Hallo,
ich habe ein Gewerbe angemeldet, Bezeichnung: "Discjockey für Veranstaltungen".
Nun würde ich gerne selber eine Veranstaltung organisieren, also ich gleichzeitig Veranstalter.
Wollte fragen, wie ihr das seht, ob sowas meine Gewerbeanmeldung abdeckt oder ob ich ein neues Gewerbe anmelden muss?
Desweiteren würde mich interessieren, ob es durch eine Regelung möglich ist, die Rechte und Pflichten des Veranstalters an einen Freund zu übergeben, das heißt dieser ist dann, während ich auflege, Ansprechpartner bei Problemen (z.B. Koordination der Security?)
Gibt es aus eurer Erfahrung Konstellationen, wo der DJ Veranstalter ist, es aber so regelt, während er auflegt, jemand anders sich um alles kümmert, was so an Probleme während des Abends sein können...?