10 unterschiede.

  • Welche sind die 10 Unterschiede im Verkehr,wenn man in eine Ortschaft Fährt? Gesetzlich gesehen. Die Frage wurde mir von meinen Fahrlehrer gestellt und rein aus intresse Versuch ich die auch zu beantworten.
    ioch weis, dass es nicht so ganz in das forum passt, aber es ist bestimmt ganz lustig, mal zu sehen, ob man auch wirklich weis, was die rechte und pflichten sind ;)

  • wikipedia weiß schonmal 6



    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossene_Ortschaft



    keine Ahnung, wo du die anderen 4 herbekommst

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Zitat von "Eliminator"

    Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).


    PAH! nicht mit mir....

  • Unser 32t Betonradierer... :grin:

    Zitat von "Eliminator"

    Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).


    Wenn ich mich recht erinnere, nur wenn kein Überholverbot besteht. :grin:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat von "hell&dunkel"

    Unser 32t Betonradierer... :grin:


    Wenn ich mich recht erinnere, nur wenn kein Überholverbot besteht. :grin:


    Richtig :grin:


    Editdh sagt: Mist, da war der Vernichter schneller. Übrigens dürfen Anhänger mit einem zGG von mehr als 2 Tonnen, innerorts nich längere Zeit abgestellt werden. Ausgenommen sind I-Gebiete.


    Aber mal ne Frage an den TE, reichen dir die Antworten, welche du im Pix-Portal bekommen hast noch nicht aus?

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf Gille ()

  • Und wie war das mit innerorts auf den Gehsteig parken ausser es ist so ausgewiesen? Ist echt lange her!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • naja im pp waren ja viele der antworten solche wie " es gibt kreisverkehre" Ekinder und alte leute laufen unachtsamm auf die straße" und das sind ja keine rechtlichen unterschiede und naja hier im forum kann man ja dann auch noch etwas spaß mit dem thread haben ;)