ja auch. Obwohl das nichtmal mehr nur fahrlässig ist.
Selbst bei "richtigem" Vorsatz ist sie in der Pflicht.
Sie soll ja dem Geschädigten helfen und der kann nix für den Grund seines Zustandes.
Zumindest ist das mein Rechtsverständnis und im Straßenverkehr läufts auch so.
Was die Versicherung dann allerdings in Richtung Regress gegenüber ihrem Versicherungsnehmer macht; steht auf einem anderen Blatt...