Anmeldung Nebengewebe, Minijob, Stundenlohn

  • Umsatz und dessen Verhältnis zum Hauptjob war bei mir kein Punkt, den irgendjemand da interessiert hatte.


    Grob: Klassischer Haupterwerbs-Full-time-Job + angemeldetes Gewerbe.

    Dort Tätigkeiten als Auf- und Abbauhelfer, Lichtler, Tonler (FOH + Mon), Komplett-VAs bei kleinerem Zeugs für ~5 Companies plus ein paar komplett eigene Aufträge direkt von Bands + ein bisserl Materialvermietung

    Gemütliches, erweitertes Hobby-Niveau, ca. 30 Jobs pro Jahr. Tagessätze damals ~250 - 350€, je nach VA, Stundensätze entsprechend.


    ... dann Prüfung auf Scheinselbständigkeit. Bis das komplett durch war und damals als "ok" durchgewunken wurde war grob 3/4 Jahr Spaß. Damals war das aber alles noch entspannter, heute würde das vermutlich nicht mehr durchgehen.

  • dein stundenlohn mußt du natürlich aushandeln. da ist die frage ab wann denn deine auftrageber abwinkeen. dann mußt du entscheiden ob es dir das wert ist. du solltest immer im hintrekopf haben das es so ab mitte 40 mit reinen aufbaujobs, aufgrund der doch teilweis hohen körprlichen anforderungen, vorbei ist. außerdem kommt dann familie etc dazu.

  • marce Was genau an Unterlagen wird da geprüft, wenn es dazu kommt?


    Rechnungen und Buchungen?

    Oh je, schon eine Weile her - wenn ich das richtig in Erinnerung habe wollten die von mir haben:

    * Liste der Auftraggeber

    * Liste der jeweiligen Buchungen / Jobs

    * jeweils Jobbeschreibung (Zeit, Ort, Dauer, Rechnung) und Beschreibung der durchgeführte Tätigkeiten

    * "ein wenig Prosa" zu "wie bekomme ich die Jobs, wie entscheide ich, ob ich welchen Job wann wie durchführe, welche Arbeitsmittel nutze ich, welche habe ich selbst, welche bekomme ich gestellt, welche Risiken habe ich auf welchem Job, ...


    Das hat damals einiges an Nerven, Zeit und Rückfragen gekostet...

  • Bin mittlerweile 37 mit Haus, 2500qm Grundstück, 2 Kinder + Frau und nebenbei Meisterschule Bereich Elektrotechnik, die hoffentlich Ende des Jahres abgeschlossen ist....

    Du hast nen Meister E-Technik, Kinder und Frai und willst dich dann für nen Appel und nen Ei kaputt machen? Ich weiß ja nicht ....


    Arbeitsschutz gilt natürlich weiterhin egal ob Selbstständing oder Angestellt. Hier ist zB das Arbeitszeitgesetzt zu nennen:


    ArbZG - Arbeitszeitgesetz


    Viel "Zeit" für eine weitere Beschäftigung egal ob selbstständig oder abhängig bei einem bereits laufenden Vollzeitjob hast du eh nicht.