Hi!
Wie gestaltet Ihr Eure Verträge in Punkto Haftung für Schäden am Material ?
Ich hatte nun schon 2x den Fall, dass durch Verschulden des Veranstalters Geräte beschädigt wurden.
1) Einmal hat einer bei der Eröffnung eines Jugendraums (Hintergrundbeschallung bei Cafe und Kuchen) an meine 2x100W Wersi mit 2 JBL Control 1 eine selbstgebaute Sperrholz-Gitarren-und-Fernseh-speaker-box mit Klingeldraht und Lüsterklemmen drangefriemelt => Feinschluss => Endstufentransistoren + Elektronik platt
2) Der andere Fall war der "Bauerndrehstrom" vor nem Monat, vom Veranstalter wurde vertraglich "vom Fachmann installierte CEE16 nach VDE mit FI" gefordert:
Uralt-Dimmerpack kaputt und 1 Bass geschossen als die Sicherung der Aktivweiche durch ging.
In beiden Fällen warte ich noch auf mein Geld.
Wie handhabt ihr sowas ? In meinen Verträgen steht, dass der Veranstalter für Schäden haftet, die durch ihn oder Gäste verursacht wurden.
(Verschleiss, normale Defekte usw. sind natürlich ausgeschlossen; nicht dass einer denkt...)
Wie berechnet ihr solche Schäden ?
Am Beispiel vom Dimmer (Uralt => Restwert = 0) weiss ich nun nicht, was ich da fordern kann/soll/darf. Für mich steht erst einmal fest: vorher hatte ich einen funktionierenden Dimmer, jetzt nicht mehr. Ob das Teil noch einen (buchhalterischen) Wert hatte ist _mir_ ja insofern egal.
Was sagt eine Versicherung in so einem Fall ?
mfg,
Tom