T-Bars an Truss befestigen?

  • Ich hab da jetzt doch noch eine Frage zum Verständnis:


    Unter welchen Umständen dürfen denn Stative nicht draußen verwendet werden? Ich meine man sieht doch alle Nasen lang irgendwo draußen Boxen auf Stativen stehen, wenn irgendwo Durchsagen gemacht werden oder ähnliches?
    Gilt das Verbot nur, wenn Traversen oben drauf kommen?


    Und ab wann ist drinnen? Zelt, Überdachung oder wirklich erst vier Wände aus Stein?

  • Ich hoffe du verzeihst das ich jetzt nicht den ErklärBär mache. Bisschen Eigeninitiative ist gefragt. Und von mir gibts keine Absolution!

  • Zitat von "eicke.herbertz"

    meine eigentliche frage war ja auch eigentlich nur, wie ich diese verdammten dicken dimmerbars am klügsten an traversen hänge...


    Du schreibst du hast Ösen an der Bar, warscheinlich M10 Schrauben.


    Bau die Ösen ab und setz Half-coupler oder wenn etwas günstiger C-Haken dran. Zusätzlich 2 Safetys und sie hängt sicher, sofern das Rohr das Gewicht trägt.



    Beispiel (von google): http://www.musik-anzeigen.net/export/20100511122854.jpg

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Zitat

    Bau die Ösen ab und setz Half-coupler oder wenn etwas günstiger C-Haken dran. Zusätzlich 2 Safetys und sie hängt sicher, sofern das Rohr das Gewicht trägt.


    Bloss nicht in das Zeltgestänge hängen. Dafür sind die Stangen nicht ausgelegt.


    schöne Grüße
    Marius


    P.S. Solche Zelte sind auch von den Maßen nicht geeignet um da irgendwas reinzustellen. Bist du sicher das es ein SG 30 ist. Da sind vier Bars meiner Meinung nach deutlich überdimensioniert.

  • Nein, auf keinen Fall an das Zelt-Gestänge...


    Hm, das kann schon sein, dass ich das Zelt etwas größer in Erinnerung habe, als es wirklich ist...


    Ich erinnere mich auch daran, dass irgendjemand die Idee hatte, die großen Ovaljurte (Sind ja schon 20 m² mehr) statt mit den letztes Mal benutzten langen Holzstempeln in der Mitte mit "Trusstempeln" hochzuziehen... dann könnte man in der Mitte mit zwei T-Stücken ne Querverstrebung zwischenstecken...


    Und von der Anwendung her kann ne senkrecht stehende 4-Punkt-Truss ja nicht verbotener sein, als nen lange, dicke Holzstange...


    Ich gebe aber zu, auch da sind vier Bars etwas überdimensioniert... Aber wenn sie dran passen und ich sie habe, schadet es doch nicht, sie dran zu machen, oder? ;)


    Zitat von "Yves"

    Ich hoffe du verzeihst das ich jetzt nicht den ErklärBär mache. Bisschen Eigeninitiative ist gefragt. Und von mir gibts keine Absolution!


    Wo stehen denn die Anforderungen für die Verwendung von Stativen? Im BGV C1 steht über die sicherheitstechnischen Anforderungen von Stativen nur, dass man in die DIN 15 560-27 gucken soll... Aber an die komme ich nicht dran... Vielleicht hat unsere Uni-Bibliothek die, aber ich glaube nicht...
    Oder bin ich aufm falschen Dampfer? Ich versuche mich aber zu informieren ;)


    Und ja, ich habe eingesehen, dass ich nicht alleine irgendwelche subtilen Konstruktionen aufbauen werde... Ich gucke mal, dass ich mir da noch jemandem vom Fach zu hole, bis dahin... Aber für Antworten wäre ich trotzdem dankbar ;)

  • Hier gehts ja wieder ab... :shock:


    Nimm doch einfach zwei Traversenlifte, wenn du die günstig bekommst.
    Dann machst du das genau so wie du gesagt hast.
    Gegen einen Traversenlift kann auch ein 150 kg schwerer Mensch rennen,
    wenn der nur 20 cm ausgefahren ist fällt der sicher nicht um. Auch nicht durch Wind.
    Normales Stativ geht aber tatsächlich nicht.

  • Zitat von "audionrg"

    Hier gehts ja wieder ab... :shock:


    Nimm doch einfach zwei Traversenlifte, wenn du die günstig bekommst.
    Dann machst du das genau so wie du gesagt hast.
    Gegen einen Traversenlift kann auch ein 150 kg schwerer Mensch rennen,
    wenn der nur 20 cm ausgefahren ist fällt der sicher nicht um. Auch nicht durch Wind.
    Normales Stativ geht aber tatsächlich nicht.



    Unglaublich was du da für einen schwachsinn verbreitest! :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

  • wo wir doch jetzt sowieso nichts durchs SG30 stecken wollen, sondern das andere Zelt mit Traversen hochziehen wollen, brauchen wir ja weder Stative noch Traversenlifte... Sondern einfach nur zwei T-Stücke...

  • Zitat von "audionrg"

    @ Yves


    Immer schön den Ball flach halten.
    Man kann alles übertreiben.
    Schwachsinnig ist vielleicht auch deine überhebliche Art hier im Forum.


    Ok, Schwachsinn ist vielleicht nicht die richtige Wortwahl.
    Wie wäre es mit: Leichtsinnig, verantwortungslos, gefährlich, verboten.


    Bitte erst über die Sicherheitsvorschriften und Standards informieren, und dann schreiben!
    Aber nicht sowas. (Und nein, das diskutieren wir jetzt hier NICHT aus, gab es schon zu oft.)

    MfG Heini


    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Zitat von "audionrg"

    @ Yves


    Immer schön den Ball flach halten.
    Man kann alles übertreiben.
    Schwachsinnig ist vielleicht auch deine überhebliche Art hier im Forum.


    Das ist deine Meinung aber wieviele Unfälle können verhindert werden wenn nicht jeder baut was er will. Ich für meinen Teil halte von den zuvor genannten Konstrukten absolut nichts, erst recht nicht wenn es auf Jugendfeiern stattfindet wo unbeteiligte verletzt werden können. Verharmlosen ist hier der falsche Weg!

  • Ich glaube aber, seine Aussage bezieht sich (u.a.) darauf, dass man Traversenlifte nicht draußen benutzen darf... Es aber auch genug Situationen gibt, in denen die draußen genauso gut und sicher funktionieren wie drinnen...

  • Die Vorschriften kenn ich gut genug
    Darüber muss ich mich nicht informieren.


    Und jetzt erzählt mir einer bitte was realistisch passieren kann
    wenn ein richtiger Traversenlift draußen steht mit einer dreipunkt Truss drauf.
    Wohlgemerkt: der Traversenlift ist nur ZWEI Meter ausgefahren. Also fast in unterster Stellung.
    Bei einer Standfläche von 1,8 x 1,8 Metern soll da was umfallen wenn einer dagegen läuft, bzw. durch Wind?
    Jetzt bleibt mal realistsich. Vorschriften hin oder her. Wenn ich heut Abend Zeit habe rechne ich mal kurz.

  • Ich geh mal von einem Lift aus mit 5 Meter und 100 kg.
    Die wiegen so um die 30 kg.
    Die Traverse nochmal 16 kg
    Als Last habe ich nochmal 30 kg angenommen (2 Bars pro Lift)
    Wären dann 76 kg. --> Fg= 745 N
    Ls= 100 cm
    hs= gute Frage, bei 2 Meter Höhe irgendwo bei 1,3 Meter



    Das einzige Problem bei der ganzen Geschichte ist der genaue schwerpunkt des Lifts auszurechnen.


    So komme ich auf ca 60 kg Kippmoment...