1 Savety für 2 Geräte?

  • Also nur so zur info- !


    Selbstsichernde Muttern sind ausschließlich nur die reine metal Version erlaubt


    Schraube zu durchbohren ist nett!! aber leider auch nicht erlaubt genauso wenig (bin gereizt ) ein BGV c1 Schekel ohne original Splint


    Mann Darf in Deutschland nicht auf eigene faust sich was überlegen man braucht für alles den entsprechenden nachweiß


    6er Par ist leider ein altes streit Thema
    nach meines wissen ist es so das ich kein safty brauche
    wenn jede einzelne Par mit selbst sichernden Muttern und Kontermutter versehen ist.
    Es ist auch eigentlich erlaubt denn 6 er Par mit zwei schellen (die allerdings zwei Muttern haben müssen ) ohne safty aufzuhängen
    Was allerdings gesichert werden muss ist der Farbrahmen der nicht (wie so fiele behaupten ) ein fest eingespanntes teil ist



    Aber wie bei so fielen anderen Themen



    Fiel spaß beim diskutieren


    Ich rate allen (solange es im rahmen bleibt ) immer das zu tun was die örtlichen Prüfer verlangen man spart sich fiel Stress

    tsssssssss

  • Zitat von "luisi"


    Selbstsichernde Muttern sind ausschließlich nur die reine metal Version erlaubt


    Das hört sich richtig an (meine Erfahrungen hatte ich schon oben beschrieben). Aber wo steht das so? Eine DIN gibt es für beide Versionen.
    Gibt es auch einen Verweis auf eine DIN?


    Zitat von "luisi"

    Es ist auch eigentlich erlaubt denn 6 er Par mit zwei schellen (die allerdings zwei Muttern haben müssen ) ohne safty aufzuhängen


    Gleiche Frage, wo steht das mit den 2 Muttern.

    mfG


    Uwe

  • im lichtler-forum gabs die diskussion des safens der kannen am 6er-bar auch schon. ich meine seinerzeit mit dem ergebnis, dass die selbstsichernden muttern ausreichend sind. mal sehen ob ich dazu noch was finde...


    zu den farbfilterrahmen/torblenden: daß die gesafet werden müssen steht natürlich auch in der bgv - das sind "lose zusatzteile". davon sollte man ja schonmal gehört haben wenn man soviel lampen hängt bzw. diese safeties schonmal an anderen lampen gesehen haben und sich gefragt haben warum die wohl dran sind...

  • Was ist mit PARs, die bauartbedingt nicht um 180° schwenken können, sodass die Feder immer oben ist? Wie soll da was rausfliegen? vorher fliegt der ganze scheinwerfer auseinander...


    Ich habe übrigens NOCH NIE einen einzigen gesafeten Farbfilterrahmen in PAR-Kannen auf ner VA gesehen. Weder Thomas Bars noch irgendwelche italiener wie coemar, nix.

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • ..da gibts noch so einige andere "kleine" Dinge welche falsch laufen. Die meisten Leute wissen es aber einfach nicht besser.
    Bei uns im Theater is jeder verdammter Metallfarbfilterrahmen extra gesafet.

    Da haben wirs doch:
    Lichtgeschwindigkeit: 299.792,458 Kilometer pro Sekunde
    Schallgeschwindigkeit: 333 Meter pro Sekunde

  • Hi!


    Man, das ist alles ganz schön verwirrend. Aber für die PAR Bars wird's doch wohl irgendwo was amtliches zum nachlesen geben, oder?
    Hab übrigens auch noch nie auf nem Konzert oder sonstwo nen gesafeten Farbfilterrahmen gesehen. Kann das im Theater vielleicht anders sein?

  • Apropos:


    Bin zufällig heute drüber gestolpert:


    Es gibt zwei gültige Vorschriften bezüglich Safeties:


    DIN 56927 "Theatertechnik, Bühnenbetrieb: Sicherungsseile für
    zu sichernde Gegenstände bis 60kg Eigengewicht"


    und die vgb eigene Anweisung nach bgv c1 (obiger link)


    beide widersprechen sich erheblich.


    Zudem habe ich vor kurzem irgendwo aufgeschnappt und vom grosshändler schon bestätigt bekommen, dass Safeties nur noch über 4mm zugelassen sind. In der din und in der vgb anweisung steht aber noch nix....


    Wer weiss was fundiertes?

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!


  • Naja.... es ist doch so, das sich die VBG eine Unfallverhütungsvorschift für Arbeitnehmer darstellt und als solche vor allen Dingen für die dort arbeitenden Personen gilt ( so irre es klingt, Publikum zählt nicht)
    Ich würde in jedem Fall mich auf die VBG berufen, denn die hat wirklich Gesetztescharakter.


    genauso verhält es sich mit der VstättVo und VBG-Vorschriften, die ja auch in gewissen Massen sich unterscheidende Vorschriften haben.. auch hier ist die VBG anzuwenden, bzw., die darüberhinaus weiterreichende.


    FÜR LUISI: Im übrigen stimmt das nicht, dass Schäkel ohne überwurfmutter und Splint ( oder meintest Du mit Splint etwas anderes ?) nicht zugelassen sind nach VBGC1.
    Die BG unterscheidet hier Tragmittel und Anschlagmittel. Selbstverständlich dürfen "mobile" Schäkel zum Anschlagen von Traversen weiterhin die Version sein ohne "Überwurfmutter" und Splint.


    Viele Grüße,


    Martin

  • ...das stimmt so nicht.


    Schäkel nach bgv c1 müssen ne mutter haben und mit nem Splint, nicht mit so nem feder-dingens wie bei der truss, gesichert werden. Die dinger sind im allg. grün (zumindest die, die mir bis jetzt unter kamen und ich auch selbst verwende). Die roten segel-schäkel genügen nur vgb 70


    edit:es ist bgv d8 und steht so im ultralite katalog ;o)~


    Blöderweise fehlt in der vgb broschüre zu bgvc1 das Bild der zugelassenen schäkel... Ich weiss jetzt ganz ehrlich auch nciht mehr woher ich das weiss, aber ich habe extra alle roten deswegen rausgekickt...


    ...aber weiss jemand jetzt etwas über die 4mm geschichte?

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!


  • hallo, find ich ja schon irgendwie dreist, dass Du mir wiedersprichst.. was hast Du denn für eine Meinung von der Ausbildung zum Bel.meister in Darmstadt ??? tztztz Die Meister sind diejenigen, die ausschließlich die Verantwortung bei Veranstaltungen tragen dürfen und müssen... kein DJ, kein sonstwer.. und deshalb sollten wir es wissen.. und das tun wir auch...
    Ähmmm vergessen.. wir, ich meine jetzt nicht nur mich, sondern auch alle anderen zugelassenen Meister, wir machen das beruflich :) .. sogar haupt- !


    Was Ultralite,B&K und Steinigke sagen und sonstiges 19"-Gerede interessiert mich/uns nicht... wir halten uns an die Oberhäuptlinge und das sind die Fachleute bei den BG´s, GUV´s.


    Also Farbe spielt 0,0 Rolle!
    Schäkel mit Sicherungsschraube und Splint müssen bei Tragmittel, die entsprechend VBGC1 ausgeführt sind, eingesetzt werden.
    Schäkel ohne Sicherungsschraube und zusätzlichen Splint ("standard") dürfen als Anschlagmittel nach BGVC1 verwendet werden, wenn die zu erwartende Belastung F(max) 0,5 x F(Katalog) berücksichtigt wird.
    So isses...


    Zu Deiner Frage wegen Sicherungsseilen:
    Siehe hierzu SP25.1/2-4 (BGI810-3) Erläuterung zur betrieblichen Umsetzung des § 7 der VBGC1
    Seildurchmesser 3mm ist zulässig bei einer einsträngigen Verwendung bei einem zu sichernden gewicht von max. 5KG,
    bzw. bei einer zweisträngigen verwendung bei einem zu sichernden Gewicht bis max. 10 KG


    Viele Grüße,

  • oho!


    Jetzt hat der Häuptling gesprochen!


    Aber auch du weisst nicht alles!


    Ich weiss nämlich mittlerweile, was richtig ist bezügl. 4mm Safeties...
    Herr Theis von der bgv Mainz sagt:


    Es wurde eine Anwendungsregelung getroffen, bei der die Altbestände in den Unternehmen geschützt sind. Die BG hat aus Sicherheitsgründen die Verwendung von 3mm Seilen nochmals herabgesetzt, damit bei der Verwendung von alten Seilen mit neuen Schnellverschlussgliedern die notwendigen Sicherheitsfaktoren erhalten bleiben. Die technischen Problemr, hierbei sind die eigentliche Größe der Seilschlaufen am Ende der alten Sicherungsseile, - diese ist zu 90% kleiner als gem. der DIN 56927 vorgesehen, weshalb die Seile eine wesentlich geringere Falldämpfung aufweisen, wodurch die Bruchgefahr wächst. Deshalb muss bei den alten Seilen ein Querschnitt höher verwendet werden. Die DIN beschreibt wie ein neu herzustellendes Seil aufgebaut sein muss. Hier sind die Seilschlaufen wesentlich größer ausgeführt und es dürfen nur noch Schnellverbindungsglieder verwendet werden -


    und die Elastizität des Seilmaterials, welche zuvor gar nicht definiert wurde. Mit Einführung der DIN wurde dies allerdings festgelegt.


    Im Klartext heist das:


    - neues Seil, welches in den Warenverkehr gebracht wird ==> DIN 56927


    - Altbestand, welcher bis zur in Krafttretung der aktuellen Norm in den Verkehr gebracht wurde und für den veranstaltungstechnischen Betrieb gedacht ist ==> BGI 810-3


    Um Dich mal von Deinem Ross runter zu holen: Ein Beleuchtungsmeister ist nix anderes als ein normaler Meister in einem Handwerksberuf! Auch denen passieren Fehler und die Wissen mit Sicherheit nicht alles! Du magst tolle Jobs haben und die bestimmt auch gut und gewissenhaft ausführen, aber allwissend bist Du sicher nicht. Deine Ausbildung in allen Ehren, ehrfürchtig vor Dir niederknien werde ich sicher nicht. Wenn Du nen dipl. Ing. hintendran hängst und procon mit deiner Firma vertrieben hast küße ich Dir vielleicht den fuß...


    Das die Farbe keine Rolle spielt, weiss ich auch, allerdings habe ich, wie oben erwähnt, noch nie andere gesehen in größeren Größen...
    Und mal ganz ehrlich: Wirklich offiziell und seriös sieht so ein mit draht umwickelter Schäkel nicht aus, dass die dinger zugelassen sind glaub ich mal dem meister...




    tststs, was hast Du den für ne Meinung von mir?


    OT: Es heißt "Widersprechen"!

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • ...hab hier noch mehr geschrieben, aber im Sinne eines Forums und um euch von unnötigen Balast frei zu halten habe ich es in eine PM an Arieba kopiert und ihm zukommen lassen.....
    Dem Leser dieses Forums bleibt überlassen ob "wiedersprechen" oder widersprechen" wichtiger ist, als konstruktive und RICHTIGE, fundierte Postings...


    Ok..jetzt wolltest Du mir einen Fehler nachweisen... klappt nur leider nicht.


    "Der Normentwurf DIN 56927 wird damit zurückgezogen und nicht weiter zu einer Norm forciert. "


    nochmal kurz auf der Zunge zergehen lassen... Du schreibst im "Klartext" (!)

    Zitat

    - neues Seil, welches in den Warenverkehr gebracht wird ==> DIN 56927

    Aha.. also eine DIN, die nicht einmal gültig war, sondern nur als Normentwurf vorgelegen ist, dann aber zurückgezogen wurde ???
    Ok.. also ich als auf dem Ross sitzender Häuptling hab da meine Zweifel...


    Zu diesem Thema:
    http://www.dthg.de/praxis/bele…taedt/sicherungsseile.htm


    Zitat

    Schäkel nach bgv c1 müssen ne mutter haben und mit nem Splint, nicht mit so nem feder-dingens wie bei der truss, gesichert werden. Die dinger sind im allg. grün (zumindest die, die mir bis jetzt unter kamen und ich auch selbst verwende). Die roten segel-schäkel genügen nur vgb 70


    tut mir leid, aber wenn jemand sowas schreibt, dann disqualifiziert er sich damit schon ein wenig sorry fürs aufs schlipps treten... vieleicht hast es ja nur in der hektik des schreibens falsch geschrieben, aber:
    Die VBG70 ging in die BGVC1 über..sprich: das ist ein und dasselbe..


    Im übrigen war ich diese Woche erst wieder auf einer Fortbildung mit Herr Kurz und Herrn Theis... Sicherungsseile entsprechend BGI 810-3... hugg ( wie wir Häuptlinge zu sprechen pflegen)






    Einmal editiert, zuletzt von Martin Heuberger ()

  • hmmm...


    jetzt bin ich mal gespannt, was mein "meister" dazu schreibt...


    PS: Ich meinte VBG 8 (neue BGV D8).

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • (back to topic)


    Ha, nun ist es also passiert! Und das bei einer Prestigeinstallation! Ganz deutlich zusehen auf dem Titelblatt der aktuellen Professional System (4/2004 http://www1.professional-system.de/ ) - da kann man eindeutig erkennen, wie 2 Lautsprecher mit einem Stahlseil gesichert sind (welches zudem nur mit "Fröschen" verbunden ist!).


    Wie ist das zu bewerten? Oder ist es ganz einfach damit zu erklären, dass es die Griechen nicht so eng nehmen mit der Sicherheit ...