Welche sind die 10 Unterschiede im Verkehr,wenn man in eine Ortschaft Fährt? Gesetzlich gesehen. Die Frage wurde mir von meinen Fahrlehrer gestellt und rein aus intresse Versuch ich die auch zu beantworten.
ioch weis, dass es nicht so ganz in das forum passt, aber es ist bestimmt ganz lustig, mal zu sehen, ob man auch wirklich weis, was die rechte und pflichten sind
10 unterschiede.
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wikipedia weiß schonmal 6
ZitatInnerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten besondere Verkehrsregeln. Nachfolgende (unvollständige) Aufzählung nennt einige Beispiele aus der Straßenverkehrsordnung:
* Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge außer auf Autobahnen (siehe § 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO)
* Freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Fahrbahnen mit mehr als einem markierten Fahrstreifen in der betreffenden Richtung, außer auf Stadtautobahnen. Das Rechtsfahrgebot ist insoweit aufgehoben, auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller als links gefahren werden (siehe § 7 Abs. 3 StVO)
* Parkverbot 5 m vor einem Andreaskreuz (siehe § 12 Abs. 3 Ziff 6 StVO) (außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m)
* Verbot des regelmäßigen Parkens mit LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kur- und Klinikgebieten (siehe § 12 Abs. 3a StVO)
* Beim Parken während der Dunkelheit genügen Parkleuchten (siehe § 17 Abs. 4 StVO)
* Die Absicht des Überholens darf nicht durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden (siehe § 16 Abs. 1 StVO).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossene_Ortschaft
keine Ahnung, wo du die anderen 4 herbekommst
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Das Parkverbot an Kreuzungen ist auch anders
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Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).
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Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt, im Gegensatz zu innerorts, ein Parkverbot.
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Zitat von "Eliminator"
Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).
PAH! nicht mit mir....
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Unser 32t Betonradierer... :grin:
Zitat von "Eliminator"Mit einem LKW oder Gespann über 3,5t oder 7m Länge darf man innerhalb bis direkt an das Andreaskreuz fahren (bei geschlossener Schranke), außerorts muß man an der einstreifigen Bake halten (damit PKW überholen können).
Wenn ich mich recht erinnere, nur wenn kein Überholverbot besteht. :grin: -
Genau.
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Zitat von "hell&dunkel"
Unser 32t Betonradierer... :grin:
Wenn ich mich recht erinnere, nur wenn kein Überholverbot besteht. :grin:
Richtig :grin:Editdh sagt: Mist, da war der Vernichter schneller. Übrigens dürfen Anhänger mit einem zGG von mehr als 2 Tonnen, innerorts nich längere Zeit abgestellt werden. Ausgenommen sind I-Gebiete.
Aber mal ne Frage an den TE, reichen dir die Antworten, welche du im Pix-Portal bekommen hast noch nicht aus?
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Und wie war das mit innerorts auf den Gehsteig parken ausser es ist so ausgewiesen? Ist echt lange her!
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naja im pp waren ja viele der antworten solche wie " es gibt kreisverkehre" Ekinder und alte leute laufen unachtsamm auf die straße" und das sind ja keine rechtlichen unterschiede und naja hier im forum kann man ja dann auch noch etwas spaß mit dem thread haben
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Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf Autobahnen.
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im ortsgebiet darf man auf vorrangstraßen nicht links zufahren oder so ähnlich...