Gewerbeanmeldung...

  • Mal eine kurze Frage:


    wie übernehme ich privat gekaufte (teils auch gebrauchte) Gegenstände, die ich gewerblich vermieten möchte vom Privatbesitz in den Geschätsbesitz oder muss man das bei einem Kleinunternehmen gar nicht? Angenommen man hat eine Veranstaltung bei dem teils eigenes Material und teils Material eines anderen (DryHire) verwendet/vermietet wird...für das Material des anderen hat man ja eine Rechnung die man als Eingansrechnung bucht und die bei der EÜR saldiert wird aber was macht man mit dem eigenen Material?


    Grüße Bernd

  • Zitat von "bernd1989"

    Mal eine kurze Frage:


    wie übernehme ich privat gekaufte (teils auch gebrauchte) Gegenstände, die ich gewerblich vermieten möchte vom Privatbesitz in den Geschätsbesitz
    Grüße Bernd


    Bei mir war das seinerzeit so, das ich bei der ersten
    Einkommensteuererklärung eine Bestandsliste für das
    Finanzamt erstellt habe (zum Absetzen der Kosten der Anschaffungen).


    Dieser Satz steht bei mir dann oben auf der Gewinnermittlung
    (die man ja jedes Jahr fürs Finanzamt machen muß):


    Zitat

    Entsprechend der beigefügten Liste wurden in 2005 Geräte und Zubehör im Wert von ***,** € in das Unternehmen eingelegt.
    Da es sich teilweise um Geringwertige Wirtschaftsgüter handelt und teilweise um zu
    aktivierende Posten, schreibe ich, aus Vereinfachungsgründen, den Betrag auf fünf gleiche
    Jahresbeträge ab.


    Ob ich für die Geräte nun eine Rechnung hatte oder nicht,
    spielte bei diesen vergleichsweise kleinen Beträgen (ein paar Tsd.€)
    scheinbar keine Rolle.
    Ob das jetzt aber so allgemeingültig ist, vermag ich nicht zu sagen.

    MfG Heini


    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Geräte, die man privat erworben hat kann man mit dem "Zeitwert" (Teilwert §10 Bewertungsgesetz) in sein Unternehmen als Anlagevermögen (auf Dauer dazu bestimmt dem Unternehmen zu dienen) einlegen und auf die Nutzungsdauer abschreiben - hierbei ist monatsgenau vorzugehen...


    Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (kurz: GWG bis 410,00 Euro und selbständig nutzbar) besteht eine Bewertungsfreiheit, so dass diese sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden können...