Veranstaltung planen

  • Hallo,
    ich habe ein Gewerbe angemeldet, Bezeichnung: "Discjockey für Veranstaltungen".
    Nun würde ich gerne selber eine Veranstaltung organisieren, also ich gleichzeitig Veranstalter.
    Wollte fragen, wie ihr das seht, ob sowas meine Gewerbeanmeldung abdeckt oder ob ich ein neues Gewerbe anmelden muss?


    Desweiteren würde mich interessieren, ob es durch eine Regelung möglich ist, die Rechte und Pflichten des Veranstalters an einen Freund zu übergeben, das heißt dieser ist dann, während ich auflege, Ansprechpartner bei Problemen (z.B. Koordination der Security?)


    Gibt es aus eurer Erfahrung Konstellationen, wo der DJ Veranstalter ist, es aber so regelt, während er auflegt, jemand anders sich um alles kümmert, was so an Probleme während des Abends sein können...?

  • ...but so true!


    Aus Deinen Fragen ergibt sich, dass Du gar keine Ahnung von dem Thema hast. Man würde ja auch einem absolutem Laien nicht erklären, wie er nen zerlegten Motor wieder zusammenbaut, sondern erst mal die Frage stellen, was ihn da geritten hat.


    Ab jetzt kommt das Thema Finanzamt etc. auf Dich zu. Also lies Dich ein, geh zur IHK frag die, weil Du wahrscheinlich dort Zwangsmitglied wirst.
    Welche Tätigkeit Du auf dem Gewerbeschein angegeben hast, ist erst mal Dein kleinstes Problem. Und dennoch informiert man sich erst mal, bevor man was macht. Das Finden ist seit google sooooo leicht!


    http://www.gruenderlexikon.de/…ormular-gewerbeanmeldung/

  • Zur Gewerbeanmeldung,
    Da gibt du an, was du machst. Also schreib rein was du machst.....



    Zur Veranstaltung;
    Du Bist Unternehmer, du hast Weisungsbefugnis.
    Deinem Freund Pflichten zu Übertragen bleibt also in deiner Entscheidungsgewalt.


    Als Unternehmer trägst du grundsätzlich die Verantwortung.
    - Einsatz von fähigem Personal (Ausbildung, Lehrgänge...)
    - Einhaltung aller Normen und Richtlinien (UVV Prüfung (Prüfung Leitern, Lifte, Rundschlingen, Drahtseile...)..., DGUV.(Elektrische Geräte VDE701,702..).. usw usw....
    - VDE Normen Errichtung mobiler / temporärer Niederspannungsanlagen und deren Messung & Dokumentation (Schutzleitermessung, FIs, Einspeisung..)
    - Einhaltung aller Verordnungen (Versammlungsstättenverordnung...)
    - Gefährdungsanalyse für Material, Fremd und Eigenpersonal
    - Unterweisung aller beteiligten
    ...
    ...




    Viel Spaß :grin:

  • Ich sag mal kurz was dazu...


    Als Veranstalter bist du zunächst in der Verkehrssicherungspflicht. Bitte googlen, was damit gemeint ist - hier ist schon mal ein sehr guter Anfang: https://eventfaq.de/verkehrssicherung/


    Die Aufgaben, die daraus erwachsen, kannst du delegieren (dazu musst du kein Unternehmer sein) - damit bist du jedoch NICHT aus der Haftung! Zudem kannst du auch nicht einfach Aufgaben und Obliegenheiten an einen Kumpel delegieren, weil das ein cooler Typ ist - er muss auch fachlich in der Lage sein, die ihm übertragenen Aufgaben zu überblicken und auszufüllen. Stichwort hier: Befähigung!


    Passiert was, bist du als Veranstalter immer mit im Boot - dann zusammen mit den Kollegen, denen du eventuell Verantwortung übertragen hast. Ob du währenddessen digitale Tonträger zu Gehör gebracht hast, Bier verkauft oder in der Nase gebohrt hast, ist absolut nachrangig. Als Veranstalter hast du nach Rechtslage keine Zeit für solchen Unsinn.


    Den Rest regelt die VStättVo oder SBauVo (soweit anzuwenden) sowie die anderen, gängigen Vorschriften. Nach meiner Erfahrung sind die IHK da nur selten gute Ansprechpartner - da selten das nötige Wissen vorhanden.
    Ja - Finanzamt kommt auch.


    Weitermachen!

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Doch klar kann beides funktionieren. Zumindest Theoretisch. :grin:
    Es kann ja beispielsweise eine Firma beauftragen entsprechend alles zu übernehmen.
    Dann ist er Kapitalgeber mit Weisungsbefugnis.


    Ich kenne einen Veranstalter der doch recht Intensiv plant, und an der Veranstaltung selbst gerne alles als Gast auf sich zukommen lässt.
    Was jetzt nicht heißt das er bei Problem- oder Sonderfällen nicht ansprechbar ist.




    Aber wir sind hier ja erst mal bei der Gewerbeanmeldung. :grin: :grin: