Ja, das kenne ich so natürlich auch; üblicherweise in Verbindung mit einem komfortablen Etat aus öffentlichen Kulturtöpfen. Wo sonst sollte das schöne Festgehalt für eine solch angenehme Planstelle auch her kommen?
Ich hab’s da aber überwiegend mit rein privatwirtschaftlichen Spielstätten/ Veranstaltern zu tun. Dort ist die wirtschaftliche Existenz des Bookers untrennbar mit dem zählbaren Ergebnis aus Live – Veranstaltungen verbunden; dementsprechend robust gestalten sich dann eben auch die Vertragsverhandlungen. Die im Übrigen nicht zwischen Örtlichem und Künstler direkt stattfinden (Ausnahmen bestätigen die Regel); ‚gedealt’ wird stattdessen unter Agenturprofis (denen der Künstler und den Veranstaltern). Da kommt es schon mal vor, dass gleichzeitig mit einer ellenlangen ermüdenden Band - Bühnenanweisung ein begleitender, inoffizieller Kommentar der Tourneeagentur eintrifft („nehmt das nicht gar so ernst, die fordern erst mal Alles, kommen aber selbstverständlich auch mit weit weniger klar. Wo stehen wir übrigens gerade mit den VVK – Zahlen?“).
Und im Prinzip hat Gert schon recht: natürlich ist jeder Veranstalter von Gesetz wegen angehalten, seinen Sorgfalts – und Verkehrssicherungspflichten zu genügen (darauf zielte auch mein Post); das beinhaltet u. a. auch Berücksichtigung/ Einhaltung der Vorschriften von Verwaltungen, Berufsgenossenschaften, aus technischen Regelwerken, usw.
Und weil er das weiß freut er sich ganz besonders über Möchtegern – Vertragsentwürfe, die ihm für den Problemfall schon im Voraus gleich mal mit allerlei Maßregelungen und Unannehmlichkeiten drohen möchten. Und weiß seinen potentiellen Gegenüber damit gleich ganz sicher auch entsprechend einzuordnen.
Mit freundlichem Gruß
BillBo